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Gemeinderatssitzungen ab 4/19

Niederschrift Gemeinderat am 14.12.21

sitzungdesgemeinderatesmargetshoechheim2021121.pdf [173 KB]



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Gemeinderatssitzung am 14.12.21

Beginn 18 Uhr

Tagesordnung:

1 Altortsanierung, 3. Änderung des Kommunalen Förderprogramms
Auf Empfehlung der Regierung v. Ufr. hat der Gemeinderat einstimmig die Erhöhung des Kommunalen Förderprogramms auf grundsätzlich 50.000 € je Anwesen beschlossen. Eine Erhöhung der Förderquote von zurzeit 30 %, ist nicht möglich. Da die Gemeinde Margetshöchheim allerdings derzeit im Rahmen des Programms "Innen statt Außen" eine 80 %ige Förderung von der Regierung bekommt, beläuft sich der Eigenanteil der Gemeinde auf 20 % bzw. max. 10.000 € je Anwesen.
Möglich wird dies, weil es die Förderung nun nicht nur wie bisher für von außen sichtbare Elemente (Ziegel, Fenster, Außenputz usw. ) gibt, sondern jetzt auch Maßnahmen im Gebäudeinneren wie der Innenputz zu den förderfähigen Kosten zählen.
Die Änderung tritt am 1.1.2022 in Kraft. Allerdings können auch laufende Projekte, die noch nicht schlussgerechnet sind, in den Genuss der erhöhten Förderung kommen.

Bürgermeister Brohm wies auch darauf hin, dass sich der Gemeinderat im März mit möglichen Änderungen der Gestaltungssatzung befassen wird. Dort sind die Vorgaben für die Sanierungsmaßnahmen festgehalten, was auch für die Förderfähigkeit von Bedeutung ist.
Erfahrungsgemäß werden bei solchen Änderungen die strikten Vorgaben der Gestaltungssatzung aufgeweicht. In der Vergangenheit wurden so zum Beispiel Kunststofffenster und mehr Dachliegefenster zugelassen.
Im Klartext würde dies bedeuten, dass es in Zukunft weniger Einschränkungen bei gleichzeitig deutlich höherer Förderung gibt. Das wäre paradox und würde dazu führen, dass die sichtbaren Erfolge der Margetshöchheimer Altortsanierung deutlich verwässert würden.

2 Bedarfsplanung Kindergarten Zeilweg
Im Benehmen mit der zuständigen Fachkraft für Kindertagesstätten im Landratsamt wurde die Bedarfsplanung aktualisiert, um die zukünftige Entwicklung in den geplanten Neubau eines weiteren Kindergartengebäudes einfließen zu lassen.
Der Gemeinderat stellte einstimmig die Bedarfsnotwendigkeit von 125 Kindergarten- (= 5 Gruppen) und 60 Krippenplätzen (= 5 Gruppen) fest.

3 Informationen und Termine
-
Die MM hatte in einem Schreiben an den Bürgermeister, ausgehend vom „Leitfaden zur Eindämmung der Lichtverschmutzung - Handlungsempfehlungen“ des Freistaats,
vorgeschlagen:
1. Die Beleuchtungsintensität mit 3000 Kelvin ist zu hoch, da die Blauanteile, die negativ für Insekten sind, zu groß sind. Die Gemeinde sollte ein Warmlicht mit maximal 2400 Kelvin, besser noch 1800 Kelvin, verlangen.
2. Die Beleuchtung sollte auch dimmbar sein, so dass sie für spätere Nachtstunden - etwa von 24.00 bis 06.00 Uhr herabgesetzt werden kann. Hierbei ergibt sich ein deutlicher Energieeinspareffekt.
Bürgermeister Brohm erklärte, dass die Nachtabsenkung durch die Koppelung ans Ortsnetz bereits gewährleistet sei. Die weitere Anregung wird an das Wasserstraßenneubauamt weitergeleitet.

- Bürgermeister Brohm informierte auch über ein Schreiben des Feuerwehrkommandanten, der auf erforderliche Maßnahmen für den Katastrophenfall hinwies. Wir haben darüber bereits berichtet: . Bürgermeister Brohm versicherte, dass das Thema bei der nächsten Sirenenüberprüfung zur Sprache kommen werde.

- Inzwischen hat sich auch der Veitshöchheimer Gemeinderat einstimmig dem Margetshöchheimer Vorschlag angeschlossen, den neuen Steg "Höchheimer Mainsteg" zu nennen.

- Der Bauabschnitt I der Mainpromenade wird in zwei Abschnitte geteilt, weil für die Aufdeckung des verrohrten Baches ein wasserrechtliches Verfahren erforderlich ist. Somit will man eine weitere Verzögerung beim Ausbau der Verbindung vom Altort zum neuen Steg vermeiden.

- Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat berichtete Bürgermeister Brohm, dass nach einem Gesprächstermin mit der Telekom feststeht, dass der Glafaserkasten am Stegpfeiler auf jeden Fall vor dem Abriss des alten Stegs an einen anderen Standort verlegt sein muss. Der Bauausschuss hatte ursprünglich u.a. vorgeschlagen, den Kasten während der Abrissarbeiten einzuhausen und erst im Zuge der Platzumgestaltung (Mainpromenade BA II) zu verlegen. Das ist somit gestorben. Bürgermeister Brohm erklärte, dass der Kasten nun an die Mainseite der Einfriedungsmauer des Anwesens Heymanns verlegt werden soll. Ein Argument für die Verlegung soll angeblich auch die Lage im Überschwemmungsbereich sein. Da macht die Verlegung an die mainseitige Mauer des Heymannsanwesens allerdings kaum Sinn, da dort die Hochwassergefahr um keinen Deut geringer ist.
Die MM sieht den vorgesehenen Standort äußerst kritisch. Wir haben dazu im Bericht über die Bauausschusssitzung am 30.11.21 (TOP 6) Stellung bezogen. Da es hierbei um die Gestaltung des für das Ortsbild wichtigsten Bereichs der Mainpartie geht, empfehlen wir Ihnen die Lektüre Bauausschuss am 30.11.21: .

4 Totengedenken, Verlesen der Verstorbenen des Jahres 2021

5 Jahresrückblick des Bürgermeisters und der Fraktionen



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Niederschrift Gemeinderat 9.11.21

sitzungdesgemeinderatesmargetshoechheim2021110.pdf [173 KB]



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Gemeinderatssitzung am 9.11.21:

Tagesordnung:

1 Jahresrechnung 2020 - Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen - Feststellung der Jahresrechnung - Entlastung
Die Jahresrechnung und die Haushaltsüberschreitungen wurden einstimmig gebilligt.
Der Bürgermeister wurde einstimmig entlastet.

2 Erneuerung der Verbindungsleitung zw. den Hochbehältern
Die Gemeinde Margetshöchheim gehört im weiten Umkreis zu den wenigen Gemeinden, die noch eine eigene Wasserversorgung haben. Das in zwei Brunnen im Sandflurgebiet im Mainvorland geförderte Grundwasser wird ohne Aufbereitung durch das Ortsnetz in den unteren Hochbehälter am Ende der Steigstraße gefördert. Aus diesem Hochbehälter wird die Tiefzone unterhalb der Staatsstraße versorgt. Eine weitere Leitung pumpt das restliche Wasser in den oberen Hochbehälter gegenüber des ehemaligen Schweinestalls. Dieser Hochbehälter wurde errichtet, um für die später hinzugekommene Bebauung vor allem im Zeilweggebiet mit dem erforderlichen Druck zu versorgen, was auch im Falle von Bränden im Oberort von Bedeutung ist. Von diesem (oberen) Hochbehälter wird durch die selbe Leitung die Hochzone (oberhalb der Umgehungsstraße) versorgt. Kompliziert wird es vor allem deshalb, weil auch der untere Hochbehälter teilweise Wasser in die Hochzone einspeist. Das führt dazu, dass meist nur wenig Wasser aus dem oberen Hochbehälter entnommen wird, was zu langen Verweilzeiten führt. Das erhöht natürlich die Gefahr der Verkeimung.
Deshalb hat das beauftragte Ingenieurbüro vorgeschlagen, eine weitere Leitung vom unteren Hochbehälter zum oberen Hochbehälter zu verlegen, so dass über die bestehende Leitung das Wasser in den oberen Hochbehälter hochgepumpt wird und über die zweite, neue Leitung die Hochzone ausschließlich aus dem oberen Hochbehälter mit Trinkwasser versorgt wird.
Das wäre natürlich die optimale Lösung. Gar nicht optimal sind allerdings die dafür prognostizierten Kosten in Höhe von 425.000 €, zumal für die Sanierung des oberen Hochbehälters erst gut 800.000 € aufgewendet wurden. Interessehalber sei angefügt, dass der wesentlich ältere, untere Hochbehälter noch in recht gutem Zustand und nicht sanierungsbedürftig ist.

Diese erheblichen Kosten könnte die Gemeinde über eine Ergänzungsabgabe von den Grundstücksbesitzern einkassieren. Dafür müsste allerdings erst eine neue Satzung ausgearbeitet und jedes einzelne Grundstück aufgenommen werden, was zusätzlich mit einem erheblichen finanziellen Aufwand verbunden wäre.
Die zweite Möglichkeit wäre die Abwicklung über den Gemeindehaushalt. Das würde alle Wasserverbraucher treffen und den Wasserpreis um 21 Cent auf 2,23 € erhöhen. Eine staatliche Förderung wäre übrigens nicht zu erwarten. Gefördert würden nämlich nur Kosten für die Wasserversorgung, die innerhalb der letzten 20 Jahre 5 Millionen € überschreiten.

Auf Nachfragen räumte der Vertreter des Ingenieurbüros dann ein, dass die Verbesserung des Wasseraustauschs im oberen Hochbehälter auch durch eine Optimierung der Schaltzeiten erreicht werden kann, zumal im oberen Hochbehälter für den Brandschutz auch ein Füllstand von 300 cbm statt der dort möglichen 600 cbm ausreichen würde. Allerdings müssten dann die abgängigen Pumpen im unteren Hochbehälter ausgetauscht werden, wofür im Gesamtpaket eh 21.000 € vorgesehen sind.

Der Gemeinderat beschloss schließlich einstimmig, vorerst nur die Pumpen im unteren Hochbehälter auszutauschen und die Situation im oberen Hochbehälter durch eine Veränderung der Schaltzeiten zu optimieren und die Auswirkungen zu beobachten.
In der Januarsitzung will man dann die Frage klären, ob zusätzlich ein Stück Gussleitung unterhalb des unteren Hochbehälters ausgetauscht werden soll.

3 Aufstellungsbeschluss - 5. Änderung Bebauungsplan "Langellern"
Im Bebauungsplan „Langellern„ soll das Grundstück FlNr. 3777/1, das derzeit als „Parkanlage„ ausgewiesen ist, teilweise in ein Mischgebiet umgewandelt werden, um eine Bebauung zu ermöglichen. Es liegt nördlich des neuen Friedhofs, also zwischen Nelkenweg und dem Friedhof. Dort gab es früher einen Kinderspielplatz, der aber aufgelöst wurde, weil er nur wenig frequentiert war. Der Bauinteressent soll die Kosten des Verfahrens tragen. In der öffentlichen Sitzung wurden weder der Bauinteressent noch die beabsichtigte Art der Bebauung erwähnt. Offensichtlich wurde der Vorgang bereits in nichtöffentlicher Sitzung behandelt.
Nachdem keine Umwandlung in ein allgemeines Wohngebiet, sondern in ein Mischgebiet erfolgen soll, ist nicht auszuschließen, dass dort auch eine gewerbliche Bebauung erfolgen kann. Das Ganze erinnert etwas an das Vorgehen bei der beabsichtigten Bebauung an der Zeilwegeinfahrt, die durch einen Bürgerentscheid gestoppt wurde. Dort war vielen Bürgern auch lange Zeit nicht bewusst, was an dieser Stelle entstehen sollte.
(einstimmig beschlossen)

4 Bebauungsplan Scheckert-Lausrain, Wiederholung des Aufstellungsbeschlusses
Mit der Änderung des BauGB wurde das beschleunigte Verfahren nach § 13 b BauGB wieder eingeführt. Um sicherzugehen, dass das beschleunigte Verfahren weiterhin für das Baugebiet Scheckert-Lausrain gilt, sollte der Aufstellungsbeschluss für das Gebiet „Scheckert-Lausrain„ mit einer Gesamtfläche von ca. 20.000 qm wiederholt werden.
Mit 12:5 Stimmen angenommen. Die MM-Fraktion stimmte dagegen, da sie bereits beim ersten Beschluss vom 8.10.2019 deutlich gemacht hat, dass sie nur dem ursprünglich im Flächennutzungsplan vorgesehenen Baugebietsumfang, nicht aber einer deutlichen Erweiterung in die freie Natur zustimmen könne.

5 Festsetzung des Stellplatz-Ablösebetrages
In der letzten Bauausschusssitzung wurde eine Erhöhung des Stellplatz-Ablösebetrages, der durch Beschluss vor über 20 Jahren auf 3.500.- € je Stellplatz festgesetzt wurde, erörtert. Bürgermeister Brohm gab bekannt, dass die Kosten für die Herstellung eines neuen Stellplatzes bei deutlich über 8.000 € lägen. Er sprach sich deshalb für eine deutliche Anhebung des Ablösebetrags aus. Auch Gemeinderätin Haupt-Kreutzer vertrat diese Meinung, der sich auch die MM-Fraktion anschloss.
In der ausgiebigen Diskussion stellten der erste und der 2. Bürgermeister fest, dass es in den letzten Jahrzehnten allerdings kaum Fälle gegeben habe, in denen ein Ablösebetrag fällig geworden sei. Das dürfte allerdings nicht zuletzt auch daran gelegen haben, dass man in manchen Fällen nicht nur ein Auge zugedrückt hat.
Darüber hinaus wurde auch in der Bauausschusssitzung angeregt, eine Stellplatzsatzung zu erlassen, um die Bewirtschaftung von öffentlichem Parkraum und die Pflichten zur Errichtung von Stellplätzen auf den privaten Grundstücksflächen zu regeln.
Dem stimmte der Gemeinderat zu und beschloss einstimmig die Anhebung des Ablösebetrags auf 5.000 €.
Bürgermeister Brohm wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es durch das verstärkte Abstellen von Wohnmobilen im öffentlichen Straßenraum zu einer weiteren Verschärfung der Parksituation kommt. Demnächst soll es in Anwesenheit der Polizei eine nächtliche Fahrt mit Feuerwehrautos geben, um festzustellen, inwieweit durch die parkenden Fahrzeuge Rettungseinsätze behindert werden könnten.

6 Gemeinde Veitshöchheim, 3. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Ost, Teil 2", Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
einstimmig gebilligt

7 Informationen und Termine
- Die Wortmeldungen zur Bürgerversammlung wurden den Gemeinderäten zugeschickt.
- Der neue Mainsteg soll nach dem Vorschlag aus dem Bauausschuss „Höchheimer Mainsteg“ heißen.
Einstimmige Billigung durch den Gemeinderat
-
Wegen der geplanten Abrundung der Bebauung in der Bachwiese gab es am 28.10.2021 ein konstruktives Gespräch mit den Anwohnern. Da mittlerweile ein neues Schreiben der Anwohner einging, soll es einen weiteren Gesprächstermin geben.



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Niederschrift Gemeinderatssitzung 12.10.21

sitzungdesgemeinderatesmargetshoechheim2021101.pdf [255 KB]



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Gemeinderatssitzung am 12.10.21

Tagesordnung:

1 Ernennung und Vereidigung eines Feldgeschworenen
In der Sitzung ernannte Bürgermeister Brohm Herrn Matthias Oehrlein zum Feldgeschworenen und vereidigte ihn.

2 Beteiligung (inter)kommunales Ökokonto - ILE Main-Wein-Garten e.V.
Eingriffe in die Natur durch Baumaßnahmen müssen in der Regel ausgeglichen werden. Über ein sog. Ökokonto kann eine Gemeinde bereits im Vorfeld z.B. durch Aufwertung von Flächen (Aufforstung usw.) einen Vorrat für Ausgleichsmaßnahmen schaffen. Hierbei wird auch die Wertigkeit von Flächen berücksichtigt. Normalerweise ist dies Aufgabe der Kommune. Es gibt aber auch die Möglichkeit, ein interkommunales Ökokonto einzurichten.
Das soll nun im Rahmen der ILE Main-Wein-Garten erfolgen. Die Reg. v. Ufr. sieht das vorgelegte Konzept als grundsätzlich förderfähig an; die Förderung würde maximal 95.000 € und maximal 85 % der förderfähigen Kosten betragen. Für die Gemeinde Margetshöchheim würden Kosten in Höhe von ca. 10.000 € (ohne Förderung) entstehen. Ausgleichsflächen können dann auch aus dem Konto einer anderen Gemeinde bedient werden, was nach den Ausführungen von Bürgermeister Brohm jedoch die Ausnahme sein soll.
Die MM-Vertreter wiesen darauf hin, dass der Ausgleich in der Nähe der Eingriffsfläche erfolgen sollte und sprachen sich deshalb gegen die interkommunale Lösung aus.

Der Gemeinderat beschoss bei 4 Gegenstimmen, sich an der Erstellung eines interkommunalen Ökokontos in der Kommunalen Allianz Main-Wein-Garten e.V. zu beteiligen.

3 Informationen zum Antrag der MM, Energienetz Margetshöchheim
MM-Anträge
Antrag 1
Die Gemeinde prüft gemeinsam mit den zuständigen Unternehmen, ob das Stromnetz in der Gemeinde für die geplante Energiewende (CO2-Neutralität bis 2045) ausreicht.
Begründung:
Das Engergiewendekonzept sieht vor, den Autoverkehr und auch die Heizsysteme zunehmend auf Elektroenergie umzustellen. Es ist daher davon auszugehen, dass
a) viele Haushalte einen erhöhten Stromverbrauch für das Laden eines Elektroautos haben werden und
b) viele Haushalte durch Wärmepumpen die konventionelle Öl- oder Gasheizung ersetzen werden.
Daher ist es fraglich, ob das bestehende Stromnetz für die künftigen Belastungen hinreichend ausgelegt ist.

Die Mainfrankennetze (MFN) sind derzeit in einigen Gemeinden an diesem Thema dran, um das Vorgehen für bei künftigen Entwicklungen zu ermitteln. momentan sind die Ergebnisse noch nicht so weit fortgeschritten, dass man Aussagen für Niederspannungsnetz in Margetshöchheim machen kann. Beim Mittelspanungsnetz steht allerdings bereits fest, , dass nur marginale Optimierungsmaßnahmen erforderlich sind, die kaum Tiefbauarbeiten verursachen.

Antrag 2
Die Gemeinde überprüft kurzfristig das geplante Beleuchtungskonzept des künftigen Mainstegs hinsichtlich der Probleme Lichtverschmutzung bzw. Insektenfreundlichkeit.
Falls das Lichtkonzept diesen beiden Punkten nicht entspricht, sorgt sie dafür, dass insektenverträgliche Leuchtmittel eingesetzt werden und dass eine Lichtverschmutzung vermieden wird.

Begründung:
a) Schutz von Insekten
Insekten reagieren besonders stark auf Licht mit vielen Blauanteilen (also Licht im kurzwelligen Bereich). Licht, das besonders weiß oder "kalt" erscheint, hat viele Blauanteile. Daher sollte darauf geachtet werden, dass Licht im Rotbereich verwendet wird.
b) Schutz von Vögeln insbesondere in der Vogelzugphase
Durch künstliche Lichtquellen, die zum Himmel scheinen, verlieren Vögel oft die Orientierung. Dies gilt besonders für die Zeit des Vogelzugs.

Dem Wasserstraßenneubauamt wurde die Anfrage vorgelegt. Mit einer Antwort ist in den nächsten Tagen zu rechnen.

4 Informationen und Termine
Neubau Kindertagesstätte Margetshöchheim – hier Baugrundgutachten:
Obwohl der Untergrund teilweise nur gering tragfähig ist, kann die Baugrube voraussichtlich lediglich abgeböscht werden. Für die Gründung selbst ist wahrscheinlich ein Bodenaustausch nötig.

Förderbescheid der Regierung von Ufr., Kunstwettbewerb BA 1-3:
Die förderfähigen Kosten von 22.000 € wurden mit 17.600 € (80 %) bezuschusst.

Einwendungen gegen die B26n
Die Einwendungen werden vom Bürgermeister in Kürze erstellt und den Fraktionen zugeleitet. Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: Sonderseite Westspange



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Niederschrift Gemeinderat 14.9.21

sitzungdesgemeinderatesmargetshoechheim2021091.pdf [275 KB]



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Gemeinderatssitzung am 14.9.21

Tagesordnung:

1 Neubau Kindergarten - Vorstellung Bauamt auf Zeit
Margetshöchheim benötigt wegen der wachsenden Nachfrage nach Betreuungsplätzen einen weiteren Kindergartenbau für zusätzliche Räume. Da gleichzeitig ab 2022 die Verbandsschule grundlegend saniert wird, reicht die Kapazität des gemeindlichen Bauamts nicht mehr aus. Deshalb braucht die Gemeinde Margetshöchheim zusätzliche Unterstützung für das Bauamt. Als Alternativen stehen zur Wahl ein „Bauamt auf Zeit“ oder ein externes Projektmanagement.

Beim Bauamt auf Zeit überträgt der Bauherr die Realisierung eines kommunalen Bauprojekts auf das „Bauamt auf Zeit“. Der Auftragnehmer ist dann für die gesamte Projektabwicklung, incl. Steuerung sowie die Finanzierung und Abrechnung des Bauvorhabens zuständig. Das bedeutet, dass er sich somit umfassend um alle kaufmännischen, betriebswirtschaftlichen, finanziellen, technischen und juristischen Fragen kümmern muss, wobei er sich eng mit dem Auftraggeber abstimmen muss. Die Kosten, die für das „Bauamt auf Zeit“ anfallen, belaufen sich auf ca. 4-6% der Baukosten.

Der Gemeinderat beschloss jeweils gegen eine Stimme, dass der Kindergartenneubau innerhalb des Projekts „Bauamt auf Zeit“ realisiert werden soll und dass die Verwaltung mit der Vorbereitung und Durchführung einer Ausschreibung zur Realisierung eines „Bauamtes auf Zeit“ beauftragt wird.

2 Beschluss zur Weiterführung des Kommunalen Förderprogramms und der Sanierungsberatung für die Jahre 2022-2024
Die Gemeinde Margetshöchheim nimmt bereits seit vielen Jahren am Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm teil. Da der Bewilligungszeitraum für die Zuwendungen beim Kommunalen Förderprogramm und der Sanierungsberatung Ende des Jahres ausläuft, müssen für die nächsten 3 Jahre wieder Anträge gestellt werden. Die Sanierungsberatung und das Kommunale Förderprogramm werden von den Bürgern gut angenommen.
In den letzten Jahren wurden die Höchstfördersätze von vormals 5.000 € auf 10.000 € und anschließend auf 20.000 € erhöht. Im Jahr 2019 wurde eine weitere Erhöhung der Förderhöchstgrenze des Kommunalen Förderprogramms auf 50.000 € beschlossen, allerdings nur bei umfassenden Gebäudesanierungen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Weiterführung des Kommunalen Förderprogramms und der Sanierungsberatung für die Jahre 2022-2024. Für die weitere Beantragung von Zuwendungen werden folgende Werte angesetzt: 15.000 €/Jahr für die Sanierungsberatung und 85.000 € / Jahr für das Kommunale Förderprogramm.

3 Städtebauförderung - Jahresantrag 2022, Bedarfsmitteilung
Für 2022 wurden folgende Projekte bei der Regierung von Unterfranken angemeldet:
- als vorbereitende Maßnahme ein Nutzungs- und Neuordnungskonzept für das ehemalige Klosterareal in Höhe von 15.000 €
- für die geplante Fußwegeverbindung Dorf-/Pointstraße 100.000 €
- für die sanierungsbegleitende Beratung 15.000 € und 85.000 € für das Kommunale Förderprogramm
Der Gemeinderat stimmte einstimmig zu.

4 Änderung des Bebauungsplans Birkäcker
Ein Grundstückseigentümer im Baugebiet Birkäcker, der bei der Aufstellung des Bebauungsplans sein Gartengrundstück nicht einbeziehen lassen wollte, hat nun den Antrag gestellt, dass sein Grundstück nachträglich in das Baugebiet einbezogen wird.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass ein Planungsbüro mit der Erweiterung beauftragt und die Abrechnung für die Erschließung vorbereitet wird.

5. 1. Änderung der Grillplatzsatzung der Gemeinde Margetshöchheim
Wie wir berichtet hatten, kam es bei einer Feier mit etwa 200 Personen auf dem Grillplatz zu gravierenden Problemen, vor allem weil das weitere Umfeld zugeparkt war. Bürgermeister Brohm ließ deshalb die Benutzungsordnung für den Grillplatz verschärfen. U.a. soll der Platz nur noch an Margetshöchheimer vermietet werden. Außerdem sollte die Teilnehmerzahl auf 50 Personen (mit der Möglichkeit von Ausnahmen) beschränkt werden, wogegen sich besonders die SPD-Gemeinderätinnen Kircher und Haupt-Kreutzer wandten. Nach längerer Diskussion wurde der Satz 8 des Paragraphen 4 schließlich gestrichen.
Die Änderungen in der neuen Satzung sind rot markiert: benutzungsordnungentwurfgrillplatz1aenderung.pdf [22 KB]

6 Ausbau eines Gehwegs in der Würzburger Str. Richtung Fahrweg
Im Bereich der Würzburger Straße 43 – 57 bis zur Kreuzung Fahrweg besteht bislang noch kein Gehweg. Die Gemeinde ist bisher nicht Eigentümerin über
sämtliche dafür nötigen Grundstücke. Durch Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern soll es demnächst möglich sein, den Gehweg bis zum Fahrweg zu verlängern.
gehwegverlaengerunglageplan.pdf [134 KB]
In der Diskussion kam auch die Verlegung der Bushaltestelle von der ehemaligen Apotheke in Richtung Süden zur Sprache. Bürgermeister Brohm machte deutlich, dass nur eine Verlegung zu den Schröderhäusern in Frage kommt, weil die für eine Bushaltestelle erforderliche Fläche an der ehemaligen Tankstelle nicht zur Verfügung stehe. In diesem Zusammenhang fällt auf, dass die bei einem Ortstermin des Bauausschusses diskutierte Verlegung der Haltestelle an das ehemalige Wasserhaus der Gemeinde wenige Meter weiter offensichtlich nicht mehr weiterverfolgt werden soll.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass ein Planentwurf für die Verlängerung des Gehwegs in Auftrag gegeben werden soll.

7 Teilnahme am Hochwasseraudit/Starkregenereignisse für die Gemeinde Margetshöchheim
Wie bereits schon länger vom 1. Kommandanten der Feuerwehr gefordert und von der MM angeregt, soll nun in einem vom Freistaat mit 75 % geförderten Hochwasseraudit das Gefahrenpotential nicht nur durch Mainhochwasser, sondern auch durch Oberflächenwasser ermittelt werden. Auf die Gemeinde dürften dadurch Kosten in Höhe von 12.500 € zukommen.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig zu.

8 Informationen und Termine



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Niederschrift Gemeinderat 13.7.21

grniederschrift14721.pdf [172 KB]



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Gemeinderatssitzung am 13.7.21

Tagesordnung

1 Verleihung Kommunaler Dankurkunden
2. Bgm. Götz würdigte die 18jährige Tätigkeit im Gemeinderat, für die Frau Haupt-Kreutzer sowie Herr Werner Lutz die Kommunale Dankurkunde erhielten.

2 Bebauungsplan "Scheckert-Lausrain", Vergabe der Leistungen zur Ausarbeitung eines städtebaulichen Entwurfs
Die Stadtplanungsbüros Haines-Leger und Wegner stellten ihre Büros und ihre Arbeitsgebiete vor. Die Entscheidung über die Vergabe fiel anschließend in nichtöffentlicher Sitzung.

3 Einbeziehungssatzung "Bachwiese", Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Das Gebiet des Bebauungsplans umfasst ca. eine Fläche von 1.600 qm. Mit Erlass der Einbeziehungssatzung soll zusätzlicher Wohnraum auf den Flurnummern 4679 und 4679/1 für zwei Wohnhäuser geschaffen werden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Einbeziehungssatzung Bachwiese.

4 Kindergarten Zeilweg; Schaffung neuer Betreuungsplätze für Kinder; Bedarfsplanung
Für 2022 wird mit folgenden Belegungszahlen gerechnet:
- Kindergarten 100 Kinder
- Krippe 48 Kinder
Der Gemeinderat nahm die Zahlen einstimmig zur Kenntnis und erkannte sie als bedarfsnotwendig an.
Für den geplanten zusätzlichen Neubau einer Kindertagesstätte sind damit weitere Raumkapazitäten einzuplanen.

5 Beitragsersatz für Elternbeiträge während der Corona-Pandemie
Aufgrund der Coronapandemie ersetzt der Freistaat wegen der eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten der Kinderbetreuung unter gewissen Voraussetzungen 70 % der Elternbeiträge. Die Gemeinden sollen die verbleibenden 30 % der Kosten übernehmen.
Für die Gemeinde Margetshöchheim würden damit für den Kindergarten Kosten in Höhe von 5.244 EUR, für die Ganztagsbetreuung etwa 4.395 EUR. entstehen.
Der Gemeinderat stimmte der Kostenübernahme einstimmig zu.

6 15. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Veitshöchheim, Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Für die Erweiterung der Ausbildungsstätte der Caritas-Don Bosco gGmbH im Ortsteil Gadheim ist der Flächennutzungsplan zu ändern. (einstimmig zur Kenntnis genommen)

7 Kommunale Allianz Main-Wein-Garten e.V., Kooperationskonzept Bauhöfe
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, sich an der Erstellung des Konzepts zu beteiligen. Auf die Gemeinde Margetshöchheim kommen dadurch Kosten in Höhe von 7.565,95 EUR zu. Von den 8 ILE-Gemeinden beteiligt sich lediglich Himmelstadt nicht an dem Konzept.

8 Bürgerentscheid am 25.07.21, Bestellung des Wahlleiters und seines Stellvertreters
Der Gemeinderat bestimmte einstimmig Frau Daniela Kiesel als Wahlleiterin für den Bürgerentscheid und als Stellvertreterin Frau Christiane Roos.

9 Informationen und Termine
Die Genehmigung für die gastronomische Nutzung des Betriebsgeländes der Fa. Bauriedel in der Zeller Straße erfolgte wegen der Pandemie für 9 Wochenenden im Jahr 2021. Sie soll nun ohne Einschränkung gelten. Die Gemeinde hat dagegen protestiert, weil des den Anliegern nicht zuzumuten ist.

Die von der MM angeregte Waldbegehung soll nun im September stattfinden.



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Niederschrift Gemeinderat 8.6.21

sitzungdesgemeinderatesmargetshoechheim2021060.pdf [184 KB]



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Gemeinderatssitzung am 8.6.21

Tagesordnung:

1 Bürgerentscheid gem. Art. 18 a Abs. 1+2 BayGO, Wahltermin, Wahlform und Formulierung der Stichfrage
Der Bürgerentscheid findet als reine Briefwahl am 25. Juli 2021 statt. Informationen über die Stichfrage finden Sie hier: Änderung des Texts der Stichfrage

2 Kindergartenneubau im Baugebiet "Zeilweg", Information zur weiteren Planung
Für den Bau der zusätzlichen Kindertagesstätte neben dem bestehenden Kindergartengebäude kommt nach Gesprächen mit potentiellen Trägern als Bauherr wohl nur die Gemeinde in Frage. Von der Verwaltung wurde deshalb ein Zeitplan für den Bau erarbeitet.

27.05.21 Ausschreibung des Baugrundgutachtens; Submission / Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter bis Ende Juni 2021
20.06.21 Wahl der neuen Kirchenverwaltung
12.-16-07.21 Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden; Themen u.a.: Infos über die Gespräche mit möglichen Trägern / ggf. Änderung Erbbaurechtsvertrag / favorisierte Bauart Modulbau (wie Waldbrunn?)
13.07.21 Gemeinderatssitzung, Aktualisierung der Bedarfsanerkennung und Entscheidung über die gewünschte Anzahl und Art der Gruppenräume (Kindergarten / Kinderkrippe / gemischte Nutzung)
19.- 23.07.21 Gespräch mit zukünftigem Pfarrer, der am 19.9. eingeführt werden soll, und neuer Kirchenverwaltung; Themen: Trägerschaft, weitere Zusammenarbeiten, ggf. Änderung Erbbaurechtsvertrag
30 20. – 30 07.21 Klärung der Projektsteuerung / z.B. „Bauamt auf Zeit„, zunächst verwaltungsintern
14.09.21 Gemeinderatssitzung, Entscheidung über Trägerschaft und bauliche Anforderungen (z.B. Modulbauweise)
Anschließend Ausarbeitung des Raum- und Flächenprogramms sowie erste grobe Kostenschätzung
12.10.21 Gemeinderatssitzung, Entscheidung über die Beauftragung der Projektsteuerung, ggf. Entscheidung über die Art des Vergabeverfahrens für die Objektplanung (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb oder mit vorgelagertem Planungswettbewerb)

3 Bebauungsplan Scheckert-Lausrain, Ausarbeitung eines städtebaulichen Entwurfs, Auftragsvergabe
Für die städtebauliche Entwicklung des künftigen Baugebiets Scheckert-Lausrain wurden Angebote eingeholt. Zwei Bewerber sollen sich in der Bauausschusssitzung am 1.7.21 kurz vorstellen.

4 Auftragsvergabe - Asphaltierarbeiten im Zuge der Deutschen Glasfaser
Im Zuge der Glasfaserverlegung wird der Kabelgraben von der Deutschen Glasfaser wieder verschlossen und asphaltiert. In den Straßen, bei denen die Gehsteige bereits jetzt in schlechtem Zustand sind, soll die ganze Gehwegbreite in Absprache mit der Baufirma saniert werden. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass man in den folgenden Straßen so vorgehen soll: Margaretenstraße / Am Grabenhügel / Obere Steigstraße / Bachwiese / Zeller Straße. Bei dieser Gelegenheit werden die Gehsteige an den Kreuzungen barrierefrei ausgebaut.

5 Neuer Friedhof Rosenstraße - Anlegen neuer Erdgrabfelder
Während im alten Friedhof etliche Gräber nicht belegt sind, gibt es im neuen Friedhof eine deutliche Nachfrage nach Erdgrabstellen. Deshalb sollen dort zwei Grabreihen mit insgesamt 30 Einzelgrabstellen geschaffen werden. Das Bauamt hat hierfür 25 Firmen angeschrieben. 4 Firmen haben abgesagt, eine Firma hat ein (realistisches) Angebot abgegeben, die anderen haben überhaupt nicht geantwortet.
einstimmig gebilligt

6 Informationen und Termine
- Im August sollen während der Ferien der Kindestagesstätte die Container ausgetauscht und ein zusätzlicher Container aufgestellt werden, was jährliche Mehrkosten in Höhe von ca. 66.000 € bedeutet. Diese müssen vom Träger der Kindertagesstätte, der Kirche, aufgebracht werden. Es ist allerdings damit zu rechnen, dass dadurch nach Abzug der staatlichen Förderung und der Elternbeiträge ein deutliches Defizit entsteht, was im Zuge des Defizitausgleichs von der Gemeinde getragen werden muss.
- Da zum Jahresende voraussichtlich die Notgruppe der Kinderkrippe in der Schule wegen der Sanierung der Verbandsschule anderweitig untergebracht werden muss, denkt man daran, auf die dann drei Container einen zusätzlichen Container aufzusetzen. Ob dies der Weisheit letzter Schluss ist, kann man bezweifeln, da dann der Zugang wohl über eine Außentreppe erfolgen muss. Das dürfte für Betreuer und Eltern mit Kindern von 0 bis 3 Jahren eine echte Herausforderung werden.
- Da bekanntlich ein zusätzliches Gebäude für Kinderkrippen- oder Kindergartengruppen gebaut werden soll, steht auch die Frage im Raum, ob hierfür der bisherige Träger (Kirchenstiftung) oder ein alternativer Träger gesucht werden soll. Die Gemeinde hat bisher Gespräche mit den Johannitern, den Maltesern und dem Roten Kreuz geführt.
- In der Julisitzung des Gemeinderats soll darüber entschieden werden, ob die Eltern die Kindergartenbeiträge für die 5 Monate ersetzt bekommen, in denen die Kinderbetreuung wegen der Pandemie nicht möglich war. Der Freistaat übernimmt davon 70 %, 30 % entfielen dann auf die Gemeinde. Es dürfte sich dabei um ca. 5.600 € handeln. Da die Beträge für die Mittagsbetreuung noch nicht ermittelt sind, wird erst im Juli darüber entschieden.
- Im Rahmen der ILE würde ein 50.000 € teures Kooperationskonzept der Bauhöfe bezuschusst. Margetshöchheim würde mit 7.500 € beteiligt, wenn das Konzept umgesetzt wird. Vor einer Entscheidung im Gemeinderat soll erst noch mit den Bauhofmitarbeitern gesprochen werden.



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GR-Niederschrift 4.5.21

sitzungdesgemeinderatesmargetshoechheim2021050.pdf [166 KB]



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Gemeinderatssitzung am 4.5.21

Tagesordnung:

1 Entscheidung / Beschluss über den Antrag auf Zulassung eines Bürgerentscheides gem. Art. 18 a Abs. 1 BayGO

2 Entscheidung / Beschluss über die Initiierung eines "Ratsbegehrens" gem. Art. 18 a Abs. 2 BayGO

3 Informationen und Termine



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GR-Niederschrift 21.4.21

grprotokoll21421.pdf [179 KB]



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Gemeinderatssitzung am 21.4.21

Tagesordnung

1 Haushalt 2021 - Beschluss der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2021 - Beschluss des Finanzplans
Angesichts einer Fülle von sehr kostenintensiven Projekten (z.B. Neubau Steg mit 3 Mio.) ist 2021 mit einer für Margetshöchheim bisher einzigartig hohen Verschuldung zu rechnen. Der Gemeinderat stimmte dem Haushaltsplan einstimmig zu. (Vorbericht: haushalt21vorbericht.pdf [354 KB] )

2 Information zum Sachstand "Trinkwasserversorgung"
Peter Etthöfer, der Trinkwasserbeauftragte der Gemeinde Margetshöchheim, informierte anhand von umfangreichem Kartenmaterial über das Wassereinzugsgebiet der Margetshöchheimer Brunnen und die verschiedenen Schutzzonen sowie über die Lage der Messpegel, an denen die Grundwasserhöhen und die Nitratbelastung ermittelt werden. Eine weitere Grafik zeigte die Flächen, die in den Schutzzonen II und IIIA von der Gemeinde angekauft oder angepachtet wurden, um durch Extensivierung die Nitratwerte zu senken. Von besonderer Bedeutung waren drei Tabellen mit den Analysewerten, die einerseits die Grenzwertüberschreitung bei Nitrat zeigten, andererseits aber auch dokumentierten, dass alle anderen Parameter in jeder Hinsicht den Vorgaben der Trinkwasserverordnung entsprachen. So konnte keiner der 134 untersuchten Pestizidwirkstoffe im Trinkwasser nachgewiesen werden. Im geförderten Grundwasser, das ohne Aufbereitung an die Haushalte abgegeben wird, wurden auch noch nie problematische Keime festgestellt.
Etthöfer führte das Ansteigen der Nitratwerte vor allem auf die anhaltende Trockenheit der letzten Jahre zurück. Bodenproben im letzten Herbst hätte aber auch gezeigt, dass bei einigen der Proben von landwirtschaftlichen Flächen extrem hohe Stickstoffwerte festgestellt wurden. Trotz der in Unterfranken extremen Trockenheit gäbe es bislang in Margetshöchheim noch keine Mengenprobleme.
Etthöfer listete auch die verschiedenen Büros und Behörden auf, mit denen die Gemeinde beim Trinkwasserschutz zusammenarbeitet. Und letztendlich informierte er auch darüber, dass man in der Gemeinde derzeit untersuche, ob und welche technischen Möglichkeiten es gibt, um die Nitratbelastung zu senken.

3 Umbenennung des Nikolaus-Fey-Wegs, Beschluss zum Straßennamen
Nachdem der Gemeinderat die Umbenennung des Nikolaus-Fey-Wegs wegen dessen NS-Vergangenheit beschlossen hatte, regte sich bei den Anwohnern Widerstand gegen die Vorschläge der Gemeinderatsfraktionen. Gemeinderatssitzung am 9.2.2021 TOP 3
Nach einem Gespräch mit dem Bürgermeister und Fraktionsvertretern unterbreiteten die Anlieger mit "Emy-Roeder-Weg" einen eigenen Vorschlag. Der Gemeinderat entsprach nun einstimmig diesem Wunsch. Für die dadurch nötigen Änderungen von Dokumenten fallen bei der Gemeinde keine Kosten an. Externe Kosten bis zu 200 € werden von der Gemeinde erstattet. Auf Antrag kann der Gemeinderat den Betrag im begründeten Einzelfall erhöhen.

4 Sanierung Ölabscheider Bauhof - Vorstellung der Planung und Genehmigung
Den Planungskosten in Höhe von ca. 19000 € stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.

5 Informationen und Termine



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Niederschrift Gemeinderatssitzung am 9.3.21

sitzungdesgemeinderatesmargetshoechheim2021030.pdf [258 KB]



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Gemeinderatssitzung am 9.3.21

Tagesordnung:

1 Angebot der APG zur Einführung des 365 € Tickets für Schüler und Auszubildende
Margetshöchheim muss sich mit 100 € beteiligen, das KU ebenfalls mit 100 €. Für Margetshöchheim bedeutet dies pro Jahr eine Beteligung mit 7000 €. Der Vertrag läuft auf 2 jahre
einstimmig gebiligt

2 Antrag der Festgemeinschaft Margaretenfest auf Gewährung eines Zuschusses
Eigentlich hätte die Festgemeinschaft für die Infrastruktur der Wasserversorgung noch gut 1.700 € an die Gemeinde zurückzahlen müssen. Da coronabedingt 2020 das Margaretenfest ausfiel, wird die Rate von 1000 € als Zuschuss gegeben. Falls 2021 das Fest erneut ausfallen muss, wird der Rest des Darlehens ebenfalls als Zuschuss verbucht.
einstimmig beschlossen

3 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Veitshöchheim, Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
Da Margetshöchheim durch die Änderung im Ortsteil Gadheim nicht betroffen ist, erteilte der Gemeinderat einstimmig seine Zustimmung.

4 Informationen und Termine
- Gewerbebau an der Heinrich-Böll-Straße (hinter der Spargelhütte):
Für die MM wies Fraktionsvorsitzender Gerhard von Hinten darauf, dass in der Ladung zur Gemeinderatssitzung im nichtöffentlichen Teil lediglich von einer Bauanfrage die Rede sei, aber keine Entscheidung vorgesehen sei. Deshalb sei schon formal heute keine Entscheidung möglich. Die anderen Fraktionen bestanden jedoch auf einer Abstimmung. Man könne ja, falls die Entscheidung rechtlich nich nicht haltbar sei, die Abstimmung in der nächsten Sitzung wiederholen. Norbert Götz, der den erkrankten Bürgermeister vertrat, wies darauf hin, dass der Gemeinderat bereits in der letzten Sitzungsperiode einstimmig dem Bauvorhaben zugestimmt habe, was so nicht korrekt ist. Der frühere Fraktionsvorsitzende Andreas Raps hatte darauf bereits damals hingewiesen und das Protokoll moniert.
Zur Bauvoranfrage, ob der von der Gemeinderatsmehrheit favorisierte Bau eines Gewerbebaus an der Einfahrt zum Zeilweggebiet möglich ist, obwohl ein Bebauungsplan laut Wasserschutzgebietsverordnung ausgeschlossen ist, hat das Landratsamt vorab mitgeteilt:
Wasserrechtlich gibt es keine Einwände, wenn die Abstände zur grundwasserführenden Schicht eingehalten werden und die Entwässerung dicht ist.
Der naturschutzrechtlich erforderliche Ausgleich kann im Wasserschutzgebiet östlich der Staatsstraße erfolgen.
Da das Gebiet derzeit im Fächennutzungsplan als allgemeines Wohngebiet gewidmet ist, muss der Flächennutzungsplan in Mischgebiet geändert werden. Deshalb sollte die Bauvoranfrage zurückgezogen werden.

Gerhard von Hinten beantragte, vor der Entscheidung in nichtöffentlicher Sitzung zu entscheiden, ob die Veräußerung von Flächen dort öffentlich ausgeschrieben wird. SPD-Gemeinderätin Kircher bezeichnete das Bauvorhaben als Glücksfall für den Ort und warnte, dass die bauwillige Firma sonst ihren Standort verlagern würde. Der Gemeinderat sprach sich mit 11:4 Stimmen aus der MM gegen die Ausschreibung und für den Verkauf an das Ingenieurbüro aus. Die Gemeinderatsmehrheit war auch nicht bereit, vor dem Verkauf gestalterische Auflagen festzulegen. Man äußerte die Überzeugung, dass der Bauwerber auf die sensible Lage am Ortsrand Rücksicht nehmen werde. Der Antrag der MM, gestalterische Vorgaben zu machen, wurde ebenfalls mit 11:4 Stimmen abgelehnt.
Auch mit 11:4 Stimmen wurde der MM-Antrag abgelehnt, die fragliche Fläche statt durch Verkauf lediglich im Erbbaurecht abzugeben. Das hätte nämlich die Möglichkeit eröffnet, zu einem späteren Zeitpunkt Einfluss zu nehmen, falls dort eine Nutzungsänderung stattfinden sollte. Wie wichtig das sein kann, zeigt derzeit die Diskussion über die Veräußerung des Areals der Tennishalle.

- Gebäckverkauf durch einen Verkaufswagen der Fa. Brandstetter
Der Gemeinderat billigte den Antrag mit 11:4 Stimmen, weil man den Bürgern mehr Auswahl bieten wolle. Die MM sprach sich dagegen aus, den örtlichen Firmen Konkurrenz zu machen. Die Schließung von Maxl Bäck habe gezeigt, dass eine zusätzliche Konkurrenz das Angebot nicht bereichere, sondern am Schluss die örtlichen Betriebe gefährde. 2. Bürgermeister Götz hielt dagegen, dass Maxl Bäck nicht wegen der Konkurrenz, sondern wegen seines Angebots schließen musste. Er hat da wohl Ursache und Wirkung verwechselt.

- 2. Bürgermeister Götz gab bekannt, dass die Gemeinde eine Bauhofmitarbeiterin für den Grünbereich eingestellt habe.

- Beim Bauabschnitt I der Mainpromenade muss nun nach der Stellungnahme der Wasserwirtschaft doch der Graben längs des Radwegs zwischen Steinernem Weg und Sportplatz erhalten bleiben, worauf die MM bereits vor Jahren hingewiesen hat. Eine weitere Umplanung ist durch die Verschiebung des Holzpodests über dem Main nach Norden erforderlich.

- In 14 Tagen soll der Glasfaserausbau in Erlabrunn beginnen.

- Wolfgang Götz hat der Gemeinde angeboten, die Erweiterung des Kindergartens auf seinem Gelände neben dem Ärztehaus zu verwirklichen, da es momentan schwierig ist, Interessenten für ein zweites Ärztehaus zu interessieren.









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Gemeinderats-Niederschrift 9.2.21

grniederschrift9221.pdf [170 KB]



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Gemeinderatssitzung am 9.2.2021

Tagesordnung

1 Niederlegung des Amtes als Gemeinderat gem. Art. 48 Abs. 3 GLKrWG

2 Vereidigung als Gemeinderat gem. Art. 31 Abs. 4 GO

3 Straßenumbenennung des Nikolaus-Fey-Weges, Ergebnis der Anliegerbeteiligung
Bürgermeister Brohm hatte die Anwohner des Nikolaus-Fey-Wegs vom Beschluss des Gemeinderats informiert, den Weg wegen der Aktivitäten Nikolaus Feys während des 3. Reichs umzubenennen, was den Anwohnern mitgeteilt wurde. Alle Anwohner sprachen sich gegen die Umbenennung aus. Die drei Gemeinderatsfraktionen bekräftigten allerdings ihren Grundsatzbeschluss und boten an, die bei der Gemeinde durch die Umbenennung anfallenden Kosten zu übernehmen. Die Übernahme externer Kosten (etwa beim Grundbuchamt) soll auf ihre Zulässigkeit rechtlich geprüft werden.
Außerdem sollen der Bürgermeister und die drei Fraktionsvorsitzenden den Anwohnern ein Gespräch anbieten. Falls von den Anwohnern zusätzlich zu den 3 Vorschlägen der Fraktionen ein weiterer Vorschlag kommen sollte, soll darüber im Gemeinderat eine Entscheidung fallen.

4 Neufassung der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung von Gehbahnen im Winter
Die vom Gemeindetag erarbeitete Musterverordnung wurde vom Gemeinderat gebilligt. Lediglich die Frage, ob bei besonderer Glättegefahr Salz gestreut werden darf, wurde kontrovers diskutiert (§ 10). Der Gemeinderat beschloss schließlich bei 2 Gegenstimmen aus den Reihen der CSU, diesen Absatz zu streichen. Im Gemeinderat vertrat man die Auffassung, dass es genügend abstumpfende Mittel gebe, um in solchen Fällen die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
reinigungsundwinterdienstverordnung.pdf [355 KB]

5 Informationen und Termine
- Vor einiger Zeit wurde für die Mainstraße 22 ein Bauantrag für den Umbau einer Scheune zum Wohnhaus gestellt. Die Gemeinde versagte ihre Zustimmung, weil sie befürchtete, dass dadurch die im Bau befindliche Gastwirtschaft Mainstraße 20 nachhaltig eingeschränkt oder behindert werden könnte. Dem schloss sich nun auch das Landratsamt weitgehend an. Deshalb wies das Landratsamt darauf hin, dass durch die Umnutzung zum Wohnhaus immissionsrechtlich erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft hervorgerufen werden könnten. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass die Vergrößerung der Abstandsflächen nur mit Zustimmung der Nachbarn möglich sei,
- Vor einigen Wochen fanden im zukünftigen Baugebiet Scheckert-Lausrain umfangreiche Rodungen auf Biotopflächen statt. Das Landratsamt ermittelt nun in dieser Angelegenheit. In einem Fall wurde nun die Ausweisung von Ausgleichsflächen gefordert.
- In den Unterlagen erhielten die Gemeinderäte ein Positionspapier des bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz zum Vorgehen bei Grundstücksverkäufen. Enthalten ist auch die folgendeAussage zum Verkauf kommunaler Grundstücke: "Ein bewährter – wenngleich nicht der einzig zulässige – Weg, die Vorgabe in Art. 75 Abs. 1 Satz 2 GO umzusetzen, ist eine öffentliche Ausschreibung." Interessant ist dies im Zusammenhang mit dem geplanten Verkauf von Gemeindeflächen an der Einfahrt zum Zeilweggebiet an einen Unternehmer.
Grundsätzlich ist ein in nichtöffentlicher Sitzung beschlossener Verkauf zu veröffentlichen, wenn nicht wichtige Gründe dagegen sprechen. In dem Papier wird dies ausführlich dargestellt:
grundstuecksverkaeufe.pdf [196 KB]
- Auf Anregung von Gemeinderätin Jungbauer kontrollierte der Umweltausschuss bei einer Begehung die Grundstücke, bei denen der Überhang von Hecken den Gehweg einengt.
- Nach Auskunft von Bürgermeister Brohm ist derzeit noch unklar, wann und ob das Klostergelände von der Gemeinde erworben werden kann.
- Auch bei der Sanierung des desolaten Krippengebäudes gibt es noch keine endgültige Klarheit.
- Wegen der Coronabedingungen will die Gemeinde die Anschaffung von Tischmikrophonen prüfen, um zukünftig die Gemeinderatssitzungen in der Margarethenhalle stattfinden zu lassen.
- Auf Nachfrage gab der Bürgermeister bekannt, dass am ehemaligen Maxl-Bäck-Standort evtl. ein Café entstehen könne. Konkrete Planungen gebe es allerdings nicht.



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Niederschrift Gemeinderatssitzung am 12.1.21

sitzungdesgemeinderatesmargetshoechheim2021011.pdf [163 KB]



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Gemeinderatssitzung am 12.1.2021

Tagesordnung:

1 Anträge; Antrag der MM auf Umbenennung des Nikolaus-Fey-Weges
Die MM hatte bekanntlich die Schriftstellerin Bettina von Arnim als Namensgeberin vorgeschlagen, nachdem die Rolle von Nikolaus Fey in der NS-Zeit in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt ist.
Die SPD schlug daraufhin die Schriftstellerin Elisabeth Dauthendey vor, die CSU sprach sich für Agnes Sapper aus. Ein Bürger schlug Gudrun Pausewang vor. Zusätzlich wurde von einer CSU-Gemeinderätin auch Astrid Lindgren vorgeschlagen.
Nach längerer Diskussion einigte man sich schließlich darauf, dass jede Fraktion abschließend eine Kandidatin vorschlägt. Die drei Schriftstellerinnen sollten dann den Bewohnern des Nikolaus-Fey-wegs, es handelt sich um 6 Häuser, zur Stellungnahme vorgelegt werden. Die MM blieb bei ihrem Vorschlag Bettina von Arnim, die SPD bei Elisabeth Dauthendey. Die CSU einigte sich auf Astrid Lindgren.

2 Neufassung der Gebührensatzung über gemeindliche Bestattungseinrichtungen
Da der bisher beauftragte Bestatter den Vertrag von 2002 gekündigt hatte, schrieb die Gemeinde die Leistungen neu aus. Der günstigste Bieter lag mit seinem Angebot sehr deutlich über den bisherigen Gebühren. Die Bürger haben zwar die freie Bestatterwahl, hoheitliche Maßnahmen wie die Grabherrichtung muss allerdings vom von der Gemeinde beauftragten Bestatter durchgeführt werden. Der Gemeinde bleibt da nichts anderes übrig, als die Gebühren an die Bürger weiterzugeben. Eigentlich zählen die Friedhöfe zu den kostenrechnenden Einheiten, die 1:1 vom Bürger bezahlt werden müssen. Dazu zählen die Straßenreinigung, Wasser- und Abwasserversorgung, aber auch Friedhöfe. Wenn die Gemeinde tatsächlich alle Friedhofskosten (Pflege usw.) weiterberechnen würde, könnten sich manche das Sterben gar nicht mehr leisten. Deshalb verzichtet die Gemeinde stillschweigend, alle anfallenden Kosten in die Grabgebühren reinzurechnen. Bei den eigentlichen Bestattungskosten ist dies allerdings nicht möglich.
Die Gemeinde beabsichtigt allerdings, den Vertrag in zwei Jahren zu kündigen, in der Hoffnung, dass dann günstigere Angebote eingehen.
(einstimmig beschlossen)

Da bereits mehrere Anfragen wegen Baumbestattungen eingegangen sind, will die Gemeinde verschiedene Modelle prüfen.

3 Informationen und Termine
Behandlung von Anregungen bei der Bürgerversammlung
-
Fehlender Hinweis auf Margetshöchheim an der Ausfahrt Süd der ST 2300: Die Gemeinde spricht dies beim Straßenbauamt an
- Aufstellung von Behältern mit zulässigem Streugut: Die Gemeinde wird dies prüfen.
- Zu geringe Ausleuchtung durch die Straßenbeleuchtung: Hierzu findet demnächst ein Ortstermin mit der MFN statt.
- Verbot von Steingärten in neuen Bauplänen: Die Gemeinde wird auf die Problematik im Gemeindeblatt hinweisen und den Steingarten an der Margarethenhalle entfernen. (Übrigens ist nach der Änderung der Baugesetzgebung ein Verbot von Steingärten möglich.)

In der Zeit der Coronapandemie ist es möglich, den Gemeinderat durch den Ferienausschuss zu ersetzen und dem Bürgermeister mehr Befugnisse zu erteilen. Das wird in Margetshöchheim jedoch nicht praktiziert.

Der Bund Naturschutz hat bei der Gemeinde beantragt, in der Bachwiese die Straßeneinläufe so abzusichern, dass Kröten nicht mehr hineinfallen können. Da dadurch bei Starkniederschlägen möglicherweise nicht alles Wasser aufgenommen werden kann, sollen Möglichkeiten geschaffen werden, dieses Wasser direkt in die Bachwiese abzuleiten. Der Umweltausschuss und die Gemeinde werden sich darum kümmern.

In den nächsten Wochen wird der Bürgermeister Gespräche mit anderen Kindergarten-Trägern führen und abklären, ob Interesse besteht, als Träger bei der Kinderkrippe tätig zu werden.

Kinderkrippe:
- In Kürze will eine Gemeinderatsdelegation den neuen Kindergarten in Waldbrunn besichtigen.
- Für das seit Jahren entkernte Kinderkrippengebäude liegen mittlerweile ein Brandschutzkonzept und Werkpläne vor. Mit den am Bau beteiligten Firmen laufen derzeit Gespräche.
- Die Diözese veranschlagt für die Sanierung des maroden Krippengebäudes 963.000 €, was uns schon sehr verwundert. Falls das die reinen Baukosten sein sollten, kämen ja noch die monatlichen Containerkosten von 2.400 Euro für ca. 10 Jahre hinzu.
Die Kirche erwartet nach dem Rechtsstreit 340.000 €. Der Vorschlag der Kirche sieht nun vor, dass der ungedeckte Restbetrag zwischen der Gemeinde und der Diözese im Verhältnis 80:20 aufgeteilt wird.
Die Rechnung sähe dann so aus: 963.000 € + Containerkosten minus 340.000 € = Restbetrag. Die Gemeinde bliebe dann auf 80 % des Restbetrags sitzen. In Anbetracht dessen, dass die Kirchenstiftung Bauherr war und die Gemeinde für das bauliche Schlamassel nicht verantwortlich war und ist, ganz schön heftig.

Klostergelände:
Bürgermeister Brohm hat mehrmals berichtet, dass das Klostergelände hinter der Kirche für 200.000 € in das Eigentum der Gemeinde übergehen soll. Bei der Bürgerversammlung im November 2019 machte er sich sogar Hoffnung, dass das noch in diesem Jahr passieren könnte. Mittlerweile sieht es aus, dass die Kirche wohl deutlich mehr erlösen will.

Parken im Bereich der alten Apotheke: Gemeinderat von Hinten berichtete, dass bereits mehrere Beschwerden eingegangen seien, vor allem, weil auf der westlichen Seite teilweise auch der schmale Gehsteig zugeparkt werde. Nun soll der Bauausschuss bei einem Ortstermin abklären, wo im Umfeld Kurzzeitparkplätze geschaffen werden könnten.



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Niederschrift Gemeinderatssitzung am 8.12.20

gr201208.pdf [177 KB]



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Gemeinderatssitzung am 8.12.20

Tagesordnung

1 Jahresbericht des Feuerwehrkommandanten
jahresbericht2019gemeinderatnov2020.pdf [793 KB]

2 Kindertagespflege, Schaffung neuer Betreuungsplätze und Sanierung der Kinderkrippe
Geht es mit der Kindertagesstätte vorwärts? und vorhandene Flächen für die KITA

3 Zustimmung zur Erteilung der Unterschrift als Grundstückseigentürmer und Nachbarn für den Bauantrag zur Generalsanierung und Erweiterung der Grund- und Mittelschule Margetshöchheim.
einstimmig gebilligt, Baubeginn soll im Frühjahr 2022 sein, es wird mit einer Bauzeit von 4 Jahren gerechnet

4 Verlängerung des Regenwasserkanals in der Würzburger Straße - Nachgenehmigung des Nachtragsangebotes
einstimmig gebilligt

5 Informationen und Termine
- Die Entscheidung über den Kunstwettbewerb für den Bauabschnitt I der Mainpromenade fällt am 15.2.
- Der Flugsportverein am Schenkenturm hat sich bei der Gemeinde Margetshöchheim für die finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung eines leiseren Schleppflugzeugs für die Segelflieger bedankt.
- Nachdem in Würzburg wahrscheinlich die Nikolaus-Fey-Straße wegen dessen Aktivitäten in der NS-Zeit umbenannt wird, hat Bürgermeister Brohm dazu aufgefordert, Alternativvorschläge zu machen. Die MM hatte dazu bereits vor einigen Tagen Stellung bezogen
Wird der Nikolaus-Fey-Weg umbenannt? und dazu bereits einen Antrag eingereicht.
- Der Ausbau des Glasfasernetzes soll bereits 2021 beginnen, was mit Vorsicht zu genießen ist. Zur Koordination der Arbeiten soll in der Rosenstraße ein Container aufgestellt werden.

6 Jahresrückblick des Bürgermeisters



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Niederschrift Gemeinderat 10.11.20

gr101120.pdf [174 KB]



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Gemeinderatssitzung am 10.11.20

Tagesordnung:

1 Kindertagesstätte, Bericht zum Sachstand nach dem Gespräch mit der Diözese Würzburg
Am 20.10.20 führte Bürgermeister Brohm ein Gespräch mit Vertretern der Diözese über die Zukunft des Klostergeländes und die Kindertagesstätte. Der Bürgermeister hat seit einigen Jahren die Absicht, das Klostergelände hinter der Kirche zu erwerben, um dort ein kirchlich-weltliches Zentrum zu schaffen und eine barrierefreie Wegeverbindung von der Gartenstraße zur Mainstraße herzustellen. Angesichts des Zustands und Zuschnitts der Gebäude würde das wohl mehr oder weniger auf einen Neubau und einen Abriss oder zumindest Teilabriss des alten Kindergartens, des Klosters und des Pfarrheims hinauslaufen. Gespräche und Notarentwürfe darüber gab es bereits mehrere. Bei der Bürgerversammlung vor einem Jahr kündigte der Bürgermeister sogar den kurz bevorstehenden Erwerb des Klosterareals an. Bis heute gibt es zwar einen weiteren Notarentwurf, Ergebnisse allerdings nicht, was nicht zuletzt daran lag, dass im Ordinariat gerade wegen diverser Grundstücksgeschäfte Köpfe rollten.
Bei dem Gespräch im Oktober erfuhr man, dass alle Grundstücke der Kirche nun in einem Immobilienportal angeboten werden müssen. Trotzdem machte man der Gemeinde Hoffnung, dass sie beim Erwerb des Areals berücksichtigt werden könne, da nur so weiterhin Räumlichkeiten für die kirchliche Arbeit erhalten blieben. Die Gemeinde soll deshalb ein tragfähiges Konzept vorlegen, das sicher nicht von heute auf morgen erstellt werden kann. Ein Grund für den Ankauf durch die Gemeinde wäre auch, dass es nur dann staatliche Förderung gibt, wenn die Flächen von der Gemeinde erworben werden. Außerdem macht sich die Gemeinde auch Hoffnungen, notfalls über ihr Vorkaufsrecht an die Grundstücke zu kommen.

Sehr breiten Raum nahm im Gemeinderat auch die Diskussion über die Sanierung der seit 9 Jahren leer stehenden sanierungsbedürftigen Kinderkrippe ein. Seitdem beschäftigen sich Gutachter und Anwälte mit dem Sanierungsfall. Der vom Gericht eingesetzte Gutachter geht von einer Schadenssumme in Höhe von rund 260.000 € aus. Die Gemeinde hat ebenfalls die Sanierungskosten ermitteln lassen und rechnet eher mit 600.000 bis 700.000 €. Die Diözese erwartet, dass sich die Gemeinde nach Abzug der von den Versicherungen erstatteten Kosten mit 80 % an den Restkosten beteiligt, also an ca. 340.000 bis 440.000 €. Da die Kirchenstiftung Bauherr war und die Gemeinde keine Verantwortung für das bauliche Desaster hat, lehnt die Gemeinde dieses Ansinnen ab. Andererseits zeichnet sich derzeit keine gütliche Einigung ab, und die Kosten für die Sanierung dürften mit jedem weiteren Jahr steigen. Deshalb hat die MM gefordert, jetzt alle Varianten und ihre finanziellen Auswirkungen zu untersuchen. In diesem Zusammenhang muss man wissen, dass nach den letzten Planungen und Beschlüssen des Gemeinderats auf dem Außengelände des Kindergartens ein Erweiterungsbau vorgesehen ist, um die seit Jahren auf dem Nachbargrundstück stehenden Krippen-Container zu ersetzen und den zusätzlichen Bedarf für die Kinderbetreuung zu decken. Bei diesem Bau könnte man sicher auch ein bis zwei Räume zusätzlich berücksichtigen, die vielleicht in weiter Ferne im fast nie genutzten, aber total entkernten Krippengebäude eigentlich untergebracht werden sollen. Das käme wohl billiger als die Sanierung des "alten" Krippengebäudes. Man muss allerdings gegenrechnen, dass dann wahrscheinlich die Fördergelder für die (marode) Kinderkrippe zurückgezahlt werden müssten. Die genaue Höhe müsste man ermitteln. Es wäre auch unsinnig, das Krippengebäude abzureißen. Man könnte es auch für andere Zwecke mit wesentlich geringerem Aufwand (z.B als Jugendzentrum) herrichten. Möglicherweise würde dadurch die Rückzahlung geringer ausfallen. Grundsätzlich gilt, dass alle möglichen Varianten des Vorgehens auf den Tisch und mit Zahlen hinterlegt werden müssen, damit der Gemeinderat Nägel mit Köpfen machen und die Schaffung von ausreichenden Betreuungsplätzen für die Kinder in Angriff nehmen kann. Weiterhin mit Provisorien und Containern zu arbeiten, kann den Kindern und dem Gemeindehaushalt nicht zugemutet werden.

Die Diskussion im Gemeinderat gewann an Schärfe und zog sich in die Länge, als die SPD wieder alte Vorschläge aus der Versenkung holte, die eigentlich durch den früheren Gemeinderatsbeschluss, am bestehenden Kindergarten zu erweitern, abgeräumt waren. So wurde eine provisorische Unterbringung in der Ludwigstraße 19 angedacht, einem deutlich sanierungsbedürftigen Gebäude, das die Gemeinde vor einigen Jahren ersteigert hatte und eigentlich wieder verkaufen will. Teile der Fläche wurden zwischenzeitlich in einen Parkplatz umgewandelt. Außerdem schlug man vor, Teile des Kindergartens im Klostergelände unterzubringen, das bekanntlich der Gemeinde noch immer nicht gehört. Davon abgesehen wäre das schon zeitlich nicht möglich, da die Gemeinde bereits in zwei Jahren die bisherigen Notlösungen in der Schule und im Turnraum des Kindergartens räumen soll. Man sollte auch nicht vergessen, dass die Krippencontainer monatlich 2.400 € kosten und inzwischen sogar ein weiterer Container hinzukommen soll.

Das einzige konkrete Ergebnis war, dass am 24.11. ein Termin mit der Kindergartenaufsicht im Landratsamt, der Caritas und der Kindergartenleiterin im Ausschuss für Soziales, Kultur und Sport stattfinden soll.

2 Neufassung der Wasserabgabesatzung (WAS)
Die Wasserabgabesatzung, die noch aus dem Jahre 1980 stammt und mehrfach geändert wurde, wurde nun nach dem Muster des Innenministeriums aktualisiert, so etwa bei Regelungen zur Zisternennutzung. Der Gemeinderat stimmte der neuen Satzung einstimmig zu und beschloss, dass keine Bestimmungen zum Einsatz von Funkwasserzählern aufgenommen werden sollen.

3 Bestellung eines ÖPNV-Beauftragten
Zum ÖPNV-Beauftragten wurde 2. Bürgermeister Norbert Götz gewählt.

4 Integrationskonzeption des Landkreises, Aufbau eines interkommunalen Netzwerkes
Im Gemeinderat kam man überein, keinen Beauftragten aus den Reihen des Gemeinderats zu bestellen. Für diese Funktion soll vielmehr eine Bürgerin oder ein Bürger aus der Bevölkerung gewonnen werden. Erste Vorschläge gibt es bereits. Man hofft, dass sich noch weitere Interessierte aus der Bevölkerung melden.

5 Informationen und Termine
Die Bürgerversammlung soll wegen der Coronaproblematik am 10. oder 17. Dezember online stattfinden. Hierfür hat an einen professionellen Anbieter gefunden, die den Bericht des Bürgermeisters aus dem Sitzungssaals überträgt. Neben dem Bürgermeister und Vertretern der Verwaltung werden die Fraktionsvorsitzenden anwesend sein. Bürger können dabei online Fragen stellen.
Weitere Informationen in Kürze



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Niederschrift Gemeinderat13.10.20

sitzungdesgemeinderatesmargetshoechheim2020101.pdf [188 KB]



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Gemeinderatssitzung am 13.10.20

Tagesordnung: (Zusätzliche Informationen und Ergebnisse sind fett und kursiv geschrieben.)

Zu Beginn der Sitzung bedauerte Bürgermeister Brohm, dass im September-Gemeindeblatt die Stellungnahme zum Flugblatt eines Bürgers wegen der geplanten Bebauung an der Einfahrt zum Zeilweg als Stellungnahme des Gemeinderats deklariert war. Wegen ders engen Zeithorizonts war die abweichende Position der MM nicht berücksichtigt worden. Siehe auch:
so wird kein Vertrauen aufgebaut! und zur Veröffentlichung in der vorgestrigen Main-Post

1) Jahresrechnung 2019 - Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen - Feststellung der Jahresrechnung - Entlastung
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung 2019 und die Haushaltsüberschreitungen geprüft. Über die Ergebnisse wird der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses berichten.
Hier finden Sie den Rechenschaftsbericht für 2019: fv2542020rechenschaftsberichtmitanlagen.pdf [1.555 KB]
Einstimmig wurden die Überschreitungen genehmigt, die Jahresrechnung festgestellt und die Entlastung erteilt.

2) 10. Änderungssatzung zur der Beitrags- und Gebührensatzung der Wasserversorgung
Da der vierjährige Kalkulationszeitraum abgelaufen ist, steht die Neukalkulation der Wassergebühren an, zumal in allen Bereichen Kostensteigerungen aufgetreten sind. Das gilt besonders für die Abschreibung und die Ausgleichszahlungen für die grundwasserschonende Bewirtschaftung. Bemerkbar macht sich auch die deutlich geringere Sonderrücklage. Unter dem Strich ergibt sich ein neuer Wasserpreis ab dem 01.01.2021 von netto 2,00 € je cbm;
Da demnächst mit umfangreichen Grundstücksankäufen in der Wasserschutzzone zu rechnen ist, erhöht sich der Wasserpreis nun auf 2,02 € pro Kubikmeter (netto + 7 %).
einstimmig gebilligt


3) 3. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung der Entwässerungssatzung
Da der vierjährige Kalkulationszeitraum abgelaufen ist, steht die Neukalkulation der Abwassergebühren an, zumal Kostensteigerungen in fast allen Bereichen zu Buche schlagen, wobei die Umlage an den Abwasserzweckverband deutlich ansteigt. Der wesentliche Grund für die deutliche Erhöhung der Gebühren ist jedoch der Rückgang der Sonderrücklage von vormals + 164.000 € auf voraussichtliche – 50.000 € zum Jahresende. Die Schmutzwassergebühr steigt dadurch auf 2,41 €/cbm und die Niederschlagswassergebühr auf 0,32 € je qm.
Da Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zu den kostenrechnenden Einrichtungen zählen, die kostendeckend kalkuliert werden müssen, gab es keine großen Diskussionen. Die Gebührensatzung mit den neuen Gebührensätzen wurde einstimmig gebilligt.

4) Be
bauungsplan "Scheckert-Lausrain", Erweiterung des Baugebietes
Nach dem Abschluss der Verhandlungen mit den einzelnen Grundbesitzern schlägt die Verwaltung vor, das Baugebiet „Scheckert-Lausrain„ in Richtung Norden zu erweitern. Das betrifft Restflächen von ca. knapp 700 qm, die im westlichen Bereich in Nord-Süd-Richtung verlaufen, und die Fl.Nrn 4572 und 4572/1 mit gut 1400 qm.
Einer der Gründe soll die sinnvolle Planung von Erschließungsanlagen sein.
Ungeklärt ist momentan noch, ob Belange der Waldbewirtschaftung oder des Naturschutzes bei der Einbeziehung berücksichtigt werden müssen.
Außerdem ist zu berücksichtigen, dass nach der Biotopkartierung kleinere Flächen im Baugebiet als schützenswert eingestuft sind.
Die ursprüngliche Planung und den Änderungsvorschlag finden Sie hier: scheckerturspruenglicheplanung.pdf [157 KB] und scheckertlausrainaenderunggeltungsbereich.pdf [152 KB]
Die Änderung wurde mit 11 gegen 4 Stimmen der MM angenommen. Die MM stimmte gegen die Erweiterung, da sie bereits früher die nahzu Verdoppelung des Baugebiets abgelehnt hatte. Die MM war damals lediglich bereit, einer Ausweisung in dem im Flächennutzungsplan vorgesehenen Umfang zuzustimmen. Da die MM bereits die frühere deutliche Erweiterung abgelehnt hatte, war es nur konsequent, dass sie sich gegen eine weitere Erweiterung aussprach.
Die MM sprach in der Sitzung auch eine illegale Rodung am Rand des zukünftigen Baugebiets an. Offensichtlich versprach sich da jemand Vorteile bei der Umlegung im Baugebiet:
Sind das Vorboten des Baugebiets Scheckert?

5) Bedarfsanerkennung von Betreuungsplätzen nach dem BayKiBiG
Die Gemeinden sind dafür verantwortlich rechtzeitig die erforderlichen Plätze für die Kinderbetreuung zur Verfügung zu stellen. Deshalb hat die Gemeinde Margetshöchheim den Platzbedarf in die Kindertagesstätten aktualisiert. Durch Zuzüge und das neue Baugebiet Scheckert sowie die Wohnanlage im Oberen Scheckert und wohl auch durch den Wegzug der Tagesmutter ist mit einem deutlich wachsenden Bedarf zu rechnen.
Zurzeit sind 4 Gruppen mit je 25 Kindern als „Regelgruppen„ für Kinder von 3-6 Jahren genehmigt, weiterhin wird eine Kinderkrippe in 3 Gruppen mit je max. 12 Kindern unterhalten. Von den 4 Regelgruppen befinden sich 2 Gruppen in Notquartieren (Turnraum und Schule); die Kinderkrippengruppen befinden sich in den Containergebäuden (2 Gruppen) bzw. im Haupthaus.
Man muss also davon ausgehen, dass 150 Kindergarten- und 48 Krippenplätze erforderlich sind. Derzeit sind es 100 Kindergarten- und 36 Krippenplätze.
ha7562020berichtzurbedarfsanerkennung.pdf [278 KB]
Der Gemeinderat stimmte der Bedarfsplanung einstimmig zu. MM-Gemeinderat Baumeister wies erneut darauf hin, dass im vorgesehenen Erweiterungsgebiet dringend eine Geländeaufnahme erfolgen müsse. Schließlich sei die Erweiterung der Kindertagesstätte äußerst dringlich, da bereits jetzt zwei Gruppen nur in Notquartieren untergebracht seien, bei denen bereits 12 der 36 Monate vergangen sind, die von der Kindergartenaufsicht des Landratsamtes ausnahmsweise für die Notgruppen zugestanden wurden.
Bürgermeister Brohm informierte, dass am 20.10. ein Termin bei der Diözese sei, bei dem es u.a. um die zeitnahe Sanierung des seit vielen Jahren stillgelegten maroden Krippengebäudes und den Ankauf des Klostergeländes gehe. Er berichtete auch von Gesprächen mit anderen potentiellen Trägern der Kindertagesstätte, die allerdings erfolglos gewesen seien, da die Zukunft der Immobilien unsicher sei.


6 Wanderkonzept des Zweckverbandes Naherholung, Wanderwegebetreuung
Der Zweckverband Erholungs- und Wandergebiet Würzburg bietet an, die Betreuung der Wanderwege im Verbandsgebiet zu übernehmen. Dies umfasst insbesondere die systematische Beschilderung nach einheitlichen Kriterien sowie die Zustandskontrollen. Für den Wegeunterhalt sind die Gemeinden weiterhin zuständig. In diesem Zusammenhang werden örtliche Betreuer gesucht.
Als Betreuer bestimmte der Gemeinderat Ottilie Jungbauer, Gerhard von Hinten und Christine Haupt-Kreutzer.

7 Informationen und Termine
- Revierförster Fricker hat den Jahresbetriebsplan erarbeitet. Für die Aufarbeitung der Trockenschäden sind 2000 € vorgesehen, für Aufforstung usw. 1500 €.
- Am 24.10. findet die Waldbegehung statt:

- Wegen der Coronaproblematik gibt es weiterhin keinen Bürgerbusbetrieb.
- Die Bürgerversammlung am 12.11. um 19.30 Uhr wird sehr komprimiert ohne Bewirtung und mit Einzelbestuhlung stattfinden. Ein- und Ausgang werden getrennt. Evtl. kann die Bürgerversammlung online im Internet verfolgt werden.
- Auch der Volkstrauertag wird wegen der Corona-Pandemie anders ablaufen. Von der Feuerwehr wird lediglich eine Fahnenabordnung anwesend sein. Die Gemeinde vertreten der Bürgermeister und die Fraktionsvorsitzenden.
- Der Neujahrsempfang entfällt coronabedingt. Dafür gibt es voraussichtlich im Frühjahr im Hof der Margarethenhalle einen "Bürgerempfang".
- Der Freistaat rechnet derzeit mit einem Steuerausfall in Höhe von 4,9 Mrd. Euro.
- Die Südlink-Stromtrasse wird voraussichtlich im Westen von Würzburg vorbeiführen. Das bedeutet wohl, dass sie relativ nahe an Margetshöchheim über Leinacher Gemarkung führen wird.
- Für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle am Ärztezentrum gewährt der Landkreis einen Zuschuss in Höhe von 4000 €.
- Gemeinderätin Röll regte an, den Gemeinderatsmitgliedern im Ratsinformationssystem eine digitale Flurkarte mit den Flurnummern zugänglich zu machen, wie es in Erlabrunn bereits der Fall ist. Weiterhin regte sie an, bei der Müllabfuhr die Tonnen nicht auf den Gehweg zu stellen, da sonst die Fußgänger und besonders die Kinder auf die Straße ausweichen müssten.

Der MM-Fraktionsvorsitzende Gerhard von Hinten erinnerte Bürgermeister Brohm an eine Anfrage vom 17.9.20, in der er wegen der Nitratgrenzwertüberschreitung in einem der beiden Brunnen wissen wollte, ob die Bürger davon informiert worden seien und ob es eine Reaktion der Behörden gegeben habe. Eine weitere Frage betraf die geplante Bebauung in der Wasserschutzzone IIIA. Den genauen Text der Anfrage finden Sie hier:
nachgefragt ...
Bürgermeister Brohm erklärte, dass die Bürger nicht informiert wurden, weil das Wasser im Ortsnetz unter dem Grenzwert gewesen sei. Diese Auskunft verwundert etwas, da bei der Messung im Juni im Ortsnetz 53,6 mg/l gemessen wurden, was eindeutig über dem Grenzwert von 50 mg/l liegt. Nach Auskunft des Bürgermeisters gibt es bislang keine Reaktion der Behörden.
Die aktuellen Nitratwerte finden Sie übrigens immer auf der MM-Website:
Aktuelle Nitratwerte in mg/l



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Niederschrift Gemeinderatssitzung 8.9.20

sitzungdesgemeinderatesmargetshoechheim2020090.pdf [166 KB]



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Gemeinderatssitzung am 8.9.20

Tagesordnung:

1 Bericht der ILE-Managerin über die Tätigkeit der Allianz ILE Main-Wein-Garten

2 Stadt Würzburg, 104. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes "Industriegebiet an der Rothofstraße", Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

3 Anträge
ha7532020antragmmwaldwegeraender.pdf [63 KB]

4 Informationen und Termine



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Gemeinderatssitzung am 4.8.20

5.8.20: Die Gemeinderatssitzung über die Vergabe der Arbeiten für den neuen Mainsteg wurde zwar im Bürgerinformationssystem auf der Gemeinde-Website angekündigt, sollte aber wohl nicht öffentlich sein. Gleich zu Beginn forderte Bürgermeister Brohm den Vertreter der Main-Post und drei anwesende Zuhörer auf, den Saal zu verlassen, da die Sitzung, zu der Frau Bodsch, die Chefin des Wasserstraßenneubauamts, erschienen war, nichtöffentlich sei. Schließlich durften die Zuhörer doch noch kurz im Saal bleiben, als Bürgermeister Brohm auf die Historie des Stegneubaus einging und einige Gemeinderatsvertreter Fragen stellten, die allerdings bereits im Vorfeld längst geklärt waren.



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Niederschrift Gemeinderatssitzung am 14.7.20

sitzungdesgemeinderatesmargetshoechheim2020071.pdf [176 KB]



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Gemeinderatssitzung am 14.7.20

Tagesordnung:

1 Auftragsvergabe Elektroinstallationsarbeiten für die Umrüstung der Beleuchtung in der Margarethenhalle auf LED-Technik
Den Umfang der Arbeiten hatte der Bauausschuss bereits vor längerer Zeit festgelegt. Es geht dabei um den 1. Abschnitt im Margarethenhallensaal. Der zweite Abschnitt mit der Außenbeleuchtung und evtl. im Foyer soll im nächsten Jahr folgen. Für die Arbeiten gingen 4 Angebote ein. Der erfolgreiche Bieter und die Auftragssumme dürfen seit einiger Zeit in der öffentlichen Sitzung nicht mehr genannt werden. Die Arbeiten sollen in der 32. bis 42. Kalenderwoche erfolgen. Die Auftragserteilung erfolgte einstimmig

2 Nachgenehmigung Auftragsvergabe Zaunbau am Neuen Friedhof
Bereits in der Februarsitzung wurde der Auftrag für die Erneuerung des Zauns am neuen Friedhof vergeben. Geplant war ein stabiler Gitterzaun, um zu verhindern, dass Wildschweine in das Friedhofsgelände eindringen können. Durch den Bauhof waren schon die vorbereitenden Maßnahmen erfolgt. Da die beauftragte Firma Schwierigkeiten hatte, wurde der Bauvertrag gekündigt und die weiteren Bieter in Absprache mit der Vergabestelle aufgefordert, ihre Angebote zu konkretisieren. Da sich nun eine neue Rangfolge ergab, muss der Gemeinderat die Auftragsvergabe an den neuen Bieter nachgenehmigen.
Die Auftragsvergabe wurde einstimmig nachgenehmigt. Auf Nachfrage des MM-Fraktionsvorsitzenden von Hinten können die Gitterstabelemente wiederverwendet werden, falls der neue Friedhof verkleinert und der hintere Teil abgeteilt werden sollte.

3 Auftragsvergabe zur Schachtrahmenregulierung im Gemeindegebiet Margetshöchheim für 2020
Das Bauamt der VG hat für Margetshöchheim und Erlabrunn die Schachtrahmenregulierung für 2020 ausgeschrieben. Vier der 9 angeschriebenen Firmen haben ein Angebot abgegeben. Das Technische Bauamt hat den wirtschaftlichsten Bieter ermittelt, so dass nun rund 25 Schachtdeckel saniert werden können.
einstimmig gebilligt

4 Städtebauförderung, Jahresantrag 2021, Bedarfsmitteilung
Für die Bedarfsmitteilung für 2021 sind vorgesehen:
- ein Nutzungs- und Neuordnungskonzept für das ehemalige Klostergelände (15.000 €)
- ein Kunstwettbewerb für den Bauabschnitt I der Mainpromenade (15.000 €)
- der 1. Bauabschnitt der Mainpromenade zwischen dem Steinernen Weg und dem Sportplatz (800.000 €)
- die Fußwegverbindung zwischen der Dorf- und der Poinstraße (100.000 €), wobei deren Realisierung noch recht zweifelhaft sein dürfte
einstimmig gebilligt

5 Anträge
Da die problematische Radwegführung in Margetshöchheim-Süd bereits mehrfach angesprochen wurde, hat die MM hierzu einen Antrag eingereicht. Das Problem ist, dass es auf dem schmalen Rad-/Fußweg durch den Parksuchverkehr der PKW zu gefährlichen Situationen kommen kann. Durch den Wegfall des provisorischen Parkplatzes gegenüber dem Seglergelände im Zuge der Stegbaumaßnahme wird die Situation deutlich verschärft.
12ha7372020antragmmparkplaetzesportheimfreizei.pdf [75 KB]
1. Die Gemeinde legt keine weiteren Parkplätze südlich der Gaststätte bzw. des Sportplatzes an.
Der Antrag wurde auf Betreiben eines SPD Gemeinderats durch die Formulierung "legt zur Zeit keine ..." mit 9:7 Stimmen "entschärft".
2. Die bestehenden Parkplätze werden in Kurzzeitparkplätze zu maximal 3 Stunden umgewandelt.
bei 3 Gegenstimmen beschlossen
3. Mit Schildern wird auf Parkmöglichkeiten am neuen Friedhof hingewiesen. Im Mitteilungsblatt der Gemeinde wird an die Bürgerinnen und Bürger appelliert, dass das Sportgelände und die Gaststätte am besten zu Fuß oder mit dem Rad zu erreichen sind.
einstimmig angenommen
4. Vom Brückenpfeiler der Bahn bis zur Einmündung in die Würzburger Straße wird angestrebt, die Straße als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen. Das Vorgehen wird mit dem Verkehrsberater der Polizei abgesprochen.
Bei 7 Gegenstimmen angenommen

Die Gegenstimmen bei den einzelnen Punkten kamen vor allem aus den Reihen der SPD-Fraktion, obwohl sich bei der vorigen Bauausschusssitzung vor allem die SPD-Vertreterin für eine Emtschärfung der für Radfahrer problematischen Situation engagiert hatte.

Zuschussantrag der evangelischen Gemeinde für die Sanierung der Kirche in Zell
Der Gemeinderat bewilligte einstimmig einen Zuschuss von 15.000 € für das Haushaltsjahr 2021

6 Informationen und Termine
 Gemeinderatssitzung zur Vergabe des Auftrags zum Neubau des Mainstegs: 04.08.2020.

 Sitzung VG-Versammlung am 23.07.20

 Hygiene- und Durchführungskonzept für das kommunale Kinder- und Jugendzentrum (JUZ)
Die Leiterin des JUZ hat das folgende Hygienekonzept ausgearbeitet:
09ha7352020hygienekonzeptkinderundjugendzentru.pdf [136 KB]

 Anfragen der MM vom 06.07.2020 MM-Anfragen Juli 2020

Die MM bittet um Auskunft zu folgenden Sachverhalten:

1. Was ist der Sachstand im Fall der Bauvoranfrage im Gebiet bei der Spargelhütte?
Gibt es alternative Standorte zu diesem Vorhaben?
Am 1.7. fand im Landratsamt ein Gesprächstermin mit Vertretern des Landratsamtes, der Unteren Naturschutzbehörde, der Unteren Wasserrechtsbehörde, des Wasserwirtschaftsamts und der Gemeinde statt. Laut Landratsamt ist dort die Ausweisung eines Baugebiets wegen der Lage in der Wasserschutzzone IIIA nicht möglich. Einzelmaßnahmen könnten jedoch vom LRA unter Umständen zugelassen werden. Ein Feuerwehrhaus scheidet aber mit Rücksicht auf den Grundwasserschutz aus. Die Gemeinde beabsichtigt deshalb, dort ein Bürogebäude und ein Streuobstzentrum anzusiedeln. Hierfür muss sie erst einmal eine Bauvoranfrage einreichen. Da es sich dort um eine relativ hochwertige Streuobstwiese handelt, ist ein naturschutzrechtlicher Ausgleich erforderlich.

2. Was ist der Sachstand bei der Planung der Erweiterung des Kindergartens / der Kinderkrippe im Bereich Zeilweg?
Ist endgültig abgeklärt worden, ob ein abgetrennter Baukörper, der den bestehenden Spielbereich nicht antastet, möglich ist. Hat inzwischen ein Geländeaufmaß stattgefunden?
Es muss erst einmal eine Bedarfsberechnung erfolgen. Ein Aufmaß des Geländes sei noch nicht erfolgt. Dies sei erst der 2. Schritt, erklärte Bürgermeister Brohm. Die MM hatte bereits in der letzten Sitzung darauf hingewiesen, dass ein Geländeaufmaß die Voraussetzung für eine realistische Konzeption sei. Die MM hat im Übrigen befürchtet, dass bei einer Andockung eines weiteren Gebäudes an das Bestandsgebäude das vorhandene Freigelände weitgehend verloren geht. Bürgermeister Brohm erklärte, dass das Personal des Kindergartens großen Wert auf eine enge Anbindung des Neubaus an den Kindergarten legt. Für endgültige Klarheit soll ein Gespräch mit Frau Bördlein von der Fachabteilung des Landratsamtes sorgen.

3. Was ist der Sachstand im Bereich Klostergelände, also dem Gelände hinter der Kirche, das der Gemeinde zum Kauf angeboten wurde?
a) Was ist der Sachstand der Kaufverhandlungen?
Der Kauf soll noch in diesem Jahr abgewickelt werden.

b) Welche Vorstellungen und Forderungen gibt es seitens des Verkäufers?
Es soll ein kirchlich-weltliches Zentrum mit einem barrierefreien Zugang zur Mainstraße entstehen, für den ein neuer Notarvertragsentwurf ausgearbeitet werde. Die Realisierung sei wohl ein langwieriger Prozess. In der Bedarfsanmeldung für die Städtebausanierung seinen für ein Nutzungskonzept für 2021 15.000 € eingestellt.

4. Was ist das Ergebnis des Gesprächs mit den Anwohnern zu Verkaufsständen im Bereich Mainfähre?
Ein Gespräch hat es nicht gegeben. Laut Bürgermeister Brohm seien die Anlieger zwischenzeitlich über die Modalitäten schriftlich informiert worden.

5. Was ist der Sachstand Tennishalle?
Derzeit gebe es nichts Neues.

6. Was ist der Sachstand beim ehemaligen Maxl-Bäck und der verpachteten Außenfläche?
Die verpachtete Außenfläche sei gekündigt, ansonsten gebe es keine Neuigkeiten.

7. In der letzten Bauausschuss-Sitzung wurde anvisiert, den südlichen Bereich des neuen Friedhofs zu entwidmen, d.h. den Friedhof dort zu verkleinern. Wir fragen an, was auf dieser Fläche geplant ist?
Laut Bürgermeister Brohm gibt es derzeit noch keine Planungen oder Absichten.

8. Die Parksituation in der Mainstraße zwischen Ludwigstraße und Dorfstraße ist bekanntermaßen schwierig. Wir fragen an, ob hier im gewerblichen Bereich alle erforderlichen Stellplätze geschaffen oder abgelöst worden sind.
Dieser Tagesordnungspunkt wurde in die nichtöffentliche Sitzung verschoben.



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Niederschrift Gemeinderat 16.6.20

sitzungdesgemeinderatesmargetshoechheim2020061.pdf [166 KB]



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Gemeinderatssitzung am 16.6.20

Tagesordnung:

1 Vorstellung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten für den Landkreis Würzburg

Frau Schiller berichtete über ihr Aufgabengebiet als kommunale Gleichstellungsbeauftragte. Die Grundsätze der Gleichstellung sollen in alle Bereiche von Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Kultur einwirken. Sie wies darauf hin, dass sie nicht nur für die Beschäftigten im Landratsamt zuständig sei, sondern dass alle Bewohner des Landkreises ihre Beratung und Unterstützung in Anspruch nehmen könnten.

2 Parken an der Ludwigstraße - Auftragsvergabe der E-Ladepunkte
Beim Bau des Parkplatzes Ludwigstraße sind Ladepunkte zur E-Mobilität von Fahrrädern und Kraftfahrzeugen vorgesehen. Das Techn. Bauamt hat im Kontakt zu Herrn Konrad von der Sonneninitiative zwei Ladesäulenmodelle ausgesucht. Das Modell BikeEnergy L3B soll 3 E-Bikes am Unterstand für Fahrräder mit Strom versorgen. Das Modell ECOTAP Duo versorgt zwei E-Autos am Ladepunkt Richtung Friedhof.
Aus den Reihen der MM kamen Bedenken, ob der Standort Ludwigstraße/Friedhof sinnvoll ist. Ortsansässige werden mit Sicherheit ihren Fahrradakku zu Hause aufladen. Solche Ladestationen sind vor allem für Fahrradtouristen interessant. Die erreicht man wohl eher an der Gaststätte beim Sportzentrum oder an der künftigen Gaststätte in der Mainstraße, für die der Eigentümer am Biergarten am Main bereits eine Ladestation vorgesehen hat. An beiden Stellen könnten die Radfahrer die Ladezeit für eine Einkehr nutzen. Zusätzlich hat die Gemeinde bereits beim Ausbau der Mainstraße ein Leerrohr vom Rathaus zum Zählerkasten bei den Fahnenmasten verlegen lassen, um dort eine Lademöglichkeit für E-Bikes im Rahmen der Altortsanierung zu errichten. CSU und SPD beharrten jedoch auf dem Standort an der Ludwigstraße, unter anderem mit dem Hinweis darauf, dass die Maßnahme dort bezuschusst werde.
MM-Gemeinderat Baumeister gab zu bedenken, dass das vorgesehene Modell für die E-Bikes nicht optimal sei. Man sollte überlegen, ob man nicht wie in Erlabrunn Boxen vorsehen könne, in denen die Akkus geladen werden. Damit sei Diebstahl ausgeschlossen und auch die zusätzliche Ladung von Handys möglich.
Auch hinsichtlich des Modells für E-Autos gab es noch Nachfragen, die nicht abschließend geklärt werden konnten. Deshalb sollen die offenen Fragen bis zur Bauausschusssitzung am 1.7. abgeklärt werden.


3 Verlängerung des Regenwasserkanals in der Würzburger Straße - Auftragsvergabe
Da Teile der Würzburger Straße über ein Trennsystem (Regenwasser und Schmutzwasser) entwässert werden, soll der Regenwasserkanal um ca. 30 m verlängert werden. Das ist auch deswegen sinnvoll, weil man zwei Neubauten und das geplante Haus Nr. 39 anschließen will. Im Zuge dieser Arbeiten wird ebenso die Erschließung des Grundstücks mit Wasser erfolgen. Die Arbeiten sehen nach Fertigstellung des Kanals vor, den bereichsweise schlechten Asphalt der Würzburger Straße neu aufzuziehen. Mängel im Bordstein sollen mit erledigt werden.
einstimmig gebilligt

4 Informationen und Termine



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BikeEnergy L3B




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Ecotap duo




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Niederschrift Gemeinderatssitzung 12.5.20

sitzungdesgemeinderatesmargetshoechheim2020051.pdf [162 KB]



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MM-Antrag zum BAI und Begründung

15.5.20: Zum Tagesordnungpunkt 1 der Gemeinderatssitzung am 12.5.20 gab Fraktionssprecher Gerhard von Hinten folgende Erklärung ab:

Zum Tagesordnungspunkt 1 - Bauabschnitt 1 - Steinerner Weg bis Seglergelände - Stellungnahme der MM-Fraktion

Wir haben es uns mit unserer Entscheidung nicht leicht gemacht und nochmals sorgfältig die Entwicklung der Planung und auch die aktuelle Planvorgabe analysiert:

Wir stimmen für eine behutsame Gestaltung dieses Uferbereichs. Daher plädieren für maximal zwei Kunstobjekte in diesem Bereich, sonstige Spielobjekte lehnen wir ab.

Wir unterstützen die Offenlegung und Renaturierung des Wasserverlaufs nahe dem Anwesen Meyer.

Den hier vorgelegten Wegeplan halten wir für falsch, weil der dem Charakter des Uferstreifens und den Bedürfnissen der Fußgänger nicht gerecht wird. Falls die Mehrheit dieses Konzept nochmals aufschnüren will, fordern wir eine Vereinfachung und Verlegung des Wegeverlaufs, und zwar eine Verlegung nach Westen parallel zum Radweg mit einer deutlichen Trennung vom Radweg.

Begründung:

1. Die ästhetische Dimension: Wir wollen ein Konzept von Einfachheit und Naturnähe, das zum Ort Margetshöchheim auch passt.
Auch der jetzige von Arc-Grün vorgelegte Entwurf erschlägt den schmalen Uferstreifen mit einer Überzahl von Aktionsräumen und Objekten. Nur eine behutsame Ausgestaltung kann das Margetshöchheimer Ortsbild sinnvoll von anderen Uferräumen unterscheiden. Wir sollten Gestaltungen anderer Orte nicht nachahmen oder in der Menge übertrumpfen wollen. Wer täglich die Nutzung dieses Ortes sieht, weiß, dass gerade die naturnahe Qualität, Menschen zum Ausruhen und Verweilen einlädt. Wir sind der Ansicht, dass nur ein solches Konzept Margetshöchheim ein eigenes Gesicht gibt.

2. Die ökologische Dimension: Dieser Bereich ist ein naturnaher Raum im Landschaftsschutzgebiet Mainufer mit großen alten Bäumen, die Vögeln, Fledermäusen und vielen Insekten ein Habitat geben. Man denke nur an die Graureiher, die jetzt im Frühling die alten Pappeln als Nistplatz nutzen. Die Planung von Arc-Grün steht auf Kollisionskurs zu dieser ökologischen Qualität. Insbesondere Spielstationen, die eine sorgfältige Absicherung brauchen, werden diesen Raum verändern. Man wird aus Sicherheitsgründen Zäune oder Hecken zum Main brauchen, man wird notfalls nicht die Spielstationen, sondern die Bäume als Störenfried sehen.
Dass ein solcher Bereich für viele Menschen, Eltern und Kindern ein schöner Ruheort sein kann, haben gerade die Tage mit der Corona-Krise gezeigt. Hätte es dort einen Spielplatz gegeben, wäre er verschlossen gewesen.

3. Die finanzielle Dimension: Auch ungeachtet der aktuellen ungeheuren Neuverschuldung des Staates sind die immensen Kosten von für diesen Bauabschnitt nicht zu rechtfertigen, zumal wichtige Teile wie der Fahrradweg, die Kunstobjekte und auch der Platz unterhalb des Steinernen Wegs noch gar nicht mit berechnet sind. Es ist uns unverständlich, wie hier mit Steuergeldern umgegangen wird.

Das Argument, dass dieses Projekt teilweise mit bis zu 80 % bezuschusst wird und man deshalb „klotzen, nicht kleckern“ müsse, können wir nicht nachvollziehen. Gleich, ob das Geld aus München oder aus Margetshöchheim kommt, es sind Steuergelder unserer Bürgerinnen und Bürger, mit denen wir verantwortungsvoll umgehen müssen.

Auch die Beteuerung, dass trotz der Corona-Krise der Staat zu seinen Zusagen stehen werde, kann uns nicht überzeugen. Angesichts der Corona-Katastrophe, um das Kind beim Namen zu nennen, die Millionen von Menschen in Kurzarbeit schickt, die Tausenden von Betrieben die Überlebensfrage stellt, können wir uns gut vorstellen und auch verstehen, dass aufgrund des heutigen Notstands solche Zusagen nicht sicher sind.

Deshalb beantragen wir:

Maximal zwei Kunstobjekte sollen in diesem Bereich aufgestellt werden, dafür den Verzicht auf alle anderen Aktionsräume und Objekte.
Das hier vorgesehene Wegekonzept lehnen wir ab.

Gerhard von Hinten für Fraktion der MM



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Gemeinderatssitzung am 12.5.20

Ort. Margarethenhalle, Beginn: 19 Uhr

Tagesordnung

1 Altortsanierung, Planungen für den Ausbau des BA 1, Beschluss zum vorliegenden Planungsentwurf
Zu Beginn stellte der Mitarbeiter des Büros arc.grün Herr Warm die aktuelle Planung in einer Präsentation vor. Allerdings waren einige Details noch ungeklärt, so u.a. die Standorte und die Anzahl der Kunstobjekte, die Gestaltung der Spielelemente sowie die Beleuchtung. Bürgermeister Brohm stellte zu Beginn fest, dass er keine Diskussion über die Gesamtmaßnahme zulassen werde. Das Gesamtprojekt sei bereits beschlossen. Es gehe nur noch um die Frage, ob die Anzahl der Spielelemente verringert und , wie von der SPD beantragt, der mäandrierende Splittweg bis zum Seglergelände verlängert werde. Versuche des MM-Fraktionsvorsitzenden Gerhard von Hinten, die kritische Position der MM zu der vorliegenden Planung vorzutragen, blockte der Bürgermeister mehrmals ab. Von den beiden anderen Fraktionen kam interessanterweise kein Wort zur Frage, ob die Anzahl der Spielobjekte verringert werden sollte. Erst als Vertreter der beiden anderen Fraktionen sich auch zur Gesamtplanung äußerten, konnte Gerhard von Hinten seine Stellungnahme abgeben, die wir morgen veröffentlichen werden (MM-Antrag zum BAI und Begründung ).
Ausführlicher kam der SPD-Antrag zur Sprache, den zwischen dem Radweg und dem Mainufer mäandrierenden Fußweg bis zum Seglergelände zu verlängern.
Die MM hatte von Anfang an darauf hingewiesen, dass der Radweg zunehmend stärker genutzt wird und dass der mäandrierende Splittweg als Hauptverbindung für Fußgänger zum neuen Steg ungeeignet ist. Deshalb hatte der Gemeinderat im Juli 2019 beschlossen, den asphaltierten Radweg um eine Fußgängerspur etwas zu verbreitern, die durch eine Markierung abgegrenzt ist. Dieser "Notweg" soll etwa dort verlaufen, wo derzeit der Graben ist. Nach Ansicht der MM bietet dieses Weganhängsel keine Sicherheit für die Fußgänger. Sie hat deswegen von Anfang an einen deutlich vom Radweg getrennten Fußweg etwa auf der derzeitigen Trasse mit mittiger Beleuchtung gefordert.
Nun ist reichlich spät der SPD aufgefallen, dass die derzeitige Wegplanung wohl doch zu wenig Sicherheit für die Fußgänger bietet. Deshalb hat sie beantragt, den sich zwischen Main und Radweg von Spielgerät zu Spielgerät schlängelnden Splittweg (wassergebundene Decke), der bislang auf Höhe des Anwesens Meyer enden sollte, bis zum Seglergelände zu verlängern.
Damit würde erst recht die Unsinnigkeit der ganzen Wegplanung deutlich. Dann würden nämlich drei Wege den bislang noch naturnahen Bereich zerteilen: der asphaltierte Radweg, direkt daran angekoppelt ein schmaler Fußweg, der kaum Sicherheit bietet, und schließlich der schlängelnde Splittweg, der wohl bestenfalls von Spaziergängern angenommen wird. Und der soll jetzt auch noch im letzten Teil des dort immer schmaler werdenden Geländes verlängert werden, so dass noch der letzte Rest des naturnahen Bereichs zerschnitten wird. Aus Platzmangel würde die Verlängerung in nächster Nähe des Kombi-Rad-Fuß-Wegs verlaufen, so dass dann 3 (in Worten; drei) Wege direkt nebeneinander verlaufen. Ein wahrer Schildbürgerstreich!
Details können Sue dem folgenden Plan entnehmen:
mainvorlandba1compressed.pdf [12.961 KB]

SPD und CSU lobten die Planungen über den grünen Klee, besonders wortreich und geradezu enthusiastisch SPD-Gemeinderätin Kircher. Da die MM schon von Anfang an festgestellt hatte, dass dort ein Spielplatz nicht sinnvoll sei, hielt 3. Bürgermeisterin Haupt-Kreutzer den MM-Gemeinderäten vor, dass sie immer wieder auf einem Spielplatz für das Zeilweggebiet beharrten. Die Eltern könnten doch mit ihren Kindern nach Fertigstellung an den Main zum neuen Spielplatz gehen, meinte sie.

Obwohl Bürgermeister Brohm anfangs festgestellt hatte, dass lediglich über die Anzahl der Spielelemente und die Wegverlängerung abgestimmt werden soll, ließ er dann lediglich darüber abstimmen, dass die Planung (wohl mit der Wegverlängerung) bei der Städtebauabteilung der Regierung angemeldet werden soll. Über die Anzahl der Spielelemente und die Wegverlängerung wurde erst gar nicht abgestimmt.

Das Ergebnis war eigentlich von Anfang an klar. CSU und SPD sprachen sich mit 12 Stimmen gegen die 5 Stimmen der MM dafür aus.

2 Sanierung des Hochbehälters Hochzone - Vergabe der Leistungen Zaunbau
einstimmig gebilligt

3 Informationen und Termine
Der Bürgermeister gab bekannt, dass die Regierung der Gemeinde als Ersatz für die weggefallenen Straßenausbaukosten für den letzten Sanierungsabschnitt der Mainstraße knapp 282.000 € überwiesen hat.

MM-Gemeinderätin Grosch regte an, mit dem Förster eine Waldbegehung zu unternehmen, um sich über die Folgen des Klimawandels zu informieren.



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Niederschrift Gemeinderatssitzung 5.5.20

konstituierendensitzungdesgemeinderatesmargets.pdf [207 KB]



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Konstituierende Sitzung am 5.5.20

Tagesordnung:

1 Vereidigung der neuen Gemeinderäte
2 Beschluss über die Anzahl der weiteren Bürgermeister
3 Wahl des/der weiteren Bürgermeister/s
4 Vereidigung des/der weiteren Bürgermeister/s
5 Erlass einer Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
6 Erlass einer Geschäftsordnung für den Gemeinderat
7 Besetzung der Ausschüsse
8 Bestellung der Vertreter für die Gemeinschaftsversammlung, die Schulverbandsversammlung und den Abwasserzweckverband Maintal
9 Bestellung eines Jugendbeauftragten und eines Seniorenbeauftragten
10 Vorschlag zur Bestellung des Bürgermeisters zum Standesbeamten
11 Informationen und Termine



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Niederschrift 21.4.20

grniederschrift21420.pdf [183 KB]



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Gemeinderatssitzung am 21.4.20

Tagesordnung:

Dank der Corona-Epidemie fand die letzte Gemeinderatssitzung der ablaufenden Gemeinderatsperiode zum ersten Mal in der Margarethenhalle statt. Die Tische waren weit auseinandergerückt und die Kommunikation war nicht immer ganz leicht, gerade wenn einige Gemeinderäte/innen zu leise und zu schnell sprachen.

1 Information über das Ergebnis der Machbarkeitsstudie "Erweiterung Kindergarten / Kinderspielplatz Zeilweg", Festlegung Standort
In der letzten Sitzung am 10.03.2020 wurde einstimmig der Beschluss gefasst, dass in Abhängigkeit des Ergebnisses der beauftragten Machbarkeitsstudie der Standort „Zeilweg„ für die Erweiterung des Kindergartens priorisiert wird.
Diese Machbarkeitsstudie liegt nun vor. Es werden zwei Alternativen vorgeschlagen, die beide einen Anbau an das bestehende Kindergartengebäude darstellen. In diesem Erweiterungsbau könnten vier weitere Betreuungsräume (1 Krippenraum sowie 3 Gruppenräume) untergebracht werden, sodass nach der Sanierung der Kinderkrippe insgesamt 7 Kindergartengruppen und 3 Krippengruppen mit ausreichend Außenspielfläche (ca. 360 qm für Krippenkinder und ca. 1.900 qm für Kindergartenkinder) Platz fänden.
Für eine öffentliche Spielfläche würden noch knapp 1000 qm an der Stelle verbleiben, an der zurzeit die Krippencontainer stehen.
Der geplante Anbau ist als zweigeschossiges Flachdachgebäude ohne Unterkellerung konzipiert. Die Raumzuschnitte des bestehenden Kindergartens und der Kinderkrippe werden in den Bereichen des Personalraums sowie durch Anbau eines Kinderwagenraums verändert, im Kellergeschoss ist ein zusätzlicher Raum für Elternbesprechung vorgesehen.
Eine Modulbauweise ist grundsätzlich möglich; die Zeitdauer ab Planungsbeginn ist mit ca. zwei Jahren anzusetzen. Die derzeit vorhandene Außenspielfläche wird während der Zeit der Baumaßnahmen nicht zur Verfügung stehen.
Herr Stephan Haas wird die Einzelheiten der Planung in der Sitzung vorstellen.

Entwurf und Kostenschätzung für die Variante 1:
ha6862020m2010200414studiev1compr2.pdf [1.629 KB] und ha6862020m2010200414v1kostenschaetzungneubau.pdf [57 KB]

Für die MM stellen sich folgende Fragen:
Es deutet sich nun an, dass die Bedenken der MM nicht unbegründet waren: Bei einem Krippenneu- oder Erweiterungsbau auf dem Freigelände des Kindergartens, wie es Bürgermeister Brohm und die Verwaltung vorgeschlagen haben, reichen die Freiflächen für die Kindertagesstätte nicht aus. Gemeinderatssitzung am 10.3.20 (TOP 1)
Nach dem neuen Konzept würde die Fläche, auf der die Verwaltung ursprünglich den Spielplatz für das Zeilweggebiet vorgesehen hat, als Außenbereich für die Kindertagesstätte benötigt. Genau das hat die MM vermutet und deswegen davor gewarnt, für diese Fläche eine Spielplatzplanung in Auftrag zu geben. Die MM hatte gefordert, erst einmal die erforderlichen Flächen für die Kindertagesstätte ermitteln zu lassen, bevor das Geld für eine Spielplatzplanung in den Sand gesetzt wird.
Zum vorliegenden Konzept selbst: Angesichts der hohen Kosten von gut 3,6 Mio. € für das derzeitige Konzept stellt sich der MM die Frage, ob es nicht sinnvoller wäre, ein eingeschossiges Gebäude in Holz-Modulbauweise auf dem Gelände südlich des Kindergartenaußenbereichs (also direkt neben dem in der Machbarkeitsstudie vorgeschlagenen Standort) zu errichten, das ebenfalls der Gemeinde gehört. Dadurch könnten wohl Kosten eingespart werden, und die Gemeinde wäre nicht auf - möglicherweise langwierige - Verhandlungen mit der Diözese angewiesen, die das Erbbaurecht an der Kindergartenfläche besitzt. Es geht uns nicht darum, bei der Trägerschaft eine Konkurrenz zum bisherigen Träger herbeizureden. Da uns die jahrelange Verzögerung bei der Sanierung des Kinderkrippengebäudes gezeigt hat, wie schwierig es ist, sich zeitnah mit der Diözese zu einigen, wäre es allerdings sinnvoll, auf einer Fläche zu planen und zu bauen, auf die die Gemeinde bereits jetzt uneingeschränkten Zugriff hat.
Mit der Entscheidung über den Standort des Krippenerweiterungsbaus hängt die Suche nach einem Spielplatzstandort im Zeilweggebiet eng zusammen. Die Verwaltung hat hierfür das Umfeld der Kindertagesstätte vorgesehen. Momentan spricht alles dafür, dass hierfür nur der Bereich in Frage kommt, auf dem die Krippencontainer stehen. Im Klartext bedeutet dies, dass der Spielplatz erst in 4 Jahren oder noch später realisiert wird, wenn das geplante neue Krippengebäude fertiggestellt ist.
Die MM hatte bekanntlich das Gelände hinter der Spargelhütte für den Spielplatz vorgeschlagen, weil er dort am schnellsten zu verwirklichen wäre. Das kann man allerdings vergessen, da der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung dort einem Unternehmer eine Gewerbefläche zugesagt hat.

Architekt Haas informierte über die wichtigsten Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zum neuen Kindergarten. Besonders wichtig waren folgende Aspekte:

- Der neue Kindergarten soll auf dem Freigelände des Kindergartens im Zeilweggebiet gebaut werden.

- Der neue Baukörper soll genau dort gebaut werden, wo die Gemeinde für viel Geld das Außengelände des Kindergartens geschaffen hat. Das bedeutet natürlich auch, dass für das neue Freigelände, das zwischen dem derzeitigen Kindergartenfreigelände und den Krippencontainern entstehen soll, erneut erhebliche Kosten anfallen. In den grob prognostizierten Kosten von 3,6 Millionen Euro stecken auch die Umbaukosten für die vorgesehenen Änderungen im Kindergartengebäude.
Den Grund liegt nach Architekt Haas in Vorschriften für Kindergärten. Der neue Baukörper muss nicht nur auf dem gleichen Grundstück sein, nein er müsse räumlich mit dem alten verbunden werden, sonst müssten im neuen Gebäude eine neue Kindergartenleitung personell eingerichtet und dafür auch zusätzliche Räume geschaffen werden. Überträgt man diese Forderung zum Beispiel auf ein Krankenhaus, so müsste mit jedem zusätzlichen Neubau, der nur wenige Meter räumlich getrennt davon entsteht, eine neue Krankenhausleitung, ein neuer Chefarzt usw. etabliert werden. Ist das ein absoluter Verwaltungsunsinn, den sich der bayerische Staat erlaubt, oder war das einfach eine falsche Information? Die Gemeinde wäre gut beraten, diesen Punkt nochmal sorgfältig prüfen zu lassen.

- Als Bauzeit veranschlagte der Architekt mit allen Vorarbeiten etwa zweieinhalb Jahre. Drei Jahre oder auch mehr erscheinen uns realistischer zu sein.

Der Gemeinderat beschloss, unabhängig von der weitergehenden Konkretisierung der Planung, einstimmig folgende Verfahrensschritte:

1) Zur Festlegung des langfristigen Bedarfs an Kindertagesplätzen ist zunächst die Bedarfsermittlung zu aktualisieren und die Bedarfsanerkennung zu beschließen.

2) Da das geplante Gebäude sich auf eigentumsrechtlich unterschiedlichen Grundstücken befindet, ist es wichtig, den Fortbestand des Erbbaurechtsvertrages mit der Katholischen Kirchenstiftung zu klären. Hierbei stehen in erster Linie die Frage der Sanierung der Kinderkrippe aber auch die Instandsetzung der erkennbaren Schäden des Kindergartengebäudes und die sich ergebenden Rechtsfolgen im Vordergrund.

3) Dies führt schließlich auch zur Frage der künftigen Betriebsträgerschaft sowie zur Frage, wer Bauherr der geplanten Erweiterung sein wird. Dem Bauherrn kann dann die Machbarkeitsstudie als Grundlage für die weiteren Planungen dienen.

4) Weiterhin sollten weitere Verhandlungen bezüglich einer Zufahrt mit Stellplatznachweis aus Richtung der Friedenstraße geführt werden.


2 Haushalt 2020 - Beschluss der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2020 - Beschluss des Finanzplans
Der Haushaltsplan 2020 wurde in der Sitzung vom 07.03.2020 eingehend vorberaten. Die dabei besprochenen Änderungen von Haushaltsansätzen sind in der Vorlage aufgelistet und in den Haushaltsplan eingearbeitet.
In der Vorlage befinden sich der Entwurf der Haushaltssatzung, der Vorbericht, die aktualisierten Übersichten über die Rücklagen sowie der Schulden und der zur Beschlussfassung anstehenden Entwurf des Haushaltsplans 2020.
fv2422020hhplan2020zumbeschluss.pdf [494 KB]
fv2422020vorbericht.pdf [345 KB]

Der Kämmerer stellte die wichtigsten Positionen des Haushalts dar und mahnte angesichts der derzeitigen wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronaepidemie ein sparsames Wirtschaften an.
Bürgermeister Brohm vertrat die Auffassung, dass die Gemeinde für 2020 wohl noch keine Einschränkungen bei den Zuschüssen erwarten müsse. Allerdings werde sich die wirtschaftliche Situation wohl bei den Steuereinnahmen schon in diesem Jahr bemerkbar machen.
Gemeinderat Simon Haupt, der Vorsitzende der Sportgemeinschaft, wies darauf hin, dass die Auswirkungen der Pandemie mit dem Ausfall des Margaretenfests und der Schließung der Gaststätte die SG hart treffe, so dass die Gemeinde einspringen müsse, um eine Schieflage des Vereins zu vermeiden. Auch die Mittagsbetreuung dürfte von der derzeitigen Situation wohl betroffen sein.
Der Gemeinderat beschloss deshalb einstimmig, mit zinslosen Darlehen oder Zuschüssen den Vereinen zu helfen. Die Kosten sollen durch Haushaltsüberschreitungen abgedeckt werden.
Der Gemeinderat stimmte der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2020 einstimmig zu.

3 Altortsanierung; Planungen für den Ausbau des BA 1, Konkretisierung der Entwurfsplanung bzw. weitere Vorgehensweise
In der letzten Sitzung wurde der Durchführung eines Kunstwettbewerbs sowie zur Ausführung des BA 1 grundsätzlich der thematischen Ausrichtung zugestimmt. Hinsichtlich der Anzahl und der Ausführung der jeweiligen Aktivitätspunkte bestanden jedoch noch sehr unterschiedliche Meinungen. Ein konkreter Beschluss zur Fortführung der Planungen bzw. ein weiterer Auftrag zur Untersuchung von Alternativen und Varianten wurde noch nicht gefasst.
Um die Meinungsbildung weiter voranzubringen wäre es sinnvoll zu klären, welche weitergehenden Planungen oder Darstellungen erbracht werden sollen bzw. selbst konkrete Alternativen vorzuschlagen.
Um die Finanzierungsmittel in Höhe von 80 % der Kosten zu sichern, sollte der Zuwendungsantrag noch vor Sommer 2020 ausgearbeitet werden.

Die MM hat von Anfang an darauf hingewiesen, dass an dieser Stelle ein Spielplatz deplaziert ist und der Zuweg zum neuen Steg wesentlich kostengünstiger, zeitnaher und vor allem unter dem Sicherheitsaspekt funktionaler gestaltet werden kann
Neugestaltung Mainpartie . Da man zwischenzeitlich wohl auch in den anderen Fraktionen Bedenken hat, ob der schmale Bereich zwischen dem Main und dem Radweg mit Spiel- und Kunststationen nicht doch etwas überfrachtet ist, sollten die verschiedenen Stationen laut einem Vorschlag von Bürgermeister Brohm vor Ort markiert werden, damit die Fraktionen einen Eindruck gewinnen können.
Dieser Vorschlag stieß bei der SPD, besonders bei den Gemeinderätinnen Kircher und Haupt-Kreutzer, auf entschiedene Ablehnung.
Über die Diskussion und die Entscheidungen werden wir zeitnah berichten.

Weitere Erläuterungen:
Mainpromenade BA I: SPD hat es sehr eilig

4 Antrag des ZWEIUFERLAND Tourismus e.V. auf Verlängerung der Zusammenarbeit sowie Verzicht auf die Auszahlung der Förderbeträge
Da Zweiuferland e.V. nun die Förderbeträge doch zurückzahlen wird, war nur noch über die Verlängerung der Zusammenarbeit für weitere 5 Jahre zu entscheiden.
Der Gemeinderat stimmte der Verlängerung einstimmig zu.

5 Informationen und Termine
- Mitteilung der Regierung von Unterfranken, Programmwechsel „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten„
ha6842020mitteilungderregierungvonufrprogrammw.pdf [135 KB]

- Mitteilung der Regierung von Ufr., Verleihung der Medaille „Patrona Bavariae„ für den Einsatz von Mitmenschen in Lebensgefahr an den Mitbürger Frank Horn, Margetshöchheim,


- Ausschreibung des Ersatzneubaus Ludwig-Volk-Steg durch das WNA Aschaffenburg, Angebotsabgabe bis 27.05.2020

- Über den aktuellen Fahrplan für den Bau des neuen Mainstegs hatten wir bereits berichtet
aktueller Stegfahrplan

- Abrechnung der Erstattungsleistungen nach Art. 19 (9) KAG für den Wegfall der Straßenausbaubeiträge für die Maßnahme „mittlere Mainstraße, Übersicht über voraussichtlichen Einnahmen (276.061 €)
ha6842020erstattungenart199kag.pdf [43 KB]

- Anwendbarkeit der GO bis zur Konstituierung des neuen Gemeinderates, Beibehaltung der Fraktionsvorsitzenden
Bis zur konstituierenden Sitzung des Gemeinderats am 5. Mai bleiben die bisherigen Fraktionsvorsitzenden Ansprechpartner für den Bürgermeister.

- Über weitere Informationen und Anfragen informieren wir zeitnah.


6 Verabschiedung von Gemeinderäten
Aufgrund der Kommunalwahlen vom 15.03.2020 ergaben sich Änderungen in der Zusammensetzung des Gemeinderates ab Mai 2020. Folgende Gemeinderätinnen und Gemeinderäte werden dem Gremium künftig nicht mehr angehören:
Angela Marquardt, Barbara Bittner, Peter Etthöfer, Norbert Tratz und Werner Lutz.

Bürgermeister Brohm verabschiedete die ausscheidenden Damen und Herren des Gemeinderats, er bedankte sich bei allen für die geleistete Arbeit für die Gemeinde. Sein besonderer Dank galt dem 2. Bürgermeister Peter Etthöfer für die loyale Zusammenarbeit und sein Engagement für das Margetshöchheimer Wasser.

Peter Etthöfer ergriff anschließend das Wort und bat die künftigen Gemeinderäte, auf diejenigen Rücksicht zu nehmen, die auf die Gemeinde Rücksicht nehmen, wenn es um das Wohl der Allgemeinheit geht, und nicht auf diejenigen, die am lautesten schreien.
Als Beispiel nannte er den Landwirt Stefan Oppmann vom Aussiedlerhof, der durch seine grundwasserschonende Landbewirtschaftung große Anerkennung verdiene.



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Niederschrift 10.3.20

gr10320.pdf [176 KB]



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Gemeinderatssitzung am 10.3.20

Tagesordnung:

1 Kindergarten St. Johannes, Vorstellung der Leitung, pädagogisches Konzept und künftiger Platzbedarf
Die neue Kindergartenleitung, Frau Schleyer, möchte sich dem Gemeinderat vorstellen und über die aktuelle Lage berichten. Dabei wird sie auf die möglichst optimale Strukturierung der Gruppen und die künftig angedachte Konzeption eingehen.
Als weitere Information wird Frau Schleyer einen Ausblick auf die Zukunft der Kindertageseinrichtung geben und den Ansatz der zunehmend nachgefragten Initiative eines „Familienstützpunktes„, wo die Eltern in ihrer Erziehungsaufgabe mit Rat und Tat unterstützt werden, erläutern.
Im Weiteren liegen aktuelle Informationen zur Auslastung der jeweiligen Gruppen sowie Anmeldezahlen vor, nach denen eine Betreuung weiterer, auf der Warteliste stehender Kleinkinder vermutlich nicht mehr vollständig gewährleistet werden kann. Nach dieser vorläufigen Prognose dürften für über 10 Kinder ab September 2020 keine ausreichenden Betreuungsplätze mehr zur Verfügung stehen. Wir gehen davon aus, dass diese Situation bzw. die Zunahme des Betreuungsbedarfs keine Momentaufnahme, sondern eine langfristige Entwicklung darstellt. Als Konsequenz würde sich der Bedarf nach der Erweiterung um einen 3-gruppigen Kindergarten ergeben.
Die konkreten Zahlen werden in der Sitzung dargestellt.

Aufgrund der bisherigen Diskussion um die Einrichtung eines Kinderspielplatzes im Baugebiet „Zeilweg„ wurde bereits eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, um die Realisierbarkeit einer Kindergartenerweiterung am bestehenden Standort und die Auswirkungen auf die Planungen des Kinderspielplatzes abschätzen zu können. Hierzu liegen weitere Informationen mit Fragenkatalog bei. Erste Ergebnisse werden bis Mitte März 2020 erwartet. ha6812020anfragemachbarkeitsstudie.pdf [64 KB]

In diesem Zusammenhang kann auch der Antrag der MM zur Priorisierung des Standortes „Zeilweg„ behandelt werden.

MM-Antrag: Festlegung des Standorts für die Kindergartenerweiterung
Momentan existieren im Kindergarten zwei Notgruppen, eine im Gebäude (Turnraum), eine in der Verbandsschule. Diese sind insgesamt nur für 36 Monate genehmigt. Der Raumbedarf für eine Erweiterung ist unstrittig. Dass seit nunmehr 10 Jahren auf einen Spielplatz im Zeilweg gewartet wird, ist ein weiterer Nebeneffekt. Da dieser um den Kindergarten herum entstehen soll, hängt dies auch von den Planungen für die Erweiterung ab. Um mit den Planungen zu beginnen, ist es aus unserer Sicht dringend erforderlich, den Standort nun endgültig festzulegen. Für uns erscheint eine Erweiterung am bestehenden Kindergarten ideal, da sich Synergieeffekte ergeben. Andere Flächen, welche der Gemeinde gehören, stehen kaum zur Verfügung. Die Tennishalle ist langfristig verpachtet, das Gelände an der Spargelhütte wird gegebenenfalls anderweitig benötigt.

Daher beantragen wir eine Festlegung auf einen Standort für die Erweiterung des Kindergartens, genauer gesagt am bestehenden Kindergartengelände.

Die MM hat bereits mehrmals darauf hingewiesen dass das Klostergelände als Standort für eine Kindergartenerweiterung nicht in Frage kommt. Dieser Standort wäre nicht nur aus finanziellen Gründen ungeeignet. Da das Gelände immer noch nicht im Besitz der Gemeinde ist, könnte die dringend erforderliche Erweiterung der Kindertagesstätte, wenn überhaupt, wohl erst in vielen Jahren realisiert werden, was den Eltern und ihren Kindern nicht zuzumuten wäre.

Frau Schleyer erläuterte ihr pädagogisches Konzept, das u. a. die Auflösung der strengen Altersstruktur der Gruppen vorsieht. Durch das Miteinander von älteren und jüngeren Kindern wird die soziale Kompetenz der Kinder gestärkt. Außerdem erlaubt es mehr Flexibilität und damit eine bessere Auslastung der Gruppen, so dass man dem steigenden Betreuungsbedarf besser nachkommen kann. Eine Aufteilung der Kindertagesstätte auf zwei Standorte, wie sie von der SPD ins Gespräch gebracht worden ist, sah sie als problematisch an.
Anschließend informierte sie über die aktuellen und zu erwartenden Belegungszahlen. Demnach fehlen ab September 2020 im Krippenbereich 14 Plätze. Da zwei Gruppen als "Notgruppen" im Turnraum und in der Verbandsschule untergebracht sind, für die die Zulassung im September 2022 ausläuft, muss die Gemeinde umgehend für zusätzliche Räume sorgen. Das bedeutet, dass die Gemeinde wohl zusätzlich für ein Gebäude für eine dreigruppige Kinderkrippe sorgen muss.
Ein Unsicherheitsfaktor ist momentan noch die Zukunft des seit fast 10 Jahren wegen Baumängeln ungenutzten Kinderkrippengebäudes, Bürgermeister Brohm informierte, dass das Schadensgutachten nun nach 5 Jahren Bearbeitungszeit vorliege und auch ein Sanierungsgutachten vorhanden sei. Ungeklärt sei allerdings die Frage, wer für die Sanierungskosten aufkommen muss. Deshalb sei es noch nicht sicher, wann die Sanierung des maroden Gebäudes beginnen könne. Möglicherweise könne ein Gespräch am 16.3. in der Diözese Klarheit schaffen.


Aufgrund der aktuell vorliegenden Kinderbetreuungszahlen wurd edie Verwaltung beauftragt, den Betreuungsbedarf für die Bedarfsanerkennung zeitnah zu ermitteln. Weiterhin beschloss der Gemeinderat einstimmig, in Abhängigkeit des Ergebnisses der Machbarkeitsstudie den Standort „Zeilweg„ für die Erweiterung des Kindergartens als erste Priorität festzulegen und die nötigen Schritte einzuleiten, wie es auch die MM in ihrem Antrag gefordert hatte.


2 Angebot der "Deutschen Glasfaser" zum flächendeckenden Ausbau mit Glasfaserleitungen, Information der Telekom, ggf. Abschluss der Vereinbarung
In der letzten Sitzung wurde das Ausbaukonzept der „Deutsche Glasfaser„ ausführlich im Gemeinderat vorgestellt. Die „Deutsche Glasfaser„ ist bereit, bei einer Anschlussquote von 40 % aller Anschlussnehmer das gesamte Gemeindegebiet mit Glasfaserleitungen zu erschließen. (Gemeinderatssitzung am 11.2.20 TOP1)
Damit wäre grundsätzlich das langfristige Ziel des FTTH-Ausbaus, also der Glasfasererschließung bis ins jeweilige Haus ohne eigene Kostenbeteiligung in einem absehbaren Zeitraum erreicht.
Auf die Besonderheiten des Verlegverfahrens in sogenannten „Trenching-Verfahren„ und die Erforderlichkeit einer externen Bauüberwachung wurde ebenso verwiesen.
Die für die Wegenutzung erforderliche Wegevereinbarung liegt den Sitzungsunterlagen im Entwurf bei.
In der letzten Sitzung wurde zudem beschlossen, in Frage kommende Mitbewerber ebenfalls zu ihren Ausbauplanungen zu befragen. Hierzu wurde die Telekom eingeladen, im Rahmen der Sitzung ihr Ausbaukonzept und ihre künftig geplanten Aktivitäten darzulegen.
Herr Markus Winter, Regionmanager Infrastrukturvertrieb, wird hierzu den Ausbaustand, also die vorhandene Glasfasererschließung zu den Verteilerkästen, die Leistungsfähigkeit der inzwischen eingesetzten Vectoring-Technik und die künftig geplante Supervectoring-Technik erläutern.
Der Gemeinderat sprach sich mit 11 Stimmen für den Glasfaserausbau aus.

3 Altortsanierung; Planungen für den Ausbau des BA 1 mit Einbeziehung eines Kunstwettbewerbs
Die letzten Beschlüsse der Sitzung vom 24.07.2019 wurden in der nun vorliegenden Planung des Büros arc.grün für den Bauabschnitt 1 berücksichtigt. Die Spiel- und Aktivitätsbereiche wurden aufgelockert und an verschiedenen Stellen beplant. Hierbei wurden auch vor Ort die Wurzelbereiche des Baumbestandes berücksichtigt.
An mehreren Stellen ist ein Zugang zum Ufer des Mains über Holzdecks geplant. Weiterhin ist auch ein naturnaher Bachlauf weiter vorgesehen. ha68220202021lpba1margetshoechheimred3.pdf [2.174 KB]
In die Planung einbezogen wurde die Anregung des mainARTKulturvereins zur Ausgestaltung eines Kunstwettbewerbs an verschiedenen Standorten.
Die Informationen über das Verfahren und die kalkulierten Kosten liegen hierzu bei.
ha6822020betreuungskostenwbw1.pdf [54 KB] und ha6822020kuenstlerwettbewerbverfahrensablauf20.pdf [131 KB]
Herr Warm, Planungsbüro arc.grün wird die aktuellen Planungsdetails des BA 1 im Gemeinderat vorstellen. Die MM hätte sich durchaus einen Skulpturenweg am Main vorstellen können. Wir befürchten allerdings, dass es ein Gemisch aus Spielplatz und Kunstmeile geben wird, was wohl auch nicht den Vorstellungen des MainArtkulturvereins entsprechen dürfte.

Die MM sieht den dort geplanten Spielplatz sehr kritisch. Durch die Entzerrung wird es für die Eltern noch schwieriger, ihre Kinder direkt am Mainufer im Blick zu behalten. Grundsätzlich ist es der falsche Standort und ein Prestigeobjekt, das nicht zum letzten innerörtlichen naturnahen Bereich passt.
Wer blickt da noch durch? Teil I und Bauabschnitt 1: vor der Entscheidung
Herr Warm vom Büro arc.grün stellte in einer Präsentation eine Mischung aus Spielgeräten unter dem Motto "Das Gartendorf am Main" und fünf Standorten für Skulpturen vor, die durch einen Wettbewerb ermittelt werden sollen. Für den Wettbewerb und die Skulpturen wird mit Kosten von gut 114.000 € gerechnet.
Für die MM machte Peter Etthöfer deutlich, dass es ein Unding sei, dass die Planungen erst in der Sitzung vorgestellt wurden. Die Fraktionen hätten so keine Möglichkeit gehabt bei dieser für das Ortsbild eminent wichtigen Entscheidung sich mit den Plänen zu befassen und auszutauschen. Die MM lehne auch eine Mischung aus Skulpturenweg und Spielplatz ab. Der Spielplatz sei an diesem Ort, dem einzigen innerörtlichen naturnahen Bereich, deplatziert. Und die Durchmischung mit Kunstobjekten werde deren Anspruch nicht gerecht. Dagegen sei die MM für einen Skulpturenweg jederzeit offen.
Bürgermeister Brohm bestand trotz der Einwände der MM jedoch auf einer Abstimmung über das Konzept noch in dieser Sitzung. Er ließ über beide Elemente (Kunst und Spielplatz) getrennt abstimmen.
Bei drei Gegenstimmen sprach sich der Gemeinderat dafür aus, das Skulpturenkonzept bei der Regierung von Unterfranken noch in dieser Woche anzumelden.
Den Spielstationen stimmte der Gemeinderat bei fünf Gegenstimmen der MM zu.

Sobald uns die Präsentation von arc.grün vorliegt, werden wir sie hier veröffentlichen.

4 Parken an der Ludwigstraße, Auftragsvergabe WC-Fertigteillösung
Das Techn. Bauamt hat für die Baumaßnahme „Parken an der Ludwigstraße„ die Lieferung und den Aufbau der WC-Fertigteillösung im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung nach VOL / A ausgeschrieben. Die Submission fand am 14.02.2020 statt. Insgesamt ging 1 Angebot fristgerecht ein. Es gab keine verspätet zugegangene Angebote. Das vorliegende Angebot wurde durch das beauftragte Planungsbüro Schlicht Lamprecht aus Schweinfurt geprüft. Für die Fertigstellung und Lieferung der Komplettlösung werden ca. 16 KW eingeplant. Durch eine schnelle Beauftragung würde sich ein Lieferdatum ca. Mitte Juli ergeben. Die entsprechenden Vorarbeiten für die Ver- und Entsorgung sowie die Fundamentierung werden bereits bauseits erstellt. Es erfolgt daher lediglich die Aufstellung und Inbetriebnahme des WC-Häuschens.
Der Gemeinderat sprach sich einstimmig für die zusätzliche Anschaffung eines Wickeltisches aus. Da ein angebotener Wartungsvertrag mit erheblichen Kosten verbunden ist, soll sich der Bauausschuss noch einmal mit diesem Thema beschäftigen.

5 Informationen und Termine
- Neubau des Mainstegs; Zulassung der Ausschreibung mit Bescheid der Reg. v. Ufr. vom 17.02.20
- Planungen Gewerbegebiet Einfahrt „Zeilweg„, Information zum Verfahrensstand
Offensichtlich ist dort tatsächlich die Aufstellung eines Bebauungsplans nicht möglich. Möglicherweise ist jedoch unter gewissen Umständen ein einzelnes Bauvorhaben genehmigungsfähig, was den Absichten der Gemeinde allerdings nicht entspricht. In dieser Angelegenheit wird Bürgermeister Brohm in Kürze beim Landratsamt vorsprechen.
Zur Erläuterung verweisen wir auf den TOP 4 der letzten Gemeinderatssitzung: Gemeinderatssitzung am 11.2.20
Hintergrund ist der Antrag eines Unternehmers, an der nordwestlichen Ecke des Gebiets ein Bürogebäude zu errichten.
Obwohl erst nach dem Gespräch am 17.3. im Landratsamt Klarheit über die Zulässigkeit besteht, stellte der Gemeinderat dem Antragsteller unter gewissen Voraussetzungen den Verkauf der gewünschten Grundstücksfläche in Aussicht.



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Niederschrift 11.2.20

gr11220.pdf [185 KB]



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Gemeinderatssitzung am 11.2.20

Tagesordnung:

1 Vorstellung des Ausbaukonzeptes der Deutschen Glasfaser GmbH für den eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau in Margetshöchheim
In der Vergangenheit wurden wiederholt Ausschreibungen zur Erschließung des Gemeindegebietes mit hohen Bandbreiten durchgeführt. Aktuell können über die Anbindung der Verteilerkästen (DSLAM) der Telekom mit Glasfaserkabeln 30 – 50 Mbit/s. im Download bereitgestellt werden. Darüber hinaus hatte die Telekom angekündigt, in den nächsten 1-2 Jahren durch „Vectoring„ die Verbindungsgeschwindigkeit auf das Doppelte, also 60 – 80 Mbit/s. anheben zu können. In Gebieten, wie den Baugebieten Zeilweg, Grabenhügel, Langellern und Oberer Scheckert, die durch Vodafone / Kabel Deutschland (Koaxialkabel, CATV) erschlossen wurden, können bis zu 500 Mbit/sec. im Download bzw. 50 Mbit/s im Upload gebucht werden. Mit Glasfaserkabeln erschlossen ist das Baugebiet Birkäcker; in diesem Jahr soll der geförderte Glasfaseranschluss der Verbandsschule folgen. In der Mainstraße zwischen Rathaus und Ludwigstraße wurden Leerrohre für die Breitbandversorgung bis ins Haus verlegt.
Unstrittig ist, dass ausschließlich der Glasfaseranschluss bis ins Haus (FTTH – Fibre To The Home) mit derzeit bis 1 GBit/s Datenraten langfristig zukunftsfähig sein wird, denn in der vorhandenen Infrastruktur dämpft das Kupferkabel zwischen Verteilerkasten und Teilnehmeranschluss die Datenraten je nach Zahl der Anschlussnehmer erheblich. Oft werden die im Vertrag dargestellten Verbindungsraten nicht erreicht.
Die Glasfaser Deutschland GmbH, Borken, ist nun an die Gemeinde Margetshöchheim herangetreten, um die Möglichkeit einer eigenwirtschaftlichen Erschließung des gesamten Gemeindegebietes durch Glasfaser zu prüfen. Die deutsche Glasfaser ist ein privat investierendes Unternehmen und hat inzwischen über 600.000 Anschlüsse in über 300 Gemeinden realisiert. In jüngster Zeit wurden im Bereich Aschaffenburg / Spessart zahlreiche Gemeinden durch Glasfaserkabel erschlossen, im Bereich Würzburg-Land erfolgt nun die weitere Expansion, wie bereits der Tagespresse zu Berichten aus verschiedenen Gemeinden zu entnehmen war.
Voraussetzung der eigenwirtschaftlichen Breitbanderschließung ist, dass im Vorfeld der Maßnahmenumsetzung mindestens 40 % der Anschlussnehmer bereit sind, Verträge mit der Glasfaser Deutschland abzuschließen. Die Laufzeit des jeweiligen Anschlussvertrages beläuft sich auf 24 Monate. Die monatlichen Anschlusskosten für Internet, Festnetz und Digitalfernsehen beinhalten handelsübliche Tarife.
Im Großteil der bisher geprüften Gemeinden konnte diese Schwelle nach intensiven Werbe- und Informationsmaßnahmen im Rahmen einer Nachfragebündelung erreicht werden. In einer breit angelegten Marketing-Kampagne werden die Bürger vor Ort durch Internet, Kundenbüro, Plakate, Broschüren, Einbindung von Multiplikatoren etc. ausführlich informiert. Wird die 40 % -Grenze innerhalb des festgelegten Zeitraums nicht erreicht, erfolgt kein Breitbandausbau.
Die Zusammenarbeit mit der Gemeinde Margetshöchheim soll hierzu in einer „Vereinbarung zur Wegenutzung„ geregelt werden. Auf der Grundlage des § 69 Telekommunikationsgesetz (TKG) ist die Deutsche Glasfaser grundsätzlich berechtigt, öffentliche Verkehrswege zu nutzen. Die Vereinbarung regelt unter anderem die Durchführung des Verfahrens zur Bürgerinformation, die technischen Ausbaustandards, die Zusammenarbeit mit der Gemeinde, die Kostentragung bei späteren Änderungen, die Dokumentation, Übertragung von Rechten sowie die Vertragsdauer. Sie liegt den Sitzungsunterlagen bei. Im Rahmen der Erörterung in der Nachbargemeinde Erlabrunn wurde gebeten, Erfahrungen aus anderen Gemeinden sowie eine Stellungnahme des Büros Dr. Först einzuholen. Aus den Erfahrungen kann gefolgert werden, dass der Ausbau des Glasfasernetzes grundsätzlich aufgrund der hohen Kosten in geringer Tiefe durch „Trenchingverfahren„ bei ca. 40 cm Tiefe erfolgt. Dieses Verfahren lässt einen sehr schnellen Ausbau zu, was allerdings an die Bauüberwachung der Gemeinden sehr hohe zeitliche Anforderungen stellt. Es wird daher vorgeschlagen, die Bauüberwachung durch externe Beauftragung zu unterstützen, um die Wiederherstellung öffentlicher Verkehrswege bestmöglich garantieren zu können.
Die Informationen wurden zur Kenntnis genommen. Zeitnah soll ein weiterer Anbieter (Telekom) eingeladen werden.

2 Neubau des Mainstegs, Förderverfahren, Zulassung der Ausschreibung
Für die Zulassung der Ausschreibung ist gem. der getroffenen Vereinbarung mit dem Wasserstraßenneubauamt die Zustimmung der Gemeinde Margetshöchheim erforderlich. Die zugesandten Ausschreibungsunterlagen wurden inzwischen in Abstimmung mit der Gemeinde Veitshöchheim geprüft.
Im Rahmen des Zuwendungsverfahrens nach BayGvFG wurden schließlich von der Regierung von Unterfranken Bedenken wegen Abweichungen hinsichtlich standardisierter Bauweisen vorgebracht. Hierbei wurde als wesentlicher Punkt die geplante Aufbringung eines Fahrbahnbelages OS-F als Dünnschichtbelag im Rahmen einer intensiven Besprechung erörtert.
Die Regierung von Ufr. vertrat hier die Auffassung, dass ein herkömmliches Belagssystem mit Schutzschicht und Asphaltbelag deutlich dauerhafter und wesentlich weniger verschleißanfällig sei als der in der Ausschreibung vorgesehene Dünnschichtbelag. Dieses System lässt sich jedoch aufgrund des deutlich höheren Eigengewichtes und der erforderlichen Randausbildung in der geplanten filigranen Brückenvariante nicht realisieren.
Der beauftragte Planer, Herr Linden (SBP) wies darauf hin, dass der geplante Dünnschichtbelag seit Jahrzehnten im Brückenbau sowie auch in Parkhäusern Anwendung findet und die Bedenken der Regierung von Ufr. nicht bekannt seien.
Im Rahmen der Besprechung wurde auch von der Gemeinde gewünscht, dass das Risiko eines vorzeitigen Verschleißes vom WNA mitgetragen wird und eine Zusage erfolgt, sich innerhalb von 11 Jahren nach Fertigstellung anteilmäßig an den Sanierungskosten zu beteiligen. Diese Kostenbeteiligung wurde vom WNA jedoch bereits abgelehnt.
Weiterhin wurde das Büro SBP gebeten, Referenzen bereits ausgeführter Brückenbauwerke mitzuteilen. Die Referenzen wurden bei vier Brücken stichprobenweise geprüft, wobei insbesondere die Erfahrungen bei vergleichbaren Brücken eingeholt wurden. Mit Ausnahme der Seebrücke in Sassnitz ergaben die Rückfragen keinen erhöhten Verschleiß durch bestimmungsgemäße Nutzung. Auf der Fuß- und Radwegbrücke in Sassnitz sind sich jedoch nach 13 Jahren die Schäden derart umfassend, dass ein komplett neuer Fahrbahnbelag aufgebracht werden muss.
Die vorliegenden Bedenken, Erfahrungsberichte und Stellungnahmen wurden zur Kenntnis genommen.
Der Zulassung zur Ausschreibung der Brückenbauarbeiten wurde vorbehaltlich der Zustimmung der Regierung von Unterfranken zugestimmt.


3 Erlass einer Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
In der Beratung vom 16.04.2019 wurde beschlossen, zum vorliegenden Antrag für die Bebauung des Grundstückes Fl.Nr. 4679 (Bachwiese) eine Stellungnahme des Landratsamtes Würzburg einzuholen.
Es bestehen aus Sicht des Landratsamtes keine grundsätzlichen Vorbehalte, zumal bei diesem Grundstück die Erschließung durch Straße, Wasserversorgung und Kanalisation bereits vorhanden ist und eine direkte Anknüpfung an den bebauten Bereich besteht.
Der Bauausschuss hat daher in der Sitzung am 23.05.2019 empfohlen, ein Verfahren zum Erlass einer Einbeziehungssatzung einzuleiten, sofern der Eigentümer sich bereit erklärt, die Verfahrenskosten zu tragen. Weiterhin sollte die geplante Bebauung im Grundriss dargestellt werden und ggf. die Verkehrssicherungspflicht angrenzender Waldbesitzer geklärt werden.
Das Grundstück Fl.Nr. 4679 wurde inzwischen geteilt. Auf den beiden Teilflächen soll jeweils ein Einzelhaus errichtet werden. Eine Darstellung des geplanten Baukörpers auf der westlichen Teilfläche Fl.Nr. 4679/1 liegt vor.
Die grundsätzliche Zusage der Eigentümer zur Kostenübernahme liegt ebenfalls vor. Eine entsprechende schriftliche Vereinbarung wäre nach Anforderung eines Kostenangebotes noch zu regeln.
Die Verkehrssicherungspflicht angrenzender Waldbesitzer wäre ggf. im Verfahren zu klären, indem der Eigentümer des Baugrundstückes entweder eine Haftungsverzichts- und Freistellungserklärung unterzeichnet oder eine öffentliche-rechtliche Baulast zugunsten des Waldbesitzers durch Grunddienstbarkeit sichert.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Einleitung des Verfahren für den Erlass einer Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für die Grundstücke Fl.Nrn. 4679 und 4679/1. Es ist eine Einzelhausbebauung vorzusehen.
Die Kostenübernahme ist hierzu in einer Vereinbarung zu regeln. Weiterhin soll vor der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange die Haftungsfreistellung angrenzender Waldbesitzer ausreichend geklärt werden
.

4 Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein Mischgebiet an der Einfahrt "Zeilweg"
Für die Fläche an der Einfahrt zum Zeilweggebiet, die im Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen ist, wurden im vergangenen Jahr verschiedene Nutzungen ins Gespräch gebracht. Bürgermeister Brohm hatte dort gewerbliche Nutzung mit drei Firmengebäuden und einem Streuobstzentrum vorgesehen. Die MM sah dort eine Möglichkeit, einen Ersatz für den seit etwa 10 Jahren nicht mehr vorhandenen Zeilwegspielplatz anzusiedeln. Letzteres hat sich zumindest vorerst zerschlagen, da die Gemeinde den Spielplatz am derzeitigen Kindergarten ansiedeln will. Voraussetzung für diese Planung wäre allerdings eine zeitnahe Entscheidung, wo der Erweiterungsbau für die Kindertagesstätte errichtet werden soll. Diese Entscheidung lässt allerdings immer noch auf sich warten, obwohl die Angelegenheit dringend ist.
Die MM hat auch schon frühzeitig darauf hingewiesen, dass hinter der Spargelhütte die einzige Freifläche vorhanden ist, auf der ein neues Feuerwehrhaus gebaut werden kann. Es ist unstrittig, dass in absehbarer Zeit wegen der beengten Verhältnisse im alten Feuerwehrhaus ein Neubau erforderlich ist.
Bürgermeister Brohm hat nun vor, in der Gemeinderatssitzung eine Grundsatzentscheidung für die Aufstellung eines Bebauungsplans herbeizuführen. Neben einem Gebäude für die Streuobstgenossenschaft und einer Reservefläche für die Feuerwehr sollen auch noch gewerbliche Gebäude untergebracht werden.
Mittlerweile hat man allerdings festgestellt, dass dort nach der Verordnung für das Wasserschutzgebiet gar kein Bebauungsplan möglich ist. Das Areal liegt nämlich in der Schutzgebietszone III A. Die Gemeinde will jedoch bei der Wasserrechtsbehörde im Landratsamt eruieren, ob dort trotzdem eine bauliche Entwicklung möglich ist.
Selbst, wenn das möglich sein sollte, müsste erst einmal abgeklärt werden, wo der Erweiterungsbau für die Kindertagesstätte hinkommt, da davon auch die Standortentscheidung für den Spielplatz abhängt, was auch für die Fläche hinter der Spargelhütte von Bedeutung wäre. Leider steht diese Entscheidung immer noch aus, obwohl dies eigentlich spätestens in der Gemeinderatssitzung am 11.2.20 geklärt werden sollte.
Aus Sicht der MM verträgt das Gelände an der Zeilwegeinfahrt keine 0/8/15-Bebauung mit gewerblichen "Betonkisten", wie sie an vielen Ortseinfahrten üblich sind. Margetshöchheim muss hier direkt im Anschluss an das Streuobstgebiet und auch mit Rücksicht auf seinen Ruf als Gartendorf am Main die Fläche sehr sensibel gestalten. Einige Alibibäumchen reichen da nicht aus, zumal das für viel Geld im Auftrag der Gemeinde entwickelte Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept größten Wert auf ein landschaftsverträgliches Entrée legt. Darauf haben wir bereits vor einiger Zeit hingewiesen: Aufwertung des Ortseingangs
Wir sind bestimmt nicht dafür bekannt, dass wir bei jeder Kleinigkeit die Einschaltung eines Fachplaners befürworten. Hier allerdings wäre so etwas sinnvoll. Voraussetzung wäre dabei auch, dass die Gemeinde eine großzügige Eingrünung ermöglicht und nicht aus fiskalischen Gründen jeden Quadratmeter bebauen lässt.
Solange allerdings noch gar nicht sicher ist, ob man dort überhaupt bauen darf, macht es noch wenig Sinn, sich den Kopf darüber zu zerbrechen.
Nach längerer Diskussion, in der sich vor allem CSU und SPD für eine sofortige Aufstellung eines Bebauungsplans stark gemacht haben, beschloss der Gemeinderat einstimmig, erst einmal zeitnah abzuklären, was dort wasser- und baurechtlich überhaupt möglich ist. Man folgte damit weitgehend der Argumentation der MM, da ein Aufstellungsbeschluss wenig Sinn macht, wenn diese grundsätzlichen Fragen nicht geklärt sind. In der Märzsitzung soll dann die Entscheidung über diese Planung erfolgen.

5 Feuerwehrbedarfsplan, Zustimmung zum Bericht
Der Feuerwehrbedarfsplan wurde in der Sitzung vom 3.12.19 vorgestellt: Gemeinderatssitzung am 3.12.19, 18 Uhr (TOP 2)
Die Beurteilung des Feuerwehrbedarfsplans wurde am 14.1.2020 vom 1. Kommandanten vorgestellt: Gemeinderatssitzung am 14.1.20 (Top 1)
Dem Feuerwehrbedarfsplan wurde einstimmig zugestimmt. Die ergänzenden Feststellungen der Feuerwehrführung wurden zur Kenntnis genommen.


6 Neuer Friedhof - Ertüchtigung der Zaunanlage als Doppelstabmattenzaun
Da bereits vor einiger Zeit mehrere Fälle von Wildschwein-Sichtungen am neuen Friedhof bekannt wurden, wurde das Techn. Bauamt gebeten, sich ein Bild der Zaunanlage am neuen Friedhof zu machen. Im rückwärtigen Bereich des Friedhofes grenzt dieser an die Fläche der Deutschen Bahn an. Dort verläuft ein Bachlauf zum Abführen des anfallenden Oberflächenwassers. Dieser dient den Wildschweinen zum Suhlen. An einigen Stellen ist der bestehende Maschendrahtzaun bereits eingedrückt und weißt Schäden auf. Bisher wurden nur provisorische Lösungen zur Sicherung umgesetzt. An der östlichen Seite des Friedhofes wurden bereits Doppelstabmatten verbaut. Der künftige Zaun soll den bestehenden optisch aufgreifen. Zur Sicherung gegen Wildschweine sollen Aluminiumbleche als Unterkriechschutz auf der westlichen Hangseite angebracht werden. Das Techn. Bauamt wurde gebeten die Arbeiten zur Ertüchtigung der Zaunanlage auszuschreiben. Hierzu wurden in einer beschränkten Ausschreibung 4 Bieter aufgefordert ein entsprechendes Angebot abzugeben. Im Zuge der Arbeiten soll entschieden werden ob ein Teil der Friedhofsfläche abgegrenzt werden soll.
planungsumgriffvariante1.pdf [121 KB]
Der Errichtung einer Zaunanlage mit Doppelstabmatten für das gesamte Gebiet des neuen Friedhofs wurde einstimmig zugestimmt. Ausgenommen ist der Bereich längs der Rosenstraße, da dort bereits ein solcher Zaun besteht.

7 Anpassung des kalkulatorischen Zinssatzes für die kostenrechnenden Einrichtungen
Mit Beschluss vom 12.11.2013 wurde der kalkulatorische Zinssatz für die kostenrechnenden Einrichtungen auf 4 % festgesetzt. Aufgrund des seit bereits längerer Zeit und voraussichtlich noch einige Jahre weiter bestehenden sehr niedrigen Zinsniveaus erscheint dieser Zinssatz nicht mehr gerechtfertigt und vertretbar.
Es wird vorgeschlagen, den kalkulatorischen Zinssatz für die kostenrechnenden Einrichtungen auf 2 % zu reduzieren.
Der kalkulatorische Zinssatz für die kostenrechnenden Einrichtungen wird ab 2020 auf 2 % reduziert.

8 Anpassung des Zinssatzes für die Sonderrücklagen der kostenrechnenden Einrichtungen
Mit Beschluss vom 14.02.2017 wurde der Zinssatz für die Verzinsung der Sonderrücklagen auf 1 % festgesetzt. Für diesen Zinssatz ist eine Orientierung am Zinssatz für kurzfristige Festgelder oder Tagesgeld angezeigt. Dieser liegt bereits seit längerer Zeit und voraussichtlich weiterhin bei 0 %.
Es wird daher vorgeschlagen den Zinssatz für die Verzinsung der Sonderrücklagen auf 0 % festzusetzen.
Der Zinssatz für die Verzinsung der Sonderrücklagen wird ab 2020 auf 0 % festgesetzt

9 Informationen und Termine
Stellungnahme des ADFC, Herr Dr. Braunewell zur Gestaltung des Bereiches an der Abfahrt des geplanten Mainstegs,
stellungnahmeadfc.pdf [47 KB]



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Niederschrift Gemeinderat 14.1.20

sitzungdesgemeinderatesmargetshoechheim2020011.pdf [165 KB]



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Gemeinderatssitzung am 14.1.20

Tagesordnung:

1 Stellungnahme der Freiwilligen Feuerwehr zum Feuerwehrbedarfsplan
stellungnahmegemeinderat14janfwbpendversion.pdf [1.638 KB]
Der Gemeinderat nahm die Stellungnahme der Feuerwehr zum Entwurf des Feuerwehrbedarfsplans zur Kenntnis. Bei einem Termin Ende Januar sollen sich Vertreter der Gemeinde, des Gemeinderats, der Feuerwehr und der Fa. Renninger, die den Plan ausgearbeitet hat, über die endgültige Fassung abstimmen.

2 Nachgenehmigung der Auftragsvergabe des Jahres-LVs "Tiefbau" für 2020-2021
Das Technische Bauamt hat für die kommenden zwei Kalenderjahre 2020 - 2021 die gemeindlichen Tiefbauarbeiten ausgeschrieben. 12 Baufirmen wurden hierzu aufgefordert ein Angebot abzugeben. Es gingen insgesamt drei Angebote ein. Die vorliegenden Angebote wurden vom Bauamt geprüft und die Ergebnisse mittels Preisspiegel dargestellt. Nach umfassender Prüfung der Leistungsverzeichnisse und Rückfragen bei den Bietern, soll der Auftrag an das wirtschaftlichste und annehmbarste Angebot vergeben werden.
einstimmig gebilligt

3 Gemeinde Erlabrunn, Bebauungsplan "Wohnpark an der Würzburger Straße", Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Die Gemeinde Erlabrunn stellt einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Wohnpark an der Würzburger Straße„ auf. Im Rahmen der Innenentwicklung sollen im Bereich eines früheren Hotels nach Abbruch von Nebengebäuden drei Wohngebäude mit insgesamt 27 Wohneinheiten entstehen. Für diese Wohnbebauung stehen insgesamt 47 Stellplätze zur Verfügung. Das ehemalige Hotel soll in nächster Zukunft ebenfalls zu einem Mehrfamilienwohnhaus mit Eigentumswohnungen ausgebaut werden.
Das Stadtplanungsbüro Müller hat hierzu im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB folgende Planunterlagen übersandt:
- Entwurf des Bebauungsplanes,
- Begründung zum Bebauungsplan,
- Vorhaben- und Erschließungsplan.
bv9332019begruendungzumbebauungsplan.pdf [687 KB]
Da Margetshöchheimer Belange nicht berührt werden, gab es keine Einwände gegen die Erlabrunner Planungen.

4 Ausbau der Mainstraße, Beschluss vom 11.10.2016 zur Berechnung der Straßenausbaubeiträge durch Fiktiventwurf
In der Sitzung vom 11.10.2016 wurde beschlossen, die mit dem Ausbau der Mainstraße - Teilstück zwischen Rathaus und Ludwigstraße - entstehenden Kosten nur in der Höhe zu berechnen, die entstehen würden, wenn statt der Pflasterflächen eine Bitumenoberfläche eingebaut werden würde (fiktive Berechnung).
Dies erfolgte mit der Begründung, dass eine übermäßige finanzielle Belastung der Anlieger durch gestalterische Maßnahmen vermieden werden soll. Dieser Beschluss sollte dazu beitragen, die Akzeptanz öffentlicher Maßnahmen im Rahmen der Altortsanierung bei den Anliegern zu begünstigen.
Mit der Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 26.06.18 und der Aufhebung der Rechtsgrundlagen für eine Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist diese Begründung inzwischen nicht mehr gegeben. Der Wegfall der Straßenausbaubeiträge wird durch einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Freistaat Bayern nach Art. 19 Abs. 9 KAG kompensiert.
Der Gemeinderat hatte durch den ursprünglichen Beschluss die Anlieger von Kosten entlastet, die durch den hochwertigen Ausbau (Pflaster usw.) entstanden sind. Durch die einstimmig beschlossene Aufhebung kann die Gemeinde mit einer erhöhten Förderung durch den Freistaat rechnen, da dieser als Ausgleich für die abgeschafften Anliegerbeiträge an die Gemeinden Ausgleichszahlungen leistet.

5 Informationen und Termine



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Niederschrift Gemeinderatssitzung am 3.12.19

sitzungdesgemeinderatesmargetshoechheim2019120.pdf [165 KB]



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Gemeinderatssitzung am 3.12.19, 18 Uhr

Tagesordnung:

1 Vorstellung des Entwurfs der Feuerwehrbedarfsplanes
Der Feuerwehrbedarfsplan wurde im Entwurf fertiggestellt und den Fraktionen übersandt. Er wird in der Sitzung von Herrn Christof Frank, Brandschutzplanung Renninger erläutert.
fwbedarfsplanentwurf.pdf [2.821 KB]
Einstimmig zur Kenntnis genommen
Sobald sich die Feuerwehr näher mit dem Plan auseinandergesetzt hat, wird sich der Gemeinderat abschließend damit befassen. Mit Sicherheit wird dabei die Frage nach einem geeigneten Standort für ein neues Feuerwehrhaus eine Rolle spielen, da im Feuerwehrbedarfsplan auf die beengte Situation am derzeitigen Standort hingewiesen wird. Eigentlich ist lediglich das Gelände nördlich der Spargelhütte als möglicher Standort in Sicht. Dort möchte die Gemeinde allerdings gewerbliche Nutzung in Form von Büronutzung und die Streuobstgenossenschaft unterbringen. Eine Schlüsselrolle könnte dabei der 2. Bürgermeister und MM-Gemeinderat Peter Etthöfer einnehmen, dem ein Grundstück in der ansonsten im Besitz der Gemeinde befindlichen Fläche gehört. Er hatte schon seit längerem erklärt, dass er sein Grundstück an die Gemeinde veräußern würde, wenn es für ein Feuerwehrhaus und/oder einen Spielplatz benötigt würde. Er hätte sicher auch nichts gegen die Ansiedlung der Streuobstgenossenschaft auf diesem Gelände. Jetzt muss vor allem geklärt werden, wie groß der Bedarf der Feuerwehr im Falle eines Feuerwehrgerätehausneubaus wäre und wieviel Platz dann noch für andere Nutzungen übrig bleibt. Realistisch gesehen gibt es nämlich kaum eine weitere geeignete Fläche für die Feuerwehr.

2 Konzeption zur Bereitstellung von Lastenfahrrädern
Die Konzeption wurde bereits im Rahmen einer Ausschusssitzung behandelt. Frau Stefanie Röll wird hierzu in der Sitzung weitere Erläuterungen geben.
lastenradaktuell.pdf [2.151 KB]
Der Gemeinderat ist grundsätzlich mit der Anschaffung eines Lastenfahrrads einverstanden, was über die Initiative für freie Lastenfahrräder in
Würzburg abgewickelt werden soll. Abgeklärt werden sollen allerdings noch die logistischen Probleme, vor allem der Standort. Im Gemeindehaushalt sollen hierfür 6.000 € eingestellt werden.


3 Jahresrückblick des Bürgermeisters

4 Informationen und Termine

- Schreiben der Regierung von Unterfranken zur geplanten Ausweisung des Baugebietes „Scheckert-Lausrain„
schreibenregvufrbplscheckertlausrain.pdf [101 KB]

- Förderbescheid für den Schulverband Margetshöchheim für die Herstellung von Glasfaseranschlüssen für die Schulen in Margetshöchheim und Erlabrunn in Höhe von 100.000.- €. Der Anteil für Margetshöchheim beträgt 50.000 €

- Vom Gemeinderat wurde nachträglich die Vergabe des Jahres-Leistungsverzeichnisses für Straßenbauarbeiten und die Leistungsphasen 5-9 für den behindertengerechten Ausbau der Bushaltestelle Bachwiese vergeben. Einzelheiten wie Kosten und Anbieter dürfen wir nicht mehr nennen, da sie auf Anweisung des Innenministeriums nur noch in der nichtöffentlichen Sitzung genannt werden dürfen.



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Niederschrift Gemeinderat 12.11.19

sitzungdesgemeinderatesmargetshoechheim2019111.pdf [167 KB]



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Gemeinderatssitzung am 12.11.19

Tagesordnung

1 Neubau des Mainstegs, Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt über den Betrieb und die Unterhaltung des neuen Mainstegs
Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Schweinfurt (WSA) hat eine Verwaltungsvereinbarung über den späteren Betrieb und die Unterhaltung des neuen Mainstegs vorgelegt. Die Vereinbarung wurde geprüft und zu den Punkten Nr. 18 (Schneeräumung im Winterdienst) sowie Nr. 30-31 (Unterhaltspflicht für Flächen in Veitshöchheim Änderungswünsche eingebracht.
Zur Regelung des Winterdienstes hat das WSA inzwischen mitgeteilt, dass von der Regelung, dass Schnee und Eis in die Wasserstraße eingebracht werden dürfen, nicht abgewichen werden könne, da dies in den entsprechenden Richtlinien so festgelegt sei.
Zur Unterhaltspflicht von Flächen in der Gemeinde Veitshöchheim wurde die Unterhaltspflicht auf direkt vom Baukörper überlagerte Fläche reduziert. Bezüglich dieser Flächen hat auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarung zwischen Margetshöchheim und Veitshöchheim eine entsprechende Abstimmung stattgefunden, in der besprochen wurde, dass die Gemeinde Veitshöchheim den Unterhalt der Geländeflächen unterhalb und neben dem Mainsteg eigenverantwortlich übernehmen sollte. Ein entsprechender beiderseitiger Beschluss könnte der bestehenden Verwaltungsvereinbarung beigefügt werden.
Der vorliegende Vertragsentwurf enthält noch alle im Änderungsmodus vom WSA eingearbeiteten Änderungen und wird entsprechend des Beschlusses neu ausgefertigt.
ha6452019anlage4luftbildplandeswsavom22102019.pdf [804 KB]
einstimmig gebilligt
Bürgermeister Brohm gab bekannt, dass die Ausschreibung für den neuen Steg bald erfolgen und dann zeitnah über die GVFG-Förderung entschieden werden soll.


2 Spielplatz Baugebiet Zeilweg, Information zum Stand der Planungen
Wie in der letzten Sitzung des Gemeinderates beschlossen, wurden die Varianten 3 (Revitalisierung des ehemaligen Spielplatzes Zeilweg) und 4 (Spielplatz Nähe Schule) weiter untersucht. Nach einer Besprechung mit dem Grundstückseigentümer der Fläche in Nähe der Sportanlage Schule wird diese Variante nicht mehr weiter geprüft, da einem Verkauf oder einer langfristigen Nutzung dieses Grundstückes nicht zugestimmt wurde.
Die für eine mögliche Revitalisierung des Spielplatzes „Zeilweg„ verbleibende Fläche wurde durch ein Landschaftsplanungsbüro besichtigt und für den Spielplatzausbau ein Honorarangebot vorgelegt. Weitere einschlägige Büros wurden gebeten, Angebote abzugeben; aufgrund der zeitlichen Vorgaben ergab sich jedoch kein weiteres Interesse. Das Angebot liegt bei ca. 24.000 €.
Informationen zum Sitzungsergebnis:
man könnte , sollte, müsste ...

3 Sanierung des Hochbehälters Hochzone - Genehmigung des Nachtrags NA02 Gefälledämmung
Für die Sanierung des Hochbehälters Hochzone liegt das 2. Nachtragsangebot vor.
Das vorliegende Angebot beinhaltet den Einbau einer Gefälledämmung oberhalb der Wasserkammerdecke.
Die Gefälledämmung ist notwendig um das anfallende Oberflächenwasser das oberhalb der Kammerdecken anfällt abzuleiten.
Da das Ingenieurbüro sowie das Techn. Bauamt vor Beginn der Arbeiten, gem. den vorhanden Bestandsplänen davon ausgegangen sind, dass vor Ort im Bestand ein Gefälle von min. 1% anzutreffen sei, war diese Position vorab nicht eingeplant.
Das Ingenieurbüro Jung sowie die ausführende Firma wurden gebeten, Alternativen zu prüfen.
Die Alternative eines Gefälleestrichs wurde ebenso geprüft und gewertet.
Jedoch wäre diese Variante rund 7.500,00 € brutto teurer als die Variante Gefälledämmung.
Die Arbeiten sehen das Entfernen des schadhaften Bitumenanstrichs sowie das Verlegen der Dämmung vor.
Das Nachtragsangebot beläuft sich nach Prüfung durch das Ingenieurbüro Jung auf ca.27.500 € brutto.
Aufgrund der Lieferzeiten sowie der Dauer der Arbeiten ist eine zeitnahe Beauftragung sinnvoll, da die anstehenden Arbeiten zur Wiederverfüllung stark wetterabhängig sind.
Dies könnte sonst zur Folge haben, dass die Rückverfüllung und die Abdichtung erst kommendes Jahr ausgeführt werden können.
Da noch einige Punkte unklar waren, soll der Bauausschuss über das Angebot entscheiden, wenn Klarheit über das für die Abdeckung verwendete Dämmmaterial und dessen Beständigkeit im Erdreich besteht.

4 Kommunalwahl 2020, Bestellung des Wahlleiters und seines Stellvertreters
Gemäß Art 5 Abs. 1 GLKrWG beruft der Gemeinderat den Wahlleiter für Gemeindewahlen. Zum Wahlleiter kann nicht berufen werden, wer für die jeweilige Wahl als bewerbende Person aufgestellt worden ist. Die Berufung ist der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, Frau Daniela Kiesel als Wahlleiterin zur Durchführung der Kommunalwahl 2020 zu bestellten.
Als Stellvertreter der Wahlleiterin wird der 2. Bürgermeister Peter Etthöfer bestellt.
einstimmig gebilligt
Zusätzlich wurde beschlossen, dass die Wahlhelfer bei der Kommunalwahl pro Tag 25 € Erfrischungsgeld erhalten.

5 Verkehrsangelegenheiten, Überwachung des fließenden Verkehrs
Aus den Reihen des Gemeinderates wurde bei verschiedenen Anlässen in der Vergangenheit die Einführung einer Verkehrsüberwachung für den fließenden Verkehr angeregt. Im vergangenen Jahr wurde in den benachbarten Gemeinden Erlabrunn und Zell am Main die Verkehrsüberwachung für den fließenden Verkehr eingerichtet. In Zell wurde hierzu ein Zweckverband gegründet, der die verwaltungstechnischen Arbeiten für die Ahndung von Verstößen übernimmt. Eine Kostendeckung aus Einnahmen ist erfahrungsgemäß nicht gegeben.
Zur Einführung von Überwachungsmaßnahmen wären zunächst Untersuchungen hinsichtlich vorhandener Verkehrsgefährdungen und möglicher Unfallschwerpunkte durchzuführen.
Es soll daher geklärt werden, ob der Gemeinderat einen entsprechenden Handlungsbedarf sieht und weitergehende Untersuchungen mit dem Ziel der Überwachung des fließenden Verkehrs eingeleitet werden sollen.
Bei der Überwachung des fließenden Verkehrs gibt es neben der Kostenfrage noch ein weiteres Problem. Nur an den vom privaten Anbieter, der die Geräte zur Verfügung stellt, festgelegten Problempunkten können dann in der Folgezeit Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden.
Der Gemeinderat will nun erst einmal die unverbindlichen Probemessungen abwarten, bevor man sich festlegt. Außerdem soll geklärt werden, ob man sich aus der Verkehrsüberwachung des ruhenden Verkehrs durch den in Veitshöchheim angesiedelten Verband ausklinkt und die Überwachung in Zukunft durch den Anbieter erledigen lässt, mit dem die Gemeinden Zell, Erlabrunn und Leinach zusammenarbeiten. Aus rechtlichen Gründen sind die jeweiligen Mitarbeiter in die örtliche Verwaltung integriert, da es sich bei der Verkehrsüberwachung um eine hoheitliche Aufgabe handelt.
Unabhängig von der Frage der Überwachung des fließenden Verkehrs will die Gemeinde Margetshöchheim zusätzlich zu den beiden vorhandenen Geschwindigkeitsanzeigegeräten zwei weitere anschaffen. Ob deren Wirkung allzu groß ist, kann bezweifelt werden, da jeder genau weiß, dass fast im gesamten Ort Tempo 30 gilt.


6 Anträge, Antrag der SPD-Fraktion zur Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde
Die SPD-Fraktion beantragt, ähnlich der Berichterstattung in Veitshöchheim einen „Margetshöchheim Blog„ einzurichten, in welchem sich Bürger neutral über das Geschehen im Ort, insbesondere über Angelegenheiten des Gemeinderates und der Vereine informieren können.
Die wird mit der höheren Aktualität und dem umfassenderen Informationsgehalt gegenüber der Tagespresse und der Homepage begründet.
Der Gemeinderat stimmte dem Antrag einstimmig zu. Die Verwaltung will nun geeignete Personen suchen, die so einen Blog bearbeiten können.

7 Informationen und Termine
- Festlegung der Sitzungstermine 2020
- Entwurf des Feuerwehrbedarfsplanes; der Entwurf wird allen Gemeinderäten per E-Mail übersandt und jeweils für die Fraktionen ausgedruckt.



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Gemeinderatsprotokoll vom 8.1019

niederschriftgr81019.pdf [176 KB]



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Gemeinderatssitzung am 8.10.19

Tagesordnung:

1 Freiwillige Feuerwehr Margetshöchheim; verschiedene Anträge, Vortrag zu den neuen Unfallverhütungsvorschriften und Bestellung von Funktionsträgern der FFW
Der Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr, Herr Peter Götz, beantragt die Reservierung einer Fläche an der Einfahrt ins Baugebiet „Zeilweg„ für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses. Im Rahmen eines Workshops mit dem Fachbüro „Renninger„ sei die Notwendigkeit des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses klargestellt worden. Das heutige Feuerwehrgerätehaus habe bereits beim Bau nicht der erforderlichen Ausstattung hinsichtlich der Breite der Verkehrswege und der Raumgrößen entsprochen. Darüber hinaus fehle ein Sozialraum. Der Einsatz- und Ausbildungsbetrieb sei nur mit zusätzlichem Aufwand möglich.
Weiterhin wird beantragt, zwei Fahrzeuge mit Smartphones auszustatten. Hierzu liegt eine Preiskalkulation für die Beschaffung je eines Samsung Galaxy S 10 oder iPhone 11, mindestens 64 GB Speicher mit einem Kostenansatz von ca. 750 € vor. Hierzu wird Zubehör, wie eine Ladehalterung und eine Outdoor-Hülle pro Fahrzeug benötigt. Dies beläuft sich auf ca. 150 € / Fahrzeug. Der vorgeschlagene Handyvertrag beläuft sich auf je ca. 120.- € / Jahr.
Weiterhin möchte Herr Götz den Gemeinderat in einem Vortrag über die neue DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren„ sowie über die neue DGUV Regel 105-049 „Feuerwehren„ informieren.
Schließlich sollen die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr durch Beschluss des Gemeinderates bestellt werden.
Präsentation: dguvvortraggemeinderat.pdf [1.227 KB]
Die Funktionsträger der Feuerwehr wurden vom Gemeinderat bestätigt. Der Gemeinderat nahm den Wunsch der Feuerwehr zur Kenntnis, auf dem Gelände an der Einfahrt zum Zeilweggebiet eine Fläche für einen Ersatzbau des Feuerwehrhauses freizuhalten. Die Anschaffung und Auswahl der gewünschten Handys erfolgen in Absprache zwischen der Gemeindeverwaltung und den Kommandanten.


2 Baugebiet Scheckert / Lausrain, Information über die Anliegerbeteiligung, ggf. Aufstellungsbeschluss
Wie in der Sitzung am 07.03.2019 mehrheitlich beschlossen, wurden die Eigentümer der Grundstücke im geplanten Gebiet „Scheckert-Lausrain„ zu einer Versammlung am 23.04.2019 in den Sitzungssaal des Rathauses eingeladen. In dieser Versammlung wurden den Grundstückseigentümern die von der Gemeinde festgelegten Rahmenbedingungen erläutert:
- Rückkaufsrecht der Gemeinde innerhalb von 6 Jahren nach Fertigstellung der Erschließungsanlagen, sofern keine Bebauung erfolgt,
- Abtretung von Einlageflächen im Umfang von 30 % an die Gemeinde im Rahmen des Umlegungsverfahrens für soziale und städtebauliche Maßnahmen auf der Grundlage des gemeindlichen Ansiedlungsmodells.

Alle Eigentümer waren zur Versammlung anwesend bzw. hatten sich bereits vorher über die Rahmenbedingungen informiert. Von 12 Eigentümern bzw. Eigentümergemeinschaften haben 11 Eigentümer grundsätzliche Zustimmung erteilt, hiervon wünschen 4 Eigentümer ggf. ein weiterführendes Gespräch nach dem Aufstellungsbeschluss. Ein Eigentümer hat eine Alternative vorgeschlagen, die ggf. in nichtöffentlicher Sitzung beraten werden müsste.
Zur Entwicklung dieses Baugebietes wird darauf hingewiesen, dass bereits im Jahre 2013 in zwei Sitzungen der Bedarf an zusätzlichen Wohnflächen festgestellt wurde. Das Architekturbüro Arz hatte damals eine Erweiterung der „MI-Fläche„ um ca. 7.500 qm vorgeschlagen, da die reine „MI-Fläche„ sehr klein dimensioniert ist und die Erweiterung eine der letzten Bebauungsmöglichkeiten darstellt. Eine Entwicklung in zwei Schritten ist weder sinnvoll noch ökonomisch.
Weiterhin können wir nach den Ergebnissen der bisherigen Gespräche mit der Regierung von Unterfranken davon ausgehen, dass mit der Ausweisung dieses Baugebietes die Richtlinien der Förderinitiative „Innen statt Außen„ eingehalten werden. Auf die beiliegenden, weitergehenden Ausführungen wird verwiesen.
Letztlich ist festzustellen, dass in Margetshöchheim das letzte Baugebiet mit „Flächenverbrauch„ im Jahre 1997, also vor 22 Jahren stattgefunden hat. In umliegenden Gemeinden (Markt Zell, Veitshöchheim, Erlabrunn, Leinach, Zellingen), wurden in diesem Zeitraum jeweils umfangreiche Wohnbauflächen ausgewiesen. Während diese Gemeinden meist einen deutlichen Zuwachs der Bevölkerungszahlen vorweisen können bzw. eine Steigerung planen, ist die Einwohnerzahl in Margetshöchheim trotz enormer Nachfrage deutlich fallend.
Nach ausgiebiger und teilweise kontroverser Diskussion stimmte der Gemeinderat der Aufstellung eines Bebauungsplans mit der Einschränkung zu, dass von der Regierung von Unterfranken eine schriftliche Zusage vorliegt, dass dadurch der Gemeinde keine Nachteile beim Programm "Innen statt außen" entstehen. 12:4 Stimmen. Die MM-Gemeinderatsmitglieder waren nur bereit, der Bebauung der bereits im Flächennutzungsplan als Misch-Gebiet ausgewiesenen Fläche zuzustimmen, die Erweiterung des Baugebiets in Richtung Westen lehnten sie jedoch ab.

3 Parken in der Ludwigstraße; Auftragsvergabe der Tiefbaumaßnahmen
Das Techn. Bauamt hat für die Baumaßnahme „Parken an der Ludwigstraße„ die Straßenbauarbeiten im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung nach VOB / A ausgeschrieben. Die Submission fand am 24.09.2019 statt. 12 Baufirmen wurden aufgefordert ein Angebot abzugeben. Insgesamt ging 1 Angebot fristgerecht ein. 4 Firmen sagten im Vorfeld ab. Die vorliegenden Angebote wurden durch das beauftragte Planungsbüro Schlicht Lamprecht aus Schweinfurt geprüft. Nach Prüfung des Leistungsverzeichnisses stellte sich das Angebot der Firma als das wirtschaftlichste und annehmbarste Angebot dar. Die Fachkunde und Zuverlässigkeit wurden bestätigt. Für die Bauzeit werden ca. 50 KW eingeplant. Für den Beginn der Maßnahme ist Ende Oktober vorgesehen.

4 Variantenuntersuchung "Spielplatz Zeilweg" und Antrag der CSU-Fraktion
Wie in der letzten Sitzung beschlossen wurde, wurden die vorgeschlagenen Alternativen näher untersucht. Ein vorläufiger Zwischenbericht liegt hierzu bei. Eine abschließende Bewertung ist in der Kürze der Zeit erwartungsgemäß noch nicht möglich, bzw. sollte die weitere Vorgehensweise auf der Grundlage des Zwischenberichts erörtert werden.
Über die Stellungnahmen der Fachaufsicht bzw. der Kindergartenleitung zu Alternative 2 „Mitnutzung der Außenspielflächen des Kindergartens„ wird Bgm. Brohm mündlich in der Sitzung berichten.
Der vorliegende Antrag der CSU-Fraktion zur Prüfung der vorgeschlagenen Alternativen läuft in dieselbe Zielrichtung.
bv9032019antragcsu1.pdf [49 KB]

Variantenuntersuchung „Spielplatz Zeilweg„
In der Gemeinderatssitzung am 10.09.2019 wurde von der MM-Fraktion die MI-Fläche an der Einfahrt „Zeilweg„ als möglicher Standort für die Errichtung eines Ersatzspielplatzes vorgeschlagen.
In der weiteren Diskussion wurden folgende, weitere Alternativen erörtert, die nachfolgend untersucht und bewertet werden:
1. Nutzung freier Baugrundstücke
2. Mitnutzung der Außenspielflächen des Kindergartens
3. Teilrevitalisierung des bestehenden Spielplatzes
4. Nutzung von Flächen im Bereich der Verbandschule

Zu 1.: Nutzung freier Baugrundstücke
Im Baugebiet „Zeilweg„ sowie im angrenzenden Baugebiet „An der neuen Schule„ befinden sich insgesamt 19 unbebaute Grundstücke im Privatbesitz. Aufgrund der erheblichen, finanziellen Aufwendungen zur Errichtung eines Spielplatzes soll die Nutzung als Spielplatz für mindestens 20 Jahre gesichert sein. Darüber hinaus ist zunächst die Eignung der Baugrundstücke hinsichtlich der Größe und des Geländeverlaufs mit zu berücksichtigen. Vergleichsgrößen: Spielplatz Nordstraße = 250 qm, Spielplatz Oberer Scheckert = 497 qm, Spielplatz am Main = ca. 860 qm, ursprünglicher Spielplatz „Zeilweg„ = ca. 3.000 qm, Spielplatz am Main, Veitshöchheim = ca. 2.200 qm. Grundstücke unter 500 - 600 qm erscheinen grundsätzlich wenig geeignet. Schließlich sind die Eigentümer „potentieller Spielplatzgrundstücke„ zu befragen, inwieweit sie der gemeindlichen Planung bzw. Verpachtung an die Gemeinde zustimmen würden. Im nächsten Schritt müsste, vorbereitend auf das notwendige Bauantragsverfahren geprüft werden, welche Einwendungen im Rahmen der Nachbarbeteiligung zu erwarten sind. Da im Rahmen der Flächenmanagement-Befragung aktuell Angaben von Eigentümern zu deren Nutzung bzw. künftige Absichten erfragt wurden, konnte diese in der Erstbewertung berücksichtigt werden.
Von den 19 vor Ort untersuchten Grundstücken verblieben lediglich 10 potentielle Grundstücksalternativen, wobei 2 Grundstücke wegen der Hängigkeit des Geländes nur als bedingt geeignet bewertet werden.

Zu 2) Mitnutzung der Außenspielflächen des Kindergartens Kindergartenumfeld
- Stellungnahme des Landratsamtes Würzburg, Kinder- und Jugendhilfe, Frau Bördlein und
- Stellungnahme der Leiterin der Kindertagesstätte, Frau Scheyer
Beide schlossen die Nutzung der Kindergartenspielfläche aus.

Zu 3) Teilrevitalisierung des bestehenden Spielplatzes am Zeilweg
Zwischen dem Spielplatz der Kindertagesstätte und den Kindergartencontainern existiert nach wie vor eine freie, ungenutzte Fläche von ca. 900 – 1.000 qm. Daneben könnte ein zweigruppiger Kindergarten als Erweiterung Platz finden. Die Spielplatzfläche dazwischen beträgt ca. 1820 qm.
Vorteile:
- Keine Baugenehmigung erforderlich, schnell und unkompliziert umsetzbar, insbesondere werden keine zusätzlichen nachbarlichen Belange berührt.
- Erweiterbar nach Abzug der Kindergartencontainer
- Spätere Mitnutzung durch den Kindergarten möglich

Nachteile:
- Einschränkungen beim Bau des „neuen„ Kindergartens (s. mögl. Standort) wahrscheinlich
- Rettungszufahrt „Kiga-Container?„ ggf. auf Fußweg verlegen.

Zu 4 ) Nutzung von Flächen im Bereich der Verbandsschule
Im Bereich westlich der Außensportanlage der Verbandsschule besitzt der Schulverband weitere, umfangreiche Flächen, die nach ursprünglicher Planung für die Anlegung eines Rasenplatzes sowie einer Kugelstoßanlage und einer Laufbahn ausgebaut werden sollten. Der ungenutzte Flächenumfang beläuft sich auf ca. 5.850 qm zzgl. der weiteren Grundstücke Fl.Nr. 6969 (458 qm) und 6969/1 (452 qm). Es wäre somit mehr als ausreichend Fläche vorhanden, die ggf. vom Schulverband erworben werden könnte.
Die Fläche liegt zudem sehr zentral innerhalb des Gemeindegebietes und böte nicht nur für das Neubaugebiet Zeilweg sondern auch für den gesamten Bereich oberhalb der St 2300 Spielmöglichkeiten für Kinder. Durch die bereits bestehende Nutzung der Außensportanlagen der Schule und die räumliche Entfernung zu den nächsten Wohngebäuden entstünden auch keine immissionsschutzrechtlichen Konflikte. Parkplätze könnten an der ebenen Fläche der Zufahrt Fl.Nr. 6970 angeordnet werden.
Allerdings ist der überwiegende Teil dieser Fläche stark verbuscht und würde umfangreiche Erdarbeiten erfordern. Daher würden sich am ehesten die beiden farbig markierten Bereiche anbieten.
Die linke Fläche ist eine Streuobstfläche oberhalb des ehemaligen Schulgartens, die rechte Fläche befindet sich zum wesentlichen Teil im Privat-Eigentum.
Die linke Fläche ist eine Streuobstfläche oberhalb des ehemaligen Schulgartens, die rechte Fläche befindet sich zum wesentlichen Teil im Privat-Eigentum /Fl.Nr. 6968, 575 qm). Schulumfeld
In der Diskussion wurde geäußert, dass es wohl wenig Aussicht gibt, dass im Zeilweggebiet ein größerer Bauplatz, der für einen Spielplatz geeignet ist, für 20 Jahre an die Gemeinde verpachtet oder auch verkauft wird, zumal letzteres richtig teuer werden wird. Die Gemeindeverwaltung will jedoch trotzdem die entsprechenden Grundstückseigentümer anschreiben.
Im Bereich des ursprünglichen Spielplatzes neben dem Kindergarten, wo derzeit die Krippencontainer stehen, ist ein Ergänzungsbau für die Kindertagesstätte geplant, so dass es in der Bauphase mit Sicherheit zu Problemen kommen wird. Bei einer Begehung am 11.10. im Rahmen des Umweltausschusses sollen die drei verbliebenen Varianten (an der Spargelhütte, am Kindergarten und an der Schule) begutachtet werden. Bürgermeister Brohm will dann durch ein Büro einen Grobplan des oder der geeigneten Standorts/e erstellen lassen.

siehe auch: Bewegung beim Zeilwegspielplatz

5 Informationen und Termine
-
Informationen zum Thema „Silvesterfeuerwerk„: Bei der letzten Gemeinderatssitzung wurde aus der SPD-Fraktion ein Feuerwerksverbot im gesamten Ortsgebiet angesprochen. Die Verwaltung hat nun entsprechende Informationen zusammengestellt. Laut Bürgermeister Brohm kämen die engbebauten Teile des Altorts dafür in Frage:
infofeuerwerksverbot.pdf [37 KB]
Der Gemeinderat beschloss, vorerst nur über das Gemeindeblatt an die Bürgerinnen und Bürger zu appellieren, mit Rücksicht auf die Umweltbelastung und die Brandgefahr auf Böller zu verzichten und das eingesparte Geld lieber an den Sozialfond der Gemeinde zu spenden.

- Vorlage „Margetshöchheimer Trinkwassersituation„

- Radwegsituation am Grillplatz: MM-Gemeinderätin Marquardt bemängelte, dass das Radwegschild von der Kreuzung am Sportheim bis hinter den Grillplatz zurückgenommen wurde. Im Bereich des Bahnpfeilers am Grillplatz sei die Situation für Radfahrer wegen der schlechten Sichtverhältnisse kritisch. Durch die Parkplätze am Grillplatz und den dadurch verursachten zusätzlichen Verkehr sei die Situation noch problematischer geworden. Da bedingt durch die bevorstehende Stegbaustelle auf der Straße "Am Sportplatz" noch weitere Parkplätze ausgewiesen werden sollen, dürfte es auf dem viel befahrenen Radweg noch mehr Probleme geben. Gemeinderätin Kircher ergänzte, dass es durch ein- und ausparkende Fahrzeuge gegenüber dem Sportkeim häufig zu kritischen Situationen kommt. Bürgermeister Brohm will nun den Verkehrsberater der Polizei zu einer Ortseinsicht holen.



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Kindergartenumfeld




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Schulumfeld




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Niederschrift Gemeinderat am 10.9.19

grniederschrift10919.pdf [261 KB]



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Gemeinderatssitzung am 10.9.19

Tagesordnung:

1 Jahresrechnung 2018 - Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen - Feststellung der Jahresrechnung - Entlastung
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 13.08.2019 die Jahresrechnung 2018 und die Haushaltsüberschreitungen geprüft. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Gemeinderat Norbert Götz, wird in der Sitzung über die Prüfung und das Rechnungsergebnis berichten. Auf die Vorlagen wird verwiesen.
rechenschaftsbericht2019.pdf [1.527 KB]
Die Jahresrechnung und die Überschreitungen wurden einstimmig gebilligt. Die Entlastung wurde ebenfalls einstimmig erteilt.

2 Städtebauförderung, Bedarfsmitteilung zum Jahresantrag 2020
Am 25.07.2019 wurden die für die Bedarfsanmeldung im Jahr 2020 geplanten Ordnungs- und Baumaßnahmen der Gemeinde Margetshöchheim in der Regierung von Unterfranken besprochen. Nachdem die Maßnahme „Parken in der Ludwigstraße„ bereits bewilligt wurde und in diesem Jahr begonnen wird, wäre die Maßnahme „Gestaltung der Verbindung Mainfähre – Sportplatz (1. BA)„ mit einem Ansatz von 940.000 € und die Maßnahme „Fußwegeverbindung Dorfstraße 42„ mit 100.000.- € zu berücksichtigen.
Als private Sanierungsmaßnahme war zunächst die Maßnahme „Sanierung des Anwesens Dorfstraße 15„ mit 200.000 € veranschlagt. Nach Vorlage der vollständigen Unterlagen zum Zuwendungsantrag errechneten sich hier keine Städtebaufördermittel mehr.
bedarfsmitteilungmargetshoechheim2020.pdf [76 KB]
Die Bedarfsmitteilung wurde einstimmig gebilligt.

3 Altortsanierung, Beratung über die Änderung des Kommunalen Förderprogramms
Wie bereits in der letzten Gemeinderatssitzung berichtet wurde, ergaben sich nach der Vorermittlung der Regierung von Ufr. zu den zuwendungsfähigen Kosten für die Sanierung eines Anwesens „ zunächst Fördermittel in Höhe von max. 200.00.- €. Nach weiteren Gesprächen mit der Regierung von Ufr. musste die zunächst genannte Fördersumme – auch wegen des hohen Neubauanteils - auf maximal 100.000.- € reduziert werden.
Da sich die Gemeinde Margetshöchheim in der Förderinitiative „Innen statt Außen„ angemeldet hat, würde der gemeindliche Anteil an dieser Förderung mit 20.000.- € relativ niedrig ausfallen.
Nach Vorlage aller für den Zuwendungsantrag erforderlichen Unterlagen hat die Regierung von Ufr. schließlich keine förderfähigen Kosten mehr ermitteln können. Ursache der Änderung der Berechnungen sei die günstigere Fremdfinanzierung, die mit deutlich unter 1 % erheblich von dem in der Vorkalkulation angesetzten Zinssatz von 2 % abweiche.
Das Zustandekommen der Berechnungen und die Auswirkung auf die Motivation sanierungswilliger Bauherren wurden sehr eingehend und nachdrücklich in einer weiteren Besprechung mit der Regierung von Ufr. erörtert. Unserem Wunsch, die Berechnungen für die Gemeinde transparent und nachvollziehbar darzustellen, wurde leider nicht entsprochen.
Da auf der Grundlage des derzeitigen Zinsniveaus für Fremdfinanzierungsmittel keine Städtebaufördermittel für Komplettsanierungen mehr in Aussicht stehen, wurde von Herrn Grüner vorgeschlagen, die max. Fördersumme im „Kommunalen Förderprogramm„ auf 50.000.- € zu erhöhen. Parallel hierzu müssten die förderfähigen Gewerke erweitert werden, da die Fördersumme von 50.000.- € mit den bisher festgelegten Gewerken bei einer Anteilsförderung von 30 % nicht zu erreichen wäre. Dies könnte dadurch erfolgen, dass bei umfassenden Sanierungen auch „städtebaulich bedingter Mehraufwand„ in die förderfähigen Kosten einbezogen würde.
Die Regelung der Förderung könnte wie folgt lauten:
„Bei umfassenden Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 BauGB werden 30 % der Kosten, höchstens 50.000.- € von der Gemeinde Margetshöchheim als Zuwendung übernommen. Neben den im Kommunalen Förderprogramm genannten, zuwendungsfähigen Kosten kann in diesen Fällen auch der städtebaulich bedingte Mehraufwand berücksichtigt werden.„
Die Regelung der Förderung wurde mit dem Zusatz, dass die Änderung der Förderung auf die Laufzeit des Programms "Innen statt außen " begrenzt wird, einstimmig beschlossen. Bei diesem Programm erhält die Gemeinde einen erhöhten Fördersatz von 80% auf ihren Förderanteil.

4 Neubau des Mainstegs, Beschluss zum 1. Änderungsbericht des WNA und zum Entwurf einer neuen Verwaltungsvereinbarung
Sachverhalt:
1. Änderungsbericht zur Entwurf-AU
Das WNA Aschaffenburg hat der Gemeinde Margetshöchheim den 1. Änderungsbericht zur Entwurf-AU für den Neubau des Mainstegs übersandt. Dieser Änderungsbericht wurde notwendig, weil die Kosten zur E-AU, Preisstand Dezember 2015 deutlich (über 40 %) abgewichen sind.
Die Neuberechnung wurde dem Gemeinderat im September 2018 erläutert und im Einzelnen dargestellt; die zusätzlichen Kosten waren auf den höheren Detaillierungsgrad, die Berücksichtigung von Eislasten für Baugruben und Verbau, die Auflagen aus der Planfeststellung, Schallschutzgutachten, Preissteigerungen und zusätzliche Anforderungen (Beleuchtung, Edelstahlbleche) zurückzuführen. Die vor einem Jahr berechnete Gesamtsumme belief sich auf 6.702.000.- €.
Der 1. Änderungsbericht enthält nun weitere Kostenansätze, die insbesondere wegen zusätzlicher Ansätze bei den „sonstigen Bauausgaben„ zu einer weiteren Kostenerhöhung von insgesamt 300.000.- € führen. Die Gesamtausgaben werden somit auf 7.033.000.- € berechnet.
Nach vorläufigen Berechnungen vom Juni 2019 ergäbe sich zusätzlich ein Ablösungsbetrag in Höhe von 221.651 €, der von der WSV an die Gemeinde zu erstatten wäre. Die endgültige Ablösungsberechnung wird nach Fertigstellung der Baumaßnahme durchgeführt. Die voraussichtlichen Ausgaben für die Gesamtmaßnahme zzgl. Ablösungsbetrag werden sich für die Gemeinde Margetshöchheim auf 3.329.000.- € belaufen. Die Förderung nach GVFG ist inzwischen mit den neuen Kostenansätzen beantragt.
Die Änderung verschiedener Kostenansätze schlägt auch auf den Kostenteilungsschlüssel durch, der sich für die Gemeinde geringfügig von 50,04 % auf 50,62 % verschlechtert.
Nach vorläufigen Berechnungen vom Juni 2019 ergäbe sich zusätzlich ein Ablösungsbetrag in Höhe von 221.651 €, der von der WSV an die Gemeinde zu erstatten wäre. Die endgültige Ablösungsberechnung wird nach Fertigstellung der Baumaßnahme durchgeführt. Die voraussichtlichen Ausgaben für die Gesamtmaßnahme zzgl. Ablösungsbetrag werden sich für die Gemeinde Margetshöchheim auf 3.329.000.- € belaufen. Die Förderung nach GVFG ist inzwischen mit den neuen Kostenansätzen beantragt.

2. Neue Verwaltungsvereinbarung
Weiterhin wurde der Entwurf einer neuen Verwaltungsvereinbarung vorgelegt. Diese Verwaltungsvereinbarung soll die bisherigen, drei Verwaltungsvereinbarungen ersetzen und die rechtlichen Beziehungen auf dem aktuellen Planungsstand regeln.
Die „alte„ Verwaltungsvereinbarung Nr. 02/2011 regelte insbesondere die Planung für den Bau des neuen Mainstegs; diese ist abgeschlossen, sodass diese Vereinbarung weitgehend entfallen kann. Die Verwaltungsvereinbarung Nr. 03/2014 regelte die Kostenteilung für die Umplanung der Rampe auf der Seite Margetshöchheims. Dadurch, dass die WSV den Verlauf der Rampe in ihren Fiktiventwurf übernommen hat und die Kosten anteilig mitträgt, kann diese Vereinbarung vollständig entfallen.
Die Verwaltungsvereinbarung 03/2013 beinhaltete die Leistungsphasen für die Ausführung der Planung und ist in weiten Teilen Vorlage für die jetzt neu überarbeitete bzw. den Sitzungsunterlagen beiliegende Verwaltungsvereinbarung.
Die inhaltlich wesentlichen Änderungen der neuen Verwaltungsvereinbarung (gegenüber der VV 03/2013) wurden farblich gekennzeichnet. Die meisten Stellen enthalten lediglich Aktualisierungen aufgrund des Planungsfortschrittes oder Ergänzungen.
Neu ist § 4 (13), der den zusätzlichen Kompensationsbedarf aufgrund der gemeindlichen Planungen im Bereich des künftigen Parkplatzes am Fahrweg behandelt. Die ursprünglich vorgesehene Formulierung wurde geändert und die Festlegung des Kompensationsbedarfs zunächst offen gelassen, da die Planungen noch nicht ausreichend konkretisiert sind.
Ebenso neu die Regelung unter § 8 Abs.8, nach der die Schlussrechnung der WSV an die Gemeinde spätestens 5 Jahre nach verkehrsbereiter Fertigstellung der Brücke erfolgen soll.
Die Verwaltungsvereinbarung wurde einstimmig gebilligt.

5 Anträge, Informationen und Termine
Über den Antrag der MM für einen Kinderspielplatz im Zeilweggebiet informierten wir Sie gestern: MM beantragt Zeilweg-Spielplatz . Über einen weiteren Antrag erfahren Sie morgen mehr: MM-Antrag zur Mainpromenade
Der MM-Antrag zum Bauabschnitt II der Mainpromenade wurde zu Kenntnis genommen : MM-Antrag zur Mainpromenade . Bürgermeister Brohm stellte in diesem Zusammenhang fest, dass Details auch für den Bauabschnitt I noch nicht festgelegt seien. Die MM hatte nämlich befürchtet, dass die monströsen Betonbänke sowohl im Bauabschnitt I wie auch II verwirklicht werden könnten.
Über die Behandlung des MM-Antrags für einen Spielplatz im Zeilweggebiet haben wir Sie bereits gestern informiert:
endlich wieder ein Spielplatz am Zeilweg?

Einsatz von Security-Kräften an Silvester: Da es im zentralen Bereich der Mainstraße in früheren Jahren an Silvester teilweise recht chaotisch zuging, hatte die Gemeinde für diesen Bereich eine Sicherheitssatzung erlassen, die das Abfeuern von Raketen und den Genuss von harten Alkoholika untersagte. Früher war die Mainstraße dort am Neujahrstag voller Müll und Scherben. Da die Häuser in der Mainstraße teilweise gezielt mit Raketen beschossen wurden, bestand für das genze Viertel erhöhte Brandgefahr. Mehrmals kam es auch zu Tätlichkeiten. Um die Sicherheitssatzung durchzusetzen, hat die Gemeinde seit vielen Jahren an Silvester zwei Security-Mitarbeiter geordert. Im letzten Jahr hatte die beauftragte Firma allerdings am 31.12. in letzter Minute abgesagt, so dass dem 2. Bürgermeister, der seit Jahren die Security unterstützte, die undankbare Aufgabe zukam, allein die Sicherheitssatzung durchzusetzen.
Wie jedes Jahr kommt aus der CSU-Fraktion Widerstand gegen den Einsatz der Secutity-Firma, die für ihren Einsatz etwas über 300 € verlangt. Auch heuer hat sich die CSU-Fraktion geschlossen gegen den Einsatz von Securitykräften ausgesprochen. Dafür sprachen sich die Gemeinderäte von MM und SPD sowie Bürgermeister Brohm aus. SPD-Gemeinderätin Haupt-Kreutzer regte an, generell das Feuerwerk zu untersagen, da dadurch ganz erhebliche Mengen Feinstaub freigesetzt würden .




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Protokoll der Gemeinderatssitzung am 24.7.19

sitzungdesgemeinderatesmargetshoechheim2019072.pdf [168 KB]



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Gemeinderatssitzung am 24.7.19

Tagesordnung

1 Altortsanierung; Grundsatzbeschluss zur Ausführung des BA 1, Mainfähre bis Sportplatz
Wir verweisen hierzu auf unsere umfangreichen Informationen unter Neugestaltung Mainpartie
Bei diesem Tagesordnungspunkt verlief die Sitzung weitgehend chaotisch und teilweise auch stürmisch. Wir werden Sie in den nächsten Tagen genauer informieren und die Ergebnisse bewerten. Vorab hier nur die wichtigsten Beschlüsse unter Vorbehalt, da bei der Vielzahl von Abstimmungen und Änderungsvorschlägen wohl mancher den Überblick verloren hat:
Der Gemeinderat beschloss bei der Wegeführung mehrheitlich einen mäandrierenden Weg in der Wiese zwischen Main und Radweg, wobei dieser Weg im mittleren Teil direkt am Main unter den Bäumen verläuft. Der bisherige Radweg soll asphaltiert mit seitlichen Pflasterstreifen erhalten bleiben, ein Teil soll durch eine Markierung für Fußgänger reserviert werden. Der Spielplatzbereich soll nicht im nördlichen Bereich verdichtet, sondern in die Länge gezogen werden. Der Vorschlag von Frau Laudenbacher, statt eines normalen Spielplatzes Kunstobjekte vorzusehen, die auch zum Spielen einladen, dürfte wohl kaum realisiert werden, da Herr Wirth von arc.grün da erhebliche Vorbehalte hatte. Er will nun Vorschläge machen, wie und wo auf dem Gelände Kunstobjekte untergebracht werden können.

2 ILE Main-Wein-Garten; Kooperationsvereinbarung zur Unterbringung Obdachloser und Kooperation der Bauhöfe, Beispiel Würzburger Norden
In mehreren Sitzungen des Lenkungsausschusses der Kommunalen Allianz Main-Wein-Garten wurde über eine Kooperation der Gemeinden im Rahmen der Obdachlosenunterbringung beraten. Im Ergebnis einigten sich die Mitglieder auf den Text der beiliegenden Kooperationsvereinbarung. Danach soll eine gegenseitige Unterstützung nur bei Fällen der Überbelegung oder mangelnder Eignung vorhandener Unterkünfte, also Notfällen in Frage kommen. Voraussetzung ist, dass die zuständige Gemeinde über eigene Unterbringungsmöglichkeiten verfügt.
Die Unterstützung ist zeitlich begrenzt, sodass die zuständige Gemeinde genug Zeit hat, weitere, eigene Unterbringungsmöglichkeiten anzumieten oder zu beschaffen. Eine entsprechende Kostenerstattung ist ebenso geregelt.
einstimmig angenommen
Weiterhin werden innerhalb der ILE Möglichkeiten der Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Bauhöfen und ein entsprechender Erfahrungsaustausch erörtert. Näheres wird Herr Bgm. Brohm in der Sitzung erläutern. Es soll auch geprüft werden, ob einer oder mehrere Bauhöfe gemeinsam betrieben werden kann / können.
einstimmig zur Kenntnis genommen

3 Breitbandausbau der Grund- und Mittelschule Margetshöchheim
Für den Breitbandausbau der Grund- und Mittelschule fand im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung am 28.06.2019 die Submission statt. Zur Angebotsabgabe wurden 5 Netzbetreiber gebeten ein entsprechendes Angebot abzugeben. Am Submissionstag ging ein Angebot ein.

Das vorliegende Angebot der T-Systems (Telekom) wurde durch das Büro Dr. Först Consult aus Würzburg geprüft. Nach Prüfung des Angebots ergab sich für die Grund- und Mittelschule Margetshöchheim ein Angebot von 67.005,88 € brutto. Das Angebot ist plausibel und erfüllt die vorgegebenen Kriterien. Die Arbeiten sehen den lückenlosen Glasfaseranschluss zum Schulgebäude inkl. Tiefbau vor.

Die geplante Maßnahme wird im Rahmen des Förderprogramms für Schulen und Krankenhäuser gefördert. Nach Abzug der maximalen Fördersumme von 50.000,00 € brutto ergibt sich für die Gemeinde Margetshöchheim ein Eigenanteil von 17.005,88 € brutto.
Der Eigenanteil soll auf die Schulverbandsgemeinden aufgeteilt werden, wie die Schulverbandsversammlung zugesagt hat.
einstimmig gebilligt

4 Elementarversicherung
Die Versicherungskammer Bayern hat darauf hingewiesen, dass Unwetteropfern ab dem 01. Juli 2019 keine staatlichen Soforthilfen vom Freistaat Bayern mehr gewährt werden und hat weiter auf die Extremwetterereignisse der letzten Zeit hingewiesen.

In diesem Zusammenhang wird angefragt, ob Interesse an einer Elementarversicherung im Rahmen der Sachversicherung besteht und angeboten, die Gefährdungszonen für die einzelnen Objekte zu ermitteln und den Versicherungsbeitrag mit unterschiedlichen Selbstbehaltsvarianten zu berechnen. Insoweit ist die Frage zu beantworten, ob Interesse an einer Elementarversicherung besteht.
einstimmig gebilligt

5 Einrichtung einer Notgruppe des kath. Kindergartens in der Schule, Kostenregelung
Wie die Kath. Kirchenstiftung Margetshöchheim am 27.12.2018 mitteilte, haben die Mitglieder der Kirchenverwaltung ihre Ämter niedergelegt, so dass derzeit kein entsprechendes Gremium besteht. Da sich Herr Pfarrer Dzikowicz aufgrund seiner vielfältigen Aufgaben nicht in der Lage sieht, auch den Kindergarten in Margetshöchheim zu verwalten, hat sich Bürgermeister Brohm bereit erklärt, vorübergehend die Geschäftsführung zu übernehmen.

Die zwischenzeitlich erfolgte Einrichtung einer Notgruppe war aufgrund des großen Bedarfs dringend notwendig und wäre aufgrund der Betriebsführung Aufgabe der Kath. Kirchenstiftung gewesen. Herr Brohm hat aufgrund der Dringlichkeit im Rahmen seiner Geschäftsführung für den Kindergarten die Einrichtung der Notgruppe vorangetrieben. Erste anfallende Rechnungen wurden in Höhe von 25,54 € von der Gemeinde und in Höhe von 4.834,81 für bauliche Eingriffe in der Schule vom Schulverband verauslagt, da die Finanzierung noch nicht geregelt war. Die Zahlung der Rechnungen sollte dann über die Bischöfliche Finanzkammer, aus Mitteln der Kirchenstiftung, erfolgen.

Bis zum 24.06.2019 sind insgesamt Kosten von 28.538,41 € aufgelaufen. Die Rechnungen wurden an die Bischöfliche Finanzkammer weitergeleitet, von dort jedoch nicht beglichen. Mit beigefügtem Schreiben vom 25.06.2019 teilte die Bischöfliche Finanzkammer mit, dass sich die Diözese lediglich mit 20 % der Kosten an den Investitionsmaßnahmen beteiligt, die Rechnungen selbst jedoch nicht bezahlt.

Gemäß dem bestehenden Erbbaurechtsvertrag für den Kindergarten beträgt der Kostenanteil der Gemeinde für Baumaßnahmen und Bauunterhalt 80 %. Da die Kontovollmacht für die Konten der Kirchenverwaltung derzeit immer noch unklar ist, wird vorgeschlagen, die Bezahlung der angefallenen und noch anfallenden Rechnungen durch die Gemeinde zu übernehmen, da bei der vorgenannten Kostenbeteiligung der Bischöflichen Finanzkammer der verbleibende Restbetrag dem üblichen Gemeindeanteil entspricht. Im Klartext bedeutet dies, dass die Gemeinde - anders als bisher - erst einmal die ganze Rechnung bezahlt und dann hoffen darf, dass die Diözese die vertraglich festgelegten 20 % Eigenbeteiligung der Gemeinde erstattet.
einstimmig gebilligt

6 Gewerbesteuer - keine Annahme von freiwilligen Vorauszahlungen
Das Gewerbesteuerrecht sieht die Annahme von freiwilligen Vorauszahlungen grundsätzlich nicht vor. Vielmehr ist die Gewerbesteuer auf der Grundlage eines Gewerbesteuermess-bescheides des Finanzamtes zu erheben. Aus diesem Grund wurden zum einen bisher auch freiwillige Vorauszahlungen stets abgelehnt und ggfs. umgehend zurückgezahlt, zum anderen kann das Finanzprogramm nur gesetzeskonforme Vorgänge bearbeiten und damit keine freiwilligen Vorauszahlungen.
Aus Gründen der Rechtssicherheit wird daher empfohlen, dieses Vorgehen durch Beschluss zu bestätigen.
einstimmig gebilligt

7 Informationen und Termine
Zuwendungsbescheid Mainstraße 20 / 20a: Mit Bewilligungsbescheid vom 28.05.2019 wurden Zuwendungen für städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen im Bund-Länder-Städtebauförderprogramm II-Soziale Stadt, für die Maßnahme Sanierung Mainstraße 20/20a für gastronomische und Beherbergungszwecke bewilligt.

Stellungnahme vom Büro Neu zur Kostensteigerung und –teilung des Neubaus Mainsteg: Nach Wunsch des Gemeinderats wurden vom Bausachverständigen Herrn Neu die ihm übersandten Unterlagen zum Neubau des Mainstegs geprüft. Herr Neu beurteilt die Kostensteigerung gegenüber dem Jahr 2015 als schlüssig, da dies dem Bundestrend der Kostensteigerung für Brückenbauten zwischen den Jahren 2012 und 2018 entspricht. Herr Neu gab zur Kenntnis, dass die Kostensteigerung einen eher geringen Einfluss auf die Kostenteilung darstellt. Es wurden seitens Herrn Neu keinerlei Bedenken gegen den Abschluss der Verwaltungsvereinbarung geäußert. Die Berechnungen wurden abschließend als plausibel und nachvollziehbar beurteilt.

Weiterhin wurden inzwischen die für das Förderverfahren BayGVFG benötigten Bauunterlagen vom Wasserstraßenneubauamt zugesandt; es fand hierzu bereits eine weitere Abstimmung der Gemeinde mit der Regierung von Ufr. statt. Weitere Unterlagen erhalten wir am 24.07.19. Wir gehen davon aus, dass die vollständigen Unterlagen bis Ende Juli / Anfang August 2019 der Regierung von Ufr. übergeben werden können.

MM-Gemeinderat Tratz hat angeregt, für die nächste Sitzung einen Bericht des Försters über die Trockenheitsschäden im Margetshöchheimer Wald anzufordern.



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Niederschrift Gemeinderat 4.6.19

sitzungdesgemeinderatesmargetshoechheim2019060.pdf [169 KB]



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Gemeinderatssitzung am 4.6.19

Tagesordnung:

1 Ausbau der Mainpromenade, Erörterung der Stellungnahmen der Fraktionen und Beiträge aus der Informationsveranstaltung; Grundsatzbeschluss zu BA 1
Die Wortmeldungen aus der Infoveranstaltung am 21.05.2019 werden zur Kenntnis gegeben. Wortmeldungen bei der Bürgerversammlung
Die Stellungnahmen der Fraktionen wurden bereits zugestellt. Mainpromenade: die Positionen der Fraktionen
Über die vorliegenden Stellungnahmen wäre ggf. zu entscheiden. Ebenso ist die weitere Vorgehensweise zu entscheiden und Termine bzw. geplante Ausführungstermine sind festzulegen.
Einen ausführlichen Bericht finden Sie hier: MM-Beitrag zur Mainpromenade im Gemeinderat 4.6.19

2 Auftragsvergabe zur Instandsetzung des Hochbehälters HZ und TZ
Das Techn. Bauamt hat für die Baumaßnahme „Instandsetzung des Hochbehälters Hochzone und Tiefzone“ die Instandsetzungsmaßnahmen im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung nach VOB / A ausgeschrieben. Die Submission fand am 14.05.2019 statt. 9 Baufirmen wurden aufgefordert ein Angebot abzugeben. Insgesamt gingen 3 Angebote fristgerecht ein. 5 Firmen sagten im Vorfeld ab. Die vorliegenden Angebote wurden durch das beauftragte Ingenieurbüro Jung aus Kleinostheim geprüft. Nach umfassender Prüfung der Leistungsverzeichnisse stellte sich das Angebot der Firma GSB Haungs GmbH aus Leipzig, als das wirtschaftlichste und annehmbarste Angebot mit einem Angebotspreis von 722.149,24 € brutto dar. Für die Bauzeit werden ca. 37 KW eingeplant. Für den Beginn der Maßnahme ist Ende Juli vorgesehen.
einstimmig gebilligt

3 Auftragserteilung Planungsleistungen für die Umrüstung der Beleuchtung in der Margarethenhalle
Von der Planungsabteilung der WVV-Würzburg wurde ein Angebot für die Planung der Elektroinstallationsarbeiten zur Umrüstung der Beleuchtung in der Margarethenhalle eingeholt. Wie bereits bekannt, werden die Beleuchtungskörper der großen Lampen in der Halle nicht mehr hergestellt, und es wurden daher in der Vergangenheit von der Gemeinde Restkäufe zum Lagerbestand getätigt. Wenn dieser Lampenvorrat erschöpft ist, können die großen Lampen der Halle auch nicht mehr bestückt werden, daher ist im Haushaltsplan für 2019 die Planung und Klärung von Fördermöglichkeiten und in den Jahren 2020-2021 die Realisierung eingeplant worden.
Das Angebot entspricht der HOAI 2013, Kürzungen der Prozentpunkte für die einzelnen Leistungsphasen erfolgten für Grundleistungen, die entweder vom Auftraggeber über das Techn. Bauamt übernommen oder vom Auftragnehmer nicht erbracht werden.
Das tatsächliche Honorar richtet sich nach der Kostenberechnung. Die vorläufige Honorarsumme wurde laut Kostenschätzung ermittelt.

Honorarangebot für Ingenieurleistungen nach HOAI Teil IX – Technische Ausrüstung:
Grundleistungen: Gesamtsumme gem. HOAI: vereinbart: 100 % 81 % Baukosten laut Kostenschätzung: 127.205,00 netto / Vorläufige Honorarkosten (Lph 1-9) 34.066,07 € incl. MwSt.
Der Umbauzuschlag wird in Höhe von 5% in Ansatz gebracht und liegt somit im unteren Bereich. Die Nebenkosten werden mit pauschal 3% angeboten und liegen somit ebenfalls im unteren Bereich.
einstimmig gebilligt

4 Sanierung des Oberen Teilstücks der Pointstraße
Nachdem in der Bauausschusssitzung vom 28.09.2017 das Thema Sanierung des Oberen Teilstücks der Pointstraße diskutiert wurde, fasste der Bauausschuss den Beschluss, dass das Techn. Bauamt neben der Kostenschätzung über das Jahres-LV noch zwei weitere Angebote einholen soll. Nachdem die Preisanfrage bis in das Jahr 2017 zurückliegt, wurden die Kosten neu geschätzt und neue Preisanfragen durchgeführt. Der Umfang der Sanierung sieht vor, die Deckschicht im oberen Teil der Pointstraße ab Haus Nr. 2 bis Nr. 10 abzufräsen, alle Einbauten wie Kanaldeckel und Schieber anzugleichen und eine neue Deckschicht mit ca. 4cm aufzubringen. Da die Deckschicht bereits seit mehreren Jahren einen allgemein schlechten Zustand aufweist, wurde die Jahres-LV Firma Ullrich Bau aufgefordert im genannten Bereich einen Schurf zu öffnen. Dieser sollte Aussagen über den anstehenden Untergrund liefern. Das Techn. Bauamt sowie der Bauleiter der Jahres-LV Firma Ullrich Bau nahmen hier vor Ort nochmals Einsicht. Dabei wurde ersichtlich, dass der anstehende Untergrund der Pointstraße in einem schlechten Zustand und eher untauglich für eine reine Deckensanierung ist. Im Bereich der oberen Pointstraße weist der Untergrund so gut wie gar keinen frostsicheren Unterbau auf. Die Dicke der Trag- und Deckschicht beträgt im Mittel zusammen rund 8cm, ebenso der Verbund der Schichten untereinander ist kaum noch gegeben. Im Falle des Fräsens könnte es hier zu Behinderungen im Bauablauf kommen. Um über verwertbare Angebotssummen zu sprechen, fragte das Techn. Bauamt dennoch vier Firmen an,e die genannten Arbeiten zu bepreisen. Das wirtschaftlichste Angebot kam hier seitens der Firma Balthasar Höhn aus Würzburg zu einem Bruttoangebotspreis von 25.626,94 €.
einstimmig gebilligt

5 Informationen und Termine



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Niederschrift Gemeinderatssitzung am 14.5.19

sitzungdesgemeinderatesmargetshoechheim2019051.pdf [173 KB]



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Gemeinderatssitzung am 14.5.19

Tagesordnung:

1 Bericht des Feuerwehrkommandanten für das Jahr 2018
Der 1. Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Margetshöchheim wird über die im vergangenen Jahr geleisteten Einsätze und Übungen sowie zum Personal- und Ausrüstungsstand berichten.
Bericht des 1. Kommandanten über die im vergangenen Jahr geleisteten Aktivitäten mit 652 Einsatzstunden: 01jahresbericht2018gemeinderatmai2019.pdf [1.491 KB]

2 Sachstand Kindertagesstätte und künftige Betriebsführung
Wie in der letzten Sitzung beschlossen wurde, soll zur Festlegung des künftigen Standortes für die Erweiterung der Kindertagesstätte mit der Katholischen Kirchenstiftung und weiteren interessierten Trägern gesprochen werden.
Herr Bgm. Brohm hat hierzu Herrn Domkapitular Bieber zur Gemeinderatssitzung eingeladen, um über die möglichen Rahmenbedingungen der Katholischen Kirchenstiftung und die Betriebsträgerschaft der bestehenden Einrichtung zu sprechen.
Ergänzend wird das Interesse bei anderen Betriebsträgern bis zur Sitzung abgefragt und hierüber berichtet.
Nachdem die Kirchenstiftung nicht zuletzt auch mangels geeigneter Mitarbeiter in der Kirchenverwaltung offensichtlich daran denkt, die Trägerschaft für den Kindergarten und die Kinderkrippe abzugeben, empfahl Domkapitular Clemens Bieber, die Trägerschaft an einen im Ort verankerten Verein zu übertragen. In der Kirche nahestehenden Kreisen ist seit einiger Zeit vom Johannesverein die Rede. Die Caritas werde dabei unterstützend zur Seite stehen, etwa in Personalfragen, bei der Abrechnung oder anderen Verwaltungsfragen. Bieber machte auch deutlich, dass angesichts des erforderlichen Neu- oder Anbaus für eine dreigruppige Kinderkrippe nicht gleichzeitig auch an eine Bauträgerschaft gedacht sei. Derzeit wird zwar von großen Teilen des Gemeinderats der derzeitige Kindergarten-Standort favorisiert, vor einer definitiven Standort-Festlegung sollen allerdings erst einmal Gespräche mit potentiellen Trägern geführt werden.
Breiten Raum nahm bei dem Gespräch auch die Frage des weiteren Vorgehens mit dem maroden Kinderkrippengebäude ein. So muss vor einer Entscheidung erst einmal geklärt werden, ob ein neuer Träger in den laufenden Prozess hinsichtlich der Sanierung der Kinderkrippe einsteigt, die in den letzten 8 bis 9 Jahren gerade einmal ein Jahr genutzt werden konnte. Angeblich soll die Sanierung Ende des Jahres beginnen, unabhängig vom Ergebnis der gerichtlichen Auseinandersetzung. Derzeit wird eine gütliche Einigung nicht ausgeschlossen. Sicher ist allerdings, dass nach Abzug der Sanierungsleistungen der Firmen immer noch ein vielstelliger Betrag übrig bleibt, über dessen Aufteilung man sich dann einigen muss. Man muss nur einmal an die eminenten Kosten für die Container oder die Anwalts- und Gerichtskosten denken. Eigentlich wäre das das Problem der Kirchenstiftung. Man kann jedoch davon ausgehen, dass die Kirche mit Sicherheit eine Beteiligung der Gemeinde einfordern wird.
In den nächsten Tagen wird sich Bürgermeister Brohm mit verschiedenen Trägern in Verbindung setzen und eruieren, ob Interesse an einer Übernahme der Kindertagesstätte besteht.


3 Städtebauförderung; Grundsatzbeschluss für die Förderinitiative "Innen statt Außen"
Mit der Regierung von Ufr.; Herrn Grüner, hat am 29.04.19 ein Gespräch stattgefunden, in welchem die Möglichkeiten der Aufnahme der Gemeinde Margetshöchheim in die Förderinitiative „Innen statt Außen“ erörtert wurde. Im Rahmen dieser Förderinitiative erhalten die Gemeinden einen zusätzlichen Förderbonus von 20 Prozentpunkten (Erhöhung des Fördersatzes von 60 % auf 80 %) für städtebauliche Maßnahmen, sofern ein städtebauliches Entwicklungskonzept nachgewiesen werden kann und ein entsprechender Selbstbindungsbeschluss erfolgt. Diese erhöhte Förderung könnte aufgrund des beschlossenen Doppelhaushaltes zunächst für zwei Jahre gewährt werden und den gemeindlichen Eigenanteil für die in diesem Zeitraum geplanten öffentlichen und privaten Fördermaßnahmen deutlich senken.

Die Gemeinde Margetshöchheim besitzt aufgrund des sehr geringen Leerstandes im Altort und der bisherigen Bemühungen (aktives Flächenmanagement, Nachverdichtung im innerörtlichen Bereich „Birkäcker“) grundsätzlich gute Voraussetzungen für die Aufnahme in diese Förderinitiative. Die Einschätzung wird von der Regierung von Ufr. geteilt.
Weiterhin verfügt die Gemeinde Margetshöchheim über ein „Integriertes Städtebauliches Konzept“ aus dem Jahre 2013.

Zur weiteren Information: Mit dem Grundsatzbeschluss ist nicht jegliche Ausweisung von weiterem Bauland ausgeschlossen. Hier ist im Einzelfall auf den nachgewiesenen Wohnflächenbedarf und die Gemeindestruktur abzustellen. In diesem Zusammenhang wurde auch über die im Verfahren der Vorprüfung befindliche bzw. geplante Ausweisung des Baugebietes „Scheckert-Lausrain“ gesprochen. Herr Grüner hat grundsätzlich keine Einwendungen, sofern der dringende Bedarf gegeben ist und nachgewiesen wird. Diese Thematik ist unabhängig vom Grundsatzbeschluss in einer gesonderten Beratung detailliert zu erörtern
Einzelheiten erfahren Sie in den nächsten Tagen unter der Rubrik Ortssanierung: Tips und Infos

4 Nachgenehmigung der Schlussrechnung Gasleitungsverlegung - Mainstraße
Im Zuge der Arbeiten für die Sanierung der Mittleren Mainstraße sind für die Verlegung der Gasleitung der Mainfrankennetze entsprechende Tiefbaukosten seitens der ausführenden Firma Konrad Bau angefallen. Die Kosten hierfür waren in der ursprünglichen Leistungsbeschreibung nicht vorgesehen und ausgeschrieben. Die Kosten ergeben sich aus der Massenmehrung vergleichbarer Positionen für den Wasserleitungsbau. Die Schlussrechnung der Firma Konrad Bau für die Tiefbauarbeiten im öffentlichen Bereich und den Hausanschlüssen belaufen sich auf insgesamt 44.234,25 € brutto. Seitens den Mainfrankennetzen sind für Material- und Lohn Kosten in Höhe von 42.831,90 € netto angefallen. Die Gesamtsumme der Gasleitungsneuverlegung summiert sich somit auf rund 95.204,21 € brutto. Gemäß Konzessionsvertrag für Gaslieferungen aus 2010 könnten die Mainfrankennetze noch Kosten nachfordern, da §5 regelt die entstandenen Kosten für die Änderung der Versorgungsanlage zur Hälfte zwischen Gasversorgungsunternehmen und Gemeinde aufzuteilen.
einstimmig gebilligt

5 Beschluss zur Privatisierungsklausel gem. Art. 61 Abd. 2 Sart 2 GO
Gemäß Art. 61 Abs. 2 Satz 2 GO sollen die Gemeinden Aufgaben in geeigneten Fällen daraufhin untersuchen, ob und in welchem Umfang sie durch nichtkommunale Stellen, insbesondere durch private Dritte oder unter Heranziehung Dritter, mindestens ebenso gut erledigt werden können (sog. Privatisierungsklausel). Diese Prüfung ist mindestens alle 5 Jahre durchzuführen und das Ergebnis der Rechtsaufsichtsbehörde mitzuteilen. Aktuell ist bis zum 01.07.2019 zu berichten. Den Gemeinden steht hierbei ein weitgehender Beurteilungs- und Ermessensspielraum zu.

Die Gemeinde Margetshöchheim hat beispielsweise in folgenden Bereichen bereits öffentliche und sonstige Aufgaben an private Unternehmen übertragen:
 Wasserversorgung: Technische Betriebsführung,
 Erfassung getrennte Abwassergebühr: Satzungsbüro,
 Erschließung von Neubaugebieten: Erschließungsträger,
 Unterhaltsreinigung in öffentlichen Gebäuden, Schulhäusern: Reinigungsunternehmen,
 Systemadministration, Softwareprodukte: IT-Unternehmen, AKDB,
 Kinderbetreuung: öffentliche oder kirchliche Betriebsträger
 Seniorenbetreuung, Tagespflege: Gemeinnützige Betriebsträgerschaft
einstimmig beschlossen

6 Informationen und Termine
- Auftragsvergabe der Tiefbau- und Landschaftsgärtnerischen Arbeiten – Grillplatz BA III:
Gem. Beschluss des Gemeinderats vom 16.04.2019 soll über die Auftragsvergabe informiert werden. Nach Prüfung der Angebote durch das Planungsbüro Stieber + Seelhorst ergab sich keine Veränderung der Rangordnung. Der Auftrag wurde durch den 1. BGM Herrn Brohm an den wirtschaftlichsten Bieter; die Fa. Herbert Straub GmbH aus Veitshöchheim, zu einer geprüften Angebotssumme von 118.384,16 € brutto vergeben.

- Planungen Mainpromenade, Stellungnahmen der Fraktionen zu den vorliegenden Entwurfsplanungen
Mainpromenade: die Positionen der Fraktionen



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Niederschrift Gemeinderatssitzung 25.4.19

sitzungdesgemeinderatesmargetshoechheim2019042.pdf [155 KB]



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Gemeinderatssitzung am 25.4.19

Beginn 19.30 Uhr

Tagesordnung:
1 Generalsanierung alternativ Neubau Grund- und Mittelschule Margetshöchheim
Die Gebäude der Grund- und Mittelschule in Margetshöchheim weisen altersbedingt in verschiedenen Bereichen wie Fenster, Wasser-, Abwasserleitungen, WCs, Dächer, Barrierefreiheit so erheblichen Sanierungsbedarf auf, dass eine Generalsanierung erforderlich wird. Dies ist jedoch mit einem enormen Kostenaufwand von ca. 20 Mio. € verbunden.

Es besteht alternativ theoretisch auch die Möglichkeit, stattdessen eine neue Schule zu bauen. Da sowohl in Margetshöchheim als auch in Erlabrunn keine Fläche in der erforderlichen Größe von 5.000 – 7.000 m⊃2; hierfür zur Verfügung steht, ist dies wohl nur eine theoretische Option.

Vom Planungsbüro Haas & Haas, das mit den Vorplanungen beauftragt ist, wurden im letzten Jahr folgende vier denkbare Alternativen geprüft und die Kosten geschätzt:

1. Generalsanierung und Erweiterung Grund- und Mittelschule 18.515.950 €
2. Generalsanierung und Erweiterung Grundschule 11.089.560 €
3. Neubau Grund- und Mittel 19.482.000 €
4. Neubau Grundschule 11.525.330 € dazu
5. Sanierung Turnhalle 1.460.000 €

In den Neubaukosten sind die Kosten eines Grunderwerbs noch nicht enthalten.

Voraussetzung für den Fortbestand der Grund- und Mittelschule ist, dass alle vier Mitgliedsgemeinden die Generalsanierung mittragen. Sobald eine Gemeinde ausschert, ist im Bereich der Mittelschule die Mindestklassenstärke gefährdet, was die Auflösung des Schulverbandes zur Folge hätte. In diesem Fall müsste jede Gemeinde selbst eine andere Schule suchen, die ihre Mittelschüler aufnimmt. Dies würde sich im näheren Umkreis schwierig gestalten.

Bezüglich eines möglichen Planungsentwurfs und der Kostenverteilung wird auf die Anlagen verwiesen. Eine mögliche Förderung ist in die Kostenverteilung bereits eingearbeitet.

Es ist zu beraten und zu entscheiden, ob die Gemeinde Margetshöchheim die Generalsanierung der Schule mitträgt.
bgm2702019kostenanteilegemeinden.pdf [162 KB]
bgm2702019m1639180122kostengegenueberstellung.pdf [45 KB]

Da die weitere Entwicklung der Schülerzahlen und der Baukosten nicht einzuschätzen sind und die Baukosten mit gut 20 Millionen € auch die nächsten Gemeinderäte belasten werden, diskutierte der Gemeinderat die Thematik ausführlich.
Weil die Ausschreibung für die Planung der Schulsanierung europaweit ausgeschrieben werden muss, ist hierfür ein sog. VGV-Verfahren erforderlich, das etwa 80.000 € kostet. Der Gemeinderat erteilte einstimmig an die Gemeinderatsvertreter im Schulverband den Auftrag, das VGV-Verfahren für die Schulsanierung auf den Weg zu bringen.

Der Zeitraum für die Planung und das Genehmigungsverfahren dürfte bei etwa 3 Jahren liegen. Für die Sanierung im laufenden Betrieb rechnet man mit 4 bis 5 Jahren Bauzeit. Nach dem derzeitigen Stand werden 50 % der förderfähigen Kosten gefördert. Normalerweise sind etwa 80 % der Kosten förderfähig.

2 Informationen und Termine



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Niederschrift Gemeinderatssitzung 16.4.2019

sitzungdesgemeinderatesmargetshoechheim2019041.pdf [288 KB]



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Gemeinderatssitzung am 16.4.19

Tagesordnung

1 Haushalt 2019 - Beschluss der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans - Beschluss des Finanzplans
Der Haushaltsplan 2019 wurde in der Sitzung vom 09.03.2019 eingehend vorberaten. Die dabei besprochenen Änderungen von Haushaltsansätzen sind in der Anlage aufgelistet und in den Haushaltsplan eingearbeitet.
In der Anlage finden Sie den Entwurf der Haushaltssatzung, den Vorbericht, die Aktualisierungen der Übersicht über die Ausgaben des Vermögenshaushalts, der Rücklagen, der Schulden und den zur Beschlussfassung anstehenden Entwurf des Haushaltsplans 2019.
fv2012019vorbericht.pdf [323 KB]
fv2012019uebersichtstandderschulden.pdf [90 KB]
fv2012019uebersichtruecklagen.pdf [91 KB]
fv2012019ausgabenvermoegenshaushalt12032019.pdf [159 KB]
einstimmig beschlossen; die wichtigsten Informationen finden Sie im Vorbericht (s.o)

2 Altortsanierung, Ausbau der Mainpromenade, Erörterung der Entwurfsplanungen
In der Sitzung am 15.01.2019 wurden für die Planungsabschnitte 1-3 verschiedene Festlegungen getroffen und um Prüfung von Alternativen gebeten. Diese Vorgaben wurden inzwischen vom Büro Arc grün planerisch umgesetzt. Die Ergebnisse werden in der Sitzung präsentiert. Ziel sollte es sein, insbesondere mit den Planungen des Bauabschnittes 1 (Mainfähre–Sportplatz)
weiter voran zu kommen, um bis Jahresmitte den Zuwendungsantrag für diesen Bauabschnitt zur Förderung einreichen zu können.
detaillierte Informationen erhalten Sie in den nächsten Tagen!

3 Vorstellung der "Digitalen Agenda", Beratungs- und Planungsleistungen Breitband
Auf der Grundlage der Förderrichtlinie des Bundes zur Unterstützung des Breitbandausbaus wurde in Zusammenarbeit mit dem Büro Dr. Först die „Digitale Agenda“ für die Gemeinde Margetshöchheim ausgearbeitet. Die Beratungsleistungen wurden vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit 100 % gefördert.
Inhalt der Beratungsleistungen war die Ermittlung der aktuellen Breitbandverfügbarkeit und die detaillierte Prüfung und Ausarbeitung einer Netzstruktur für Glasfaserleitungen bzw. FTTB-Netzen.
Herr Dr. Först wird in der Sitzung die Ergebnisse der „Digitalen Agenda“ erläutern.
einstimmig zur Kenntnis genommen

4 Auswahl und Festlegung des/r Standorte/s für die Erweiterung der Kindertageseinrichtung
Nach dem Ergebnis der Bedarfsfeststellung werden kurzfristig Betreuungsräume für zwei zusätzliche Gruppen (ein Raum für Kinderkrippe, ein Raum für Kindergarten) benötigt. Mittelfristig ist ggf. ein weiterer Betreuungsraum erforderlich.
Das Amt für Jugend und Familie hat für die Kindertageseinrichtung St. Johannes der Täufer sowie die vorläufige Unterbringung der Vorschulkinder in den Räumen der Grundschule eine befristete Erlaubnis bis zum 31.08.2022 erteilt. Der Zeitraum wurde befristet, um der Gemeinde entsprechende Zeit zur Umsetzung der Maßnahmen zu geben.
Die mögliche Förderung einer neuen Einrichtung (Neubau oder Generalsanierung) beträgt nach Art. 10 FAG 50 % der förderfähigen Kosten (Kostenrichtwert 4.455 € pro förderfähige qm gem. Raumprogramm) zzgl. weiterer 35 % nach dem 4. Sonderinvestitionsprogramm (4. SIP, gültig bis 31.08.2019).

Als mögliche Standorte für eine Erweiterung der Kindertagesstätten stehen folgende Flächen zur Verfügung:
- Fläche des Spielplatzes „Zeilweg“ in direkten Anschluss an die bestehende Kindertagesstätte,
- Fläche nördlich der Einfahrt „Zeilweg“ zwischen Heinrich-Böll-Straße und St 2300,
- Fläche des ehemaligen Kindergartens in der Gartenstraße.

Die Vorteile und Nachteile dieser Standort wurden in dem beiliegenden Arbeitspapier untersucht und können als Grundlage für eine weitere Diskussion dienen.
Aus Sicht der Verwaltung ist die Auswahl des Standortes mit dem künftigen Träger der Einrichtung eng abzustimmen. Es erhebt sich in diesem Zusammenhang die Frage, inwieweit der derzeitige Träger, die Kath. Kirchenstiftung, noch handlungsfähig ist und als Ansprechpartner zur Verfügung steht. In der derzeitigen Konstellation der zurzeit beauftragten Personen bestehen Zweifel, wie und ob zeitnah notwendige Verhandlungen geführt und Entscheidungen getroffen werden können.
Es wäre daher äußerst wichtig, zunächst neben der Erörterung in Frage kommender Standorte auch die Trägerschaft des künftigen Neubaus / Generalsanierung zu klären.
Daher sollte auch erörtert werden, unter welchen Voraussetzungen die Betreuung der neuen Kindertageseinrichtung unter der Trägerschaft der Katholischen Kirchenstiftung stattfinden kann oder ob bzw. unter welchen Voraussetzungen die Trägerschaft neu ausgeschrieben werden sollte.
bv7942019190409standortalternativenkindertages.pdf [342 KB]
Im Zuge der ausführlichen Diskussion kristallisierte sich heraus, dass die Mehrheit wohl eine Erweiterung der Kindertagesstätte auf dem bestehenden Kindergartengelände unter Einbeziehung von Teilen des bisher durch die Kinderkrippencontainer genutzten Zeilwegspielplatzes favorisiert. Aus den Reihen der SPD wurde jedoch die Reaktivierung des alten Kindergartengebäudes auf dem Klostergelände gefordert. Da es angesichts der chaotischen Zustände in der Diözese vollkommen unklar ist, wie es dort weitergeht und ob die Absicht der Gemeinde, das Areal zu erwerben, überhaupt noch Chancen auf Erfolg hat, wurde der Bürgermeister aufgefordert, darüber und über die Trägerschaft für die Kindertagesstätte umgehend mit Herrn Bieber von der Diözese zu verhandeln. Im Grunde genommen ging es bei der Diskussion nicht nur darum, ob Kindergarten und Kinderkrippe von unterschiedlichen Trägern verwaltet werden sollen, sondern auch um die Trennung der Standorte und die Frage, wie und wann im Zeilweggebiet wieder ein Spielplatz entstehen kann. Da die Lage sehr komplex ist, werden wir darüber in Kürze noch ausführlicher berichten.

5 Verfahren zur Aufhebung von 8 Bebauungsplänen, Abwägung der Einwendungen im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB und ggf. Satzungsbeschluss
Im Verfahren zur Aufhebung von 8 Bebauungsplänen wurde die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die öffentliche Bekanntmachung zur Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren vom 04.02. – 04.03.2019 durchgeführt. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung haben sich keine Einwendungen ergeben.

Im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurden insgesamt 16 Träger öffentlicher Belange und Stellungnahme gebeten.
Nicht geäußert hatten sich: - die Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH, - das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, - das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung sowie - der Bund Naturschutz, Kreisgruppe Würzburg.
Keine Bedenken zur geplanten Aufhebung der 8 Bebauungspläne hatten: - Deutsche Telekom, Schreiben vom 18.02.2019, - Markt Zell am Main, Schreiben vom 08.02.2019, - Mainfranken Netze GmbH, Schreiben vom 04.02.2019, - Bayerisches Landesamt für Umwelt, Schreiben vom 29.01.2019, - Regionaler Planungsverband, Schreiben vom 25.01.2019, - Regierung von Unterfranken, Schreiben vom 25.01.2019, - Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt, Schreiben vom 23.01.2019 - PLEdoc GmbH, Schreiben vom 18.01.2019.

Hinweise wurden von folgenden Trägern öffentlicher Belange abgegeben:
 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Schreiben vom 05.02.2019:
„Die Landwirtschaft begrüßt die Aufhebung , da damit die Innenentwicklung gefördert werden kann und landwirtschaftliche Flächen geschont werden können.“

 Staatliches Bauamt Würzburg, Schreiben vom 12.02.2019:
„Es wird darauf hingewiesen, dass bei künftigen Baugesuchen innerhalb der Anbaubeschränkungszone (40 m Abstand) der ST 2300 das Staatliche Bauamt über das Landratsamt Würzburg zu beteiligen ist. Im Übrigen wird darauf verwiesen, dass die Aussagen hinsichtlich Maßnahmen zur Abwendung des Straßenlärms weiterhin gelten.“

 Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg, Schreiben vom 04.03.2019:
„Es ist für eine mengen- und druckmäßig ausreichende Wasserversorgung sowie eine dem Stand der Technik entsprechende Abwasserbeseitigung zu sorgen. Bei hohen Grundwasserständen sollen dichte Bauweisen (z.B. wasserdichte Wannen) gewählt werden, um Grundwasserabsenkungen zu vermeiden. Weiterhin ist darauf zu achten, dass Fremdwasser nicht der Kanalisation zugeführt wird, eine Versickerung von nicht verunreinigtem Niederschlagswasser sollte angestrebt werden. Weiterhin werden Hinweise bzgl. der Versickerung von Niederschlagswasser und zur Beseitigung von Altlasten gegeben.“

 Das Landratsamt Würzburg hat mit Schreiben vom 14.03.2019 Stellungnahmen abgegeben.
Aus den Fachabteilungen Wasserrecht/Bodenschutz, Immissionsschutzrecht, Denkmalschutz, Kreisentwicklung und Naturschutz wurden keine Einwände geltend gemacht. Für den Naturschutz wird darauf hingewiesen, dass die Vorgaben des allgemeinen und besonderen Naturschutzrechts anzuwenden sind, insbesondere bzgl. der Rückschnittstermine. Weiterhin wird auf die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des § 4 Abs. 1 BNatSchG verwiesen.

 Der Fachbereich Bauplanungsrecht/ Städtebau hat im Rahmen der Stellungnahme folgende Bedenken und Hinweise geäußert:
Bezüglich der Aufhebung der Bebauungspläne „Bachwiese“ mit Ausnahme der 7.Änderung sowie „Grabenhügel“ bestehen keine Bedenken.
Bei der Aufhebung des Bebauungsplanes „Unterer Scheckert“ sei zu prüfen, inwieweit durch das Aufhebungsverfahren ein höherer Schutzgrad der westlich der Zeller Straße bestehenden Wohnbebauung entstehen könnte und dies zur Einschränkung des gegenüberliegenden Gewerbegebiets führen könne.
Bei der Aufhebung des Bebauungsplanes „Südlich der Birkachstraße“ sei darauf zu achten, dass bisher unbebaute Grundstück in südlicher Richtung nach Aufhebung dem Außenbereich zuzuordnen sind.
Bei der Aufhebung des Bebauungsplanes „Grabenhügel II“ sei zu prüfen, inwieweit eine Einschränkung der Nutzung der Margarethenhalle hiermit verbunden sein könnte.
Bei der Aufhebung des Bebauungsplanes „Bodenäcker-Am Friedhof“ solle geprüft werden, inwieweit das GE-Gebiet hierdurch nicht weiter eingeschränkt werde.
Bei der Aufhebung des Bebauungsplanes „Bodenäcker-Sandflur“ sei ebenfalls zu prüfen, inwieweit das GE-Gebiet hierdurch eingeschränkt werde,

Bei der Aufhebung des Bebauungsplanes „Bodenäcker-Sandflur II“ müsse beachtet werden, dass das unbebaute Grundstück Fl.Nr. 500/1 dann dem Außenbereich zugeordnet werde und Teile des Grundstückes sich im Überschwemmungsgebiet befinden.“

Zusammenfassend wird also darauf hingewiesen, dass bestehende Gewerbegebiete bzw. Veranstaltungsgebäude durch das Aufhebungsverfahren mit künftiger Anwendung des § 34 BauGB in ihrem Betrieb nicht schlechter gestellt werden, wenn angrenzend z.B. aus einem MI-Gebiet ein faktisches Wohngebiet geworden ist.

Der Gemeinderat fasst hierzu einstimmig folgenden Satzungsbeschluss:

Satzung über die Aufhebung der Bebauungspläne
 „Bachwiese“ mit Ausnahme der 7. Änderung
 „Südlich der Birkachstraße“
 „Grabenhügel“
 „Unterer Scheckert“ (Teilaufhebung)
 „Grabenhügel II“ (Teilaufhebung)
 „Bodenäcker – Am Friedhof“ (Teilaufhebung)
 „Bodenäcker - Sandflur“ (Teilaufhebung)

6 Grillplatz BA III - Auftragsvergabe der Tiefbau- und Landschaftsgärtnerischen Arbeiten
Für die Tiefbau- und Landschaftsgärtnerischen Arbeiten „Neugestaltung Grillplatz BA III“ fand am 15.04.2019 der Submissionstermin der Beschränkten Ausschreibung statt. 9 Firmen wurden aufgefordert ein Angebot abzugeben.
In der Gemeinderatssitzung wurde grundsätzlich über das ungeprüfte Submissionsergebnis informiert. Das (ungeprüfte) günstigtse Angebot stammte von der Firma Straub und betrug rund 118.000 €. Der Bürgermeister wurde grundsätzlich einstimmig ermächtigt, die Arbeiten an diesen Bieter zu vergeben, wenn sich keine relevanten Änderungen durch die Überprüfung ergeben.

7 Nachgenehmigung der Schlussrechnung Ausbau des Sandflurwegs Haus Nr. 59-71
einstimmig gebilligt

8 Informationen und Termine
-
Befristete Betriebserlaubnis für den Betrieb der Kindertageseinrichtung ab dem 01.05.19 – 31.08.2022,

- Neubau des Mainstegs, Anfrage bei Staatsminister Reichhart für ein Gespräch zum Förderverfahren und zur Festlegung des Fördersatzes BayGVFG,

- Sachs-Franken-Classic 2019 – Oldtimer-Rallye, Streckenverlauf am So. 09.06.2019,





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Gemeinderatssitzung 7.3.19 Niederschrift

sitzungdesgemeinderatesmargetshoechheim2019030.pdf [135 KB]



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