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Gemeinderatssitzungen ab 1/22

Gemeinderatssitzung am 14.2.23

Tagesordnung:

1 Bauhof - Vorstellung des Bauhofkonzepts, ILE Main-Wein-Garten e.V.
Frau Haupt hat die Aufgabe, die ILE-Gemeinden zu beraten, ob und wo es Möglichkeiten der Zusammenarbeit der kommunalen Bauhöfe gibt. Dem Gemeinderat trug sie eine umfangreiche Bewertung der Ausstattung und Arbeit des Gemeindebauhofs vor. Die Präsentation soll den Gemeinderäten in Kürze vorgestellt werden. Für Margetshöchheim ist wohl besonders von Bedeutung, dass sie der Ansicht war, dass im Bauhof ein/e weitere/r Mitarbeiter/in mit gärtnerischer Ausbildung erforderlich ist.
MM-Gemeinderat Raps merkte an, dass angesichts der Ausbaumaßnahmen für die Mainpromenade dann wohl noch eine weitere Fachkraft erforderlich sei.

2 Feuerwehr - Jahresbericht des Kommandanten
Matthias Kreiner, der 1. Kommandant der Feuerwehr gab den Gemeinderatsmitgliedern einen anschaulichen Bericht über den Personalstand, die Einsätze des letzten Jahres und den Ausbildungsstand der Freiwilligen Feuerwehr.

3 Neugestaltung der Mainpromenade BA I - Auftragserteilung Tiefbauarbeiten
Das günstigste Angebot lag ca. 31.000 € über der Kostenschätzung. Die Arbeiten sollen im Mai beginnen und nach 5 Monaten abgeschlossen sein. Der Gemeinderat stimmte der Auftragsvergabe einstimmig zu. Da im Bauabschnitt I wohl alle Pappeln gefällt werden sollen, fragte MM-Fraktionsvorsitzender Gerhard von Hinten nach, welche Ausgleichsmaßnahmen dafür vorgesehen sind. Geschäftsleiter Holstein stellte fest, dass das alles mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt abgeklärt sei. Ein schriftlicher Bericht liege noch nicht vor. Die Ausgleichsmaßnahmen sollen im Herbst 23 oder 2024 erfolgen. Die Rodungsarbeiten sollen jedoch noch im Februar durchgeführt werden.

4 Informationen und Termine
-
MM-Fraktionsvorsitzender Gerhard von Hinten fragte wegen der radikalen Rodungsmaßnahmen am Nordhang des Zeilweggrabens nach. 2. Bürgermeister Götz, der den 1. Bürgermeister vertrat, berichtete, dass der Landschaftspflegeverband, der die Maßnahmen durchgeführt hat, in Kürze zu einem Ortstermin kommen werde.
- Aus den Reihen der MM kam noch die Frage nach dem Stand der Arbeiten für den Mainsteg. 2. Bürgermeister Götz wollte darüber nur in der nichtöffentlichen Sitzung berichten.
- Aus den Reihen der MM kam noch die Frage nach dem Stand der Verhandlungen über den Erwerb des Klostergeländes. 2. Bürgermeister Götz wollte darüber nur in der nichtöffentlichen Sitzung berichten.
- Auf die Frage nach dem Hochwasser-Audit erklärte Geschäftsleiter Holstein, dass momentan noch keine endgültige Stellungnahme vorliege.

Siehe auch: wie in alten Zeiten ...



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Niederschrift Gemeinderat 17.1.23

sitzungdesgemeinderatesmargetshoechheim2023011.pdf [273 KB]



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Gemeinderatssitzung am 17.1.23

Tagesordnung

1 Geschäftsordnung - Änderung der Geschäftsordnung, Sitzungsbeginn & Ferienzeit
Der Sitzungsbeginn wird von 19.00 Uhr auf 19.15 Uhr verlegt.
Der Ferienausschuss ist für den Zeitraum vom 25. Juli bis 4. Oktober zuständig.
(einstimmig beschlossen)

2 Flächennutzungsplan - Feststellungsbeschluss zur Berichtigung des Flächennutzungsplans, 6. Änderung
Auf der Fläche nördlich des neuen Friedhofs werden ein Bürogebäude und ein Wohnhaus errichtet. Bislang sieht der Flächennutzungsplan dort einen Spielplatz und eine Parkanlage vor. Das Gebiet wird nun zum Mischgebiet umgewidmet.
(einstimmig beschlossen)

3 Freiwillige Feuerwehr - Kostenübernahme für Ehegatten
Für langjährigen Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr übernimmt der Freistaat die Kosten für einen einwöchigen Aufenthalt im Feuerwehrheim in Bayrisch Gmain. Die Kosten für den Ehepartner übernimmt nun die Gemeinde.
(einstimmig beschlossen)

4 EDV - Einstellung einer interkommunalen IT-Fachkraft im Rahmen der kommunalen Allianz Main-Wein-Garten e.V.
Die kommunale Allianz Main-Wein-Garten e.V. beabsichtigt, zur Unterstützung der Schulen der Mitgliedsgemeinden eine interkommunal tätige IT-Fachkraft einzustellen. Die Kosten der Einstellung können im ersten Jahr gefördert werden. Der Schulverband Margetshöchheim hat der Teilnahme am Projekt bereits zugestimmt. Im ersten Jahr wird die Maßnahme gefördert.
(einstimmig gebilligt)

5 Neugestaltung Mainpromenade - erster Bauabschnitt, Beleuchtung
Im Bauabschnitt I der Mainpromenade zwischen dem Steinernen Weg und dem Sportplatz soll die Straßenbeleuchtung vom derzeitigen Fußweg an den asphaltierten Radweg verlegt werden. Die Beleuchtung soll mit 3000K warmweiß ausgeführt werden.
(einstimmig beschlossen)
Interessante Informationen hierzu finden Sie hier: Was ist nun Sache???

6 Beamtenrecht - Änderung des Bay. Besoldungsgesetzes, Beschluss: Erklärung des Verzichts von Rechtsmitteln ggü. der Gemeinde Margetshöchheim
- Änderung der Ballungsraumzulage
- Änderung des Familien- und Verheiratetenzuschlags

Die Ballungsraumzulage und der Verheirateten- und Familienzuschlag sollen neu geregelt werden. Die Neuregelungen sollen zum 01.01.2020 rückwirkend gelten. Da es durch die rückwirkende Regelung zu Problemen mit Widersprüchen kommen kann, schließt sich auf Empfehlung des Gemeindetags auch Margetshöchheim dem Verzicht des Landes Bayern auf die rechtzeitige Geltendmachung von Widersprüchen an.
(einstimmig beschlossen)

7 Informationen und Termine
- Die Verlegung der Bushaltestelle in der Würzburger Straße wurde auf den Weg gebracht.
- Am 4.2.23 informieren sich Mitglieder des Gemeinderates in Arnstein über das dortige Konzept für das Blockheizkraftwerk.
- Bei einem Termin am 12.1.23 erteilte die Regierung von Unterfranken ihre Zustimmung zum externen Bauamt auf Zeit, das den Bau des neuen Kindergartens abwickeln soll.
- Am 18. Januar fand ein Termin statt, bei dem Klarheit über die Abwicklung der weiteren Bauarbeiten für den neuen Steg und die finanziellen Dissonanzen herbeigeführt werden sollen.
- Für den Erwerb des Klostergeländes durch die Gemeinde sieht der Bürgermeister wieder einmal Licht am Horizont. Die Gemeinde soll der Diözese gegenüber nun ihre Vorstellungen schriftlich konkretisieren. Die Gemeinde hat 220.000 € angeboten. Die Kirche besteht auf der Zahlung von 350.000 €.
- Im Bauabschnitt I der Mainpromenade zwischen dem Steinernen Weg und dem Sportplatz sollen im derzeit abgesperrten Gebiet voraussichtlich 14 von 15 Bäumen entfernt werden. Ein Gutachten ergab, dass praktisch alle Bäume Lebensräume von bedrohten Arten wie Fledermäusen sind. Vorgeschlagen wurde von der Unteren Naturschutzbehörde, die Bäume drastisch einzukürzen, worauf sich die Gemeinde nicht einlassen will, da der dort geplante Spielplatz beeinträchtigt würde. Probleme bereitet auch der bei einer Fällung der Bäume erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleich in der Nähe des Eingriffs. In der Diskussion ist auch die Entfernung der Bäume im Verlauf von 2 Jahren. Alternativ könnten auch die Baumstämme abgesägt und im Umfeld an bestehende Bäume oder Pfähle angebunden werden. Dies ist im Baugebiet Scheckert-Lausrain vorgesehen. Diese Art von Ausgleichsmaßnahmen ist im Grunde genommen ein Armutszeugnis für den Naturschutz.
- Die Miete der Margarethenhalle für den Kinderfasching des Jugendkonvents wurde auf 200 € ermäßigt.



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Niederschrift Gemeinderatssitzung am 13.12.22

sitzungdesgemeinderatesmargetshoechheim2022121.pdf [292 KB]



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Gemeinderatssitzung am 13.12.22

Tagesordnung:

1 Gestaltungssatzung - Zulässigkeit von Photovoltaikanlagen im Altort, Satzungbeschluss
Die Gestaltungssatzung für das Sanierungsgebiet im Altort hat seit über 20 Jahren Photovoltaikanlagen im Sanierungsgebiet verboten. Lediglich im Bereich zwischen der Ortsdurchfahrt und der Umgehungsstraße waren PV-Anlagen erlaubt, wenn sie von außen nicht einsehbar waren. Begründet wurde dies mit der Beeinträchtigung des Ortsbildes, vor allem der Dachlandschaft. Dort waren auch nur rote Ziegel und nur in ganz engen Grenzen Dachliegefenster zulässig.
Das für das Sanierungsgebiet zuständige Architekturbüro hat die Bedeutung der Dachlandschaft für den Altort so begründet:
"Die Dachlandschaft ist ein wesentlicher Bestandteil des Ortsbildes. Die Anbringung von Photovoltaikanlagen kann auf Grund der Größe und der Farbigkeit der Anlagen im Vergleich zur Farbigkeit der Dachhaut eine besonders störende Wirkung auf das Ortsbild entfalten. Dies kann nicht nur zu einer Abwertung des charakteristischen Ortsbildes, sondern auch zu einer negativen Beeinflussung der Qualität des öffentlichen Raums und der touristischen Attraktivität beitragen. Gerade auch aus touristischer Sicht sind prägende Ortsansichten ein wichtiger Baustein."
Da wegen der gestiegenen Energiekosten einige Hauseigentümer im Altortsanierungsgebiet bei der Gemeinde Ausnahmegenehmigungen für PV-Anlagen beantragten, entschärfte der Gemeinderat mit der Mehrheit von CSU und SPD im Juni 22 das PV-Verbot und ließ solche Anlagen unter gewissen Auflagen auch im Kerngebiet unterhalb der Ortsdurchfahrt zu, wenn sie nicht einsehbar waren: neue Gestaltungssatzung für den Altort

Da sich weitere Hauseigentümer nicht damit abfinden wollten, dass sie keine PV-Anlagen auf einsehbaren Dachflächen errichten durften, brachten CSU und SPD eine weitere Aufweichung der Gestaltungssatzung auf den Weg, die in der Sitzung am 13.12.22 behandelt wurde.
Die wesentlichen Regelungen sind nun: Im Altortgebiet unterhalb der Ortsdurchfahrt wird ein "Sondergebiet PV" ausgewiesen, das die Mainstraße zwischen der Ludwigstraße und der Dorfstraße, die Dorfstraße und Teile der Schmiedsgasse umfasst, ein Gebiet, das laut Urkataster dem historischen Ortskern entspricht. Dort sind PV-Anlagen nur ausnahmsweise nach Prüfung des Einzelfalls u.a. nur zulässig, wenn sie von der Straße her nicht einsehbar sind. Pro Dachseite sind nur zwei Module mit 4 qm Fläche erlaubt. PV-Anlagen an Wänden und Balkonen sind nicht zulässig.

Im restlichen Sanierungsgebiet gelten ebenfalls einige dieser Auflagen. PV-Anlagen sind dort allerdings auch zulässig, wenn sie einsehbar sind. Kleinanlagen sind nur an Balkonen erlaubt.
Grundsätzlich gilt: Auf Denkmalobjekten sind PV-Anlagen nicht erlaubt, vor einer Genehmigung muss die Stellungnahme des Sanierungsberaters eingeholt werden.

Diese Änderungen wurden vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.

Zwei weitere Vorschläge des Sanierungsberaters wurden allerdings nicht berücksichtigt, wofür Teile der MM wenig Verständnis haben.
- Neben den denkmalgeschützten Gebäuden sollten PV-Anlagen auch bei ortsbildprägenden Gebäuden ausgeschlossen werden. (Die MM hatte bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass es eine Reihe ortsbildprägender Gebäude gibt, die nicht in der Denkmalschutzliste stehen, es aber von der Wertigkeit her mit jedem Denkmal aufnehmen können, z. B. die Mainstraße 4 und die Dorfstraße 15).
- Der Sanierungsberater hatte weiterhin empfohlen, dass von der Gemeinde ein Energieberater beauftragt wird, der private Eigentümer kostenlos darüber berät, ob und in welchem Umfang PV-Anlagen auf ihrem Anwesen sinnvoll sind, so dass lediglich auf den Gebäuden PV-Anlagen angebracht werden, auf denen es tatsächlich im Zusammenspiel mit dem bestehenden Heizsystem im Haus sinnvoll ist. Bislang erfolgt die Beratung meistens nur über Firmen, die natürlich an dem Verkauf der Anlage interessiert sind.
Bislang ist bei gestalterischen Maßnahmen im Sanierungsgebiet bereits die Stellungnahme des Altortsanierers vorgeschrieben. Der kann allerdings lediglich zu gestalterischen Aspekten Stellung nahmen, nicht jedoch dazu, ob und wie eine PV-Anlage sinnvoll ist und sich rechnet. Die Einschaltung eines Energieberaters wäre eigentlich eine Winwin-Situation, von der vor allem die Hausbesitzer, aber auch der Sanierungsberater und der Bauausschuss profitieren würden, die für die Genehmigung der Anlage eine Stellungnahme vorlegen bzw. den erforderlichen Beschluss fassen müssen. Deshalb ist es schade, dass sich der Bürgermeister bei dieser sinnvollen Maßnahme sperrt.

Der Vorschlag der SPD, die Größe der PV-Anlage nach dem Eigenverbrauch von Strom zu richten, wurde von Bürgermeister Brohm als zu aufwändig abgelehnt.

Innerhalb weniger Monate wurde die Gestaltungssatzung zum zweiten Mal geändert. Der Bürgermeister, Frau Haupt-Kreutzer von der SPD und Simon Haupt und Frau Jungbauer von der CSU kündigten übrigens in der Gemeinderatssitzung an, dass in absehbarer Zeit mit einer weiteren Änderung zu rechnen ist, weil sie offensichtlich die Satzung hinsichtlich der Zulässigkeit von PV-Anlagen noch mehr aufweichen wollen. Böse Zungen würden das wohl als Salamitaktik bezeichnen.

Umfangreiche Informationen und Stellungnahmen zu diesen Thema finden Sie hier: Photovoltaik ohne Rücksicht auf Verluste?

Ergänzende Vorgaben für PV-Anlagen
- Module müssen grundsätzlich schwarz sein oder in gleicher Farbe wie die Dacheindeckung.
- Zulässig sind ausschließlich rechteckige Modulfelder in gleichmäßiger Reihung der Module ohne Aussparungen oder Versätze.
- Die Anordnung der Modulfelder muss firstparallel erfolgen.
- Die Abstände des jeweiligen Modulfeldes zu Dachaufbauten, Ortgang, First und Traufe muss grundsätzlich gleich groß sein.
- Zu Ortgängen, Traufe und First darf der Abstand von 0,50 Metern nicht unterschritten werden.

2 Margarethenhalle - Festlegung der Mietpreise ab 2023
Bislang ging man davon aus, dass in Zukunft bei nichthoheitlichen Tätigkeiten und Leistungen der Gemeinde Mehrwertsteuer fällig wird. Da zum Sitzungszeitpunkt unklar war, ob die bisherige (steuerfreie) Regelung um 2 Jahre verlängert wird, beschloss der Gemeinderat für diesen Fall, aus den in der letzten Sitzung angepassten Mietpreisen für die Margarethenhalle die Mehrwertsteuer herauszurechnen. Falls diese Verlängerung im Jahressteuergesetz des Bundestags nicht beschlossen werden sollte, bleibt es bei den ursprünglich beschlossenen Sätzen.

3 Baurecht - Antrag auf Ablöse eines Stellplatzes, FlNr. 77/4, Dorfstraße 17
Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

4 Totengedenken, Verlesen der Verstorbenen 2022

5 Jahresrückblick des Bürgermeisters und der Fraktionen

6 Informationen und Termine
- Das Radfahrerkonzept soll in der nächsten Sitzung behandelt werden
- Am 19.12. findet mit Vertretern der Diözese ein Gespräch über den Ankauf des Klostergeländes statt.
- Der Sitzungsbeginn des Gemeinderates wurde auf 19.15 Uhr verlegt.



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Niederschrift Gemeinderatssitzung am 8.11.22

sitzungdesgemeinderatesmargetshoechheim2022110.pdf [397 KB]



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Gemeinderatssitzung am 8.11.22

Tagesordnung:

1 Freifeld PV-Anlage - Vorstellung einer Freifeld PV-Anlage auf dem Gemeindegebiet Margetshöchheim, Beschlussfassung bzgl. Positionierung der Gemeinde
Der Gemeinderat stimmte der Errichtung einer PV-Freifeldanlage einstimmig zu. Nähere Informationen finden Sie hier: Margetshöchheim bekommt eine Freifeld-PV-Anlage

2 Katastrophenschutz - Errichtung der Sirenen, Auftragsvergabe
Mit der Erneuerung und Versetzung der Sirenen haben sich Bauausschuss und Gemeinderat bereits mehrmals beschäftigt: Gemeinderatssitzung am 11.10.22 TOP 8
Dem günstigsten Angebot stimmte der Gemeinderat einstimmig zu. Der Auftrag kann allerdings wohl erst in der 2. Hälfte 2023 ausgeführt werden.

3 Städtebauförderung - Eigenbeteiligung der Gemeinde, Privatsanierung Mainstraße 24
Seitens der Eigentümer des Grundstücks Mainstraße 24 wurde der Antrag auf Fördermittel im Rahmen der Städtebauförderung bei der Gemeinde Margetshöchheim gestellt. Die Gesamtkosten belaufen sich voraussichtlich auf gut 610.000 €. Davon sind 182.000 € förderfähig. Die Gemeinde wird sich voraussichtlich mit 36.400 € daran beteiligen. (einstimmig angenommen)

04 Steinbruch Margetshöchheim, Antrag auf Ausweisung als "geschützter Landschaftsbestandteil"
Die wesentlichen Unterlagen haben wir bereits in den letzten Tagen veröffentlicht: BN beantragt Schutz von Steinbruch und Umfeld und BN-Antrag zur Unterschutzstellung
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, erst einmal die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde abzuwarten.
Das ist sicher vernünftig, da die meisten Gemeinderäte mit Sicherheit wenig Ahnung von der naturschutzrechtlichen Seite haben und viele wohl gar nicht genau wissen, wo die schützenswerten Flächen liegen. Es war allerdings schon etwas verwunderlich, welche Vorstellungen über solche Verfahren offensichtlich auch bei den Gemeindeoberen herrschen.
Schließlich gibt es in der Margetshöchheimer Gemarkung bereits einen "geschützten Landschaftsbestandteil" nämlich die "Äußeren Bachellern" oberhalb der Bachwiese. Das dortige Gebiet ist weitgehend im Eigentum des Bund Naturschutz, was atypisch ist. Für den Schutz ist es nämlich nicht relevant, wem das Gebiet gehört, sondern ob es schützenswert ist. Dass die Bachellern dem BN gehören, hat eine Vorgeschichte. Als die Bahn für die Schnellbahnstrecke auch ein Grundstück im (legendären) Bärntal für den Tunnelausgang benötigte, war das im Eigentum von Hedwig Etthöfer, der Tante des damaligen BN-Vorsitzenden. Er erreichte, dass seine Tante die Fläche dem BN schenkte. Da die Bahn die Fläche benötigte, kaufte die DB Flächen in den Bachellern auf und tauschte sie mit dem BN für das Grundstück im Bärntal. Weitere Flächen erwarben die Margetshöchheimer Naturschützer im Zuge der Flurbereinigung vor allem mit Spenden der BN-Vorstandsmitglieder, so dass schließlich weite Teile des Schutzgebiets im Eigentum des BN waren. Das erleichterte natürlich die Unterschutzstellung durch die Untere Naturschutzbehörde. Maßgeblich waren allerdings die Schutzwürdigkeit und nicht die Besitzverhältnisse. So lehnte es die Naturschutzbehörde zum Beispiel damals ab, ein Grundstück am Rande der Bachellern ins Schutzgebiet zu integrieren, das Peter Etthöfer (natürlich kostenlos) aus seinem Besitz für das Schutzgebiet zur Verfügung stellen wollte.

Von den Flächen am Steinbruch sind die meisten im Besitz der Gemeinde, so dass wohl kaum mit großen Widerständen der wenigen privaten Eigentümer zu rechnen ist.
Zu einigen im Gemeinderat geäußerten Bedenken ist noch anzumerken:
- Ein Schutzgebiet wird nie eingezäunt. Das würde dem Schutzgedanken auch widersprechen.
- Einschränkungen und Auflagen legen weder die Antragsteller, noch die Gemeinde fest. Dafür ist die Naturschutzbehörde im Landratsamt zuständig. Es gibt auch keinen Standardverbotskatalog. Auflagen orientieren sich immer an der Schutzwürdigkeit vor Ort.

Weitere Informationen über Schutzgebiete in Bayern finden Sie hier:
https://www.lfu.bayern.de/natur/schutzgebiete/index.htm
https://www.lfu.bayern.de/natur/schutzgebiete/naturdenkmale/index.htm

5 Margarethenhalle - Festlegung neuer Mietpreise ab 2023
Da die Gemeinde zukünftig bei Dienstleistungen und Vermietungen, die nicht hoheitlich sind, Mehrwertsteuer berechnen muss, wurden die Mietkosten für die Margarethenhalle neu kalkuliert. So fallen u.a. folgende Mietkosten an:
- 350 € für Vereine ohne Eintritt
- 450 € für Vereine mit Eintritt und private Geburtstage
- 650 € für Tanz- und Faschingsveranstaltungen und Hochzeiten
- 500 € Kaution
- Abrechnung der Stromkosten nach Verbrauch
Einstimmig vom Gemeinderat beschlossen

6 Kindergarten - Antrag auf Vorschuss im Rahmen des Defizitausgleichs
Von der Kirchenstiftung wurde ein Vorschuss auf den Defizitausgleich für die Jahre 2021 und 2022 in Höhe von 120.000 € beantragt. Der Gemeinderat stimmte dem einstimmig zu.

7 Informationen und Termine
- Bei der Sanierung der Kinderkrippe wurden die Außenarbeiten (Drainage usw.) weitgehend abgeschlossen. Nun beginnt der Innenausbau. Die Gewerke wurden bereits alle vergeben. Der Bürgermeister rechnet damit, dass die Kinderkrippe im Kindergartenjahr 2023/2024 bezogen werden kann.

- Vom 27.5. bis zum 30.5.23 findet eine Partnerschaftsreise nach Biéville-Beuville statt.

- Wegen des Klimawandels ist immer häufiger mit katastrophalen Niederschlagsereignissen zu rechnen. Deshalb hat auch Margetshöchheim ein Hochwasser-Audit vergeben. Das beauftragte Büro war deshalb vor kurzem in Margetshöchheim. Ergebnisse liegen noch nicht vor. in diesem Zusammenhang hat die MM darauf hingewiesen, dass bei den vom Landschaftspflegeverband beabsichtigten Pflegemaßnahmen in der Lage Steinmauer zurückhaltend vorgegangen werden soll. Falls zu radikal in Heckenstrukturen eingegriffen werde, bestehe die Gefahr, dass bei Extremereignissen das Wasser in die unterhalb liegenden Baugebiete schieße.



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Niederschrift Gemeinderatssitzung am 11.10.22

sitzungdesgemeinderatesmargetshoechheim2022101.pdf [609 KB]



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Gemeinderatssitzung am 11.10.22

Tagesordnung:

1 Bebauungsplan Langellern - 6. Änderung, Abwägung und Satzungsbeschluss
Der Bebauungsplan betrifft den Streifen zwischen dem neuen Friedhof und der nördlich anschließenden Wohnbebauung Langellern. Das Gebiet war bislang im Flächennutzungsplan als Parkanlage deklariert und eine Zeitlang als Spielplatz genutzt worden. Nun wurde der Grünstreifen nördlich des neuen Friedhofs in ein Mischgebiet umgewandelt, um dort einen Gewerbebau zu ermöglichen. Die Träger öffentlicher Belange hatten keine wesentlichen Einwände. Lediglich der Regionale Planungsverband hatte wegen der klimatischen Bedeutung des überplanten Gebiets Bedenken. Die Gemeinde gab allerdings der beabsichtigten Erweiterung eines ortsansässigen Gewerbegebiets den Vorrang.
Der Gemeinderat nahm die Stellungnahme zur Kenntnis und stimmte dem Satzungsbeschluss einstimmig zu.

2 Friedhof - Teilaufhebung der Friedhofssatzung, Benutzungszwang, Satzungsbeschluss
Ein Beschluss über die Änderung der Friedhofssatzung wurde nicht gefasst. Man will erst einmal bis zum Juli 2023 warten. Wenn dann Informationen über die zukünftige Preisgestaltung der Bestattungsunternehmen vorliegen, wird sich der Gemeinderat erneut mit dem Thema befassen.

3 Kostensatzung, 1. Änderungssatzung zur Kostensatzung der Gemeinde Margetshöchheim, Satzungsbeschluss
Da in Zukunft für Leistungen der Gemeinde, die keine hoheitlichen Aufgaben betreffen, Umsatzsteuer fällig wird, wurde die Auskunft aus dem Gemeindearchiv dem hoheitlichen Aufgabenbereich zugeordnet. (einstimmig beschlossen)

4 Bebauungsplan Scheckert-Lausrain, aktueller Sachstand
Im November sollen die Grundeigentümer über den Sachstand informiert werden. Vorab soll abgeklärt werden, ob eine zentrale Wärmeversorgung z. B. über ein Hackschnitzelkraftwerk erfolgen kann. Deshalb will der Bürgermeister sich bei Referenzprojekten in Binsfeld und Arnstein informieren.

5 Städtebauförderung - Eigenbeteiligung der Gemeinde, Privatsanierung Dorfstraße 34
Für das Sanierungsprojekt wurde bei der Regierung von Unterfranken der Antrag auf Fördermittel im Rahmen der Städtebauförderung gestellt. Die Gesamtkosten könnten sich auch knapp 2 Mio. € belaufen, von denen gut 1,4 Mio. € förderfähig wären. Deshalb muss die Gemeinde der Regierung mitteilen, bis zu welcher Höhe sie sich an der Förderung beteiligt.
Dem Sanierungsvorhaben stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.
Nach ausgiebiger Diskussion beschloss der Gemeinderat weiterhin einstimmig, die gemeindliche Förderhöhe auf maximal 60.000 € zu begrenzen, so dass sich die Gesamtförderung zusammen mit den Regierungsmitteln auf 300.000 € belaufen würde.

6 Neubau Kindergarten - Bauamt auf Zeit
Die Kosten für den Neubau sollen sich auf 8,1 Mio. € belaufen, der über ein Bauamt auf Zeit außerhalb des Hauhalts und der Verwaltung abgewickelt werden soll. Dies wird voraussichtlich über Bayerngrund erfolgen. Hierzu waren einige Beschlüsse erforderlich.
Der Gemeinderat beschloss jeweils einstimmig eine Ausfallbürgschaft der Gemeinde und die Gegebenheit der Wirtschaftlichkeit.

7 Auftragsvergabe - Sanierung Ölabscheider am Bauhof
Der Auftrag wurde einstimmig an den günstigsten Bieter vergeben.

8 Katastrophenschutz - Sirenen im Ort
Wie bereits in der Bauausschusssitzung (Bauausschusssitzung am 27.9.22 TOP 5) mitgeteilt, ist das bayerische Förderprogramm bereits ausgeschöpft. Es ist auch unsicher, ob 2023 ein neues Programm aufgelegt wird. Da trotzdem eine vorzeitige Baufreigabe vorliegt, beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Sirenenertüchtigung trotzdem zu beauftragen. Hierzu muss die Vergabe noch 2022 erfolgen. Deshalb wurde der Bauausschuss ermächtigt, die erforderlichen Beschlüsse zu fassen.

9 Informationen und Termine



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Niederschrift Gemeinderat 13.9.22

sitzungdesgemeinderatesmargetshoechheim2022091.pdf [303 KB]



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Gemeinderatssitzung am 13.9.22

Tagesordnung:

1 Jahresrechnung 2021 - Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen - Feststellung der Jahresrechnung - Entlastung
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Jahresrechnung 2021, genehmigte die Haushaltsüberschreitungen, stellte die Jahresrechnung fest und erteilte die Entlastung.
Wesentliche Haushaltsüberschreitungen ergaben sich wegen etlicher Rohrbrüche mit ca. 43.000 € bei der Wasserversorgung und beim Stromverbrauch im Bauhof, was mit der E-Ladestation zusammenhängt.

2 Sanierungssatzung - Erweiterung des Gebiets des Sanierungsgebiets, Satzungsbeschluss
Der Erweiterung des Sanierungsgebietes wurde einstimmig zugestimmt.

3 Gestaltungssatzung - Erweiterung des Gebiets der Gestaltungssatzung, Satzungsbeschluss
Der Erweiterung des Gebiets der Gestaltungssatzung wurde einstimmig zugestimmt.

4 Städtebauförderung - Jahresantrag 2023, Bedarfsmitteilung
Zusätzlich zu den Maßnahmen der Gemeinde (ehemaliges Klostergelände, Fußwegverbindung von der Dorfstraße zur Pointstraße und der Sanierungsberatung sowie dem kommunalen Förderprogramm) wurden vom Gemeinderat zwei private Maßnahmen angemeldet: die Baumaßnahme Mainstraße 24 mit ca. 610.000 € und die Dorfstraße 34 mit voraussichtlichen Kosten von 1,4 Mio. € .

5 Nachgenehmigung - Planungsleistungen Ölabscheider
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die weiteren Leistungsphasen zu beauftragen.

6 Informationen und Termine
Umfassende Informationen veröffentlichten wir bereits in den letzten Tagen: Was gibt´s Neues?



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Niederschrift Gemeinderat 12.7.22

sitzungdesgemeinderatesmargetshoechheim2022071.pdf [216 KB]



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Gemeinderatssitzung am 12.7.22

Tagesordnung:

1 Kindergarten - Auftragsvergabe "Bauamt auf Zeit"
Da das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft durch verschiedene Projekte wie den Umbau der Verbandsschule stark belastet ist, hatte der Gemeinderat bereits vor einiger Zeit beschlossen, den Bau des Kindergartengebäudes an ein externes "Bauamt auf Zeit" zu vergeben. Beim Vergabeverfahren „Bauamt auf Zeit" hatte sich nur ein Bieter beworben. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das "Bauamt auf Zeit" an "Bayerngrund" zu vergeben.
Für den Erweiterungsbau des Kindergartens wird mit Baukosten in Höhe von 8,1 Mio. Euro gerechnet.

2 Bebauungsplan - "Langellern", 6. Änderung, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Das 2200 qm große Areal an der Nordseite des neuen Friedhofs wird als Mischgebiet ausgewiesen. Dort sollen voraussichtlich ein Gewerbebau und ein Wohnhaus entstehen. Es sind 2 Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss mit Flachdach möglich.
einstimmig beschlossen

3 Bebauungsplan - "Scheckert-Lausrain", Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Durch den Bebauungsplan wird ein neues Wohngebiet als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Das Bauleitverfahren wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB durchgeführt. Die überbaubare Fläche beträgt weniger als 10.000 qm. Der Vertreter des Planungsbüros stellte den Bebauungsplanentwurf vor.
Dass in dem Plan die Versorgung mit Gas vorgesehen ist, wurde vom MM-Fraktionsvorsitzenden kritisiert. Zudem sei bei dem Workshop im Vorfeld der Planung eine zentrale Versorgung mit Wärme vorgesehen gewesen. Der Planer begründete diese Abweichung damit, dass es momentan nicht möglich sei, eine belastbare Alternative vorzusehen. Die MFN habe zum Beispiel dringend geraten, auf ein Blockheizkraftwerk zu verzichten.
Gemeinderätin Kircher monierte, dass beim Workshop vereinbart worden sei, die Gedanken einer Schwammstadt zu realisieren, bei der weitreichende Möglichkeiten geschaffen würden, das Niederschlagswasser nicht in den Kanal einzuleiten, sondern auf der Fläche zu versickern. All diese Bedenken wurden zurückgewiesen, vor allem mit dem Argument, dass man sich keine Verzögerung leisten könne, weil das Bauinteresse groß sei.
Der Bebauungsplan wurde schließlich bei drei Gegenstimmen angenommen.

4 Verkehrsrecht - Antrag auf Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs: im Bereich zur Mainfähre und Mainstraße
Auf Antrag der MM soll der Bereich zwischen der Kreuzung Ludwigstraße/Mainstraße bis zur Kreuzung zur Mainfähre/Steinerner Weg als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden.
Bei der Verwaltung und den Fraktionen von CSU und SPD stieß der Antrag auf Ablehnung. Man will vielmehr erst auf die Gestaltung der Bauabschnitte II und III warten. Interessant war, dass sich die umfangreiche Diskussion eigentlich nur um die Rolle der Radfahrer (vor allem mit E-Bikes) drehte, die in den meisten Redebeiträgen kritisch gesehen wurde. Es kamen in diesem Zusammenhang Vorschläge, durch Markierungen oder Banner an die Radfahrer zu appellieren. Bürgermeister Brohm dachte darüber nach, beidseitig Spuren für Radfahrer anzulegen und die Fußgänger dann in der Mitte laufen zu lassen, was man sich allerdings kaum vorstellen kann.
Schließlich einigte man sich darauf, die Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone zu verschieben, bis die Bauabschnitte 2 und 3 realisiert werden. Für kurzfristige Maßnahmen soll ein Termin mit dem Verkehrsberater der Polizei anberaumt werden.
Man kann nur hoffen, dass dann auch über die Rolle des Autoverkehrs nachgedacht wird.

5 Informationen und Termine



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Niederschrift 21.6.22

sitzungdesgemeinderatesmargetshoechheim2022062.pdf [508 KB]



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Gemeinderatssitzung am 21.6.22

Tagesordnung:

1 Nachbarschaftshilfe - Vorstellung durch das Leitungsteam, Übernahme der dauerhaften Trägerschaft
Die Trägerschaft für die ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe als Nachfolgeorganisation des Caritas-Helferkreises soll dauerhaft von der Gemeinde übernommen werden.
Die finanzielle Abwicklung (Spenden sowie Auslagen und Ausgaben der Nachbarschaftshilfe soll über die Gemeinde erfolgen.
einstimmig beschlossen

2 Wasserversorgung - Leitungserneuerung im Bereich der Frankenstraße
Die Planungen zur Leitungserneuerung in der Frankenstraße befinden sich derzeit in der Entwurfsphase. Da der Unterbau der Straße nicht den Anforderungen entspricht, soll nicht nur der Rohrgraben, sondern der gesamte Straßenunterbau erneuert werden. Dafür sind keine Zuschüsse zu erwarten. Der Gemeinderat nahm dies einstimmig zur Kenntnis.

3 Wasserversorgung / Verbindungsleitung Hochbehälter Niederzone - Sachstand und weitere Vorgehensweise
Im Zuge der Sanierung des oberen Hochbehälters und der Verbindung zum unteren Hochbehälter wurde festgestellt, dass vom unteren Hochbehälter eine alte Graugussleitung bis zur Bebauungsgrenze in der Oberen Steigstraße verlegt ist. Bei der Anlage einer Schürfgrube wurde festgestellt, dass die Leitung äußerlich in gutem Zustand ist. Das Technische Bauamt befürchtet, dass bei der Leitung aufgrund ihres vermuteten Alters von 40-50 Jahren in absehbarer Zeit Schäden auftreten könnten und empfahl, die Leitung zu erneuern.
Deshalb beschloss der Gemeinderat einstimmig den Austausch der Graugussverbindungsleitung.
E ist damit zu rechnen, dass sich der Wasserpreis durch die Sanierung des oberen Hochbehälters und die Erneuerung der Graugussleitung um ca. 21 Cent/cbm erhöhen wird.

4 Wasserversorgung - Pumpen Brunnen Sandflur
Da eine der Pumpen im Brunnenhaus der Wasserversorgung bereits mehrmals repariert werden musste und sich ein neuer Schaden abzeichnete, ließ die Gemeinde durch einen Sachverständigen ermitteln, welche Pumpen eingebaut werden sollen. In der Sitzung verlautete, dass die zwei Pumpen durch drei Pumpen ersetzt werden sollten, wodurch die Pumpen langsamer und schonender anlaufen würden. Dadurch soll mehr Strom von der PV-Anlage auf dem Dach genutzt werden können. Warum bei den zwei Brunnen nun 3 statt 2 Pumpen erforderlich sind, wurde in der Sitzung nicht klar. Der Trinkwasserbeauftragte, der als Zuhörer in der Gemeinderatssitzung anwesend war, konnte dazu auch keine Einschätzung abgeben, da er im Vorfeld von der Gemeinde weder eingeschaltet noch informiert worden war. Angeblich soll durch den Einsatz der neuen Pumpen auch der Nitratgehalt gesenkt werden. Das kann bezweifelt werden, da so ein Effekt wohl eher bei Tiefbrunnen auftreten kann. Bei schonenderem Pumpen wird da weniger Wasser aus oberflächennahem Grundwasser gefördert, das in der Regel stärker nitratbelastet ist. In Margetshöchheim haben wir jedoch Flachbrunnen, die das Wasser vor allem aus einer Tiefe von 6 Metern fördern.
Der Gemeinderat stimmte der Anschaffung einstimmig zu.

5. 4. Änderung der Gestaltungssatzung, Zulässigkeit von PV-Anlagen, Satzungsbeschluss
siehe ein Trauerspiel

6 Gemeinde Erlabrunn - Beteiligung TöB, § 4 Abs. 2 BauGB, 4. Änderung BPlan "Am Erlenbrunnen - Goldbühlein"
Der Gemeinderat hatte einstimmig keine Bedenken.

7 Informationen und Termine
- Die von der Gemeinde beabsichtigte Verbesserung der Sirenenstruktur liegt vorläufig auf Eis. Gefördert wurden nur die ersten 58 Anträge. Da Margetshöchheim bei den Anmeldungen auf Platz 62 lag, ging die Gemeinde leer aus. Da man damit rechnet, dass im Herbst erneut ein Förderprogramm für die Sirenenertüchtigung aufgelegt wird, stellte man die Realisierung erst einmal zurück.
- MM-Fraktionsvorsitzender Gerhard von Hinten wies darauf hin, dass während des Margaretenfestes die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge in den Steinernen Weg gewährleistet sein muss. Derzeit ist nämlich die Zufahrt von der Würzburger Straße aus nicht möglich. Die Gemeinde will nun versuchen, während der Festtage eine Zufahrtsmöglichkeit durch die Stegbaustelle zu ermöglichen.
- Während des Margaretenfestes wird die Toilettenanlage auf dem Parkplatz Ludwigstraße rund um die Uhr geöffnet sein.



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Niederschrift 10.5.22

sitzungdesgemeinderatesmargetshoechheim2022051.pdf [422 KB]



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Gemeinderatssitzung am 10.5.22

Am Dienstag, 10.05.2022, um 19:00 Uhr fand im Sitzungssaal des Rathauses die Sitzung des Gemeinderates Margetshöchheim mit folgender Tagesordnung statt.

1 Feuerwehrwesen - Bestätigung der gewählten Feuerwehrkommandanten gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG
Am 12.4.22 fand die Wahl des Feuerwehrkommandanten und seiner Stellvertreter statt. Als Feuerwehrkommandant wurde Matthias Kreiner gewählt, als Stellvertreter und 2. Kommandant Patrick Lindner. Philipp Oechsner wurde als weiterer Stellvertreter zum 3. Kommandanten gewählt. Die offizielle Amtsübergabe findet am 1.6.22 statt. Der Gemeinderat stimmte dem einstimmig zu.

2 1. Änderung des Bebauungsplanes "Birkäcker", Abwägung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Birkäcker„ wurde die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Erforderlich wurde dies, weil ein Grundstückseigentümer sein Gartengrundstück ursprünglich nicht in das Umlegungsgebiet einbringen wollte, jetzt aber die Einbeziehung der Fläche beantragte. Von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange gab es lediglich Anregungen, aber keine grundlegenden Einwände. Die Stellungnahmen wurden einstimmig zur Kenntnis genommen.
Lediglich der Hinweis des Landratsamtes führte zu einer Änderung im Bebauungsplan:
„…Garagen und Carports sind als Grenzbebauung auch außerhalb der Baugrenzen zulässig. Garagen dürfen in die Hauptgebäude integriert werden.„

3 Flächennutzungsplan - Aufstellungsbeschluss zur 7. Änderung des FNP, Gemeinde Margetshöchheim
Für den Bauabschnitt 1 der Mainpromenade (zwischen dem neuen Steg und dem Steinernen Weg) und Teile des Bauabschnitts 3 (alter Festplatz) war eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Bislang ist dieser Bereich als landwirtschaftliche Fläche gewidmet. Nun werden die Flächen als Grünflächen und Spielplatz geführt. (einstimmig beschlossen) aenderungfnp.pdf [94 KB]

4 Stellplatzsatzung - Erlass einer gemeindlichen Stellplatzsatzung
Für den Fall, dass im jeweiligen Bebauungsplan keine andere Regelung getroffen wurde, soll die Stellplatzsatzung gelten. Sie gilt jedoch nicht rückwirkend, sondern nur bei Neubauten oder Änderungen der Bebauung und der Nutzung. Hintergrund ist vor allem, dass vielfach die Garagen zweckentfremdend genutzt werden und die Fahrzeuge dann den öffentlichen Straßenraum blockieren.

Anzahl der erforderlichen Stellplätze:
Einfamilienhäuser: 2 Stellplätze
Doppelhäuser, Doppelhaushälfte, Reihenhäuser: 2 Stellplätze je Wohneinheit
Mehrfamilienwohnhäuser ab 3 Wohneinheiten:
je Wohnungen bis 35 qm = 1
je Wohnungen ab 35 qm = 1,5
je Wohnungen größer 50 qm = 2

Die Stellplatzpflicht kann erfüllt werden durch
a) Herstellung der notwendigen Stellplätze auf dem Baugrundstück,
b) Herstellung der notwendigen Stellplätze auf einem geeigneten Grundstück in der Nähe des Baugrundstücks (max. 150 Metern Luftlinie von Grenze zu Grenze gemessen), wenn dessen Benutzung für diesen Zweck gegenüber der Gemeinde Margetshöchheim und der unteren Bauaufsichtsbehörde rechtlich gesichert ist, oder
c) Übernahme der Kosten für die Herstellung der notwendigen Stellplätze durch den Bauherrn gegenüber der Gemeinde (Ablösungsvertrag).

Die Stellplatzablöse wird auf 5.000 € je Stellplatz festgesetzt.
Die Stellplätze und Ihre Zufahrten im Freien sind mit wasserdurchlässiger Befestigung und breitflächiger Versickerung anzulegen. Im Zweifelsfall haben die Bestimmungen der Altortsatzung Vorrang vor der Stellplatzsatzung.
Wenn der Stauraum geringer als 5,00 Meter0 ist, sind elektrische bzw. automatische Toröffner einzubauen.
einstimmig beschlossen

Ordnungswidrigkeiten:
Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 500.000 € geahndet werden.

5 Sanierungsgebiet - Beschluss zur Erweiterung des Sanierungsgebietes Altort
Der Bauausschusses empfahl am 3.3.22, die Erweiterung des Sanierungsgebiets im Bereich „zur Mainfähre„ in Auftrag zu geben.
Hierzu fand eine Besprechung mit dem Sanierungsberater statt. Dieser begrüßte das Vorgehen und empfahl zugleich die Einbeziehung des Anwesens zur Mainstraße 16, da dieses das „Einfallstor„ zum Altort Margetshöchheim darstellt. Der Gemeinderat schloss sich einstimmig der Empfehlung an. Eine Bürgerbeteiligung mit den Eigentümern soll stattfinden.
Auf Anregung von SPD-Gemeinderätin Kircher soll auch der Steinerne Weg (allerdings nur die Straße) mit ins Sanierungsgebiet aufgenommen werden, um so Zuschüsse zu generieren, wenn die Straße einmal erneuert werden müsste. Man darf gespannt sein, ob die Regierung von Unterfranken da zustimmt, weil es wohl offensichtlich ist, dass es hier lediglich um Zuschüsse und kaum um eine städtebauliche Aufwertung gehen kann.

6 Informationen und Termine
- Für den Bauabschnitt 1 der Mainpartie zwischen dem neuen Steg und dem Steinernen Weg liegen nun die wasserrechtlichen Genehmigungen für den Wasserlauf und die Anlagen vor. Die baurechtliche Genehmigung steht noch aus.
- Der Neubau der Kindertagesstätte neben dem Kindergarten soll von einem externen "Bauamt auf Zeit" abgewickelt werden. Hierzu ist ein VGV-Verfahren (Vergabeverfahren) erforderlich. Auf die Ausschreibung hin hat sich lediglich ein Bewerber gemeldet, so dass der Termin am 22.6.22 wohl eine reine Formsache sein dürfte-
- 31.5.22, 18 Uhr Bauausschusssitzung
- 21.6.22, 19 Uhr Gemeinderatssitzung



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Niederschrift Gemeinderatssitzung am 5.4.22

sitzungdesgemeinderatesmargetshoechheim2022040.pdf [168 KB]



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Gemeinderatssitzung am 5.4.2022

Tagesordnung:

1 Haushalt 2022 - Beschluss der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2022 - Beschluss des Finanzplans
Verwaltungshaushalt: ca. 6,66 Mio. €
Vermögenshaushalt: gut 9 Mio. €
geplante Kreditaufnahme 3 Mio. €
voraussichtlicher Schuldenstand am 31.12.22: 3.,6 Mio. €, Pro-Kopf-Verschuldung 1.147 €
Die allgemeine Rücklage sinkt voraussichtlich von rund 2,1 Mio. € am 31.12.21 auf ca. 961.000 € am 31.12.22.

Für kostenintensive Projekte wurden im Haushalt u.a. vorgesehen:
Mainsteg: rund 4,1 Mio. €
Sanierung Kinderkrippe: 500.000 €
Erweiterung der Kindertagesstätte um 5 Gruppen: Planungskosten 300.000 €; in den Folgejahren wird mit weiteren 6,5 Mio. gerechnet.
Generalsanierung Schule: 27 Mio. €; Margetshöchheim wird voraussichtlich mit 40 - 45% beteiligt sein.
Neugestaltung Mainpromenade, Bauabschnitt I: 500.000 €, für 2023 wird mit weiteren 400.000 € gerechnet.
Wasserhochbehälter: 255.000 €
Wasserleitung Frankenstraße: 230.000 €
Stromleitung von der Trafostation Schmiedsgasse zur Gaststätte in der Mainstraße: 200.000 €
Erste Tiefbaukosten im Baugebiet Scheckert-Lausrain: 100.000 €
Zuweisungen Städtebauförderung: 300.000 €
Erwerb Klostergelände: 220.000 €
Bauhof Ölabscheider: 170.000 €
Bauhof Lagerhalle: 150.000 €
Verlängerung des Gehwegs in der Würzburger Straße: 270.000 €
Barrierefreie Haltestelle Bachwiese/Zeller Straße: 210.000 €
Fußwegverbindung Dorfstraße - Pointstraße: 50.000 €
Urnenstelenanlage im alten und neuen Friedhof: 100.000 €

Bei den voraussichtlichen Kosten sind Zuschüsse und Förderungen noch nicht berücksichtigt.
Der Kämmerer wies auf die angespannte Haushaltslage hin und mahnte sparsamstes Wirtschaften an.

Der Gemeinderat stimmte dem Haushalt einstimmig zu.

Auf Anregung des Bürgermeisters soll das vorgesehene Darlehen wegen der noch günstigen Zinssituation bereits vorab aufgenommen werden.
Der Gemeinderat billigte das einstimmig.

2 Gemeinde Veitshöchheim, 3. Änderung Gewerbegebiet Ost, Teil 2 - Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Margetshöchheim ist von der Änderung der Baumaßnahme nicht betroffen. Der Gemeinderat nahm die Änderung einstimmig zur Kenntnis.

3 Abwasserzweckverband Maintal - Neuregelung der Verbandsräte und Stellvertretung
Da die Satzung des Abwasserzweckverbands nur einen Stellvertreter vorsieht, die Geschäftsordnung des Margetshöchheimer Gemeinderats für alle Ausschüsse jedoch zwei Stellvertreter, wurde die Geschäftsordnung so geändert, dass für den Abwasserzweckverband nur noch jeweils ein Gemeinderatsmitglied und ein Stellvertreter vorgesehen ist.

4 Informationen und Termine
- In der Sitzung des Bauausschusses im März wurde vorgeschlagen, das Altortsanierungsgebiet um die kleineren älteren Häuser in der Straße zur Mainfähre zu erweitern Niederschrift Bauausschuss 3.3.22 TOP 6. Nun soll wohl auch das Haus an der Kreuzung mit dem Steinernen Weg ins Sanierungsgebiet übernommen werden. Da dieses große neuere Anwesen ganz und gar nicht zum Altortbestand passt, ist dies sehr kritisch zu sehen.
- Am 12.4. wird der neue Feuerwehrkommandant gewählt.
- Da eine der beiden Pumpen im Wasserhaus der Trinkwasserversorgung nicht mehr einwandfrei läuft, soll hierfür eine neue Pumpe angeschafft werden.
- Der Baumsachverständige Väth hat der Gemeinde mitgeteilt, dass einige der Pappeln im Bauabschnitt I der Mainpromenade zwischen dem Steinernen Weg und dem Sportplatz nicht mehr verkehrssicher sind. Er hat deshalb eine Artenschutzuntersuchung und teilweise einen Rückschnitt, teilweise auch die Fällung der betroffenen Bäume sowie Ersatzpflanzungen mit einer anderen Baumart empfohlen. Der Umweltausschuss soll sich nun vor Ort informieren. Die MM hat bereits vor Jahren darauf hingewiesen, dass das Mainufer dort für den geplanten Spielplatz ungeeignet ist. Der Planer und die Gemeinde hatten allerdings bisher die Befürchtungen der MM zurückgewiesen.
- Der neue Steg soll nun bis Ende Juli / Anfang August fertiggestellt sein und Ende August seiner Bestimmung übergeben werden. Der alte Steg kann frühestens nach dem Abflug der dort brütenden Schwalben in ihr Winterquartier abgerissen werden.
- Der Glasfaserausbau soll Ende August abgeschlossen sein, falls bis dorthin alle Mängel beseitigt sind.
- In der Straße Am Scheckert hat hangseits die großflächige Abgrabung auf einem größeren Grundstück bei einigen Bewohnern für Verwunderung gesorgt, weil sie darüber weder auf der Website der Gemeinde noch auf der MM-Seite Informationen gefunden haben. Dort soll angeblich ein Garagenkomplex für 8 Fahrzeuge entstehen. Die Gemeinde hat im Bauausschuss auf Nachfrage mitgeteilt, dass das Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren läuft.
- Bereits seit Jahren gibt es in der Gemeinde Überlegungen, die Behindertentoilette in der Margarethenhalle zu vergrößern oder zu verlegen, da sie eindeutig zu eng ist. Nach einer erneuten Standortsuche bietet sich wohl nur die Möglichkeit der Vergrößerung am bestehenden Standort an, was nur bei einer Verkleinerung des Garderobenbereichs möglich ist. Hierzu muss erst einmal geklärt werden, ob sich dort eine tragende Trennwand befindet. Im Bauausschuss kamen auch andere Standortvorschläge zur Sprache, die ebenfalls abgeklärt werden sollen.



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Niederschrift Gemeinderat 15.3.22

sitzungdesgemeinderatesmargetshoechheim2022031.pdf [237 KB]



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Gemeinderatssitzung am 15.3.22

Tagesordnung:

1 Sanierung der Kinderkrippe, Vorstellung Finanz- und Zeitplan
Die seit knapp 10 Jahren fast bis auf den Rohbau "ausgeschlachtete" Kinderkrippe soll nun zeitnah saniert werden. Darauf einigten sich die Diözese und die Gemeinde Margetshöchheim. Beginn der Arbeiten soll im Mai 2022 sein, beendet soll die Sanierung im März 2023 sein. Die Kosten wurden auf 934.000 € brutto veranschlagt. Gemeinde und Kirche wollen sich die Kosten 50 : 50 teilen. Der seit vielen Jahren dahindümpelnde Prozess um die Verantwortung für den Pfusch am Bau wird fortgeführt. Ende ungewiss.
Beim Bau der Krippe trug die Gemeinde nach dem Vertrag mit der Kirchenstiftung 80 % der Kosten. Da die Kirchenstiftung Bauherr war und der wegen der Baufehler beklagte Architekt von ihr beauftragt wurde, ging man in der Gemeinde lange Zeit davon aus, dass die Kirchenstiftung für die Sanierung und die Behebung der Schäden allein verantwortlich ist. Nachdem nach fast 10 Jahren das Ende des gerichtlichen Verfahrens immer noch unklar ist und das entkernte Bauwerk durch längeres Zuwarten sicher auch nicht besser wird, hat die Gemeinde sich schließlich bereit erklärt, 50 % der Sanierungskosten zu übernehmen. Den Gemeinderäten hat dies erhebliche Bauchschmerzen bereitet, wie man den Beiträgen aus den Fraktionen von SPD und MM entnehmen konnte. Schließlich wurde jedoch dem Sanierungskompromiss mit der Kirche einstimmig zugestimmt.
Für Diskussionen sorgte allerdings noch der Umstand, dass nach Abschluss der Sanierung wohl auch die Kosten für die Ersatzunterbringung der Kinderkrippe in Containern hälftig geteilt werden sollen, die in die Hunderttausende gehen. Falls der Prozess eines Tages erfolgreich abgeschlossen werden sollte, bleibt noch die Hoffnung, dass dann die Schadensersatzleistungen auch hälftig geteilt werden.
Für die Kirchenstiftung als Bauherr saßen am Tisch Rechtsanwalt Dr. Hogrefe, Sanierungsarchitekt Stöcker, Domkapitular Dr. Jürgen Vorndran und Pfarrer Kneitz.

2 Billigungs- und Auslegungsbeschluss - Bebauungsplan Birkäcker (1. Änderung) - Billigung des Entwurfs
Durch die Änderung wurde eine private Grünfläche, die ursprünglich nicht an der Ausweisung zum Baugebiet teilgenommen hat, in den Bebauungsplan aufgenommen
einstimmig gebilligt

3 Förderprogramm "Sirenen" - Ertüchtigung der Altanlagen
Die vorhandenen drei Sirenen sollen für mögliche Katastropheneinsätze nachgerüstet werden. Die voraussichtlichen Kosten in Höhe von 30.000 € werden bezuschusst. Der Gemeindeanteil dürfte 6.600 € betragen. Zusätzlich soll geprüft werden, ob eine 4. Sirene für Margetshöchheim-Süd erforderlich ist. Die Sirene an der Falkenstraße soll zum Feuerwehrhaus verlegt werden.
einstimmig gebilligt

4 Jahresleistungsverzeichnis - gemeindliche Tiefbauarbeiten
Der günstigste Bieter wurde einstimmig beauftragt. Das Angebot lag rund 200.000 € über der im Haushalt vorgesehenen Summe.
einstimmig gebilligt

5 Kindergarten Margetshöchheim - Netzanschluss Strom
Der 100 Ampere-Anschluss wird von der MFN von der Friedenstraße her verlegt.
einstimmig angenommen

6 Informationen und Termine



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Niederschrift Gemeinderat 8.2.22

sitzungdesgemeinderatesmargetshoechheim2022020.pdf [162 KB]



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Gemeinderatssitzung am 8.2.22

Tagesordnung:

1 Vorstellung Zusammenschluss LAG und Förderprogramm "LEADER"
Sie sich hier über die Präsentation informieren, die am 25.1.22 im Bauausschuss vorgestellt wurde: vorstellunglag2022.pdf [1.026 KB]
Der Beitritt zu Leader wurde einstimmig beschlossen.

2 Jahresbericht des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Margetshöchheim
Den Bericht des 1. Kommandanten Peter Götz veröffentlichen wir in Kürze. Am 18.3. werden die Kommandanten übrigens neu gewählt. Peter Götz, der in den letzten Jahren die Intressen der Feuerwehr und damit auch der Gemeinde äußerst kompetent und engagiert vertrat, wird nicht mehr antreten.
jahresbericht2020und2021gemeinderat8feb2022com.pdf [1.667 KB]

3 Informationen und Termine
Bei der Glasfaserverlegung ist mit gewissen Verzögerungen zu rechnen. Bis Juli sollen die Arbeiten abgeschlossen sein.



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Niederschrift Gemeinderatssitzung am 18.1.22

sitzungdesgemeinderatesmargetshoechheim2022011.pdf [175 KB]



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Gemeinderatssitzung am 18.1.22

Tagesordnung:

1 Bericht aus der ILE Main-Wein-Garten e.V.
20220118grsitzungmargetshoechheim.pdf [522 KB]

2 Bebauungsplan "Scheckert-Lausrain", Vorstellung des Städtebaulichen Entwurfs
Entwürfe für das Baugebiet Scheckert-Lausrain
Weitere Informationen: Kreisverkehr, Unterführung, Ampel, Abbiegespur?
Der Gemeinderat nahm einstimmig die vorgestellte Entwurfsplanung des Städtebaulichen Konzepts Kenntnis und stellte fest, dass dieser Entwurf die Grundlage der weiteren Planungen für das Neubaugebiet „Scheckert-Lausrain„ darstellen soll.

3 Hochbehälter Niederzone - Leitungsverlegung zwischen den Trinkwasserbehältern
Bereits in der Novembersitzung ( Niederschrift Gemeinderat 9.11.21 TOP 2) beschäftigte sich der Gemeinderat mit der Frage, ob ergänzend zu der Sanierung des oberen Hochbehälters, für den Kosten in Höhe von gut 800.000 € angefallen sind, die Verlegung einer zweiten Wasserleitung zwischen dem unteren und dem oberen Hochbehälter, ein Austausch der Graugussleitung unterhalb des unteren Hochbehälters und ein Austausch der Pumpen im unteren Hochbehälter vorgenommen werden sollen. Für die zusätzlichen Maßnahmen sind Kosten in Höhe von 425.000 € veranschlagt. Wegen der Höhe der Kosten sollte damals nur der Pumpenaustausch realisiert werden. Über die Notwendigkeit der übrigen Maßnahmen wollte man noch weitere Informationen einholen.
Nun wurde einstimmig der Pumpenaustausch beschlossen, für die bereits eine Förderzusage in Höhe von 40 % vorliegt. Vor einer Entscheidung über die Graugussleitung soll die Energie als technische Betriebsführung eruieren, in welchem Zustand die Graugussleitung ist.
Die zweite Leitung zum oberen Hochbehälter soll bekanntlich gebaut werden, weil die 400 cbm Wasser im oberen Hochbehälter wegen des geringen Verbrauchs nur unzureichend ausgetauscht werden und somit eine Verkeimungsgefahr besteht. Da der Vertreter des Ingenieurbüros in der Novembersitzung die Ansicht vertrat, dass durch die Änderung der Schaltzeiten und eine geringere Befüllung der Wasseraustausch erhöht werden kann, soll nun geprüft werden, ob dadurch die Verkeimungsgefahr minimiert werden kann. Bürgermeister Brohm vertrat zudem die Auffassung, dass man im Sommer erst einmal überprüfen solle, ob im Hochbehälter die Wassertemperatur in einen kritischen Bereich ansteigt. Da der Behälter generalüberholt und mit einer neuen Dämmung versehen wurde, dürfte es eigentlich keine Probleme geben. Der Gemeinderat beschloss deshalb einstimmig, die zweite Leitung und die Erneuerung der Graugussleitung erst einmal zurückzustellen.

4 Anträge der MM-Fraktion:
- Überbaubarkeit des Entlüftungsbauwerks: siehe MM-Antrag zum Bauabschnitt II
- Verlegung des Telekom-Verteilerkasten: siehe MM-Antrag: Verlegung der Telekomkästen
Der von der MM beantragte Ortstermin im Bauabschnitt II der Mainpromenade (zwischen dem Rathaus und der Pointstraße) wurde von der Gemeinde kurzfristig auf den Weg gebracht und fand bereits am 24.1. statt. Dabei ging es einerseits darum, ob bei der Umgestaltung des zentralen Platzes in der Mainstraße die Fernwasserleitung und das Entlüftungsbauwerk der von Zellingen nach Würzburg führenden Fernwasserleitung überbaut werden können. Da der dortige Mainsteg nach Fertigstellung des neuen Stegs abgerissen wird, müssen auch der Glasfaserkasten der Telekom und die Elektrokästen (beide u.a. am Stegpfeiler befestigt Glasfaser- und Stromkästen am Stegpfeiler ) umgesetzt werden. Deshalb waren beim Ortstermin auch Vertreter der Trinkwasserversorgung Würzburg und der Telekom anwesend. Dabei bestätigte sich, dass der Schutzstreifen der Fernwasserleitung (beidseits 5 m) nicht überbaut werden darf. Das Entlüftungsbauwerk, das bestimmt keine Zierde für den dann neu gestalteten Platz wäre, kann unter bestimmten Umständen überbaut werden. Das "Bauwerk", z.M. ein kleiner Pavillon oder ähnliches) müsste allerdings im Bedarfsfall durch die Gemeinde abgebaut werden. Man einigte sich darauf, dass das Planungsbüro sich mit einem konkreten Vorschlag mit der WVV in Verbindung setzt. Dann kann hierüber endgültig entschieden werden.
Wegen des Glasfaserkastens der Telekom bahnt sich eine Lösung mit einem Standort außerhalb des Hochwasserbereichs im Rathaushof an. Ein Problem ist allerdings die Verlegung der Leitung im Bereich der Treppe zwischen dem Rathaus und dem Anwesen Haus-Nr. 13. Eine Baufirma soll nun für die Telekom prüfen, ob Teile der Treppenanlage ausgebaut werden können oder ob im Rathaushof eine mehrere Meter tiefe Grube ausgehoben werden muss, um die Zuleitung unter der Treppe durchzuschießen.

- Verlegung der Bushaltestelle Würzburger Straße: siehe MM-Antrag zur Verlegung der Bushaltestelle
Die Verwaltung sah bei einer in der letzten Sitzung beschlossenen Verlegung der Haltestelle von der ehemaligen Apotheke zu den Schröderhäusern keine Verkehrsprobleme etwa beim Begegnungsverkehr von Bussen. Auch sei beim von der MM vorgeschlagenen Standort am alten Wasserhaus kaum Bedarf für eine Haltestelle. Die MM hatte hier mit der Nähe zum Sportgelände und dem neuen Steg argumentiert. Außerdem sei am alten Wasserhaus der Weg von der Birkachstraße aus wesentlich weiter. Das ist sicher richtig. Allerdings ist der Weg von der Birkachstraße zum südlichen Ende der Schröderhäuser nur 10 m kürzer als bis zur Haltestelle Dorfstraße, so dass bei der von der MM ins Gespräch gebrachten Lösung keine Verschlechterung zu erkennen ist.
Bürgermeister Brohm argumentierte noch, dass der Bau einer Haltestelle am alten Wasserhaus aufwendiger sei, da das Gelände dort steil abfalle, was sicher zutrifft.
Der MM-Antrag wurde schließlich mit 5:10 Stimmen abgelehnt.

5 Informationen und Termine



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