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aktuelle Berichte aus dem Bauausschuss

Bauausschusssitzung am 27.5.21

Tagesordnung:

1 Bauantrag zum Anbau einer Physiotherapiepraxis an ein bestehendes Wohnhaus, Fl.Nr. 4191, Würzburger Straße 42 a
Dem Anbau wurde einstimmig zugestimmt. Die Übernahme der Stellplätze auf dem Nachbargrundstück muss allerdings noch rechtlich abgesichert werden.

2 Haltestelle Birkachstraße - Gesprächstermin und weitere Vorgehensweise
Es ist beabsichtigt, die Bushaltestelle an der ehemaligen Apotheke vor die Schröderhäuser zu verlegen, wo bereits die Haltestelle in Richtung Würzburg existiert. Beide Haltestellen sollten dabei barrierefrei ausgebaut werden.
Gegen die Verlegung haben etliche Bewohner der Schröderhäuser Einwände vorgebracht. Die Verlegung wurde allerdings auch vom Vertreter der APG befürwortet. 2. Bürgermeister Götz, der Bürgermeister Brohm vertrat, empfahl, vor einer Entscheidung das Gespräch mit den Anwohnern zu suchen. Gemeinderätin Kircher von der SPD-Fraktion plädierte, unterstützt von Gemeinderätin Jungbauer (CSU), dafür, gleich die Verlegung der Haltestelle zu beschließen. Die Anwohner hätten in dieser Frage keinen Rechtsanspruch auf Mitbestimmung. Schließlich einigte man sich doch darauf, bei einem Ortstermin die Anwohner zu informieren. Anschließend soll dann im Rathaus abschließend entschieden werden.

3 Rosenstraße - Verlegung der Pflanzgruben Auftragsvergabe
2. Bürgermeister Götz empfahl, die Wurzelstöcke der bereits gefällten Bäume zu entfernen und die Pflanzgruben von 1,60 m auf 0,80 m auf den im Straßenraum befindlichen Teil zu halbieren. Dort sollten dann Sträucher gepflanzt werden. Die Wiederherstellung und Ergänzung des Gehsteigs soll dann im Rahmen der Glasfaserverlegung erfolgen. (einstimmig beschlossen) Ob de halbierte Pflanzgrube ausreicht, erscheint allerdings zweifelhaft.

4 Neubergstraße - Ertüchtigung des Kreuzungsbereichs
Die Kreuzung der Neubergstraße mit der Thoma-Rieder-Straße soll vorerst nicht saniert werden. Zeitnah soll geprüft werden, ob die überdimensionale Asphaltfläche zugunsten von mehr Grün verkleinert werden kann. (einstimmig)

5 Auftragsvergabe zur Schachtrahmenregulierung im Gemeindegebiet Margetshöchheim für 2021
einstimmig gebilligt

6 Informationen Kommunales Förderprogramm
Stellungnahmen zu den Bauvorhaben Untere Steigstraße 9, Dorfstraße 30 und Dorfstraße 44 und Genehmigung einer Pflanzgrube vor dem Anwesen Mainstraße 4
Die seit Jahrzehnten brachliegende Baulücke in der Mitte der Dorfstraße soll eventuell durch eine Mauer und ein Tor geschlossen werden.

7 Informationen und Termine
- Gerhard von Hinten monierte, dass die Parkverbotsschilder auf dem Schulweg im Bereich der Straßen am Grabenhügel und Friedenstraße noch immer nicht aufgestellt wurden, was der Bauausschuss bereits am 8.10.20 beschlossen hatte. Dort wird den Schulkindern durch aufgemalte Fußspuren das Überqueren der Straße empfohlen. Bisher sind diese "Überwege" fast immer zugeparkt. Wir hatte darüber bereits berichtet: das kann missverstanden werden
- Die durch die Baumaßnahme am oberen Hochbehälter entfernte Hecke soll nachgepflanzt werden.
- In den Sommerferien der Kindertagesstätte werden die Container für die Kinderkrippe ausgetauscht und durch einen weiteren Container ergänzt. Inzwischen ist auch klar, dass ein weiterer Container aufgestockt werden kann, wenn die Notgruppe die Verbandsschule wegen der bevorstehenden Umbaumaßnahmen verlassen muss.
- Über den Antrag von Herrn Will-Lutz, durch die Einzeichnung von zwei weiteren Parkplätzen in der Würzburger Straße den Verkehr zu beruhigen, soll bei einem Ortstermin entschieden werden.
- Das Landratsamt hat der Firma Bauriedel für 2021 den Biergartenbetrieb an 9 Wochenenden genehmigt. Im Bauausschuss bestand die Befürchtung, dass sich mittelfristig so ein Gastronomiebetrieb etabliert, was für die heimische Gastronomie problematisch wäre.



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Niederschrift Bauausschuss 6.4.21

sitzungdesbauausschussesmargetshoechheim202104.pdf [196 KB]



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Bauausschusssitzung am 6.4.21

Tagesordnung

1 Ortseinsichten, Schreiben der Anlieger Würzburger Straße zur Umwandlung von Parkplätzen in Kurzzeitparkplätze
Die Anlieger haben sich deutlich gegen Kurzzeitparkplätze im Umfeld des Schreibwarenladens positioniert.
Ortseinsicht Parkplätze vor Schreibwarenladen: Die Begehung der Parksituation vor dem Ladengeschäft in der Würzburger Straße brachte folgende weitere Vorgehensweise:
- Es wird zeitnah ein Gespräch mit der WVV wegen der zunächst provisorisch umzuverlegenden Bushaltestelle vor die sog. Schröderhäuser gesucht. Falls die Umlegung möglich ist und nach einer prov. Phase funktionieren sollte, soll die Haltestelle barrierefrei ausgebaut werden.
- Die vorh. Parkplätze vor dem Ladengeschäft werden neu markiert (Bauhof).
- Die Schaffung von prov. Parkplätzen in der Birckachstraße wird vorläufig hintenangestellt.

2 Bauantrag zum Umbau und Erweiterung eines Mehrfamilienwohnhauses mit Nutzungsänderung von Gewerberäumen, Pointstraße 2, Fl.Nr. 4024
Das Wohnhaus mit dem ehemaligen Anbau einer Bankfiliale soll in ein Mehrfamilienwohnhaus umgebaut werden. Der Flachdachbereich soll verkleinert und aufgestockt werden. Nebengebäude und die Garage werden abgebrochen.
Der Verringerung des Abstandes der Dachgauben untereinander wurde mit 5:0 Stimmen zugestimmt.
Die Tiefe des Balkons auf der Südseite soll auf 1,8m reduziert und das Geländer in einer aufgelösten, offenen Gestaltung hergestellt werden.
Ferner wird das LRA durch die Gemeinde aufgefordert, den Stellplatznachweis in den Bauantragsunterlagen zu prüfen. Seitens des MM-Vertreters wird die Schaffung von lediglich einem
Stellplatz auf eigenem Grund als äußerst kritisch gesehen, gemäß BayBO wären fünf Stellplätze nachzuweisen. Der Bauwerber gibt im Gespräch an, dass von den fünf Wohneinheiten viele durch Senioren ohne Fahrzeug belegt werden.

3 Antrag auf Befreiung zur Errichtung eines Garagentores am vorhandenen Carport, Fl.Nr. 4439/9, Am Scheckert 24
Die beantragte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Oberer Scheckert ist mit 4:1 Stimmen abgelehnt worden.

4 Antrag auf Befreiung von der Gemeindlichen Gestaltungssatzung für die Erneuerung der Dacheindeckung am Hinterhaus, Anwesen Würzburger Str. 10, Fl.Nr. 4020
Dem Antrag auf Befreiung von der gemeindlichen Gestaltungssatzung wurde mit 5:0 Stimmen zugestimmt, wobei festgestellt wurde, dass in diesem konkreten Einzelfall die statisch fragile, mehrfach fachlich eingeschätzte Dachstuhlsubstanz aus Gründen der Lastabtragung keine Ziegeleindeckung zulässt und allein dieser außergewöhnliche Umstand zur
Befreiung führt. Der vorgeschlagenen Ausführung wurde auch durch den Gestaltungsbeauftragten grundsätzlich zugestimmt. Ferner wird festgelegt, dass, sollte das Dach des Zwischenbaus (derzeit in Trapezblech gedeckt) zu sanieren sein, eine der vorhandenen Deckungsmaterialien dort zur Anwendung kommen soll (Ziegel oder Blechelement in Ziegelform).

5 Antrag auf Befreiung von der Gemeindlichen Gestaltungssatzung für die Kaminkopfverkleidung am Anwesen Würzburger Str. 24, Fl.Nr. 3968
Mit 5:0 Stimmen zugestimmt

6 Antrag auf Kostenbeteiligung für die Errichtung einer Einfriedung
An der Grenze zur ehemaligen Obsthalle soll ein Sichtschutzzaun errichtet werden. Der Grenzverlauf soll mit einem Betonleistenstein, auf dem die Einfriedung errichtet wird, ausgebaut werden. Da es sich um eine gemeinsame Grenze mit dem Gemeindegrundstück handelt, wird sich die Gemeinde hälftig an den Kosten für die Leistensteine beteiligen.

7 Antrag der Jagdgenossenschaft auf Wegesanierung
Mit 5:0 Stimmen zugestimmt

8 Sanierung der Feldwege im Bereich "Sandflur"
Mit 5:0 Stimmen zugestimmt

9 Sammelbestellung für Verkehrsschilder
Der Ersatzbeschaffung von Verkehrsschildern und Verkehrsspiegeln im Wert von ca. 7.500 € wurde einstimmig zugestimmt.

10 Informationen zum Kommunalen Förderprogramm
zur Kenntnis genommen

11 Informationen und Termine
Der Vertreter der MM-Fraktion, Sebastian Baumeister, regt nach der Diskussion um Stellplatznachweise beim TOP 2 dringend dazu, von Seiten der Gemeinde eine verbindliche Stellplatzsatzung mit Ablösebeträgen auszuarbeiten und kurzfristig für den Bereich des Sanierungsgebietes zu verabschieden. Entsprechende Satzungsmuster könnten beim
Gestaltungsbeauftragten abgefragt werden. Das Büro betreut mehrere Gemeinden mit entspr. Satzungen und Verordnungen und kann anhand diesbezüglicher Erfahrungswerte sicher gut beraten.
































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Niederschrift Bauausschuss am 2.3.21

niederschriftba2321.pdf [160 KB]



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Bauausschusssitzung am 2.3.21

Tagesordnung

1 Bauantrag für den Neubau einer Dachgaube und einer Terrassenüberdachung, 1179/15, Mainstraße 73
Die Gaube ist nach der neuen Bauordnung genehmigungsfrei. Die geplante Terrassenüberdachung mit den Maßen 4,5 m x 6,10 m ist jedoch wegen ihrer Größe genehmigungspflichtig.
Der Ausschuss stimmte einstimmig zu.
In der letzten Sitzung genehmigte der Bauausschuss einen ähnlichen Antrag. Frau Kircher hatte damals eine Gestaltungssatzung auch außerhalb des Altorts angeregt, um problematische Entwicklungen zu verhindern. Zwischenzeitlich war dies allerdings nicht weiterverfolgt worden.

2 Rosenstraße - Nachbepflanzung der straßenbegleitenden Bäume
Im mittleren Bereich der Rosenstraße stehen einige Bäume halb auf dem Gehsteig und halb im Straßenraum. Dort wurde der Gehsteig durch die Wurzeln angehoben. In der letzten Sitzung konnte sich der Bauausschuss nicht auf das weitere Vorgehen einigen. Deshalb hat die Gemeinde den Baumpfleger Väth um seine Stellungnahme gebeten. Der empfahl die ersatzlose Entfernung der Bäume, da sie dort zu wenig Platz hätten. Im Ausschuss wies MM-Gemeinderat von Hinten darauf hin, dass die Bäume nicht nur eine ökologische Bedeutung hätten, sondern an dieser Stelle auch dazu beitragen sollten, die Geschwindigkeit des Verkehrs zu bremsen.
Man einigte sich schließlich einvernehmlich darauf, die Bäume und deren Wurzeln zu entfernen, das Pflaster anzupassen und statt der Bäume geeignete Büsche wie die Felsenbirne zu pflanzen.
Herr Väth regte auch an, im weiteren Verlauf der Rosenstraße die Bäume gegenüber des Friedhofs freizustellen und die dortige Hecke zurückzunehmen.

Bei diesem Tagesordnungspunkt wurde auch ein Pachtantrag für die Obstgrundstücksteile nördlich und nordwestlich des Beachvolleyballplatzes behandelt, dem der Ausschuss einstimmig entsprach.

3 Neubau des Mainstegs, Versetzung des Schaltschrankes unter dem bestehenden Mainsteg
Umfangreiche Informationen finden Sie hier:
Nur ein Kasten? Allerdings wie die Faust aufs Auge

4 Richtlinie für das Aufgraben öffentlicher Straßen, Wege und Plätze - Aufbruchrichtlinie
Da durch die Glasfaserverlegung im Ort umfangreiche Aufbrucharbeiten stattfinden werden und die Gefahr nicht ordnungsgemäßer Wiederherstellung nicht auszuschließen ist, stimmte der Bauausschuss einstimmig zu.

5 Anträge auf Errichtung von Bootsliegeplätzen auf dem Main, Beteiligung als Träger öffentlicher Belange
einstimmig gebilligt

6 Informationen zum Kommunalen Förderprogramm
Informationen bzw. Förderbescheide zu den Anwesen Dorfstraße 15, Dorfstraße 44 und Würzburger Straße 24

7 Informationen und Termine
- Die dem Sängerverein ursprünglich zugesagte Garage für die Prunksitzungsrequisiten kann momentan nicht auf dem Parkplatz der Margarethenhalle errichtet werden, weil nicht klar ist, ob die Garage überhaupt in der Wasserschutzzone IIIa errichtet werden darf. Ein Ersatzstandort an der Südseite der Margarethenhalle stieß im Gemeinderat auf Ablehnung. Außerdem wurde vorgebracht, dass man erst einmal im Lager über dem Bauhof oder in der Obsthalle nach freien Plätzen suchen soll, da gar keine sperrigen Requisiten mehr untergebracht werden müssten.
- Die Arbeiten für den Glasfaserausbau in Erlabrunn sollen angeblich in Kürze beginnen.



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Niederschrift Bauausschuss am 26.1.21

sitzungdesbauausschusses26121.pdf [283 KB]



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Bauausschusssitzung am 26.1.21

Tagesordnung

1 Ortseinsichten fanden nicht statt. Die Themen wurden im Rathaus behandelt
- Parksituation an der alten Apotheke: In der Würzburger Straße sollen südlich der Einmündung Birkachstraße 2 Parkplätze in Kurzzeitparkplätze (30 Min.) umgewandelt werden. Mittelfristig soll die Bushaltestelle möglicherweise vor die Schröderhäuser verlegt werden.

2 Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Birkäcker 3
Die beantragte Befreiung für das Walmdach ist möglicherweise gar nicht erforderlich, da der Bebauungsplan als Erläuterung "Toskanadach" angibt. Für den Fall, dass das Landratsamt dies anders bewertet, wurde mit 3:2 Stimmen eine Befreiung von den Vorgaben des Bebauungsplans erteilt.
Auch der Verlegung der laut Bebauungsplan vorgeschriebenen Grenzhecke auf das hinzugekaufte Nachbargrundstück genehmigte der Bauausschuss einstimmig.

3 Bauantrag zur Wohnraumerweiterung des Dachgeschosses mit energetischer Sanierung, Fl.Nr. 1201 + 1237/1, Lerchenweg 14 (entfallen, bereits in der letzten Sitzung behandelt)

4 Bauantrag für den Neubau einer Dachgaube und einer Terrassenüberdachung, Sandflurweg 45
Der beantragten Gaube und der Überdachung der Terrasse wurde einstimmig zugestimmt. Das Landratsamt wurde aufgefordert, bei der Überdachung zu prüfen, ob es wegen der Abstandsflächen Probleme gibt. Aus dem Bauausschuss wurde angeregt, für bestimmte Ortsbereiche eine Gestaltungssatzung zu erlassen, um besonders in den Bereichen, in denen die Bebauungspläne aufgehoben wurden, Auswüchse zu verhindern.

5 Vorbesprechung des Konzeptes zur Ausweisung des Baugebiets "Scheckert-Lausrain"
Bei der Vorstellung des Büros Röschert gab es aus dem Bauausschuss deutliche Kritik, was zu umfangreichen Diskussionen führte. Hierzu nehmen wir in den nächsten Tagen ausführlich Stellung.
Informationen zu diesem Tagesordnungspunkt finden Sie jetzt hier: Wie ökologisch darf ein neues Baugebiet werden?

6 Margarethenhalle - Umrüstung der Außenbeleuchtung in LED-Technik (entfallen, bereits in der letzten Sitzung behandelt)

7 Auftragsvergabe Deutsche Glasfaser - Beauftragung einer externen Bauüberwachung
Da es nicht auszuschließen ist, dass die Arbeiten nicht einwandfrei durchgeführt werden, beschloss der Ausschuss einstimmig, ein Ingenieurbüro mit der Bauüberwachung zu beauftragen. Die Kosten belaufen sich auf 23.390 €. Angeblich sollen die Arbeiten bereits im März und nach 6 Monaten abgeschlossen sein.

8 Auftragsvergabe Planungsleistungen - Leitungserneuerung in der Frankenstraße
einstimmig vergeben

9 Verlegung der Pflanzgruben in der Rosenstraße
Da die teilweise im Gehsteig stehenden Bäume in der südlichen Rosenstraße in etlichen Fällen den Gehsteig angehoben haben, war geplant, sie zu beseitigen und stattdessen neue Bäume
im Fahrbahnbereich zu pflanzen. Nun soll geprüft werden, ob es auf der anderen Straßenseite Pflanzmöglichkeiten gibt. Der Bürgermeister will nun die Situation vor Ort zusammen mit dem Bauamt und dem Sachverständigen Herrn Väth die Alternativen prüfen. Die vorhandenen Bäume sollen voraussichtlich noch vor Beginn der Vegetationszeit gefällt werden.

10 Informationen zum Kommunalen Förderprogramm
Förderanträge für Dorfstraße 15

11 Informationen und Termine
- Die Kosten für den Kunstwettbewerb an der Mainpartie belaufen sich auf rund 21.350 €. Hinzu kommen die Kosten für den Ankauf der drei ersten Preise von jeweils 20.000 €.
- Stellungnahmen des Sanierungsbeauftragten für die Schmiedsgasse 1 und Untere Steigstraße 9
- Für die Baumaßnahme Mainstraße 34 wurde eine Befreiung beim Dachüberstand erteilt. Das Landratsamt hatte zusätzlich bemängelt, dass entgegen der Gestaltungssatzung pro Hausseite mehrere Zwerchhäuser vorgesehen sind. der Bauausschuss war der Ansicht, dass die dortigen Bauteile den Charakter einer Gaube hätten und stimmte vorsichtshalber einer Befreiung zu.
- Eine Gemeinderätin monierte die langfristig abgestellten Wohnmobile in der EIWO.
- Auch der Zustand des Beachvolleyballplatzes wurde beanstandet.



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Niederschrift Bauausschuss 15.12.20

niederschriftbauausschuss151220.pdf [265 KB]



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Bauausschusssitzung am 15.12.20

Tagesordnung

1 Bauantrag zum Um- und Ausbau einer bestehenden Scheune mit Errichtung einer Wohneinheit, Fl.Nr. 198, 199/2 + 200, Mainstraße 34
Das Bauvorhaben war bereits in der Sitzung vom 28.5. positiv zur Kenntnis genommen worden. Damals lag allerdings die Stellungnahme des Sanierungsbeauftragten noch nicht vor. Inzwischen ist dies erfolgt. Wegen dessen Stellungnahme musste die Planung noch einmal überarbeitet werden. Eine Befreiung war deshalb nur wegen der Gaubenbreite erforderlich, da diese normalerweise kleiner als die der darunter liegenden Fenster sein muss. Der Ausschuss stimmte dem Bauantrag und der Befreiung einstimmig zu.

2 Bauantrag zur Erweiterung des Einfamilienwohnhauses mit Nutzungsänderung, Fl.Nr. 2106/15, Thoma-Rieder-Straße 3
Da im Zuge des Umbaus zum Nachbarn hin das Gelände nennenswert aufgefüllt werden soll, gibt es nachbarrechtliche Probleme. Ursprünglich ließ dort der Bebauungsplan lediglich eine maximale Geländeauffüllung bis zu einem Meter zu. Da praktisch alle älteren Bebauungspläne vor einiger Zeit aufgehoben worden waren, müssen sich jetzt bauliche Maßnahmen nach der Situation im Umfeld richten. Der Nachbar bemängelte, dass eine Erhöhung um 1,73 m zusammen mit der vorgesehenen Grenzhecke wegen der voraussichtlichen Höhe von fast 4 m eine deutliche Beeinträchtigung seines Grundstücks bedeute. Die Verwaltung und der Bürgermeister argumentierten, dass die Grenzabstände für die Gemeinde nicht relevant seien und empfahlen deshalb die Zustimmung. Dem schloss sich der Bauausschuss bei Enthaltung einer Gemeinderätin wegen persönlicher Befangenheit einstimmig an. In diesem Zusammenhang ist vielleicht von Belang, dass das Landratsamt seit einiger Zeit auch keine Grenzabstände mehr überprüft, so dass ein Nachbar faktisch nur noch den Rechtsweg beschreiten kann. Es war zwar im Gespräch, das Landratsamt um eine Stellungnahme zu den Grenzabständen aufzufordern, im Beschluss wurde dies allerdings nicht mehr berücksichtigt.

3a Bauantrag zur Generalsanierung und Erweiterung der Grund- und Mittelschule Margetshöchheim, Fl.Nr. 1406, Friedenstraße 1
Der Ausschuss stimmte dem Bauantrag einstimmig zu. Änderungen wird es vor allem im mittleren Trakt geben, der aufgestockt wird und von dem u.a. über Aufzüge die barrierefreie Erschließung der einzelnen Trakte erfolgt. Der Baubeginn soll 2022 erfolgen, die Bauzeit dürfte 4 Jahre betragen. Für die Schule, die Turnhalle und die Außenanlagen rechnet man mit Kosten in Höhe von 25 Mio. €.

3b Bauantrag Lerchenweg 14 (nachgereicht)
einstimmig angenommen

4 Margarethenhalle - Umrüstung der Außenbeleuchtung in LED-Technik
siehe unseren Bericht vom 16.12.:
Da geht einem ein Licht auf ...

5 Auftragsvergabe und Vertragsabschluss für hoheitliche Bestattungsdienstleistungen in der Gemeinde Margetshöchheim
Da das bisher zuständige Bestattungsinstitut gekündigt hat, wurde die Leistung neu ausgeschrieben. Von 8 angeschriebenen Instituten kamen lediglich drei Angebote. Der Gemeinderat erteilte den Auftrag einstimmig an den wirtschaftlichsten Anbieter. Die Auftragssumme und der beauftragte Anbieter wurden wegen des Datenschutzes erst in der nichtöffentlichen Sitzung genannt. Diese von den staatlichen Stellen vorgegebene Praxis ist reichlich merkwürdig. Bei dem vorliegenden Auftrag dürfte es die meisten Bürger herzlich wenig interessieren, wer zu welchen Konditionen den Auftrag erhalten hat. Bei anderen Projekten kann es allerdings für die Bürger durchaus interessant sein, wer den Auftrag erhalten hat. Offensichtlich wird das Informationsrecht der Bürger mit Hilfe des Datenschutzes immer häufiger ausgehebelt.

6 Informationen Kommunales Förderprogramm
Die Förderung für Sanierungsmaßnahmen nach dem Kommunalen Förderprogramm für die Anwesen Erlabrunner Straße 24 und Dorfstraße 15 wurde zur Kenntnis genommen.

7 Informationen und Termine
- Zur Diskussion stand auch die Reinigung der Toilettenanlage auf dem Parkplatz Ludwigstraße. Der Ausschuss beschloss, vorläufig erst einmal einen Reinigungsvertrag für 2 Tage in der Woche abzuschließen.

- Erheblichen Diskussionsbedarf gab es wegen der Absicht der Verwaltung, die Variante 2 der vorläufigen Planung für das Baugebiet Scheckert-Lausrain zur Abstimmung mit dem Landratsamt dort vorzulegen. Dem Bürgermeister und der Verwaltung ging es wohl vor allem darum, mit dem LRA abzuklären, wie man das Baugebiet trotz der dort kartierten Biotope realisieren kann. Sebastian Baumeister (MM) und Daniela Kircher (SPD) äußerten sich mit Nachdruck gegen die vorgelegte Variante. Frau Kircher sprach - unterstützt von Gemeinderat Baumeister - von einer reinen Ingenieursplanung mit problematischem Zuschnitt, die in die heutige Zeit nicht mehr passe. Erforderlich sei vielmehr ein Rahmenplan mit Grundlagenermittlung, in dem u.a. die Topographie und die Belange des Naturschutzes berücksichtigt werden müssten. Sinnvoll sei es zudem, angesichts der verstärkten Nachfrage nach Wohnraum auch Reihenhaus- und Mietwohnungsbau zu berücksichtigen. Bürgermeister Brohm war von dem Vorstoß alles andere als begeistert und hielt die Diskussion über die grundlegende Gestaltung des Baugebiets erst zu einem späteren Zeitpunkt für angebracht. Zeitweise dachte er sogar daran, die Diskussion abzubrechen und seinen Antrag zurückzuziehen. Der Bürgermeister verwies auch darauf, dass das sich im Süden anschließende seit Jahren bebaute Baugebiet Scheckert ebenfalls in der Biotopkartierung vorhanden war und trotzdem bebaut werden konnte. Ob das heutzutage eine Empfehlung dafür sein kann, mit den hier vorliegenden Biotopflächen ebenso zu verfahren, muss man allerdings kritisch hinterfragen. Zur Erläuterung wäre noch anzufügen, dass die MM nur bereit war, der bislang im Flächennutzungsplan vorgesehenen Baugebietsfläche zuzustimmen. Die Erweiterung nach Westen, in der die kartierten Biotopflächen liegen, hat die MM bekanntlich abgelehnt. Planskizze Scheckertbaugebiet

Es dürfte bekannt sein, dass wir der Vorliebe von Gemeinderätin Kircher für umfangreiche Planungen in der Vergangenheit teilweise kritisch gegenüberstanden. In diesem Fall kann man sie jedoch nur voll unterstützen, zumal man sich heute von einer vielleicht früher üblichen Standardplanung verabschieden sollte. Auf Vorschlag von Sebastian Baumeister wird der Plan nun dem Landratsamt lediglich als Ideenskizze vorgelegt.



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Planskizze Scheckertbaugebiet


Biotope rot schraffiert 



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Niederschrift Bauausschuss am 17.11.20

sitzungdesbauausschussesmargetshoechheim202011.pdf [274 KB]



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Bauausschusssitzung am 17.11.20

Tagesordnung:

1 Ortseinsichten
-
Da die Feuerwehr für im Notfall eintreffende Feuerwehrkräfte genügend Parkraum bereitstellen muss, soll in Zukunft für die Allgemeinheit lediglich der Parkplatz auf Höhe und hinter den Tennisplätzen zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass die Zufahrt zu diesen Parkplätzen in Zukunft nur noch über eine neu zu schaffende Einfahrt auf Höhe der Anlieferzufahrt von Tegut möglich sein wird. Das wird nicht ganz unproblematisch sein, da dort häufig Omnibusse warten und Sattelschlepper in die Tegutzufahrt rangieren. Diese LKW könnten dann zwar in den Parkplatz einbiegen und rückwärts in die Tegutzufahrt zurückstoßen. Das würde jedoch bedeuten, dass die Fahrzeuge erst in der ganzen Länge auf den Parkplatz fahren müssten, was natürlich auf Kosten einiger Parkplätze ginge. Das Problem der wartenden Busse wäre dann aber immer noch nicht gelöst.
- Wegen der beengten Verhältnisse und der daraus resultierenden Unfälle soll an der Kreuzung der Ludwigstraße mit der Gartenstraße das Parken auf Höhe der Haus-Nr. 9 unterbunden werden.
- Wegen der Schäden am Gehsteigbelag durch Bäume am Rande der Rosenstraße hatte ein Baumgutachter die ersatzlose Entfernung vorgeschlagen Fallen die Bäume in der Rosenstraße? . Nun sollen die Bäume durch Tiefwurzler ersetzt werden, die weiter im Straßenraum stehen sollen.

2 Tektur zur Baugenehmigungsplanung zum Umbau einer Scheune zu Wohnnutzung, Fl.Nr. 188, Mainstraße 22
Der Bauantrag wurde bereits einmal im Bauausschuss behandelt und damals u.a. abgelehnt, weil er nicht den Vorgaben der Gestaltungssatzung entsprach. Nach einer Tektur gab es diesmal keine baurechtlichen Bedenken. Deshalb waren keine Befreiungen erforderlich. Der Eigentümer des Nachbargrundstücks hatte den Bauantrag nicht unterschrieben.
Die zusätzlich erforderliche sanierungsrechtliche Zustimmung der Gemeinde wurde allerdings auch diesmal einstimmig nicht erteilt. Die Gemeinde befürchtet, dass durch die Baumaßnahme der auf dem Nebengrundstück geplante Betrieb einer Gaststätte in Frage gestellt werden könnte.

3 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garagen, Fl.Nr. 4438/3, Am Scheckert 29
Für das auf dem Grundstück geplante Haus in Holzbauweise waren einige Befreiungen erforderlich. Die Höhe der Stützmauer war bereits im Vorfeld der Sitzung verringert worden.
Der Überschreitung der Wandhöhe von 6,5 m auf 7,29 m wurde vorsorglich einstimmig zugestimmt. Möglicherweise handelt es sich gar nicht um eine Überschreitung, wenn man von der genehmigten Geländehöhe ausgeht. der Abweichung der Dachneigung (22° statt 32°) wurde ebenfalls einstimmig zugestimmt, um die Belichtung der Fenster im Obergeschoss zu gewährleisten.
Auch der Holzbauweise wurde einstimmig zugestimmt, nachdem zugesichert wurde, die Holzfassade grau zu streichen. Das Bauvorhaben scheiterte bereits einmal, weil im Bebauungsplan ein Außenputz vorgeschrieben ist. Die Bauwerberin war bereits damals ihrer Zeit voraus, als sie die ökologische Holzbauweise favorisierte. Es ist zu begrüßen, dass der Bauausschuss einsah, dass Bebauungspläne nicht für die Ewigkeit festgenagelt sein müssen.

4 Anzeige der Beseitigung für den Abriss des Anwesens Schmiedsgasse 1, Fl.Nr. 94
Der Abriss wurde wegen der positiven Stellungnahme des Sanierungsarchitekten mit 4:0 Stimmen genehmigt. Ein Bauausschussmitglied nahm wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teil. Ebenfalls mit 4:0 Stimmen wurde festgelegt, dass der Straßenraum der Schmiedsgasse mit einem Hoftor geschlossen werden muss.

5 1. Änderungsantrag mit Verschieben des gesamten Baukörpers nach Süden, Fl.Nr. 1511, Am Grabenhügel 1 A
D
a sonst eine Stützmauer auf dem Nachbargelände gefährdet werden könnte, soll das Haus um 1,75 m nach Süden gerückt werden. (einstimmig gebilligt)

6 Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Zaunes, Fl.Nr. 2241/18, Friedenstraße 80
Da auch andere Grundstücke im Baugebiet Zeilweg abweichend vom Bebauungsplan mit Stabgitterzäunen eingefriedet sind, stimmte der Ausschuss der Errichtung eines anthrazitfarbenen Stabgitterzauns zu.

7 Parkettboden der Margarethenhalle - Stellungnahme Sachverständiger
Das Parkett in der Margarethenhalle wies häufig nach Veranstaltungen Kratzer und andere Schäden auf. Deswegen wurde oft nur ein Teil der Kaution an die Mieter zurückgezahlt. Ein Gutachter stellte nun fest, dass eine Neuversiegelung auf etwa 18.000 € käme. Mit ähnlichen Kosten wäre zu rechnen, wenn das Parkett abgeschliffen und geölt würde. Der Sachverständige stellte jedoch fest, dass es sich bei den Schäden um Ergebnisse einer üblichen Nutzung handele. Das Parkett sei insgesamt gut gepflegt und in einem guten Zustand. Deshalb entschied der Bauausschuss, erst einmal nichts zu unternehmen und die einbehaltene Kaution zurückzuzahlen.

8 Informationen zum Kommunalen Förderprogramm
- Förderungen nach der Altortförderung gingen an Maßnahmen in der Mainstraße 31 und der Dorfstraße 15.
- Beim Döner in der Dorfstraße 29 sollen zwei 1,2 m breite Markisen angebracht werden, die 1 m in den Straßenraum ragen, was nach der Feststellung des Altortsanierungsarchitekten nach der Gestaltungssatzung zulässig ist. Ein gravierendes Problem dürfte allerdings sein, dass dort im Kurvenbereich die Straße sehr eng ist, so dass besonders beim Passieren von LKW mit Beschädigungen zu rechnen ist. Markisen mögen im Gehsteigbereich durchaus verträglich sein. In der Dorfstraße gibt es jedoch keinen Gehsteig.

9 Informationen und Termine
Nächste Bauausschusssitzung am 15.12., 18 Uhr



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Niederschrift Bauausschuss am 8.10.20

sitzungdesbauausschussesmargetshoechheim202010.pdf [205 KB]



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Bauausschusssitzung am 8.10.20

Tagesordnung:

1 Ortseinsichten
Auf Grund von Anregungen der MM besichtigte der Bauausschuss einige Stellen, an denen mehr Sicherheit für Fußgänger und besonders Kinder geschaffen werden sollte.
- Auf der Höhe von Tegut lädt bislang eine rot markierte Fläche zum Überqueren der Straße ein. Der Ausschuss sprach sich dort lediglich für die Erhöhung der davor liegenden Bodenschwelle aus, die den Verkehr von der Kreuzung mit der Staatsstraße herunterbremsen soll. Zusätzlich soll die rote Fläche auf der Straße ergänzt werden.
- Am Grabenhügel und in der Friedenstraße sollen die beiden Leitmarkierungen für die Schulkinder besser abgesichert werden (s. das kann missverstanden werden ). So sind in diesen Bereichen Parkverbote vorgesehen, um eine Behinderung durch parkende Fahrzeuge auszuschließen.
- Im Rathaus besichtigte der Ausschuss das bisherige Appartement im Dachgeschoss, was für die Erweiterung des Archivs genutzt werden soll. Für die Renovierung wird mit folgenden Beträgen gerechnet: Sanitärarbeiten 4060 €, Elektroarbeiten 3830 €, Malerarbeiten 1560 €, für die Erneuerung des Bodenbelags gibt es noch keine Angebote.

2 Bauantrag zur Nachgenehmigung einer Dachgaube, Fl.Nr. 3932/27, Nelkenweg 11
Bei dem Haus bestanden ursprünglich Bedenken gegen die vor etlichen Jahren fast auf der Grundstücksgrenze errichtete Gaube wegen des Brandschutzes. Der Eigentümer konnte zwischenzeitlich ein Gutachten vorlegen, in dem die Erfüllung der Brandschutzauflagen attestiert wird. Da die Gaube alles andere als ein städtebauliches Highlight ist, stand zusätzlich die Frage im Raum, ob dadurch gegen das Verunstaltungsverbot verstoßen wurde. Deswegen lehnte der Bauausschuss mit 4:1 Stimmen den nachträglichen Bauantrag ab. Der Klarheit halber muss festgestellt werden, dass die Gaube nicht vom derzeitigen Eigentümer errichtet wurde.

3 Bauantrag zum Neubau eines Betriebsgebäudes, Fl.Nr. 4395, Zeller Straße 15
Ein örtliches Handwerksunternehmen hat die Absicht, wegen der räumlichen Enge am derzeitigen Standort, langfristig seinen Betrieb in die Zeller Straße zu verlagern. bvzellerstrasse15lageplan.pdf [75 KB]
einstimmig gebilligt

4 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Fl.Nr. 1467, Untere Steigstraße 16
Das Gebäude liegt am Rande des Sanierungsgebiets und stellt die Erweiterung eines Gebäudes dar, das vor einigen Jahren den Bauausschuss beschäftigte, da das Dach entgegen des genehmigten Bauplans nicht mit Ziegeln, sondern mit Blechelementen eingedeckt ist. Damals billigte der Ausschuss nachträglich den offensichtlichen Verstoß gegen die Baugenehmigung und den städtebaulichen Sündenfall. Lediglich Bürgermeister Brohm und der damalige MM-Vertreter im Bauausschuss Peter Etthöfer stimmten gegen die nachträgliche Genehmigung dieser Bausünde. Die 2 CSU-Vertreter und der Vertreter der SPD drückten beide Augen zu.
Den Anbau mit dem mit Flachdach versehenen Vorbau genehmigte der Bauausschuss einstimmig. Er wies allerdings darauf hin, dass eine weitere Abweichung bei der Dacheindeckung diesmal nicht mehr toleriert wird.

5 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Fl.Nr. 4438/2 und 4438/3, Am Scheckert 29 und 31
kurzfristig zurückgezogen

6 Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Stabgitterzaunes, Fl.Nr. 2241/18, Friedenstraße 80
Der Bauherr beantragt, abweichend von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Zeilweg„ einen Stabgitterzaun zu errichten. Im Bebauungsplan Zeilweg sind allerdings lediglich Jäger -, schmiedeeiserne-, Rancher- und lebende Zäune bis max. 1,30 m Höhe zulässig. Der Antragsteller verweist darauf, dass im fraglichen Gebiet abweichend vom Bebauungsplan bereits etliche solche Zäune vorhanden sind.
Der Ausschuss will vor einer Entscheidung erst weitere Informationen über den geplanten Zaun einholen und regte an grüne Elemente zu verwenden.

7 Antrag auf Zustimmung nach § 68 TKG für die Breitbandversorgung in Margetshöchheim und Erlabrunn
Die Deutsche Glasfaser beabsichtigt, die Glasfaser-Verbindung von Margetshöchheim nach Erlabrunn auf dem östlich der St 2300 verlaufenden Feldweg zu realisieren, der in der engeren Wasserschutzzone liegt. Das Kabel soll teilweise in offener Bauweise und teilweise im Bohrspülverfahren verlegt werden. Auf der Erlabrunner Gemarkung soll das Kabel im Straßenbankett neben dem Naherholungsgebiet verlegt werden, was der Ausschuss einstimmig genehmigte. Es fragt sich schon, warum dies nicht auch in der Margetshöchheimer Flur gehen soll. Kurz vor der Sitzung hatte die Glasfaser Deutschland auch noch die Zustimmung für eine weitere zusätzliche Verlegung in Margetshöchheim-Süd beantragt. Der Ausschuss stimmte ohne Gegenstimmen zu.

8 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung für die Errichtung einer Photovoltaikanlage, Würzburger Straße 4
Der Antragsteller will auf seinem Dach eine Photovoltaikanlage errichten. Nach der Gestaltungssatzung sind solche Anlagen als Einzelmaßnahme zulässig, wenn sie nicht von der Straße her einsehbar sind. Davon betroffen sind 6 Module auf der Westseite, die in einem kurzen Abschnitt des Grabenwegs (12-14 qm) einsehbar sind.
Der Eigentümer legte als Alternative eine Verlegung der PV-Elemente auf die Nordseite oder über die Gauben vor, so dass sie praktisch gar nicht mehr zu sehen sind. Obwohl der Eigentümer die Anlage sehr zeitnah installieren will, wollte der Ausschuss auf Anregung von Gemeinderätin Kircher erst noch die Zustimmung des Sanierungsbeauftragten einholen. Wenn man bedenkt, welche Abweichungen von der Altortgestaltungssatzung bisher alles genehmigt wurden, hätte man hier durchaus etwas großzügiger sein können.

9 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen der Gemeindlichen Gestaltungssatzung für die Errichtung eines Dachliegefensters, Erlabrunner Str. 20
Die Antragstellerin will zur besseren Belichtung des Wohnraums im Dachgeschoss Ihres Hauses, neben der Dachgaube auf der Westseite ein Dachliegefenster in der Größe 44x55 cm einbauen. Das Fenster soll die bestehenden Glasziegel ersetzen. Nach der Gemeindlichen Gestaltungssatzung sind pro Dachseite maximal ein Dachflächenfenster in der Größe bis max. 65x100 cm erlaubt, sofern dieses zur Belichtung von Wohnraum dient und vom öffentlichen Raum nicht einsehbar ist.
Die Größe und die Anzahl der Dachflächenfenster entsprechen der Gemeindlichen Gestaltungssatzung. Das geplante Dachflächenfenster ist jedoch von der Erlabrunner Straße aus sichtbar, daher wird ein Antrag auf Befreiung gestellt. Der Sanierungsbeauftragte sprach sich gegen eine Ausnahmegenehmigung aus und schlug stattdessen eine weitere Gaube für die Belichtung aus. Die Bauherrin akzeptierte diesen Vorschlag.

10 Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Margetshöchheim - Umverlegung der Zufahrt zum Pendlerparkplatz
Vor einer Entscheidung soll die Situation vor Ort noch einmal abgeklärt werden.

11 Nachgenehmigung Auftragsvergabe Dachdeckerarbeiten an der Unterstellhalle - Parken an der Ludwigstraße
Am Rande des Parkplatzes in der Ludwigstraße musste noch die Bedachung der neben dem Friedhof liegenden Unterstellhalle hergestellt werden. Um den Baufortschritt nicht zu verzögern, wurden die Dachdeckerarbeiten ausgeschrieben und der Bieter mit dem günstigsten Angebot vom Bauausschuss im Umlaufverfahren mit den Arbeiten beauftragt.
Ordnungshalber wurde die Vergabe vom Bauausschuss nun einstimmig nachgenehmigt.

12 Nachgenehmigung Auftragsvergabe Gehwegausbau Friedenstraße - Verbandsschule
In den letzten Wochen wurde die Schule im Zuge der staatlichen Förderung für die IT-Ertüchtigung durch die Telekom an das Glasfasernetz angeschlossen. Dabei wurde das Kabel im Gehweg von der Birkachstraßenbrücke bis zur Schule verlegt und der 1,25 m breite Weg in einer Breite von 60 cm aufgebrochen. Da der Weg in einem schlechten Zustand ist, ließ die Gemeinde auch die Restfläche zu den Konditionen, die die Baufirma mit der Telekom vereinbart hat, erneuern. Per Umlaufbeschluss hat dem der Bauausschuss zugestimmt und nun einstimmig nachgenehmigt.

13 Frankenstraße - Rohrbruch und weitere Vorgehensweise
Bereits im August sorgte ein Rohrbruch der alten Guss-Hauptleitung in der Frankenstraße für eine Fahrbahnabsenkung. Nach der Reparatur kam es wenige Meter weiter in der brüchigen Leitung zu einem weiteren Rohrbruch, so dass die Gemeinde beabsichtigt, die Leitung auf ca. 315 m Länge bis zur Ortsgrenze Zell zu erneuern. Das Technische Bauamt hat dafür bereits die ungefähren Kosten ermittelt.
Der Ausschuss stimmte der Erneuerung einstimmig zu. Die Planung soll durch ein Planungsbüro erfolgen. Die Mittel sollen im Haushalt für 2021 eingestellt werden.

14 Informationen Kommunales Förderprogramm
Der Ausschuss nahm die Förderung von Gewerken in der Dorfstraße 15 und die Farbgebung für die Dorfstraße 44 zur Kenntnis. Ebenso wurde die Förderung für das Tor in der Erlabrunner Straße 2 zur Kenntnis genommen, das mit dem Altortpreis 2018 ausgezeichnet worden war. erlabrunnerstr2tornach.pdf [397 KB]

15 Informationen und Termine
Der Bürgermeister informierte den Ausschuss über die Vorschläge des Sanierungsbeauftragten für das Balkongeländer und das Vordach in der Mainfähre 3 sowie über die geplante Wärmepumpenanlage zur thermischen Nutzung des Grundwassers in der Dorfstraße 15.
Informiert wurde auch über zwei Stellungnahmen des Baumsachverständigen Väth, der die ersatzlose Entfernung der Bauminseln in der Rosenstraße empfohlen hat. Seine Stellungnahme zum Vorgehen wegen des Wurzelhubs am Radweg zwischen dem Steg und dem Spielplatz finden Sie hier: bv0472020aktennotizgespraechherrvaethpappelnam.pdf [33 KB]
Informationen zu einem geplanten Außenkamin in der Würzburger Straße finden Sie hier: Gilt die Gestaltungssatzung für alle?



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Niederschrift Bauausschuss am 11.8.20

sitzungdesbauausschussesmargetshoechheim202008.pdf [183 KB]



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Bauausschusssitzung am 11.8.20 Tagesordnung

Tagesordnung

1 Errichtung einer Gaube, Fl.Nr. 3932/27, Nelkenweg 11, Anfrage des Landratsamtes Würzburg zum gemeindlichen Einvernehmen
Der Vorgang wurde bereits in der Julisitzung das Bauausschusses kurz behandelt. Die Gemeinde hatte die Errichtung der Gaube bereits 2012 dem Landratsamt zur Überprüfung gemeldet. Im Juni hat die Behörde nun für die Beseitigung dr Gaube eine Frist gesetzt. Zum Zeitpunkt der Errichtung entsprach die Gaube offensichtlich nicht den Bauvorschriften. Mittlerweile wurde der damals gültige Bebauungsplan wie auch andere ältere Bebauungspläne aufgehoben. Aktuell stehen der Gaube wohl vor allem noch brandschutzrechtliche Gründe im Wege, da sie zum Nachbarhaus nur einen Abstand von wenigen Zentimetern einhält.
Da die Eigentümer kurzfristig für die vorhandene Gaube einen Bauantrag eingereicht haben, der noch nicht geprüft werden konnte, wurde der TOP zurückgstellt.

2 Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung von zwei Bürogebäuden, Fl.Nrn 2325/2 - 2331/1, Einfahrt Zeilweg
Die Gemeinde beabsichtigte seit einiger Zeit, das Gelände an der Zeilwegeinfahrt, das bis auf ein Grundstück in ihrem Eigentum ist, gewerblich zu nutzen. Da das Gebiet in der Wasserschutzzone IIIA liegt, stand dem jedoch die Wasserschutzgebietsverordnung entgegen: "Ausweisung neuer Baugebiete im Rahmen der Bauleitplanung verboten."
Bei einem Behördentermin Anfang Juli im Landratsamt wurde dem Bürgermeister signalisiert, dass möglicherweise dort Einzelvorhaben genehmigt werden könnten. Eins Salamitaktik will man angeblich nicht zulassen. Man empfahl der Gemeinde, erst einmal Voranfragen einzureichen. Offensichtlich soll dies nun für einen Interessenten erfolgen, der den Bedarf von etwa 1000 qm für Büronutzung angemeldet hat. Außerdem will die Gemeinde dort ein Streuobstzentrum ansiedeln. Die MM steht einer Bebauung in der Wasserschutzzone und besonders auch am durch das Streuobstgebiet geprägten Ortseingang kritisch gegenüber. Schließlich hat das sog. Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK), das die Gemeinde für viel Geld hat erstellen lassen, besonderen Wert auf ein landschaftsverträgliches Entree gelegt, um die üblichen hässlichen Ortsränder zu vermeiden. Und noch etwas sollte man nicht übersehen: Die Gemeinde hatte ursprünglich in diesem Gebiet drei bis maximal 4 gewerbliche Bauten vorgesehen. Wenn man nun als sog. "Einzelmaßnahmen" schon 2 Bauten einplant, dann ist bereits die Hälfte des Gebiets verplant. Da braucht man gar keine Salamitaktik mehr, wenn man sich bereits über die halbe "Wurst" hergemacht hat.

Für die MM wies Gerhard von Hinten darauf hin, dass der Wasserschutz Vorrang haben müsse. Solange nicht alle Alternativen geprüft seien, könne man keine Entscheidung treffen. Er beantragte außerdem, dass bei so einer wichtigen Frage der Gemeinderat entscheiden solle. Bürgermeister Brohm wies dies zurück, da sich der alte Gemeinderat bereits für die Bebauung entschieden habe. Der Ausschuss lehnte die Zurückverweisung an den Gemeinderat mit 1:4 Stimmen ab. Für die Bauvoranfrage stimmten 4 der 5 Bauausschussmitglieder.


3 Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Lagerplatzes in einen gastronomischen Außenbetrieb "Biergarten", Fl.Nr. 4385, Zeller Straße 21
Wie wir bereits berichtet haben Bekommt Margetshöchheim einen Biergarten? , plant die Fa. Bauriedel ihr Betriebsgelände vorläufig an 9 Wochenenden als Biergarten mit 600 Sitzplätzen zu nutzen. Für PKWs sind 65 Stellplätze vorgesehen. Sperrstunde soll um 22 Uhr sein.
Bürgermeister Brohm informierte, dass in der Coronazeit nur für 400 Besucher Sitzmöglichkeiten vorgesehen seien. Weiterhin wurde bekannt, dass nach der Coronazeit der Biergarten dreimal im Jahr für jeweils maximal 3-4 Tage geöffnet sein soll. Angeblich gebe es keine Einwände von Seiten der Nachbarn. Unter diesen Voraussetzungen stimmte der Ausschuss dem Antrag einstimmig zu.

4 Bauantrag zur Nutzungsänderung DG mit Einbau einer Gaube, Fl.Nr. 3085, Birkachstraße 9
einstimmig gebilligt

5 Antrag auf Abweichung von der Gemeindlichen Gestaltungssatzung bezüglich der Dachliegefenster am Anwesen Dorfstr. 44, Fl.Nr. 36
Da eines der 3 Dachliegefenster wegfällt, stimmte der Ausschuss einstimmig in Abweichung von der Gestaltungssatzung dem Einbau von 2 Dachflächenfenstern zu. Sicherheitshalber weisen wir darauf hin, dass vorhandene Dachflächenfenster ihren Bestandsschutz verlieren, wenn die Dachfläche erneuert wird.

6 Nachgenehmigung Schlussrechnung - Asphaltrissesanierung Gemeindestraßen
einstimmig gebilligt

7 Verkehrsrechtliche Anordnungen
Da bei der letzten Bauausschusssitzung und im Gemeinderat etliche Verkehrsprobleme angesprochen worden waren, gab es eine Begehung mit dem Verkehrsberater der Polizei. Er sah die Voraussetzung für die von der MM beantragte Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs im Umfeld des Sportheims (Straße "Am Sportplatz" Richtung Grillplatz und Richtung Würzburger Straße) nicht für gegeben. Stattdessen sollten eine Mittellinie, Richtungspfeile und Farbmarkierungen den Verkehr lenken. Man kann sich allerdings schwer vorstellen, dass die Vorschläge des Verkehrsberaters die problematische Situation entschärfen können, wenn demnächst der Verkehr wegen der Stegbaustelle zur Würzburger Straße hin umgeleitet wird. Die Vorschläge betreffen nämlich offensichtlich nur die Umleitung des Radverkehrs, nicht aber mögliche Gefahrensituationen, die durch das Aufeinandertreffen von PKWs und Radfahrern auf engstem Raum vorprogrammiert sind Wie wird der Radverkehr umgeleitet? und 12bv0392020lageplanamsportplatz.pdf [116 KB] (Lageplan).
Bei der Begehung kam auch die Situation an der Einmündung vom Baugebiet Birkäcker in die untere Birkachstraße zur Sprache. Dort soll durch ein eingeschränktes Halteverbot auf einer Länge von 20 m die Übersichtlichkeit verbessert werden, was bereits gestern umgesetzt wurde. Zusätzlich soll durch einen aufgemalten Rechen an der Ausfahrt des Baugebiets auf die Rechts-vor-links-Regelung hingewiesen werden.
Bei einem Ortstermin bei der nächsten Bauausschusssitzung soll die Frage von Zebrastreifen an der Verbandsschule und bei Tegut abgeklärt werden, die von der Polizei abgelehnt werden.
Auf dem Streetballplatz am Sportheim sollen in der Bauzeit für den neuen Steg 5 bis 7 Parkplätze entstehen.
Bei dem Termin mit Behördenvertretern wurde auch eine Unterführung der Staatsstraße auf Höhe des Ärztehauses angesprochen, um die Verbindung von Margetshöchheim-Süd zum Main zu verbessern. Angesprochen wurde auch eine Linksabbiegerspur mit Ampel aus Richtung Zell hin zum Baugebiet Scheckert, was vom Straßenbauamt nicht generell abgelehnt wurde.. Die hierfür erforderliche Straßenverbreiterung samt Ampel wird natürlich nicht ganz billig. Da wenige Meter weiter eine Brücke die Verbindung zu Margetshöchheim-Süd herstellt, fragt sich, ob der Aufwand für eine zusätzliche Abbiegespur tatsächlich zu vertreten ist.

Auf die gravierenden Probleme, die beim Ausbau der barrierefreien Bushaltestellen am Ärztehaus auftreten werden, berichten wir gesondert.

8 Informationen Kommunales Förderprogramm

9 Informationen und Termine



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Bauausschusssitzung Niederschrift 1.7.20

sitzungdesbauausschussesmargetshoechheim202007.pdf [200 KB]



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Bauausschusssitzung am 1.7.20

Tagesordnung:

1 Ortseinsichten (Neuer Friedhof, geplantes Baugebiet Scheckert-Lausrain)
Neuer Friedhof: Da der neue Friedhof von Anfang an viel zu groß war, denkt die Gemeinde an eine Verkleinerung. Bei der Ausweisung des Baugebiets Langellern wurde damals das Gebiet, das wegen der zu erwartenden Emissionen durch die Neubaustrecke der Bahn nicht zu bebauen war, als Friedhof ausgewiesen. Bürgermeister Brohm denkt jetzt offensichtlich daran, das anonyme Gräberfeld im Süden des Friedhofs (direkt unterhalb der Bahnstrecke) nach Norden hinter die Aussegnungshalle zu verlegen. Dazu müssten jedoch die bisher im anonymen Gräberfeld bestatteten Urnen exhumiert und umgebettet werden. Ob dies überhaupt realisiert werden kann, ist derzeit noch unklar. Bürgermeister Brohm hält sich momentan noch bedeckt und hat noch nicht verlautbaren lassen, was mit der dann frei werdenden Fläche geplant ist. Es spricht jedoch einiges dafür, das dort an eine bauliche Anlage gedacht ist. Wohnhäuser können es wegen der direkten Nähe zur Bahnstrecke sicher kaum sein.
Bei dem Ortstermin wurde auch über die Erneuerung der Eingangstore zum Friedhof gesprochen. Eine Erneuerung der Holztore dürfte etwa 10.000 € kosten.
Thema waren auch die mit Gras und Moos zugewachsenen Wege im Friedhof. Der Bürgermeister will die Wege erneuern und mit einem pflegleichten Belag versehen. Aus dem Ausschuss kam der Einwand, dass man doch vor einigen Jahren erst eine teuere Maschine mit einem Drahtbesen zur Pflege der Wege angeschafft habe.

Baugebiet Scheckert-Lausrain: Bei einem Termin im Landratsamt am 1.7. wurde durch Bürgermeister Brohm eine Erweiterung des Baugebiets Richtung Norden zur Bachwiese hin angesprochen. Das Landratsamt soll sein Einverständnis signalisiert haben.

Parksituation am Sportheim: Da durch den Neubau des Mainstegs ab dem Herbst der provisorische Parkplatz am Fahrweg nicht mehr genutzt werden kann, wird es im Umfeld des Sportplatzes zu erheblichen Parkproblemen kommen. Durch Schilder soll auf die Parkplätze am neuen Friedhof hingewiesen werden. Außerdem soll das Streetballfeld zum Grillplatz verlegt und der bisherige Standort als Parkmöglichkeit angelegt werden. Bürgermeister Brohm gab bekannt, dass südlich des Grillplatzes auf der Wiese eine weitere Parkmöglichkeit geschaffen werden soll. Die Vertreter von SPD und MM sprachen sich dagegen aus. Die Zufahrt würde nämlich über den Radweg führen und die Radfahrer ernsthaft gefährden. Besonders kritisch wäre die Situation im Engstellenbereich und in der Kurve unter der Bahnbrücke. Das wäre ein fatales Signal in einer Zeit, in der man allerorts versucht, den Radverkehr sicherer zu machen.

Anschließend besichtigte der Ausschuss die Verkehrssituation am Ende der Würzburger Straße kurz vor der Abzweigung zum Fahrweg. Dort hatten Anlieger wegen der Belästigung durch zu schnell fahrende Kraftfahrzeuge drei kurz hintereinander liegende Aufwölbungen der Fahrbahn gefordert. Nach Auskunft der Polizei ist dies jedoch nicht möglich. Auch ein Fußgängerüberweg zum Fahrweg hin ist nicht zulässig, da es im Fahrweg keinen Fußweg gibt, an den der Überweg anbinden würde.
Eventuell soll nun die vorhandene Fahrbahnschwelle erneuert und erhöht werden.


2 Bauantrag zum Ausbau des Dachgeschosses für eine 3. Wohneinheit, Fl.Nr. 1400, Margaretenstraße 5
Das Gebäude im Innenbereich soll durch den Dachausbau eine weitere Wohneinheit mit 2 Balkonen an den Giebelseiten und Fenstern am Giebel und in der Dachfläche erhalten. Hierzu ist ein Stellplatz erforderlich, der auf dem Grundstück vorhanden ist.
einstimmig gebilligt

3 Bauantrag zum Anbau einer Terrassenüberdachung, Fl.Nr. 2151/18, Bertha-von Suttner-Weg 2
Das Bauvorhaben mit der Glasüberdachung im Bereich de Bebauungsplans Zeilweg benötigt eine Befreiung, da die Baugrenzen am Reihenmittelhaus überschritten werden.
Da die beiden Nachbarn die Abstandsflächen übernommen haben, stimmte der Bauausschuss der Befreiung einstimmig zu. Falls es sich in Zukunft bei anderen Nachbarn ähnlich verhalten sollte, kann das jedoch je nach Ausführung nicht gerade positiv für das Ortsbild sein.

4 Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses, Fl.Nr. 4019/1, Grabenweg 3A
Bei dem Bauvorhaben im Innenbereich knapp außerhalb des Sanierungsgebiets handelt es sich um ein einfaches Fertighaus mit einem Dachausbau als Vollgeschoss. In der Diskussion kam der Einwand, dass am Rande des Sanierungsgebiets mehr auf eine hochwertige Gestaltung geachtet werden sollte. Es wäre sicher auch sinnvoll gewesen, auf anthrazitfarbige Ziegel zu verzichten, da im Sanierungsgebiet lediglich rote Ziegel erlaubt sind.
Das Vorhaben wurde mit 4:1 Stimmen genehmigt.

5 Bauantrag zur Errichtung eines Nebengebäudes, FlNr. 1186/1, Mainstraße 69
Da das alte Nebengebäude durch ein größeres, das bis zum Sandflurweg reicht, ersetzt werden soll, ist ein Genehmigungsverfahren nötig.
einstimmig gebilligt

6 Antrag auf Befreiung zur Errichtung einer Terrassenüberdachung, Fl.Nr. 1179, Sandflurweg 36
Die geplante Überdachung ist zwar prinzipiell genehmigungsfrei. Da jedoch die westliche Baugrenze überschritten wird, ist eine isolierte Befreiung erforderlich. Die Abstandsflächenübernahme des Nachbarn liegt vor. Da in dem Gebiet bereits mehrere Terrassenüberdachungen vorhanden sind, stimmte der Ausschuss einstimmig zu.

7 Parken an der Ludwigstraße - Auftragsvergabe Zimmererarbeiten Unterstellhalle
Das günstigste Angebot liegt deutlich über der Kalkulation, die Arbeiten wurden einstimmig vergeben.


8 Parken an der Ludwigstraße - Auftragsvergabe Rohbau- und Natursteinarbeiten Fahrradunterstellhalle
Für die am Durchgang zum alten Friedhof geplante Fahrradunterstellhalle wurde das Fundament bereits erstellt. Für die Stahlbetonmauer mit vorgeblendeten Natursteinen ging lediglich 1 Angebot rechtzeitig ein.
einstimmig vergeben;

9 Parken an der Ludwigstraße - Beratung und Beschlussfassung über E-Bike Ladestationen
Der Gemeinderat wollte eigentlich in der Sitzung vom 16.6. unter TOP 2 über die E-Bike-Ladestation am Parkplatz Ludwigstraße entscheiden. Aus den Reihen der MM kamen jedoch Bedenken gegen das von der Verwaltung vorgeschlagene Modell Gemeinderatssitzung am 16.6.20 . Deshalb wurde die Entscheidung auf die nächste Bauausschusssitzung vertagt.
Mittlerweile hat sich der MM-Fraktionsvorsitzende Gerhard von Hinten intensiv mit der Materie befasst und mit Veitshöchheimer Gemeinderäten und der dortigen Gemeindeverwaltung Kontakt aufgenommen. Dabei stellte sich heraus, dass in Veitshöchheim ein anderes Fabrikat installiert wurde, mit dem man in Veitshöchheim sehr zufrieden ist. Dieses System entspricht weitestgehend den Vorstellungen, die von den MM-Gemeinderäten Baumeister und von Hinten in der Gemeinderatssitzung am 16.6. formuliert wurden.
Die wichtigsten Details können Sie einer Beschlussvorlage für den Werkausschuss des Veitshöchheimer Gemeinderats entnehmen, aus der wir hier zitieren: ladestationvhh.pdf [298 KB]
Der Ausschuss stimmte einem Ladeschrank mit 3 Fächern und je zwei Steckdosen einstimmig zu.

10 Haltestelle Bachwiese - Vorstellung des Entwurfs
Das Büro Arz stellte zwei Varianten für eine barrierefreie Haltestelle auf Höhe des Ärztehauses vor. Eine mit einer Busbucht auf der östlichen Seite und eine mit den Haltestellen jeweils im Straßenbereich, wobei wegen des Gefahrenpotentials durch aus der Bucht fahrende Busse nur letztere gefördert wird. Es gibt allerdings noch einen weiteren wesentlich wichtigeren Aspekt, der gegen eine Bucht spricht. Gelenkbusse können beim Einscheren in die Bucht im hinteren Bereich nicht nahe genug an den erhöhten Gehsteig heranfahren, so dass dort keine Barrierefreiheit gewährleistet werden kann, wie man gut an der Haltestelle Falkenstraße sehen kann.
Da eine Baugrunduntersuchung ergeben hat, dass die momentan vorhandene Straßendecke nicht tragfähig genug ist, muss zusätzlich ein Vollausbau der Straße vorgenommen werden. Nach Abzug der erwarteten Förderung ist mit 142.000 € Restkosten zu rechnen. Das wäre jedoch noch nicht das Schlimmste.
Wesentlich gravierender ist, dass die Straße am Ärztehaus wochenlang total gesperrt werden muss. Vom Hauptort aus käme man dann nur über die Ampelkreuzung im Norden auf der Staatsstraße nach Zell, nach Würzburg und zum Ärztehaus. Auch die Busse kämen nur über die ST 2300 nach Margetshöchheim rein und wieder raus.
MM-Gemeinderat von Hinten hat deshalb vorgeschlagen, mit dem Straßenbauamt zu verhandeln, ob man an der Auffahrt auf die ST 2300 bei DuoArt vorübergehend eine Ampelregelung mit der Möglichkeit, auch Richtung Zell, Würzburg und Margetshöchheim-Süd abzubiegen, vorsehen kann.
Der Bauausschuss entschied sich für die Variante 1 (mit Haltestelle im Straßenbereich).


11 Neubau des Mainstegs, Festlegung eines Standortes für ein Schwalbenhaus
Als Ausgleichsmaßnahme für die beim Abriss des Mainstegs entfallenden Schwalbennester müssen die beiden Maintalgemeinden je ein Schwalbenhaus aufstellen. Nach Rücksprache mit dem Landesbund für Vogelschutz müssen die Nisthilfen nicht in nächster Nähe des Stegs, wohl aber möglichst am Main errichtet werden.
Es soll mit Veitshöchheim abgeklärt werden, ob beide Schwalbenhäuser auf der Veitshöchheimer Seite aufgestellt werden können.

12 Informationen Kommunales Förderprogramm

13 Informationen und Termine
Der Bürgermeister informierte, dass er für 5950 € zwei Insektenhotels erworben hat. Da dies nicht im Haushalt vorgesehen war, genehmigte der Ausschuss die Anschaffung nach.
Dem Sängerverein wurde wegen der Coronaauflagen genehmigt, für die Chorproben den Margarethenhallenhof und bei schlechtem Wetter die Halle für Chorproben zu nutzen.



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Niederschrift Bauausschuss am 28.5.20

sitzungdesbauausschussesmargetshoechheim202005.pdf [190 KB]



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Bauausschusssitzung am 28.5.20

Da wir die Informationen aus dem Ratsinformationssystem, das der Vorabinformation der Gemeinderäte dient, nicht mehr direkt übernehmen dürfen, kann es sein, dass unsere verkürzte Information unter Umständen zu Missverständnissen führen kann.

Tagesordnung:


1 Ortseinsichten
- Antrag auf Grenzbegradigung, Würzburger Straße 49
:
In der Würzburger Straße stand bis vor wenigen Jahren das Wasserhaus über einer Quelle, aus der seit 1922 Margetshöchheims erste Wasserversorgung gespeist wurde. Wegen des schlechten baulichen Zustands wurde das historische Gemäuer 2018 abgerissen. Von dort läuft ein kleines Bächlein geradewegs zum Main. Ab dem Radweg ist es verrohrt und soll im Rahmen des Bauabschnitts I der Mainpromenade freigelegt werden. Das hat die MM schon seit vielen Jahren angeregt und ist eines der wenigen sinnvollen Details im Rahmen dieses Bauabschnitts: Wasserlauf von der Quelle zum Main
Der südliche Nachbar an der Würzburger Straße möchte nun seine Terrasse erweitern und dazu das Gelände bis zur Grenze des gemeindlichen Grundstücks auffüllen. Das geht allerdings nur, wenn er wegen des großen Höhenunterschieds eine mindestens 2 m hohe Mauer errichtet. Er will sie auf den Rest der gemeindlichen Fundamentmauer des Wasserhauses als Betonmauer aufsetzen. Zusätzlich wird auf der Betonmauer noch ein Geländer als Absturzsicherung nötig sein, so dass der Höhenunterschied noch gravierender sein wird. Dem stimmte der Bauausschuss zu.
Da die Betonmauer sehr wuchtig wirken wird, hat Gemeinderat Baumeister angeregt, statt der Betonmauer eine Natursteinmauer zu errichten, was vom Ausschuss jedoch nicht weiter verfolgt wurde.

- Alter Friedhof: Heckenpflanzung neben dem Leichenhaus, Gestaltung von Flächen mit aufgelassenen Grabstätten,
An der nördlichen Mauer zum Anwesen Brunostraße 1 wird der Friedhof seit der benachbarten Baumaßnahme durch eine Betonmauer abgegrenzt. Der Bauausschuss beschloss mehrheitlich dort eine bienenfreundliche Hecke zu pflanzen.
An einem aufgelassenen Grab in Nähe der Aussegnungshalle soll eine Bank aufgestellt werden. Der Obelisk soll renoviert werden. Die Mauer am Durchgang zum Parkplatz in der Ludwigstraße soll verputzt werden.
- Möglichkeiten einer „Baumbestattung„: Hierzu soll in einer der nächsten Sitzungen eine Begehung im neuen Friedhof stattfinden.

2 Bauantrag für den An- und Umbau an einem bestehenden Wohnhaus, FlNr. 1333/1, Ludwigstraße 10a
Das Zweifamilienhaus soll im Süden einen Anbau zur Erweiterung der Wohnfläche erhalten. Wegen der Lage im Innenbereich richtet sich die Bebauung nach § 34 BauGB nach der umliegenden Bebauung.
einstimmig genehmigt

3 Bauantrag zum An- und Umbau eines Wohnhauses mit Carport, Fl.Nr. 1235, Brunostraße 2
Das bestehende Wohnhaus liegt im Innenbereich und soll durch einen Anbau in Richtung Westen erweitert werden.
einstimmig genehmigt

4 Tekturantrag zum Bauantrag BG-2018-44, Änderung von Fassaden und Carport, FlNr. 1240/1, Brunostraße 1
Für das weitgehend fertiggestellte Bauvorhaben, das mit Bescheid vom September 2018 genehmigt wurde, wurde ein Tekturantrag eingereicht. Demnach sollen die Fenster auf der Nordseite geändert werden. Der Carport erhielt ein Satteldach.
einstimmig genehmigt; das Landratsamt soll allerdings prüfen, ob ein zweiter Stellplatz nötig ist.
Grundsätzlich soll bei anderen Kommunen nachgefragt werden, ob es sinnvoll ist, eine Stellplatzsatzung zu beschließen.


5 Information zum geplanten Um- und Ausbau einer bestehenden Scheune mit Errichtung einer Wohneinheit, FlNr. 198, Mainstraße 34
Nach der Sanierung des Wohnhauses soll die Scheune zu Wohnzwecken umgebaut werden. Dabei soll die vorhandene Bausubstanz in wesentlichen Teilen erhalten bleiben. Gauben und ein Zwerchhaus in Richtung Osten sollen für die nötige Belichtung sorgen.
vom Bauausschuss zur Kenntnis genommen

6 Antrag auf Änderung der Parkplatzbeschilderung, Mainstraße 32/34
Der Parkplatz vor dem Haus, der wegen der beengten Lage an der Kreuzung mit der Brunngasse schon immer problematisch war, soll nur noch für PKW zugelassen werden, da durch größere Fahrzeuge die Belichtung des Zimmers an der Westseite beeinträchtigt wird.
Die Zusatzbeschilderung "Nur für PKW" wurde einstimmig beschlossen.

7 Neubau des Mainstegs, Festlegung von Standorten für Schwalbenhäuser
Unter dem Mainsteg brüten seit Jahrzehnte ein Vielzahl Schwalben. Im Planfeststellungsverfahren für den Abbruch des alten Mainstegs wurde festgelegt, dass auf beiden Seiten des Mains je ein Schwalbenhaus aufgestellt werden muss. Man darf gespannt sein, ob diese Schwalbenhäuser angenommen werden.
Die Standorte für die beiden Schwalbenhäuser sollen in Absprache mit dem Naturschutzbund und der Gemeinde Veitshöchheim festgelegt werden.

8 Neubau des Mainstegs - temporäre Fußgängerumleitung am Fahrweg
Wie wir bereits am 25.12.19 berichtet haben Ende einer unendlichen Geschichte? , wird der zukünftige Parkplatz nördlich des Fahrwegs (auf der anderen Seite des Seglergeländes) im Rahmen des Stegneubaus als Lagerplatz benötigt. Der Bereich wird eingezäunt und ist nur noch für die Segler zugänglich. Die Radfahrer werden über die Würzburger Straße umgeleitet. Für die Fußgänger wird ein 1,50 m breiter provisorischer geschotterter Fußweg eingerichtet, der an der östlichen Grenze des Anwesens Will-Lutz entlangführt und dann Richtung Main und Altort abbiegt (siehe Fußweg um die Stegbaustelle ). Dieser Weg soll auch provisorisch beleuchtet werden.
Der Bauausschuss soll in der Sitzung die Arbeiten für den Schotterweg und die Beleuchtung vergeben.
einstimmig gebilligt
Dieser Weg soll nur für Fußgänger und nicht für Radfahrer freigegeben werden. Man darf gespannt sein, ob dies funktioniert.

I9 Parken an der Ludwigstraße - Beratung und Beschlussfassung über die Bewirtschaftung des Parkplatzes
Der Parkplatz darf nur für das Abstellen von PKW genutzt werden. Mit 4:1 Stimmen wurde beschlossen, dass die Parkzeit über Parkscheiben geregelt wird. Eine Beschränkung auf 3 Stunden Parkdauer gilt täglich von 9 bis 19 Uhr.

10 Parken an der Ludwigstraße - Beratung und Beschlussfassung über das Stadtmobiliar
Der Bauausschuss legte die Bänke und Abfalleimer im Parkplatzbereich fest.


11 Parken an der Ludwigstraße - Beratung über Ausleuchtungskonzept Unterstellhalle
Dem Ausschuss lag ein Beleuchtungsplan zur Beschlussfassung vor.
Ursprünglich war geplant, auch über den Standort für das Lastenrad zu entscheiden. Da es keine Einigkeit über den Standort und Unklarheiten gab, wurde die Entscheidung vertagt.

12 Wasserversorgung Brunnen Sandflur - konstante Messung der Nitratwerte
Auf Vorschlag der Betriebsführung (Energie) soll für einen begrenzten Zeitraum in die beiden Brunnen ein Nitratmessgerät eingebaut werden, um durch einen kontinuierliche Messung mehr Klarheit über die Nitratbelastung zu erhalten. Dadurch könnten neu anzuschaffende Pumpen besser bemessen werden, was zu einem Einsparpotential führen könnte.
Der Tagesordnungspunkt wurde vorläufig vertagt.
Siehe auch: Was bringt ein Nitratmessgerät?

13 Informationen zum Kommunalen Förderprogramm

14 Informationen und Termine



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Niederschrift 16.4.20

baniederschrift16420.pdf [188 KB]



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Bauausschusssitzung am 16.4.20

Tagesordnung:

1 Bauantrag zum Umbau einer Scheune zu Wohnnutzung, FlNr. 188, Mainstraße 22
Der vorliegende Bauantrag wurde bereits in der letzten Bauausschusssitzung behandelt und zur Ergänzung fehlender Unterlagen zurückgegeben. Die fehlende Nachbarbeteiligung wurde nun durchgeführt, eine Zustimmung des Nachbarn ist aber nicht erfolgt. Ebenso wurde der Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung gem. § 144 BauGB beigefügt.
Zur Stellplatzpflicht wird vom Antragsteller angeführt, dass es sich bei der Umnutzung um eine Erweiterung des bestehenden Wohngebäudes handle, was daraus zu erkennen sei, dass im bestehenden Wohnhaus die Küche entfalle. Weitere Änderungen, die empfohlen wurden (Reduzierung der Zwerchgiebel, Änderung der Fenster in der Brandwand) wurden nicht geändert, da der Planfertiger von einer Genehmigungsfähigkeit dieser Anlagenteile ausgeht.

Zur Beurteilung des Bauvorhabens wurde eine Stellungnahme des Architekturbüros Schlicht Lamprecht eingeholt. Diese liegt den Unterlagen bei. Danach wird folgendes bemängelt:
1) Das Bauvolumen und die geplante Firsthöhe wird hinterfragt; das Nebengebäude überragt das Hauptgebäude deutlich in dessen Dimension und sollte sich grundsätzlich unterordnen. Im Übrigen entstehen im Innern des Gebäudes ungewöhnlich hohe Lufträume, die erhebliche zusätzliche Bau- und Unterhaltskosten verursachen.

2) Die geplanten Dachgauben mit 1,40 m Außenbreite überschreiten das nach der Gestaltungssatzung vorgegebene Maß von 1,30 m; die Fenster der Dachgauben sollten deutlich schmaler sein als die der darunter liegenden Wandöffnungen.

3) Die geplanten Zwerchhäuser mit 4,24 m Breite auf beiden Giebelseiten sind zu breit. Zulässig sind max. drei Sparrenfelder (ca. 2,50 – 3,0 m). Darüber hinaus ist lediglich ein Zwerchhaus pro Gebäude zulässig. Ebenso unzulässig sind die geplanten Fensterbänder. Die beantragte Befreiung wird nicht empfohlen, da die Proportionen nicht zum Gebäude passen.

4) Ebenso unzulässig sind die geplanten Fensterbänder im Erd- und Obergeschoss, die laut den Ausführungen des Antragstellers dem ursprünglichen Scheunencharakter nachempfunden sein sollen. Durch die Planung wird das schöne Scheunengebäude jedoch vollständig überformt und ist in seinem Charakter nicht mehr wiederzuerkennen.

5) Die geplanten Fensterformate im Erdgeschoss sind ebenso unzulässig, da hier grundsätzlich nur stehende Formate zulässig sind.

6) Schließlich wird zum beantragten Balkon mit Außentreppe und Blick auf den Main darauf verwiesen, dass Balkone nur im rückwärtigen Bereich zulässig sind. Da sich das Scheunengebäude direkt am Radweg befindet, gibt es hier keinen rückwärtigen Bereich, da dieser öffentlich einsehbar ist.

Neben den beantragten bzw. erforderlichen Befreiungen wäre grundsätzlich auch über die sanierungsrechtliche Genehmigung zu entscheiden.
Nach derzeitiger Kenntnis der Rechtslage dürfte sich bei Genehmigung des Vorhabens eine direkte Rechtswirkung auf das angrenzend geplante Vorhaben zur Errichtung eines gastronomischen Betriebes mit Außenbewirtschaftung ergeben. Hierzu wurde dem Landratsamt Würzburg vom Bauherrn bereits ein Schallimissionsschutzgutachten vorgelegt, welches die Realisierung der Umnutzung der Scheune in Wohnnutzung zugrunde legt.
Die sich hieraus ergebenden Restriktionen könnten ggf. den Gaststättenbetrieb in Frage stellen. Diese Folge würde wiederum dem gemeindlichen Sanierungsziel, welches im „Konzept zur Sicherung von gastronomischen Einrichtungen„ als offener Handlungsbedarf festgehalten wurde, deutlich widersprechen.
Schließlich wäre auch zu berücksichtigen, dass eine Verdichtung der Wohnnutzung im direkten Umfeld der geplanten Gaststätte sich negativ auf die Beurteilung der „Gemengelage„ i.S.d. § 34 BauGB auswirken würde.

einstimmiger Beschluss:
Der Bauausschuss beschloss, zum vorliegend beantragten Bauvorhaben die sanierungsrechtliche Genehmigung mit Hinweis auf § 145 (2) BauGB nicht zu erteilen. Es besteht Grund zur Annahme, dass die bezweckte Nutzung den Zielen und Zwecken der Altortsanierung entgegenlaufen würde. Ebenso wurde das gemeindliche Einvernehmen verweigert.
Unabhängig davon wurde beantragten bzw. auch nicht beantragten, aber erforderlichen Befreiungen von der Gestaltungssatzung keine Zustimmung erteilt.
Auf die sowohl brandschutzrechtlich wie abstandsflächenrechtlich unzulässige Planung zur Erhöhung der Giebelwände und Fenstergestaltung in der Brandschutzwand an den beiden Grundstücksgrenzen wird das Landratsamt Würzburg hingewiesen.

2 Bauantrag zum Umbau eines Wohnhauses und Errichtung eines Anbaus, FlNr. 203/2, Mainstraße 45
Das geplante Bauvorhaben befindet sich außerhalb des Sanierungsgebietes im Innenbereich gem. § 34 BauGB. Neben verschiedenen Grundrissänderungen des Bestandsgebäudes ist im Bereich hinter dem Wohnhaus im Erdgeschoss ein Anbau mit einem Flachdach vorgesehen.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
bv9632020bvmainstrasse45lageplan.pdf [155 KB]
bv9632020bvmainstrasse45ansichten1.pdf [223 KB]
einstimmig gebilligt

3 Bauantrag zum Neubau eines Verbindungsbaus, FlNr. 4020/3, Würzburger Straße 14
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung. Es ist beabsichtigt, das Wohnhaus Würzburger Straße 14 mit dem Anbau zu verbinden. Hierzu haben bereits mehrfache Beratungstermine stattgefunden, die sich insbesondere mit einer der Gestaltungssatzung angemessenen Dachform beschäftigt haben.
Das nähere Umfeld des Anbaus ist durch verschiedenste Dachformen geprägt; der Anbau ist von der Würzburger Straße nicht einsehbar.
einstimmig gebilligt

4 Bauantrag zum Abbruch einer bestehenden Garage sowie Neubau von zwei PKW-Garagen, FlNr. 3847, Birkachstraße 38
Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich gem. § 34 BauGB. Hierzu wurde bereits am 09.07.2019 beraten und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Die Bauherren haben sich gegenüber dem damaligen Bauantrag entschieden, die beiden Garagen an anderer Stelle anzuordnen, weil an der früher beantragten Stelle statische Probleme durch Hangdruck zu erwarten sind.
Wegen des verkürzten Stauraums mit 2,20m Entfernung zum Straßenrand ist eine Abweichung von § 2 der Garagenstellplatzverordnung und somit ein Bauantragsverfahren erforderlich.
Die Garagentore sollen mit Funksteuerung ausgestattet werden.
einstimmig gebilligt

5 Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und Garage, FlNr. 38964/3, Birkäcker 5
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Birkäcker„. Hierzu lag bereits in der Sitzung vom 09.07.19 eine Anfrage vor, in der zur Zulässigkeit eines Doppelhauses bzw. Unterschreitung der zulässigen Mindestgrundstücksgröße beraten wurde.
Da inzwischen keine Grundstücksteilung mehr beabsichtigt ist, ist eine Befreiung hinsichtlich der Unterschreitung der Mindestgrundstücksgröße für Doppelhäuser nicht mehr notwendig.
Der Bauherr weicht jedoch bezüglich zwei anderer Festsetzungen von den Vorgaben des Bebauungsplanes „Birkäcker„ ab, für die er die Befreiung beantragt:
1. Dachneigung der geplanten Erker:
Es wird eine Flachdachneigung von 2 Grad (statt 25-52 Grad) beantragt. Dies wird damit begründet, dass der Charakter des Wohnhauses, dessen Dach 30 Grad Dachneigung aufweist, durch die kleinen Anbauten mit Flachdach nicht beeinträchtigt wird.
2. Verkürzung des Stauraums (kleiner 5m):
Der verkürzte Stauraum ergibt sich aufgrund der an dieser Stelle abknickenden Straßenführung, eine Behinderung ist an dieser Stelle nicht zu erwarten.
Die Nachbarunterschriften sind zum Teil auf den jeweiligen Planunterlagen eingeholt worden. Die geforderte Grundflächenzahl (GRZ 0,4) wird laut Nachweis eingehalten, wobei offensichtlich keine Terrasse geplant ist.
bv9692020bvbirkaecker5lageplan.pdf [140 KB]
einstimmig gebilligt, allerdings wird darauf hingewiesen, dass die GRZ nur eingehalten und somit genehmigt wird, weil im Plan keine Terrasse vorgesehen ist

6 Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, FlNr. 3964/2 + 3962/2, Birkäcker 3
Für die Bebauung des Grundstückes FlNr. 3964/2, Birkäcker 3 wurde das angrenzende Grundstück FlNr. 3962/2 erworben, welches sich im Innenbereich gem. § 34 BauGB befindet. Beide Grundstücke sollen verschmolzen werden. Das geplante Wohnhaus soll nun auf der Grenze der beiden Grundstücke errichtet werden. Hierzu werden folgende Fragen gestellt:
1. Ist für das geplante Vorhaben der Bebauungsplan „Birkäcker„ im vollen Umfang anzuwenden?
2. Kann eine Befreiung von der Festsetzung der Baugrenze erteilt werden?
3. Kann eine Befreiung bezüglich der festgesetzten Randeingrünung mit privaten Grünflächen erteilt werden? Die Möglichkeit der Randeingrünung besteht auf dem erworbenen Grundstück FlNr. 3962/2.
bv9652020bvbirkaecker3lageplan.pdf [140 KB]

Es wurde jeweils einstimmig beschlossen:
zu 1: Der Bebauungsplan Birkäcker ist anzuwenden.
zu 2: Von der Festsetzung der Baugrenze wird keine Befreiung erteilt, da dies der städtebaulichen Ordnung widersprechen würde.
zu 3: Hinsichtlich der Randeingrünung wurde eine Befreiung in Aussicht gestellt.


7 Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung, FlNrn 4266,4265,4282/1,4269, Fahrweg
Die Segelkameradschaft Maintal e.V hat mit Schreiben vom 01.04.2020 die Verlängerung der Baugenehmigung für den Neubau einer Werk- und Lagerhalle und den Anbau einer Terrasse an das bestehende Clubhaus beantragt.
Die Werk- und Lagerhalle wurde bereits errichtet, der Anbau der Terrasse konnte wegen der Verzögerungen zum Bau des neuen Mainstegs noch nicht begonnen werden.
einstimmig gebilligt

8 Informationen zum Kommunalen Förderprogramm
Förderantrag für die Sanierung eines Wohnhauses, Anwesen Dorfstr. 15, Fl.Nr. 77
2. Maßnahme: Giebelsanierung
3. Maßnahme Spenglerarbeiten,
4. Maßnahme Dachstuhl
Für die Sanierung eines Wohnhauses wurden für die 2. Maßnahme „Giebelsanierung„, für die 3. Maßnahme „Spenglerarbeiten„ und für die 4. Maßnahme „Dachstuhl„ Angebote eingereicht. Auf der Grundlage der Prüfvermerke zur Feststellung der Zuwendungsfähigkeit des Architekturbüros Schlicht Lamprecht vom 27.02.2020, 23.03.2020 und 26.03.2020 wurde den Fördersummen mit Bescheiden vom 19.03.2020, 26.03.2020 und 08.04.2020 durch das Techn. Bauamt zugestimmt.
Die bewilligte Fördersumme für die 2. Maßnahme beläuft sich auf 1.284,49 €, für die 3. Maßnahme auf 2.568,70 € und für die 4. Maßnahme auf 6.237,02 €.
Somit wurde von der erhöhten Fördersumme von max. 50.000 € (da umfassende Gebäudesanierung) bisher ein Gesamtanteil von 16.443,03 € bewilligt.

Zuschussgewährung für die Erneuerung der Fenster, Anwesen Mainstraße 34, Fl.Nr. 200
Für das Vorhaben wurde mit Bewilligungsbescheid vom 05.11.2019 ein Zuschuss in Höhe von 1.533,59 € gewährt.
Die Prüfung und Endabrechnung durch das Büro Schlicht Lamprecht vom 23.03.2020 hat zuwendungsfähige Kosten von 3.980,40 € ergeben, die Förderung liegt somit bei 1.194,12 €
Das Techn. Bauamt genehmigte am 25.03.2020 die Auszahlung des im Rahmen der Endabrechnung ermittelten Zuschussbetrags in Höhe von 1.194,12 €

Städtebauliche Stellungnahme für den Abbruch des bestehenden Wohnhauses und Neubau, Anwesen Schmiedsgasse 5, Fl.Nr. 96

9 Informationen und Termine
- Info und Sachstand zur Beleuchtung Parken an der Ludwigstraße:
Gem. der letzten Sitzung des Bauausschusses am 27.02.2020 wurden die Mainfrankennetze gebeten, eine alternative Planung vorzulegen, die unter anderem den Erhalt der gestalterischen Leuchten an der Friedhofsmauer beinhaltet. Es sollen zwei geplante Lampen entfallen und durch einen Doppelausleger innerhalb der Grünfläche zwischen den Parkplätzen ersetzt werden. Dem Vorschlag der Mainfrankennetze wurde nach Rücksprache mit dem 1.BGM Herr Brohm am 05.03.2020 zugestimmt und die Freigabe zur Ausführung erteilt.
einstimmig gebilligt

- BV Dorfstraße 15, Einbau eines Brandschutzfensters
Der Bauherr beantragt den Einbau eines Brandschutzfensters in der östlichen Brandwand. Das Fenster ist von der Dorfstraße nicht sichtbar. Das Landratsamt Würzburg hat hierzu eine Nachgenehmigung in Aussicht gestellt. Die Zustimmung des Grundstücksnachbarn liegt vor.
einstimmig gebilligt

- LED-Beleuchtung Margarethenhalle – Beauftragung der Leistungsphasen 5 bis 9:
Gemäß Beschluss des GR vom 04.06.2019 wurde der Auftrag für die Planungsleistungen zur Umrüstung der Beleuchtung auf LED, an die WVV Würzburg, als Stufenvertrag vergeben. Dabei wurden zunächst nur die Lph. 1-4 freigegeben.
Entsprechend dem Planungsstand möchte das Technische Bauamt nun die weiteren Leistungsphasen 5-9 freigeben, damit in die Werkplanung und Ausschreibung der neuen Lampen eingestiegen werden kann.
einstimmig gebilligt

- Parkettboden in der Margarethenhalle, weitere Behandlung von kleineren Beschädigungen bei Vermietungen
Vor einer endgültigen Entscheidung soll durch einen Fachmann geklärt werden, ob und zu welchen Bedingungen das derzeit geölte Parkett abgeschliffen und lackiert werden kann.

- Die Förderbewilligungen für diverse Gewerke bei der Sanierung des Anwesens Dorfstraße 15 wurden zur Kenntnis genommen.

- Die Zuschussgewährung für die Erneuerung der Fenster im Anwesen Mainstraße 34 wurde zur Kenntnis genommen.

- Der Ausschuss befasste sich mit der Stellungnahme der Sanierungsbeauftragten zum beabsichtigten Abriss und Neubau des Anwesens Schmiedsgasse 5. Der Ausschuss sah das Vorhaben wie die Sanierungsbeauftragten äußerst kritisch und empfahl den Eigentümern dringend, sich beraten zu lassen, wie das Gebäude nach Maßgabe der Gestaltungssatzung saniert werden kann. Im Ausschuss sah man auch die geplante Loggia in der südlichen Dachfläche sehr kritisch, die nach der Gestaltungssatzung nicht zulässig ist. Mit der erstmaligen Genehmigung einer Dachloggia würde ein Präzedenzfall geschaffen, der in der Folge zu weiteren Problemen führen würde.

- Die Entscheidung über die Holzschiebeelemente auf dem Balkon in der Dorfstraße 31 wurde vertagt. Den Ausschussmitgliedern soll der Plan per E-Mail zugesandt werden. Die Entscheidung soll dann im Rundlaufverfahren fallen.



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Niederschrift 27.2.20

sitzungdesbauausschussesmargetshoechheim202002.pdf [187 KB]



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Bauausschusssitzung am 27.2.20

Tagesordnung:

1 Ortstermin Margarethenhalle - Besprechung der LED Umrüstung
Wir vom Bauausschuss gewünscht findet ein Ortstermin in der Margarethenhalle statt, um vor Ort die Umrüstung auf LED-Beleuchtung zu besprechen.
Herr Kräutlein wird vor Ort über die Lichtberechnung der Halle im Bereich der Bestuhlung, ohne Bühne, informieren.
Fotorealistische Darstellungen sind leider sehr aufwendig und nicht möglich bzw. müssten extra bei einem externen Dienstleister in Auftrag gegeben werden (Kostenpunkt alleine für die fotorealistische Darstellung ca. 3.500,- € netto.)
Zudem wird Herr Kräutlein über den Begehungstermin mit dem TÜV bezüglich der Sicherheitsbeleuchtung berichten.
Ziel des Ortstermins soll außerdem sein, folgende finalen Punkte noch zu klären, die für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen wichtig sind:
1. Erfordernis / Wunsch eines Bewegungsmelders an der Außentreppe?
Statt eines Bewegungsmelders soll der am Fuße der Treppe zum Vereinszimmer/AWO-Raum vorhandene Lichtschalter beleuchtet und somit besser sichtbar gemacht werden.
2. Entscheidung über den Verbleib der Holzkonstruktion im Foyer und den dementsprechenden Lampentyp
Die abgehängte Holzkonstruktion im Foyer bleibt erhalten. Die daran montierten Leuchtröhren werden auf LED umgestellt. Das gilt auch für die Beleuchtungskugeln über dem Abgang zum WC.
3. Bereiche AWO und Sänger: Klärung ob die Beleuchtung neu werden soll oder im Bestand erhalten. In der bisherigen Kostenschätzung ist nur der AWO-Bereich enthalten, da die Sänger vor ein paar Jahren Ihren Raum selbst umgebaut haben, incl. der dort verbauten Lampen.
Die Beleuchtung im Sängerzimmer wird nicht ausgetauscht, die im AWO-Raum dagegen schon.
4. Bühnenbereich: Allgemeinbeleuchtung ebenfalls mittels der Ringleuchten oder Alternative Variante wählen?
Im Bühnenbereich werden Ringleuchten mit einer kleineren Dimension als im Saal installiert.
5. Sollen die Ringleuchten (Kostenpunkt ca. 2.500 € netto/Stück) mit oder ohne Indirektanteil, weiß oder farbig, ausgeführt werden? In der bisherigen Kostenschätzung waren die Leuchten mit farbigem Indirektanteil enthalten. Sofern der Indirektanteil weiß werden sollte, können je Leuchte ca. 300 € netto eingespart werden. Eine Variante, bei der der Indirektanteil flexibel weiß oder farbig eingestellt werden könnte, würde hingegen ca. 400 € netto Mehrpreis pro Leuchte betragen.
Im Saal werden 9 große dimmbare Ringleuchten mit weißem Indirektanteil installiert. Die Kosten für die Saalbeleuchtung dürfte sich auf gut 160.000 € belaufen.
6. Sollen die Maßnahmen auf mehrere Abschnitte / Jahre aufgeteilt werden oder als Gesamtmaßnahme ausgeschrieben werden?
Die Bauabschnitte werden im Laufe der Baumaßnahme festgelegt. Ideal wären die Sommerferien für die Realisierung der Maßnahme.

2 Bauantrag für die Umnutzung einer Scheune zur Wohnnutzung, Mainstraße 22
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung der Gemeinde Margetshöchheim. Es wird geplant, die bestehende Scheune für Wohnzwecke umzubauen und hierzu im Dachgeschoß den Giebel um 2,57 m zu erhöhen. Der Giebel der Scheune wird damit höher als der vorhandene Giebel des Wohnhauses.
Weiterhin ist geplant, auf der Ost- und Westseite jeweils ein Zwerchhaus zu errichten, welches jeweils eine Gesamtbreite von 4,24m aufweist. Zulässig wäre lt. Gestaltungssatzung eine Breite von max. 3 Sparrenfeldern (entspricht ca. 2,10 – 2,40 m).
Weiterhin wird auf der Ostseite in Richtung Radweg ein Balkon mit 3 x 3,76 m Grundfläche und eine Wendeltreppe geplant.
Zur Überbreite der beiden Zwerchhäuser liegt ein Befreiungsantrag bei. Bezüglich der Aufstockung des Giebels geht der Planfertiger davon aus, dass der Nachweis von Abstandsflächen nicht erforderlich ist, da sich das Gebäude bereits an der Grenze befindet und die Umgebungsbebauung von Grenzbebauung geprägt ist. Die Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.
Weiterhin wird festgestellt, dass kein Stellplatz nachgewiesen wird, sondern lediglich der Vermerk „Bestand„ in den Planunterlagen enthalten ist. Zu ergänzen ist ebenfalls formell der Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung„.
Eine Stellungnahme des Sanierungsbeauftragten wurde bisher noch nicht eingeholt, da zunächst grundsätzlich über die Genehmigungsfähigkeit des Umbauvorhabens zu entscheiden wäre. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichtes Würzburg die nähere Umgebungsbebauung nicht als „Dorfgebiet„ , sondern als „Gemengelage„ zu beurteilen ist, in der jegliche Nutzungsänderung den Gebietscharakter neu prägt und verändert. Eine Nutzugsänderung der Scheune zu Wohnnutzung hätte somit direkte, negative Auswirkung auf das angrenzend geplante Vorhaben zur Nutzungsänderung für gastronomische Zwecke.
Dies würde der gemeindlichen Zielsetzung und Planung zur Revitalisierung der gastronomischen Nutzung im Ortskern, die im städtebaulichen „Konzept für touristische Nutzung und Gastronomie„ als einer der größten Defizite mit offenem Handlungsbedarf definiert wurde, entgegenstehen.
Der Bauausschuss entschied einstimmig, dass eine weitere Behandlung des Antrags und der gewünschten Befreiungen erst dann möglich ist, wenn die fehlenden Unterlagen beigebracht worden sind (z.B. Stellplatzflächen, Nachbarunterschriften usw.).

3 Bauantrag für den Ausbau des Dachgeschosses mit Außentreppe, Neubergstraße 16
Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich gem. § 34 BauGB. Das vorhandene Zweifamilienwohnhaus soll im Dachgeschoss ausgebaut werden und eine dritte Wohnung erhalten. Hierzu sollen auf beiden Dachseiten Dachgauben eingebaut werden. Der Zugang ist über eine Außentreppe geplant. An der Ostseite soll ein Balkon errichtet werden.
Mit der vorhandenen Einzelgarage und der Doppelgarage können insgesamt 3 Stellplätze nachgewiesen werden.
einstimmig genehmigt

4 Bauvorhaben Dorfstraße 15, Beschlüsse zu Detailfragen
Der Bauherr der Sanierungsvorhabens Dorfstraße 15 bittet um Entscheidungen zu verschiedenen Detailfragen in Zuge der Sanierungen. Auf der Grundlage der Modernisierungsvereinbarung sind alle wesentlichen Gestaltungselemente mit der Gemeinde abzustimmen.
Die Detailfragen betreffen:
- die Wiederherstellung bzw. Ergänzung von Buntsandsteingewänden im Erdgeschoss auf der Westseite (Innenhof),
Eine Entscheidung war nicht erforderlich, da der Bauherr sich zwischenzeitlich dazu entschlossen hat, überall Sandsteingewände einzubauen.
- den Einbau von Rollokästen auf der Straßenseite,
der Einbau von Rollladenkästen wurde bei einer Gegenstimme abgelehnt.
- die Festlegung der Holzart für die Ausführung der Fenster,
Der Ausschuss stimmte der Ausführung in Merantiholz einstimmig zu.
- die Zustimmung zur Vergrößerung der nicht einsehbaren Dachliegefenster
Den großflächigen Dachliegefenstern auf der Ostseite stimmte der Ausschuss einstimmig zu, da dies beim Nachbargebäude vor etlichen Jahren ebenfalls gebilligt worden war und sie von der Straße her nicht einsehbar sind.
- die Verkleidung des Kaminkopfes.
Die Verkleidung des Kaminkopfs mit Titanzink wurde einstimmig abgelehnt.

5 Parken an der Ludwigstraße - Auftragsvergabe zur Straßenbeleuchtung
Am 27.01.2020 fand ein Ortstermin zum Bauvorhaben Parken an der Ludwigstraße statt. Zu diesem Termin waren das Planungsbüro sowie der örtliche Stromlieferant geladen. In einem gemeinsamen Gespräch wurde über die Ausleuchtung des Parkplatzes diskutiert. Die Ausleuchtung erfolgt mittels Masten. Die Ausführung soll analog der Mainstraße, zwischen Ludwigstraße und Rathaus, erfolgen. Nach eingehender Diskussion wurde die Ausleuchtung wie im Lageplan beschrieben angeboten. Die Beleuchtung entspricht den Standards und Anforderungen für den öffentlichen Verkehrsraum. Der Standort der Leuchten richtet sich hierbei nach den Ausleuchtungsbereichen zueinander. Das Material soll zeitnah bereitgestellt werden, da die vor Ort tätige Baufirma bereits die Leitungsgräben für die Versorger herstellt.
bv9452020lageplanstrassenbeleuchtung.pdf [110 KB]
Bei der Platzierung der Leuchten soll darauf geachtet werden, dass die an der Friedhofsmauer vorgesehenen Wandleuchten zur Geltung kommen können.
Der Ausschuss legte den Standort für die WC-Anlage an der Ostseite einstimmig fest. Bei der Pflasterung entschied sich der Ausschuss einstimmig für die Variante 3.


6 Nachgenehmigung der Auftragsvergabe - Parkplatz am Sportheim
Aufgrund der starken Wetterereignisse und Starkregen in letzter Zeit wurde das Techn. Bauamt gebeten am Sportheim Einsicht zur aktuellen Lage des Parkplatzes zu nehmen. Dort konnte festgestellt werden, dass die dort angelegte Parkplatzfläche durch das Befahren der PKWs stark nachverdichtet worden ist. Durch die Querneigung der Fahrbahn sowie des Parkplatzes in Richtung Böschung staut sich das dort anfallende Regenwasser am Böschungsfuß auf. Der Niederschlag versickert nun nicht mehr und sammelt sich im Bereich der gesamten Parkplatzfläche. Da der Parkplatz sowohl durch die Gaststätte und das Sportheim stark genutzt wird sollte hier zeitnah eine Lösung ausgearbeitet werden. Ein weiterer Anstoßpunkt für die Arbeiten war der bald anstehende Neubau des Mainstegs der unter anderem weitere Parkplätze am Seglergelände in Beschlag nehmen wird. Die Ertüchtigung des Parkplatzes erfolgte durch die Freilegung des vorh. Straßeneinlaufs, der Anpassung der Betonformsteinrinne, der Neuprofilierung der Parkplatzfläche sowie dem Anlegen von zwei Sickerflächen vor und nach dem Parkplatz. Nach Rücksprache mit dem 1.BGM Herrn Brohm am 30.01.2020 wurde der Auftrag bereits an die ausführende Firma vergeben.
Hier rächt es sich, dass man damals auf die Schnelle, die bestehende Wasserableitung überbaut hat. Die Arbeiten wurden einstimmig nachgenehmigt. Im Ausschuss wurde darauf hingewiesen, dass der Parkplatz wegen der Gefahrensituation für die Radfahrer nur ein Provisorium sein kann und spätestens nach der Fertigstellung des Parkplatzes am neuen Steg wieder zurückgebaut werden muss. Im Ausschuss wurde von einigen bezweifelt, dass dies angesichts des Parkdrucks durchgesetzt werden kann.

7 Informationen zum Kommunalen Förderprogramm
Stellungnahme zum Ortstermin für die Errichtung einer Laube auf dem bestehenden Balkon, Dorfstraße 31, Fl.Nr. 70
Falls die Maßnahme nach Rücksprache mit dem Landratsamt genehmigungsfrei ist, kann sie unter der Voraussetzung, dass die Vorgaben der Altortgestaltungssatzung eingehalten werden, durchgeführt werden.


Die folgenden Zuschussanträge und -gewährungen nahm der Ausschuss zur Kenntnis:

Förderantrag für die Sanierung eines Mehrfamilienhauses – hier Maler- und Verputzerarbeiten, Anwesen Lutzgasse 6a, Fl.Nr. 1441
Für die Sanierung eines Mehrfamilienhauses wurde bereits ein Antrag auf Förderung für die 1. Maßnahme Fensteraustausch mit einer Summe von 7.597,03 € bewilligt.
Nun wurde ein neuer Antrag auf Förderung für die 2. Maßnahme: Maler- und Verputzerarbeiten eingereicht. Auf der Grundlage des Prüfvermerks zur Feststellung der Zuwendungsfähigkeit des Architekturbüros Schlicht Lamprecht vom 04.02.2020 wurde der Fördersumme mit Bescheid vom 18.02.2020 durch das Techn. Bauamt zugestimmt.
Die bewilligte Fördersumme für die 2. Maßnahme beläuft sich auf 4.891,44 €. Somit beträgt die momentane Gesamtförderung für die 1. und 2. Maßnahme 12.489,47 €

Förderantrag für die Sanierung eines Wohnhauses – 1. Maßnahme: Reparatur und Erneuerung der Sandsteingewände, Anwesen Dorfstraße 15, Fl.Nr. 77
Für die Sanierung eines Wohnhaues wurde ein Antrag auf Förderung für die 1. Maßnahme: Reparatur und Erneuerung der Sandsteingewände eingereicht. Auf der Grundlage des Prüfvermerks zur Feststellung der Zuwendungsfähigkeit des Architekturbüros Schlicht Lamprecht vom 19.02.2020 wurde der Fördersumme mit Bescheid vom 21.02.2020 durch das Techn. Bauamt zugestimmt. Die bewilligte Fördersumme für die 1. Maßnahme beläuft sich auf 6.352,82 €. Es handelt sich bei diesem Projekt um eine umfassende Gebäudesanierung, bei dem die erhöhte Fördersumme bis max. 50.000 €, gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 10.09.2019, zum Tragen kommt.

Zuschussgewährung für Sanierung Dach, Balkon und Fassade, Anwesen Schmiedsgasse 7, Fl.Nr. 97. Für das Vorhaben wurden mit Bewilligungsbescheid vom 25.09.2018 Zuschüsse in Höhe von 11.466,72 € gewährt.
Die Prüfung und Endabrechnung durch das Büro Schlicht Lamprecht vom 04.02.2020 hat dem Grund nach zuwendungsfähige Kosten von 43.077,93 € ergeben, da jedoch beim Förderantrag lediglich zuwendungsfähige Kosten von 38.222,39 € eingereicht wurden, kann auch die Fördersumme nur auf dieser Basis ausgezahlt werden und liegt somit bei 11.466,72 €. Das Techn. Bauamt genehmigte am 18.02.2020 die Auszahlung des im Rahmen der Endabrechnung ermittelten Zuschussbetrags in Höhe von 6.887,14 € lediglich zuwendungsfähige Kosten von 38.222,39 € eingereicht wurden, kann auch die Fördersumme nur auf dieser Basis ausgezahlt werden und liegt somit bei 11.466,72 €.
Zuschussgewährung für das Balkongeländer, Anwesen Schmiedsgasse 7, Fl.Nr. 97
Für das Vorhaben wurden mit Bewilligungsbescheid vom 11.06.2019 Zuschüsse in Höhe von 2.131,29 € gewährt.
Die Prüfung und Endabrechnung durch das Büro Schlicht Lamprecht vom 04.02.2020 hat zuwendungsfähige Kosten von 7.104,30 € ergeben, die Förderung liegt somit bei 2.131,29 €.
Das Techn. Bauamt genehmigte am 18.02.2020 die Auszahlung des im Rahmen der Endabrechnung ermittelten Zuschussbetrags in Höhe von 2.131,29 €.

8 Informationen und Termine
- Beratungsvermerk Anwesen Würzburger Straße 14: Momentan wird ein weiterer Bebauungsvorschlag mit dem für die Altortsanierung zuständigen Büro abgeklärt.

- Tagespflege St. Johannes – Zuschussantrag: Der Zuschussantrag wurde einstimmig abgelehnt.



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Niederschrift Bauausschuss am 16.1.20

sitzungdesbauausschussesmargetshoechheim202001.pdf [172 KB]



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Bauausschusssitzung am 16.1.20

Tagesordnung:

1 Bauantrag für den Ausbau eines Dachgeschosses mit Einbau von Dachgauben, Fl.Nr. 174, Mainstraße 31
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Sanierungsbiet. Das seit vielen Jahren leerstehende Wohnhaus soll saniert und ausgebaut werden, wobei durch den Ausbau des Dachgeschosses insgesamt zwei Wohnungen entstehen.
Gemäß der vorliegenden Stellungnahme des Sanierungsbeauftragten entsprechen die Planungen den Vorgaben der Gestaltungssatzung, wobei auf die Vorgaben zur farblichen Gestaltung der Bedachung hingewiesen wird. Weiterhin wird angeregt, die Fenster in den Gauben sowie am südlichen Giebel deutlicher in stehendem Format auszubilden.
Ein Stellplatznachweis bzw. Antrag auf Stellplatzablöse für die neu gebildete Wohneinheit liegt nicht bei.
bv9232019bvmainstrasse31lageplan.pdf [179 KB]
Dem Bauantrag und der Befreiung für die verringerte Abstandsfläche der Gaube stimmte der Gemeinderat einstimmig zu. Der Antragsteller sagte zudem zu, die Gaubenfenster in stehendem Format zu errichten. Die Frage, ob ein weiterer Stellplatz erforderlich ist und abgelöst werden muss, ist vom Landratsamt zu entscheiden.

2 Bauantrag für den Abbruch und Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 1511, Am Grabenhügel 1
Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich § 34 BauGB. Das bestehende Einfamilienwohnhaus soll abgebrochen werden und stattdessen auf dem sehr weitläufigen Baugrundstück ein neues, zweigeschossiges Einfamilienwohnhaus mit Flachdach errichtet werden. Die Anordnung ist so geplant, dass in Zukunft ein weiteres Gebäude auf diesem Grundstück errichtet werden kann.
einstimmig gebilligt

3 Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses, 1. Änderungsplanung, Fl.Nr. 4108, Würzburger Straße 39
Der Bauantrag wurde bereits in der Sitzung vom 26.09.2019 behandelt Bauausschusssitzung am 26.9.19 und Niederschrift Bauausschuss am 26.9.19 . Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich § 34 BauGB. Gegenüber der Erstplanung wurde die Stellung der geplanten Doppelgarage geändert; statt an der nördlichen Grundstücksgrenze befindet sich diese nun an der südlichen Grundstücksgrenze.
einstimmig gebilligt

4 Parken an der Ludwigstraße - Bemusterung Pflasterflächen
Musterflächen liegen am Gelände in der Ludwigstraße
Die Entscheidung wurde vertagt. Für einen Ortstermin sollen Musterflächen angelegt und u.a. folgende Details geklärt werden: Pflasterformate, Breite der Rasengitterfugen, Kosten der verschiedenen Pflasterarten, Mobiliar.

5 Auftragsvergabe für Pflegeschnittmaßnahmen am Sportplatz in Margetshöchheim
Aufgrund der anstehenden Arbeiten zum Neubau des Mainstegs sollen am Gelände des Sportheims größere Gehölzbeseitigungen und Pflegeschnitte erfolgen. Da die Maßnahme Mainsteg bereits im Frühjahr 2020 beginnen soll, ist es erforderlich den Schnitt noch vor dem 01. März zu erledigen, da sonst die Auflagen des Landratsamts zur Beseitigung von Gehölzen wieder greifen, was einen umfangreichen Pflegeschnitt erschwert. Frau Braun vom WNA hatte hierzu bereits angeboten die Maßnahme im Zuge der vom WNA beauftragten Maßnahme mit zu beaufsichtigen. Die Arbeiten umfassen die Einkürzung der Kronen sowie die Entsorgung des entstehenden Häckselguts. Das Techn. Bauamt wurde daher gebeten bei drei örtlichen Baumpflegern Angebote einzuholen. Da die Zugänglichkeit zum Gelände des Sportheims während der Bauzeit der Maßnahme Neubau Mainsteg nur eingeschränkt möglich ist, empfiehlt es sich zeitnah die Maßnahmen zu beauftragen. Gemäß beiliegendem Nutzungsvertrag sowie Planauszug ist die Gemeinde Margetshöchheim verpflichtet Ihrer Unterhaltungs- sowie Verkehrssicherungspflicht für diesen Bereich nachzukommen. Die Kosten sind daher auch seitens der Gemeinde Margetshöchheim zu tragen.
einstimmig gebilligt
Bei diesem Tagesordnungspunkt wurde vom Ausschuss zusätzlich angeregt, beim nächsten Jour fixe im Bauhof abzuklären, ob die geplanten Rodungsmaßnahmen im ehemaligen Spielplatzgelände zwischen dem Kindergarten und den Krippencontainern nicht durch den Bauhof erledigt werden können, da bislang kaum Winterdienst angefallen ist.


6 Tagespflege St. Johannes - Zuschussantrag
Mit dem beigefügten Schreiben vom 12.12.2019 beantragt die Caritas Sozialstation einen Zuschuss für die Anschaffung einer Pflegespülmaschine, die 5.832,96 € gekostet hat.
Für den Betrieb der Pflegespülmaschine waren Umbauarbeiten für den Wasser-, Abwasser- und Elektroanschluss erforderlich, die die Gemeinde Margetshöchheim im Rahmen des Gebäudeunterhalts in voller Höhe mit 2.197,07 € übernommen hat.
Da bereits die Kosten für die Installation von der Gemeinde übernommen wurden, sah der Ausschuss keinen Grund, zusätzlich die Kosten für die Spülmaschine zu übernehmen. Da nicht klar war, ob es im Vorfeld Zusagen an die Sozialstation gegeben hat, wurde die endgültige Entscheidung zurückgestellt.

7 Informationen zum Kommunalen Förderprogramm
Förderantrag für die Sanierungsmaßnahmen an einem Mehrfamilienwohnhaus – 1. Maßnahme Fensteraustausch, Anwesen Lutzgasse 6a, Fl.Nr. 1441
Für den Fensteraustausch wurde ein Antrag auf Förderung eingereicht. Auf der Grundlage des Prüfvermerks zur Feststellung der Zuwendungsfähigkeit des Architekturbüros Schlicht Lamprecht vom 17.12.2019 wurde der Fördersumme mit Bescheid vom 30.12.2019 durch das Techn. Bauamt zugestimmt. Die Bauherrenschaft wurde explizit darauf hingewiesen, dass bei der Ausführung der Rolläden und der Verglasung die Gestaltungssatzung einzuhalten ist.

Zuschussgewährung für die Sanierung des alten Feuerwehrhauses und Umbau in eine Hausbrauerei, Anwesen Untere Steigstr. 2, Fl.Nr. 106/1
Für das Vorhaben wurden mit Bewilligungsbescheid vom 16.07.2018 und 10.12.2018 Zuschüsse in Höhe von 6.887,14 € gewährt.

Zuschussgewährung für die Erneuerung von 12 Fenstern im 1. OG, Anwesen Mainstraße 16, Fl.Nr. 181
Die Prüfung und Endabrechnung durch das Büro Schlicht Lamprecht vom 22.11.2019 hat zuwendungsfähige Kosten von 21.658,92 € ergeben, die Förderhöhe liegt bei 30 %.

Zuschussgewährung für die Erneuerung von zwei Fenstern im Nebengebäude, Anwesen Mainstraße 16, Fl.Nr. 181
Die Prüfung und Endabrechnung durch das Büro Schlicht Lamprecht vom 22.11.2019 hat zuwendungsfähige Kosten von 3.131,90 € ergeben, die Förderhöhe liegt bei 30 %.
Die Informationen wurden zur Kenntnis genommen.

8 In Ergänzung der Tagesordnung wurde von der Verwaltung empfohlen, im Vorgriff auf die Sanierung des unteren Hochbehälters am oberen Hochbehälter für die Leitung zum unteren Hochbehälter eine Kernbohrung vorzunehmen und etwa 36 m Rohr bis zum Bankett zu verlegen. Das bietet sich an, weil derzeit noch das Umfeld des oberen Hochbehälters freigelegt ist. Sonst müsste später für die erforderliche Leitung das Umfeld des Hochbehälters erneut aufgegraben werden, was die Kosten verdoppeln würde. Für die vorgeschlagenen Arbeiten wird mit Kosten von etwa 38.000 € gerechnet.
Der Ausschuss stimmte dem Vorschlag einstimmig zu.


9 Informationen
Ein Bauvorhaben in der Friedenstraße kann im Genehmigungsfreistellungsverfahren durchgeführt werden.
Im Bereich der Ausbaumaßnahme der Mainstraße zwischen Ludwigstraße und Rathaus wurden in einem Haus nach Abschluss der Arbeiten geringfügige Risse festgestellt. Der Ausschuss stimmt dem Vorschlag zu, für die Sanierung einen Beitrag von 150 € zuzuschießen.



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Niederschrift Bauausschussitzung 26.11.19

sitzungdesbauausschussesmargetshoechheim201911.pdf [158 KB]



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Bauausschusssitzung am 26.11.19

Tagesordnung

1 Sanierung des Hochbehälters Hochzone - Sachstand und Genehmigung des Nachtrags 02
Für die Sanierung des Hochbehälters Hochzone liegt das 2. Nachtragsangebot der Firma GSB Haungs vor.
Das vorliegende Angebot beinhaltet den Einbau einer Gefälledämmung oberhalb der Wasserkammerdecke.
Die Gefälledämmung ist notwendig um das anfallende Oberflächenwasser das über den Kammerdecken anfällt abzuleiten und entlang der abgedichteten Außenwände den dort liegenden Sickerrohren zuzuführen. Da sowohl das Ingenieurbüro als auch das Techn. Bauamt vor Beginn der Bauarbeiten, gem. den vorhandenen Bestandsplänen davon ausgehen mussten, dass vor Ort ein Gefälle der Estrichschicht von min. 1% anzutreffen ist, war diese Pos. vorab nicht einzuplanen. Die Wasserkammerdecke sollte im Zuge der Maßnahme gedämmt werden, weswegen der Unterschied lediglich darin besteht, dass die Dämmung und nicht der Belag ein Gefälle aufweißt.
Das Ingenieurbüro Jung sowie die ausführende Firma GSB Haungs wurden gebeten Alternativen zu prüfen.
Die Alternative eines Gefälleestrichs mit anschließender Dämmung wurde ebenso geprüft und gewertet. Jedoch wäre diese Variante rund 7.500,00 € brutto teurer als die Variante Gefälledämmung.
Die Arbeiten sehen das Entfernen von rund 180,00 m⊃2; schadhafter Bitumenbeschichtung und der stellenweisen Ausbesserung sowie das Verlegen der Dämmung vor.
Das Nachtragsangebot der Firma GSB Haungs beläuft sich nach Prüfung durch das Ingenieurbüro Jung auf ..... (Den Betrag können wir nicht veröffentlichen, da der Bayer. Gemeindetag vor der Veröffentlichung von Angeboten aberaten hat)
Aufgrund der Lieferzeiten sowie der Dauer der Arbeiten ist eine zeitnahe Beauftragung zwingend notwendig, um die nachstehenden Arbeiten zur Wiederverfüllung noch vor Eintritt der schlechten Witterung abschließen zu können.
Sonst würde sich die Rückverfüllung bis nach der Winterzeit verzögern und die weiteren Abläufe sowie Gewerke behindern.

Nachdem der Tagesordnungspunkt bereits im Gemeinderat beraten wurde, beauftragte dieser das Techn. Bauamt die Referenzen und Haltbarkeit zu prüfen.
Das Ingenieurbüro Jung führte folgende Referenzen für die Gefälledämmung auf:
- Neubau Trinkwasserbehälter Himmelstadt (2007)
- Instandsetzung Reinwasserbehälter Wasserwerk Hergershausen, ZVG Dieburg (2007)
- Neubau Trinkwasserbehälter Burgsinn-Hochzone (2008)
- Neubau Trinkwasserbehälter Massenbuch, Kommunalunternehmen Gemünden am Main (2013)
- Instandsetzung Trinkwasserbehälter Geiselbach, Fernwasserversorgung Spessartgruppe (2016)
- Instandsetzung Trinkwasserbehälter Haibach (2018)
- Instandsetzung Trinkwasserbehälter Burgsinn-Tiefzone (2018)
einstimmig beschlossen

2 Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport, Fl.Nr. 2112/2, Thoma-Rieder-Straße 8
Der vorliegende Bauantrag wurde bereits am 17.10.19 erörtert. Wegen der Unvollständigkeit der Bauantragsunterlagen wurde die weitere Behandlung zurückgestellt.
Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich gem. § 34 BauGB. Es ist geplant, ein zweigeschossiges Einfamilienwohnhaus mit Carport und Stellplatz zu errichten.
Die geplante Dachneigung beträgt 25 Grad, die Bedachung soll mit Dachsteinen erfolgen. Die Wärmeerzeugung erfolgt durch Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Der geplante Kanalanschluss erfolgt in Richtung Stichstraße, wobei aufgrund der geringen Tiefenlage des Hauptkanals eine Hebeanlage für die Entwässerung der Kellerräume erforderlich wird.
bvthomariederstr8lageplan.pdf [198 KB]
Der Bauherr soll noch darauf hingewiesen werden, dass die Farbe der Bedachung rot oder rotbraun sein muss.
einstimmig beschlossen


3 Informationen zum Kommunalen Förderprogramm
Förderantrag für die Erneuerung der Fenster, Anwesen Mainstraße 34
Für die Erneuerung der Fenster wurde ein Antrag auf Förderung für die Holzfenster eingereicht. Nachdem zunächst geplant war, bei dem ortsbildprägenden Gebäude Kunststofffenster einzubauen, ist es erfreulich, dass sich der Antragsteller nun doch für Holzfenster entschieden hat. Nachdem die Ausführung in Holz und der Sprossen mit dem Büro Schlicht Lamprecht abgesprochen war wurde der Antrag auf vorzeitige Baufreigabe durch das Techn. Bauamt genehmigt, damit der Auftrag für die Fenster vergeben werden konnte.
Auf der Grundlage des Prüfvermerks zur Feststellung der Zuwendungsfähigkeit des Architekturbüros Schlicht Lamprecht vom 28.10.2019 wurde der Fördersumme mit Bescheid vom 05.11.2019 durch das Techn. Bauamt zugestimmt.
Bei der Berechnung der förderfähigen Kosten wurde ein Wettbewerbsabschlag von 15% für die Holzfenster berücksichtigt, da nur ein Angebot eingereicht wurde.
einstimmig zur Kenntnis genommen

4 Informationen und Termine

Bauanträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren:
- Umbau einer Gerätehalle zu Wohn- und Gewerbebau, Änderung der Öffnungszeiten, Zeller Straße 22, Fl.Nr. 4458/1
- Anbau eines Balkons und eines Erkers, Am Scheckert 2, Fl.Nr. 4439/5

Beschädigungen des Parketts in der Margarethenhalle im Rahmen der Künstlerausstellung
Wegen der Beschädigung des Parketts werden je nach Größe des Schadens 500 bzw. 1000 € einbehalten.

Herr Grüner von der Städtebauabteilung der Regierung hat der Gemeinde telefonisch mitgeteilt, dass das Baugebiet Scheckert-Lausrain hinsichtlich der Inanspruchnahme des Förderprogramms "Innen statt außen" nicht förderschädlich sei. Die schriftliche Bestätigung soll demnächst folgen.

Wegen eines Gerichtsurteils, nach dem die private Überwachung des fließenden Verkehrs rechtlich problematisch sei, wird dieses Projekt von der Gemeinde vorläufig nicht weiterverfolgt.



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Niederschrift Bauausschuss am 17.10.19

sitzungdesbauausschussesmargetshoechheim201910.pdf [162 KB]



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Bauausschusssitzung am 17.10.19

Tagesordnung:

1 Vorstellung des Beleuchtungskonzeptes für die Umrüstung der Lampen in LED-Technik in der Margarethenhalle
Wie bereits bekannt, werden die Beleuchtungskörper für die großen Lampen im Saal der Margarethenhalle nicht mehr hergestellt. Aus diesem Grund wurden die Restbestände aufgekauft und man beschloss, in diesem Haushaltsjahr die Planung für die Erneuerung zu beauftragen. Den Auftrag zur Planung erhielt, gemäß Beschluss des Gemeinderats am 04.06.2019, die Planungsabteilung der WVV-Würzburg.
Ein Mitarbeiter der WVV wird in der Bauausschusssitzung die bisherige Planung (Kosten, Fördermöglichkeiten, evtl. Bildung von Bauabschnitten usw.) vortragen sowie Musterleuchten für den großen Saal vorstellen, da sich diese entscheidend auf die Kostenentwicklung auswirken.
Bevor weitere Einzelheiten geklärt werden, soll die WVV eine Animation mit den verschiedenen Lampen vorlegen. Zusätzlich soll ein Ortstermin stattfinden. Dass die Umstellung auf LED mit Kosten von ca. 130.000 € + MwSt. (Stand 2018) nicht billig wird, liegt einerseits an den großen Lampenelementen, aber auch an der geringen Nutzung, so dass sich die Energieeinsparung durch die Umstellung auf LED erst nach Jahrzehnten amortisiert. Vorgesehen ist der Austausch vor allem im Saal selbst, aber auch im Umfeld der Halle. Bei einigen Räumen wie dem AWO-Raum soll erst noch abgeklärt werden, ob dort die Umstellung überhaupt sinnvoll ist. Da die Preise pro Lampe im Saal je nach Firma eine Bandbreite zwischen 1.700 und 3.800 € haben, sind die Kostenschätzungen nur bedingt belastbar.

2 Bauantrag zur Errichtung von zwei Gauben, Fl.Nr. 1390, Margaretenstraße 25
Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich (§ 34 BauGB). Auf dem bestehenden Dach sollen die Dachliegefenster ausgewechselt werden und auf beiden Seiten des Daches je eine Dachgaube errichtet werden. Die Dachneigung beträgt 30 Grad. Der Dachraum wird zur Hobbynutzung umgebaut.
einstimmig gebilligt

3 Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport, Fl.Nr. 2112/2, Thoma-Rieder-Straße 8
Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich gem. § 34 BauGB. Es ist geplant, ein zweigeschossiges Einfamilienwohnhaus mit Carport und Stellplatz zu errichten.
Da wesentliche Angaben und praktisch alle Unterschriften fehlten, wurde der Antrag zurückgestellt. Er kann notfalls vor der nächsten Gemeinderatssitzung noch einmal behandelt werden.

4 Aufstockung einer bestehenden Garage, Fl.Nr. 1359, Erlabrunner Str. 19
Das Bauvorhaben wurde bereits in der Sitzung am 24.7.19 behandelt:
Bauausschusssitzung am 24.7.19 und durch eine baubedingte Befreiung zur Lage der Gauben ergänzt.
einstimmig gebilligt

5 Antrag auf Errichtung einer Fassadenverschalung aus Holz, Lutzgasse 6 A
Da strittig war, ob eine Holzschalung auch bei Wohnhäusern zulässig ist, wurde mit 3 gegen 2 Stimmen eine Zustimmung in Aussicht gestellt, falls bestimmte gestalterische Voraussetzungen erfüllt sind. Unstrittig ist, dass Holzschalungen bei Scheunen und Nebengebäuden zulässig sind, was ortstypisch ist. In Kürze soll die Gestaltungssatzung angepasst werden, damit bei weiteren Bauvorhaben an Wohnhäusern im Sanierungsgebiet keine Holzschalungen mehr möglich sind.

6 Schilderstellung Wasserschutzzone Sandflur
Am 28.08.2019 fand im Rahmen eines Gespräches mit dem Gesundheitsamt die Begehung der örtlichen Trinkwasseranlagen statt. Hierzu trafen sich unter anderem Herr Woith vom Gesundheitsamt und Herr Knorz von der Energie Lohr-Karlstadt sowie das Techn. Bauamt. Neben dem Hochbehälter wurde auch der Brunnen im Sandflur besichtigt. Dabei wurde ein hohes Aufkommen an Spaziergängern sowie Hundebesitzern festgestellt. Herr Woith wies in seinem Schreiben vom 29.08.2019 darauf hin, dass es durchaus sinnvoll sei auf die besondere Schutzwürdigkeit der Wasserschutzzonen hinzuweisen. Hierzu übersendete Herr Woith dem Techn. Bauamt eine Vorlage zur Beschilderung. (s. Anhang) Mögliche Orte für die Aufstellung dieser Schilder wären unter anderem die Zufahrt neben der Erlabrunner Straße sowie die Zufahrt über die Mainstraße.
musterschildfuerwasserschutzzone1.pdf [60 KB]
einstimmig gebilligt

7 Informationen und Termine



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Niederschrift Bauausschuss am 26.9.19

niederschriftbauausschuss26919.pdf [186 KB]



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Bauausschusssitzung am 26.9.19

Tagesordnung:

1 Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 4108, Würzburger Straße 39
Das BV befindet sich im Innenbereich gem. § 34 BauGB. Das Grundstück erstreckt sich von der Würzburger Straße bis zum Radweg am Main. Die Hochwassergrenze befindet sich etwa 60 m unterhalb der Würzburger Straße.
Durch die Bebauung erfolgt eine Nachverdichtung der Baulücke an der Würzburger Straße. Aufgrund der Geländeverhältnisse ist eine Auffüllung des Grundstücks vorgesehen, um das Erdgeschoss des Wohnhauses auf Höhe der Straßenoberkante einzustellen. Es wird ein zweigeschossiges Wohnhaus mit Kellergeschoss, Erdgeschoss und Dachgeschoss geplant. Die Hauseinstellung erfolgt auf der Linie der bestehenden Wohnhäuser Würzburger Straße 41 und 43.
Der Anschluss an die Kanalisation erfolgt im Trennsystem.
Der Bauantrag wurde einstimmig gebilligt. Der Ausschuss sprach sich zudem für eine Verlängerung des Trennsystems aus, um das Bauvorhaben und den Neubau schräg gegenüber anzuschließen.

2 Bauantrag zur Nutzungsänderung der Anwesen Mainstr. 20 und 20a für gastronomische Beherbergungszwecke
Mit der vorgelegten Tektur des Bauvorhabens plant der Bauherr, durch Optimierung der Raumstrukturen und Abläufe weitere Bau- und Unterhaltskosten einzusparen. Die wesentliche Änderung besteht in der Auslagerung der sanitären Anlagen in die Nebengebäude, der Reduzierung des Gastraumes im Bestandsgebäude Mainstraße 20 sowie einem Anbau, der dem Platzbedarf der Küche im Erdgeschoss gerecht wird. Die Verbindung zwischen den beiden Gebäuden wird durch ein Foyer mit begrüntem Flachdach geplant.
Die Planung wurde im Vorfeld mit dem Architekturbüro Schlicht abgestimmt.
Wegen vorhandener Zwangspunkte an den Nachbargrenzen werden insgesamt drei Befreiungen zu den geplanten Dachneigungen der Nebengebäude beantragt. Es handelt sich hierbei um die flachgeneigten Pultdächer der beiden Nebengebäude an der südlichen (Sanitäranlagen) und nördlichen Grundstücksgrenze (Fahrradunterstand) sowie das begrünte Flachdach des Foyers.
Die Nebengebäude bzw. das Foyer sind von der Mainstraße nicht oder kaum einsehbar.
Weiterhin wird eine Abweichung zur Verringerung der Abstandsfläche zur Straßenmitte beantragt. Das Bestandsgebäude Mainstraße 20 wird im Zuge des Dachneubaus um ca. 30-40cm erhöht, wodurch sich eine geringfügige Änderung bestehender Abstandsflächen ergibt, die bei bestehender Altortbebauung als üblich anzusehen ist.
Neben der bauplanungsrechtlichen Betrachtung wird vom Bauherrn auf das Urteil des Verwaltungsgerichtes Würzburg zum vorhergehenden Genehmigungsbescheid bzw. die „immissionsschutzrechtliche Zwischenwertfestsetzung„ des Landratsamtes Würzburg eingegangen. Nach dem Urteil handelt es sich bei dem beplanten Grundstück weder um ein „Dorfgebiet„ noch um ein „Wohngebiet„, sondern um eine „Gemengelage„, die eine gesonderte Festsetzung zulässiger Immissionswerte erfordert. Die Zulässigkeit einer Gastronomie in der Ortsmitte wurde indes nicht in Frage gestellt.
Die vom Landratsamt Würzburg vorgenommene Zwischenwertfestsetzung von 56,5/41,5 db(A) orientiert sich innerhalb der Gemengelage tendenziell eher zu im Wohngebiet (WA) zulässigen Werten (tag/nachts 55/40 db (A)) als zu den in Dorfgebieten (MD) oder Mischgebieten (MI) zulässigen Werten (60/45 bd (A)).
Der Bauherr hat angrenzenden Nachbarn die aktuellen Planunterlagen übersandt und die Erläuterung der Planungen im persönlichen Gespräch angeboten.
Ansicht Nord
Ansicht W O
Die Umplanung wurde vom Bauausschuss grundsätzlich begrüßt. Das gilt besonders für die Ansicht vom Main her, wo durch den Wegfall der Balkone die Vorgaben der Gestaltungssatzung beachtet werden. Die erforderlichen Befreiungen für die Dachneigung der Nebengebäude billigte der Ausschuss einstimmig, ebenso das vorgelegte Gesamtkonzept. Er wünschte lediglich, dass der Verbindungsbau zwischen dem verkürzten alten Haus und dem am Main liegenden Gebäude Mainstraße 20a sich hinsichtlich First und Traufe an die Dachgestaltung des alten Gebäudes anpasst.
Gegen die vorherige Baugenehmigung hatten die Nachbarn bekanntlich geklagt. Aus den Reaktionen der bei der Sitzung anwesenden Nachbarn kann man wohl schließen, dass erneut mit Widerstand zu rechnen ist, so dass der von der Gemeinde gewünschte und favorisierte Umbau zu einer Gaststätte weiterhin in Frage gestellt ist.


3 Nachgenehmigung der Auftragsvergabe - Schachtrahmenregulierung
Das Technische Bauamt der VG hat für beide Gemeinden die Schachtrahmenregulierung ausgeschrieben. 3 Fachfirmen wurden aufgefordert ein Angebot abzugeben. Es gingen insgesamt 3 Angebote ein.
Nach umfassender Prüfung der Leistungsverzeichnisse durch das Bauamt stellt sich das Angebot der Baufirma Beck Schachtrahmenregulierung, aus Bad Rappenau, als das wirtschaftlichste und annehmbarste Angebot mit einem fiktiven Angebotspreis von (brutto) 15.642,55 € dar.
In der Gemeinde Margetshöchheim sind insgesamt 74 Kanalschachtabdeckungen zu sanieren.
Angefragt wurde aufgrund des enormen Sanierungsbedarfs jedoch nur 55 Stk. Im Haushalt waren für die Regulierung keine Haushaltsmittel angesetzt, jedoch 50.000 € für allgemeine Straßenreparaturen vorhergesehen.
Da in den Jahren zwischen 2016- 2019 keine Schachtrahmen mehr reguliert wurden, sah das Techn. Bauamt dringenden Handlungsbedarf.
Aufgrund der zeitl. Problematik, vor Beginn der kalten Jahreszeit, hat das Techn. Bauamt den Auftrag, nach Rücksprache mit dem Bürgermeister, bereits am 25.07.2019 erteilt.
einstimmig gebilligt

4 Nachgenehmigung Auftragsvergabe GaLaBau - Spielplatz Nordstraße
Für die restlichen Arbeiten am Spielplatz in der Nordstraße ist es nötig, den fehlenden Fallschutzbelag sowie Rollrasen zu verlegen. Für diese Arbeiten wurden insgesamt sechs Garten- und Landschaftsbauer angefragt. Zur Wertung der Angebote ging dem Techn. Bauamt lediglich ein Angebot zu. Dieses kam von der Florian Hofmann GmbH aus Würzburg zu einem Brutto Angebotspreis von 10.100,84 €.
Verrechnet wird nach tatsächlichem Aufwand und den vereinbarten Einheitspreisen. Da schon Äußerungen über den schleppenden Verlauf des Umbaus kamen, wurde in Abstimmung mit dem 1. BGM Herr Brohm der Auftrag erteilt. Im Haushalt sind genügend finanzielle Mittel eingestellt. Die Arbeiten umfassen die Verlegung des Fallschutzbelags mit nötigem Unterbau sowie Aufbereitung des gesamten Untergrunds und Verlegung eines Rollrasens. Sobald die Lieferung des Fallschutzbelags erfolgt ist, werden die Arbeiten umgehend aufgenommen.
Anfang der Woche wurde wieder mit den Arbeiten begonnen. Mittlerweile soll auch der Rollrasen verlegt werden können, so dass die Arbeiten wahrscheinlich heute aufgenommen werden können.
einstimmig gebilligt

5 Verkehrsrechtliche Angelegenheiten
-
Beschilderung der Feuerwehanfahrtszone in der Straße „Am Sportplatz„
Der Bereich zwischen dem Fahrweg und der Zufahrt zum Sportheim in der Straße "Am Sportplatz" wird - wie ursprünglich festgelegt - als Feuerwehranfahrtszone ausgewiesen. Für den anschließenden Bereich der Engstelle wird ein Halteverbot erlassen. Ab der Aufweitung der Straße Richtung Grillplatz wird eine Zone mit Parkmöglichkeiten markiert, auf die mit einem Hinweisschild hingewiesen wird.

- Information über das Ergebnis einer Verkehrsbegehung mit dem Verkehrsberater der PI Wü-Land am 11.07.19
Der weitgehend nicht genutzte Parkplatz nach der Kleingartenanlage in der Rosenstraße soll geöffnet und für das Parken freigegeben werden, um die Parksituation in der Rosenstraße zu entschärfen.

6 Informationen zum Kommunalen Förderprogramm
Förderantrag für die Erneuerung des Hof- und Scheunentores, Anwesen Untere Steigstr. 5, Fl.Nr. 1459:
Für die Erneuerung des Hof- und Scheunentores wurde ein Antrag auf Förderung für die Holzlieferung eingereicht. Auf der Grundlage des Prüfvermerks zur Feststellung der Zuwendungsfähigkeit des Architekturbüros Schlicht Lamprecht vom 23.07.2019 wurde der Fördersumme mit Bescheid vom 26.07.2019 durch das Techn. Bauamt zugestimmt.

Förderantrag für den Farbanstrich, Anwesen Würzburger Str. 2, Fl.Nr. 1:
Für den Farbanstrich wurde ein Antrag auf Förderung eingereicht, eine vorherige Farbberatung fand statt. Da die Putzerarbeiten bereits im Vorfeld beauftragt und durchgeführt wurden, konnten diese Kosten nicht mehr berücksichtigt werden. Für den Farbanstrich wurde nach der Farbberatung ein Antrag auf vorzeitigen Baubeginn gestellt und dieser durch das Techn. Bauamt genehmigt. Auf der Grundlage des Prüfvermerks zur Feststellung der Zuwendungsfähigkeit des Architekturbüros Schlicht Lamprecht vom 09.09.2019 wurde der Fördersumme mit Bescheid vom 23.09.2019 durch das Techn. Bauamt zugestimmt.

Förderantrag für die Erneuerung von 12 Fenstern im OG des Hauptgebäudes, Anwesen Mainstraße 16, Fl.Nr. 181:
Für die Erneuerung von 12 Fenstern im OG des Haupthauses wurde ein Antrag auf Förderung eingereicht. Auf der Grundlage des Prüfvermerks zur Feststellung der Zuwendungsfähigkeit des Architekturbüros Schlicht Lamprecht vom 06.08.2019 wurde der Fördersumme mit Bescheid vom 12.08.2019 durch das Techn. Bauamt zugestimmt.
Bei der Berechnung der förderfähigen Kosten wurde ein Wettbewerbsabschlag von 15% für die Holzfenster berücksichtigt, da nur ein Angebot eingereicht wurde.
Die Erlaubnis nach dem Bay. Denkmalschutzgesetz wurde erteilt.
Förderantrag für die Erneuerung von zwei Fenstern im Nebengebäude, Anwesen Mainstraße 16, Fl.Nr. 181:
Für die Erneuerung von zwei Fenstern im Nebengebäude wurde ein Antrag auf Förderung eingereicht. Auf der Grundlage des Prüfvermerks zur Feststellung der Zuwendungsfähigkeit des Architekturbüros Schlicht Lamprecht vom 08.08.2019 wurde der Fördersumme mit Bescheid vom 12.08.2019 durch das Techn. Bauamt zugestimmt.
Bei der Berechnung der förderfähigen Kosten wurde ein Wettbewerbsabschlag von 15% für die Holzfenster berücksichtigt, da nur ein Angebot eingereicht wurde.
Die Erlaubnis nach dem Bay. Denkmalschutzgesetz wurde erteilt.

Ergänzung Förderantrag für die Erneuerung der Fassade und Farbberatung, Anwesen Dorfstr. 1, Fl.Nr. 103:
Für die Erneuerung der Fassade in Eigenleistung wurde bereits 2018 ein Antrag auf Förderung für die Gerüst-, Putz- und Natursteinarbeiten eingereicht und bewilligt. Nun sind als Ergänzung bzw. Erweiterung noch die Kosten für den Fassadenanstrich hinzugekommen. Auf der Grundlage des Prüfvermerks zur Feststellung der Zuwendungsfähigkeit des Architekturbüros Schlicht Lamprecht vom 26.08.2019 wurde der Erhöhung der Fördersumme mit dem 1. Änderungsbescheid vom 28.08.19 durch das Techn. Bauamt zugestimmt.

Zuschussgewährung für die Anbringung von Fensterläden, Anwesen Dorfstr. 31, Fl.Nr. 70
Das Techn. Bauamt genehmigte am 09.09.2019 die Auszahlung des im Rahmen der Endabrechnung ermittelten Zuschussbetrags.

Stellungnahme Balkongeländer Anwesen Mainstraße 37, Fl.Nr. 202/3

Erhöhung der Stundensätze für die Sanierungsberatung:
Der Vertrag für die Sanierungsberatung besteht bereits seit 1997. In der ganzen Zeit fand bisher nur einmal, im Jahr 2014, eine Erhöhung der Stundensätze statt.
Mit Schreiben vom 09.09.2019 teilte das Büro Schlicht Lamprecht Architekten mit, dass die bisherigen Stundensätze aufgrund der steigenden Personal- und Verwaltungskosten nicht mehr kostendeckend seien und bittet deshalb um eine Anpassung der Stundensätze:
Freischaffender Architekt, Büroinhaber: bisher 70,- € neu: 85,- €
Diplom-Ingenieure, Stadtplaner M.Sc: bisher 55,- € neu: 72,- €
Technische und kaufmännische Mitarbeiter: bisher 45,- € neu: 60,- €
Die Nebenkosten würden dabei unverändert bei 8% bleiben, auf Grund der hohen Fahrtkosten von Schweinfurt nach Würzburg.
Die Stundensätze würden sich somit um ca. 21 bis 33% erhöhen, liegen jedoch noch im üblichen Preisniveau.

7 Informationen und Termine
Ergänzungen zu den Kostensätzen Wasseruntersuchungsvertrag Dr. Nuss
Mit Schreiben vom 12.08.2019 erreichte die Gemeinde Margetshöchheim die Mitteilung, dass das Institut Dr. Nuss GmbH & Co. KG aus Bad Kissingen, die Kostensätze für die Untersuchungen auf Pflanzenschutzmittel / Pestizide nach Eigenüberwachungsverordnung anheben muss. Die Grundlage hierfür bildet die geänderte Untersuchungsliste des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit vom 09.11.2017. In dieser werden nun mehr zu untersuchende Parameter gefordert, was zu einem deutlich höheren Untersuchungsaufwand führt. Die Kosten für die Einzelproben werden im Vergleich zum Untersuchungsvertrag vom 01.09.2014 von 156,50 € auf 350,00 € angehoben.

Sanierung des Anwesens Dorfstraße 15
Nach Entfernung des Außenputzes am Giebel wurde festgestellt, dass die Gefache ausgemauert und waren und keine Lehmgefache besaßen. Nach aktuellem Planungsstand soll der Giebel erhalten werden, die Gefache sollen zur Verminderung der Windlast zunächst entfernt werden. Nach Fertigstellung des Rohbaus werden die Gefache erneut ausgemauert.

Nachgenehmigung NA 01 – Sanierung Hochbehälter Hochzone
Für die Sanierungsarbeiten am Hochbehälter Hochzone sind Arbeiten zur Entfernung der bestehenden Umzäunung angefallen. Da es bereits durch den UNB zu Verzögerungen kam, wurde der Firma GSB Haungs die Freigabe zum Nachtrag und der auszuführenden Leistung mündlich erteilt. Die Kosten für den Zaunrückbau gem. Nachtragsangebot belaufen sich auf 5.991,89 € brutto. Hierbei handelt es sich um eine Kostenverschiebung aus dem späteren Zaunneubau.
einstimmig nachgenehmigt



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Ansicht Nord




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Ansicht W O




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Protokoll der Bauausschusssitzung am 24.7.19

sitzungdesbauausschussesmargetshoechheim201907.pdf [163 KB]



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Bauausschusssitzung am 24.7.19

Tagesordnung:

1 Bauantrag zur Aufstockung einer Garage, Erlabrunner Straße 19, Fl.Nr. 1359, Befreiungsanträge
Wie bereits in der Sitzung vom 23.05.19 informiert wurde, werden in enger Abstimmung mit dem Sanierungsbeauftragten Planungen für die Aufstockung einer Garage für eine Wohnnutzung erarbeitet. Inzwischen wurden für verschiedene Planentwürfe jeweils Stellungnahmen abgegeben, am 03.06.19 wurden in einem gemeinsamen Ortstermin alle Gestaltungsdetails erörtert. Aufgrund der Gegebenheiten (beidseitige Brandwände, Höhe der bestehenden Garage), wird eine ausreichende Belichtung der Wohnräume sehr schwierig. Darüber hinaus muss sich das neu entstehende Wohngebäude in Höhe und Dachneigung an das Hauptgebäude anpassen.

In der Sitzung vom 23.05.19 wurde daher zunächst bezüglich der geplanten Firsthöhe und der Terrasse die Erteilung einer Befreiung in Aussicht gestellt.

Die in der Besprechung mit dem Sanierungsbeauftragten ausgearbeitete Planung für das Hinterhaus erfordert folgende, weitere Befreiungen:

- Dachneigung mit 36 Grad, dies entspricht der Dachneigung des Haupthauses, - geringfügige Überschreitung der maximalen Breite für das Zwerchhaus; die geplante Breite beträgt 2,70 m und ist notwendig, um zwei stehende Einzelfenstertüren zu realisieren, - Überschreitung der maximalen Breite der Gauben; geplant = 1,50 m, zulässig = 1,30 m. Dies ist für eine ausreichende Belichtung erforderlich.

Zum vorliegenden Planentwurf wurde einstimmig folgenden Befreiungen die Zustimmung in Aussicht gestellt:
- Abweichende Dachneigung (36 Grad)
- geringfügige Überschreitung der Breite des Zwerchhauses (2,70 m)
- Abweichende Gaubenbreite (1,50 m)


2 Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Friedenstraße 5, Fl.Nr. 2160/4
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Zeilweg“. Hierzu wurde ein Antrag auf Vorbescheid gestellt, der im Bauausschuss am 28.03.19 beraten wurde. Zu diesem Antrag wurde den Befreiungen zur Höheneinstellung (1,93 m und 1,52 m) und zur abweichenden Dachneigung zugestimmt.

Im Zuge der Prüfung des Vorbescheidsantrages hat das Landratsamt Würzburg entschieden, der beantragten Befreiung von der Höheneinstellung nicht bzw. nur teilweise zuzustimmen. Stattdessen wurde eine Befreiung von max. 1 m als notwendig erachtet. Der abweichenden Dachneigung wurde die Zustimmung in Aussicht gestellt.

Die Planungen wurden daraufhin überarbeitet und erneut mit dem Landratsamt Würzburg abgestimmt. Die Firsthöhe wurde um 18 cm abgesenkt. Durch die geringere Höheneinstellung ergibt sich nun die Notwendigkeit eines höheren Kniestockes.

Der Bauherr beantragt daher, die Befreiung von der Höheneinstellung von max. 1 m Höhe (Gebäudehöhe Süd-West) sowie eine sich daraus ergebende Befreiung von der max. Kniestockhöhe auf 1,46 m Höhe.
Eine Befreiung bzgl. abweichender Dachneigung wird nicht mehr erforderlich.

Dem vorliegenden Bauantrag wurde einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Den beantragten Befreiungen zur Überschreitung der Höheneinstellung um max. 1 m und der abweichenden Kniestockhöhe bis max. 1,46 m Höhe wurde zugestimmt.

3 Bauantrag zum Bau einer Terrassenüberdachung, Margaretenstraße 29a, Fl.Nr. 1418/1
Das beantragte Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich. Die Terrassenüberdachung soll an der Grenze des Doppelhausgrundstückes Margaretenstraße 29 / 29a errichtet werden. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Dem vorliegenden Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

4 Fassadensanierung Anwesen Mainstraße 37, Fl.Nr. 202/3
Im Zuge der Fassadensanierung wurde eine Wärmedämmung aufgebracht, die an der Giebelseite 7 cm in den Luftraum der Mainstraße reicht.

Darüber hinaus muss eine Abstimmung der Fassadenfarbe erfolgen. Nach Stellungnahme des Sanierungsbeauftragten wäre der vorgeschlagene Farbton in rotbraun vertretbar, es wird jedoch gewünscht, eine Farbprobe aufzubringen, um die Wirkung in Bezug auf die Dachziegelfarbe kurzfristig beurteilen zu können. Alternativ wird ein sandfarbener Fassadenfarbton vorgeschlagen.

Die Entscheidung wurde vertagt, da noch Klärungsbedarf besteht.

5 Informationen und Termine
-
Kommunales Förderprogramm – Mainstraße 16, Fl.Nr. 181, Erneuerung von Holzfenstern
Die Abweichung von der Gestaltungssatzung hinsichtlich der Anzahl der erforderlichen Angebote wurde nicht gebilligt.

- Parken in der Ludwigstraße, Wahl der Beleuchtung der Friedhofsmauer und des Fahrradunterstandes
Mit 4:1 Stimmen wurde die Leuchte Nr. 3319 gewählt.

- Die Lärmschutzwand an der ST 2300 in Höhe des Baugebiets Birkäcker kann erst im Frühjahr 2020 fertiggestellt werden.


- Einwendungen von Eigentümern eines Nachbargrundstücks gegen die Bebauung eines Grundstücks im Baugebiet Birkäcker abweichend von den Bestimmungen des Bebauungsplans. Der Bauausschuss hatte in der Sitzung vom 9.7. der Voranfrage in TOP 5 zugestimmt, dass trotz geringerer Grundstücksgröße eine Doppelhausbebauung möglich ist: Bauausschusssitzung am 9.7.19 . Der Bauauschuss hob trotz der Einwendungen seinen Beschluss vom 9.7. nicht auf.



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Niederschrift der Bauausschusssitzung am 9.7.19

sitzungdesbamargetshoechheim20190709niederschr.pdf [205 KB]



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Bauausschusssitzung am 9.7.19

Tagesordnung:

1. Bauantrag für den Teilabbruch einer Garage sowie Neubau von 2 PKW-Garagen, Birkachstr. 38
Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich gem. § 34 BauGB, da der Bebauungsplan „Südlich der Birkachstraße“ aufgehoben wurde. Es ist geplant, die bestehende Garage, bis auf 2 Mauerscheiben die weiterhin als Stützwände dienen sollen, abzubrechen und 2 neue Einzelgaragen zu errichten. Die Nachbarunterschriften liegen vor.

Der Abstand der Garageneinfahrt zur Straßenkante (Stauraum) beträgt lediglich zwischen 2 und 4 m. Auch bei der Bestandsgarage, die nun abgebrochen werden soll, war bereits der Stauraum vor der Garage nicht ausreichend. In der Baubeschreibung wird die Ausführung des Garagentores nicht beschrieben, daher sollte von Seiten der Gemeinde darauf hingewiesen werden, dass eine automatische, ferngesteuerte Toröffnung vorzusehen ist, da der notwendige Stauraum vor der Garage nicht ausreichend groß bemessen wurde.
Einstimmig gebilligt:
Zum vorliegenden Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Garagentore sind als automatische, ferngesteuerte Toröffnungen vorzusehen, auf Grund des nicht ausreichenden Stauraums zur Straßengrenze.


2. Bauantrag für den Neubau eines Einfamilien-Wohnhauses mit Garage, Würzburger Str. 32a
Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich gem. § 34 BauGB. Es ist ein Einfamilienhaus mit einer Doppelgarage geplant, somit werden 2 Stellplätze für das Wohnhaus errichtet. Die Abstandsflächen erstrecken sich teilweise auf das Grundstück Fl.Nr. 3959/3. Hierfür wurde ein Antrag auf Abweichung gestellt und es liegt eine Abstandsflächenübernahmeerklärung des Grundstückeigentümers / Nachbarn vor. Die Nachbarunterschriften wurden bis auf die Flurstücksnummern 3953 erteilt, da auf Grund von Urlaub die Nachbarn nicht zu erreichen waren.

Zusätzlich wurde ein Antrag auf Einleitung von Regenwasser in den gemeindlichen Schmutzwasserkanal gestellt. Im Bereich des Baugrundstücks befindet sich ein Trennsystem in der Straße, allerdings endet der Regenwasserkanal bereits am Grundstück Haus Nr. 34 und lediglich der Schmutzwasserkanal wurde bis zur Höhe des Baugrundstücks weitergeführt. Die direkten Nachbarn leiten deshalb ebenfalls ihr Mischwasser in den Schmutzwasserkanal ein. Auf dem Baugrundstück selbst wird das Regenwasser- und Schmutzwasser bis zum Revisionsschacht getrennt geführt und ab da soll auf Grund der Kanalsituation in der Straße das Abwasser als Mischwasser in den Schmutzwasserkanal eingeleitet werden. Evtl. sollte sich die Gemeinde vorbehalten, dass bei einer späteren Ergänzung bzw. Weiterführung des Regenwasserkanals ein dementsprechender getrennter Anschluss ab dem Revisionsschacht erfolgen muss.
lageplanwue32.pdf [114 KB]

Dem Bauantrag wurde einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Dem Antrag auf Einleitung von Regenwasser in den gemeindlichen Schmutzwasserkanal wird zugestimmt, jedoch mit der Auflage, dass bei einer späteren Weiterführung des Regenwasserkanals in der Straße ein separater Anschluss von Regen- und Schmutzwasser zu erfolgen hat.

3. Bauantrag für den Neubau eines Einfamilien-Wohnhauses mit Garage, Würzburger Str. 32b

Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich gem. § 34 BauGB. Es ist ein Einfamilienhaus mit einer Doppelgarage geplant, somit werden 2 Stellplätze für das Wohnhaus errichtet. Die Abstandsflächen erstrecken sich teilweise auf das Grundstück Fl.Nr. 3959. Hierfür wurde ein Antrag auf Abweichung gestellt und es liegt eine Abstandsflächenübernahmeerklärung des Grundstückeigentümers / Nachbarn vor. Die Nachbarunterschriften wurden bis auf die Flurstücksnummern 3953 und 3954 (ein Eigentürmer) erteilt, da auf Grund von Urlaub die Nachbarn nicht zu erreichen waren.

Zusätzlich wurde ein Antrag auf Einleitung von Regenwasser in den gemeindlichen Schmutzwasserkanal gestellt. Im Bereich des Baugrundstücks befindet sich ein Trennsystem in der Straße, allerdings endet der Regenwasserkanal bereits am Grundstück Haus Nr. 34 und lediglich der Schmutzwasserkanal wurde bis zur Höhe des Baugrundstücks weitergeführt. Die direkten Nachbarn leiten deshalb ebenfalls ihr Mischwasser in den Schmutzwasserkanal ein. Auf dem Baugrundstück selbst wird das Regenwasser- und Schmutzwasser bis zum Revisionsschacht getrennt geführt und ab da soll auf Grund der Kanalsituation in der Straße das Abwasser als Mischwasser in den Schmutzwasserkanal eingeleitet werden. Evtl. sollte sich die Gemeinde vorbehalten, dass bei einer späteren Ergänzung bzw. Weiterführung des Regenwasserkanals ein dementsprechender getrennter Anschluss ab dem Revisionsschacht erfolgen muss.

Auf dem Grundstück besteht an der Westseite eine Anbauverbotszone gemäß Art. 23 BayStr. WG. Das Gebäude befindet sich mit der Süd-Westlichen Gebäudeecke genau an der Grenze dieser Linie und liegt somit noch innerhalb des bebaubaren Bereichs.
lageplanwue32.pdf [114 KB]
Dem Bauantrag wurde einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Dem Antrag auf Einleitung von Regenwasser in den gemeindlichen Schmutzwasserkanal wird zugestimmt, jedoch mit der Auflage, dass bei einer späteren Weiterführung des Regenwasserkanals in der Straße ein separater Anschluss von Regen- und Schmutzwasser zu erfolgen hat.


4. Bauantrag für die Nutzungsänderung einer Kindergartengruppe in eine Kinderkrippengruppe im Erdgeschoss, Hermann-Hesse-Weg 4
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Zeilweg“. Da es sich bei einer Tageseinrichtung für mehr als zehn Kindern, gem. BayBo, um einen Sonderbau handelt, kann das Vorhaben nicht, wie beantragt, im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden, sondern es wurde dem Bauherrn fristgerecht mitgeteilt, dass ein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden muss. Es ist geplant, die Räumlichkeiten einer bisherigen Kindergartengruppe als Kinderkrippengruppe umzunutzen, da bereits die Kindergartengruppe in die Schule umgezogen ist (eigener bereits genehmigter Bauantrag). Im Zuge der Nutzungsänderung werden keine baulichen Eingriffe getätigt, die den Bebauungsplan betreffen.
Bei den notwendigen Nachbarunterschriften handelt es sich ausschließlich um Grundstücke, die sich im Besitz der Gemeinde Margetshöchheim befinden

Der Bauausschuss beschloss einstimmig, dem vorliegenden Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

5. Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Doppelhauses bzw. von Reihenhäusern, Birkäcker 3 und 5
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Birkäcker. Die Bauinteressenten der Flurnummern 3964/2, Birkäcker 3 und 3964/3, Birkäcker 5 würden gerne ein Doppelhaus, jeweils auf einem Grundstück, beziehungsweise ein Reihenhaus auf beiden Grundstücken zusammen, errichten.

Laut Bebauungsplan ist eine offene Bauweise vorgesehen. Zulässig sind Einzelhäuser, Doppelhäuser und Hausgruppen. Eine Doppelhausbebauung ist ab einer Grundstücksgröße von 600 qm zulässig.

Die beiden Grundstücke haben eine Größe von ca. 568 m⊃2; für die Fl.Nr. 3964/2 und 554 m⊃2; für die Fl.Nr. 3964/3. Laut Angabe der Antragsstellerin würde die geforderte Grundflächenzahl GRZ mit der Höchstgrenze 0,4 auch bei der Doppelhaus- bzw. Reihenhausbebauung eingehalten werden.
Zum vorliegenden Antrag auf Vorbescheid wurde der Befreiung bezüglich der Errichtung von Doppelhäusern auf den Flurstücken 3964/2 und 3964/,3 einstimmig zugestimmt. Allerdings soll der Antrag noch weiter konkretisiert werden.

6. Antrag auf Vorbescheid für den Neubau einer Hausgruppe mit 6 Wohneinheiten, Birkäcker 3 und 5
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Birkäcker. Das Bauvorhaben sieht den Neubau einer Wohngruppe mit 6 Einfamilienhäusern als Wohneinheiten mit jeweils 1 PKW-Stellplatz, teilweise überdacht, im Haus integriert, vor. Das Gebäude soll eine Art Schallschutzriegel zur Staatsstraße bilden, für die auf der Ostseite befindlichen Hausgärten mit einer teilüberdachten Terrasse. Als Dachform ist ein Satteldach mit 45° DN vorgesehen. Die Wohnflächen pro Einheit betragen ca. 175 m⊃2; und verteilen sich jeweils auf das EG, OG und DG, wobei das DG kein Vollgeschoss ist. Die Gebäude sind in konventioneller Bauweise als Massivbau vorgesehen. Die notwendigen Abstandsflächen werden laut Aussage des Antragstellers berücksichtigt.

Laut Bebauungsplan ist eine offene Bauweise vorgesehen. Zulässig sind Einzelhäuser, Doppelhäuser und Hausgruppen. Eine Doppelhausbebauung ist ab einer Grundstücksgröße von 600 m⊃2; zulässig. Das Grundstück Fl.Nr. 3964/2 hat eine Größe von ca. 568 m⊃2; und das Grundstück Fl.Nr. 3964/3 eine Größe von ca. 554 m⊃2;

Die Grundflächenzahl beträgt laut Bebauungsplan 0,4 und würde mit einer voraussichtlichen GRZ von 0,52 überschritten werden. Der Antragsteller beruft sich darauf, dass gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 und 3 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) die GFZ durch die Hinzurechnung von Garagen, Stellplätzen und ihrer Zufahrten bis zu 50% überschritten werden darf.
birkaecker6wohnungen.pdf [141 KB]
Zum vorliegenden Antrag auf Vorbescheid wurde der Befreiung bezüglich dem Bau einer Wohngruppe mit 6 Einfamilien-Reihenhäusern auf den Flurstücken 3964/2 und 3964/3 einstimmig nicht zugestimmt!

7. Antrag auf isolierte Befreiung bezüglich der Dachneigung für den Bau einer Doppelgarage, Rosenstr. 3
garagerosenstrae.pdf [84 KB]
Dem Antrag auf Befreiung bezüglich der Dachneigung wurde einstimmig zugestimmt. Falls der Stauraum von 5 m nicht eingehalten wird, ist ein ferngesteuerter elektrischer Torantrieb einzubauen.

8. Auftragsvergabe Austausch der Beleuchtungskörper in den Büroräumen 1. OG des Rathauses

Im Haushaltsplan 2019 ist vorgesehen, die Beleuchtungskörper in den Büroräumen im 1. OG des Rathauses gegen energieeffiziente LED-Leuchten auszutauschen. Auf Grund der mangelhaften Raumlage der bestehenden Lampen müssen die neuen LED-Leuchten neu an der Decke positioniert werden, um eine optimale Ausleuchtung der Arbeitsstätten zu gewährleisten. Die alten Deckenausschnitte werden mit Deckenplatten in weiß verschlossen. Die Montage erfolgt als Verschraubung auf der bestehenden Akustikdecke. Bei der Montage wird darauf geachtet, dass ein dennoch harmonisches Erscheinungsbild / Raster an der Decke entsteht.

Von der Fa. Elektro Riedmann GmbH liegt ein Angebot für die Erneuerung der Beleuchtung in Höhe von 5.655,59 € brutto / 4.752,60 € netto vor. Da die Firma Riedmann bereits mehrfach im Rathaus tätig war, sich mit dem vorgefundenen Bestand auskennt und sich bisher immer als sehr zuverlässig und kostenbewusst erwiesen hat, wurde kein weiteres Angebot eingeholt. Da die Fa. Riedmann im Zuge der ausgeschriebenen Leistungen für die Rathaussanierung auch bereits in einigen anderen Bereichen des Rathauses die LED-Beleuchtung gewechselt hat, ergibt sich somit für uns der Vorteil, dass die Gewährleistung aller verbauten LED-Lampen bei einer Firma liegt. Das Angebot erstreckt sich über die Erneuerung von ca. 16 LED-Lampen

Ebenso liegt ein Angebot der Schreinerei Breitenbach für die Deckenplatten in Höhe von 5.791,43 € brutto / 4,866,75 € netto vor. Die Deckenplatten müssen individuell nach Aufmaß vor Ort gefertigt werden. Außerdem muss die Fa. Breitenbach, während der Arbeiten der Fa. Riedmann, immer kurzfristig und zeitlich genau terminiert zur Verfügung stehen. Das Angebot erstreckt sich auf ca. 51,50 m Deckenplatten mit einer Breite von bis zu 45 cm.

Laut den Vergabebestimmungen für Kommunale Auftraggeber, gemäß Schreiben des Staatsministeriums des Innern und für Integration, kann bis zu einer Auftragssumme von 5.000,- € eine Direktvergabe, ohne weitere Angebotseinholung, erfolgen. Damit hat das Staatsministerium der momentan schwierigen Marktsituation Rechnung getragen, um den Kommunalen Auftraggebern die Beauftragung von kleineren Leistungen zu erleichtern.
Auf Grund der Lieferzeiten und der momentan überall vorherrschenden, zeitlichen Auslastung der Unternehmen, wurden die beiden Aufträge nach Rücksprache mit dem 1. Bürgermeister Herrn Brohm am 18.06.2019 vergeben und müssen nun in der Bauausschusssitzung nachgenehmigt werden.
Die Auftragsvergabe wurde einstimmig nachträglich genehmigt.

9. Schäden am Parkett der Margarethenhalle - Besprechung der Vorgehensweise
Die Oberflächensanierung des Parkettbodens fand im Sommer 2018 statt. Seitdem sind bei verschiedenen Veranstaltungen Schäden (Flecken und Kratzer) entstanden, die über die normalen Gebrauchsspuren der Nutzung hinausgehen und auch durch die üblichen Unterhaltsmaßnahmen nach den Veranstaltungen nicht zu beseitigen sind. So haben beispielsweise Konfettikanonen abgefärbt und unschöne, dauerhafte, gelbe Flecken auf dem Parkettboden hinterlassen.

Die Rücksprache mit einem Sachverständigen für Parkettböden hat ergeben, dass es nicht sinnvoll ist die einzelnen Schäden ausbessern zu lassen. Dies würde das Gesamtbild der Parkettoberfläche verschlechtern, da man jede Ausbesserung optisch sieht und sich somit ein unschöner „Fleckenteppich“ ergeben würde. Aus seiner Erfahrung heraus rät er uns, einen pauschalen Einbehalt vom Veranstalter bei Schäden zu verlangen, die über die normalen Gebrauchsspuren hinausgehen, und dieses Geld in eine spätere gesamte Oberflächensanierung (Kosten ca. 20.000,- €) zu investieren. Zu einer Pauschalierung des Einbehalts rät er, da die Schäden sehr individuell und nicht immer im Einzelfall erfassbar sind. Im Zuge des Bauausschusses soll die Vorgehensweise und Höhe des Einbehaltes diskutiert und besprochen werden.
Vor weiteren Entscheidungen soll erst mit der Versicherung wegen der Übernahme der Kosten für die Parketterneuerung verhandelt werden.

10. Auftragsvergabe Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination für das Projekt "Sanierung des Hochbehälters"
Für das Projekt „Sanierung des Hochbehälters“ wurden zwei Ingenieurbüros aufgefordert ein Angebot für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf der Baustelle abzugeben. Nach inhaltlicher und rechnerischer Prüfung stellte sich das Angebot des Ingenieurbüros Team Plan aus Höchberg als das wirtschaftlichste dar. Angeboten werden die Erstellung und Übermittlung der Vorankündigung, die Erstellung und der Aushang eines SiGe-Planes und die Koordinierung während der Bauausführung. Es wird von einer Bauzeit von ca. 9 Monaten ausgegangen.
Der Bauausschuss beschloss einstimmig, das Ingenieurbüro Team Plan GbR aus Höchberg mit den vorgenannten Leistungen für das Projekt „Sanierung des Hochbehälters“ zu einem Bruttoangebotspreis von 4.998,00 € zu beauftragen.
Die Arbeiten sollen nächste Woche beginnen.

11. Abbrucharbeiten eines Geräteschuppens und der Doppelgarage an der Ludwigstraße
Die für das Bauvorhaben „Parken in der Ludwigstraße“ notwendigen Abbrucharbeiten wurden seitens des Techn. Bauamts mittels Preisanfrage im Rahmen einer Verhandlungsvergabe ausgeschrieben. Hierzu wurden fünf Firmen gebeten, ein entsprechendes Angebot abzugeben. Zum Aufforderungsschluss am 26.06.2019 gingen dem Techn. Bauamt zwei Angebote zu. Nach der Verhandlung mit den Bietern ergab sich, dass das wirtschaftlichste Angebot seitens der Firma Ruppert GmbH & Co. KG aus Frickenhausen zu einem Brutto-Angebotspreis von 10.650,50 € kam. Die Arbeiten sehen den rückstandslosen Abbruch des Geräteschuppens am Friedhof sowie der Doppelgarage des Anwesens Haus Nummer 19 vor. Diese Arbeiten sind vor dem Baubeginn der Maßnahme „Parken in der Ludwigstraße“ zwingend erforderlich. Die Firma Ruppert besitzt die fachliche Qualifikation für Rückbau-, Verwertungs- und Entsorgungsarbeiten. Das Angebot enthält den Abbruch und die fachgerechte Entsorgung bzw. Verwertung des anfallenden Bauschutts. Aufgrund der anstehenden Arbeiten am Parkplatz wurde auf eine ebene Wiederherstellung der Fläche verzichtet.
Der Bauausschuss beschloss einstimmig, den Auftrag für die Abbrucharbeiten des Geräteschuppens und der Doppelgarage an der Ludwigstraße an die Firma Ruppert GmbH & Co. KG aus Frickenhausen zu einem Bruttoangebotspreis von 10.650,50 € zu vergeben.

12. Feldwegesanierung Junge Kühruh - Viehtriebweg

Nach der gut voranschreitenden Sanierung des Feldweges in der Bachwiese, sieht das Techn. Bauamt sowie der Bauhof Margetshöchheim noch weiteren Handlungsbedarf am Feldweg in der Flurlage Viehtriebweg. Ein Planauszug liegt den Mitgliedern des Bauausschusses vor. Der Umfang der Sanierungsmaßnahme beträgt rund 400 lfm. Feldweg. Es wird mit einer durchschnittlichen Breite von rund 3,00 m gerechnet. Hier besteht ein geringerer Arbeitsaufwand im Vergleich zur Bachwiese, da eine deutlich bessere Zufahrt über die Obere Steigstraße zur Baustelle gegeben ist. Für die notwendigen Arbeiten wurde die Jahres-LV Firma Ullrich Bau gebeten ein Angebot abzugeben. Die Kosten belaufen sich auf rund 12.000,00 € brutto. Nötige finanzielle Mittel für die Feldwegsanierung wurden im Haushalt eingeplant.
planauszug.pdf [524 KB]
Der Bauausschuss beschloss einstimmig, die Sanierung des Feldwegs in der Flurlage Viehtriebweg an die Jahres-LV Firma Ullrich Bau aus Elfershausen zu einem geschätzten Auftragswert von rund 12.000,00 € brutto zu vergeben.

13. Haltestelle Bachwiese - Beratung über den Vorentwurf des IB Arz
Dem Bauausschuss liegen die aktuellen Vorplanungen zur Haltestelle Bachwiese vor. Die vom Ingenieurbüro Arz übersendeten Vorplanungen zeigen zwei Ausbauvarianten. Herr Schneider erklärte diese in seinem Schreiben vom 29.05.2019 wie folgt. Ausbauvariante als „Standardbusbucht“ (Anlage 1. Seite) bei der ein geringerer Umbauumfang nötig wird und der Gehweg eine parallele Linienführung zur Fahrbahn aufzeigt. Nachteil laut Herrn Schneider ist, dass ein Gelenkbus mit seiner hinteren Tür rund 25cm vom Bord entfernt stehen würde. Der behindertengerechte Ein- und Ausstieg wäre jedoch an den vorderen zwei Türen gegeben. Ausbauvariante als Sonderbauform (Anlage 2. Seite) bei der ein Heranfahren zum behindertengerechten Ein- und Aussteigen an allen Türen gegeben wäre. Jedoch äußert Herr Schneider hier Bedenken, dass bei ungeübtem Personal des Nahverkehrs eine Hemmung in der Anfahrt entstehen könnte. Auch die Linienführung des Gehwegs scheint optisch nicht ansprechend. Herr Schneider sprach ebenso die Möglichkeiten der Überdachung der Haltestelle am Parkplatz Ärztehaus an. Vorab sollte durch das Techn. Bauamt und Herrn Schneider geprüft werden in wie weit eine Unterstellmöglichkeit realisierbar ist. Hierzu gibt es drei Möglichkeiten. Variante 1 sieht die Befestigung der Überdachung auf dem Parkplatz hinter der Mauer vor. Variante 2 sieht die Befestigung der Überdachung auf der Mauer vor. Variante 3 sieht die Befestigung der Überdachung vor der Mauer mit Kürzung des Dachüberstandes zur Einhaltung des Lichtraumprofils vor. In der Bauausschusssitzung soll sowohl über die Überdachung als auch über die Ausbauvariante diskutiert werden.
Der Bauausschuss beschloss einstimmig die Ausbauvariante 1 der Haltestelle Bachwiese / Ärztehaus. Die Überdachung auf der anderen Straßenseite (Götzgelände) soll auf der Mauer befestigt werden.

Antrag auf Verlängerung zum Betrieb einer Kleinkläranlage - Obere Steigstr. o. Nr.
Am 11.06.2019 erreichte die Gemeinde Margetshöchheim ein Schreiben des Landratsamts Würzburg. In diesem bat das Landratsamt um Stellungnahme der Gemeinde Margetshöchheim als Träger öffentlicher Belange zum weiteren Betrieb einer Kleinkläranlage in der Oberen Steigstraße o. Nr. Bereits im Jahr 2006 vor Errichtung der Kleinkläranlage wurden seitens des Bauausschusses am 25.04.2006 keinerlei Bedenken geäußert.
Der Bauausschuss stimmte dem weiteren Betrieb der Kleinkläranlage in der Oberen Steigstraße o. Nr. einstimmig zu.
15. Informationen zum Kommunalen Förderprogramm
Schmiedsgasse 7 - Balkongeländer, Prüfung der Zuwendungsfähigkeit
Untere Steigstraße 5, Endabrechnung

17. Festlegung der Preise für Losholz und Industrieholz
Die Brennholzpreise für den kommenden Winter sind festzulegen. Auf Nachfrage teilte der Förster, Herr Fricker, mit, dass der Preis für Industrieholz derzeit bei 50,-- bis 55,-- € je Festmeter liegt. Für Losholz liegt der Preis bei 17,50 € je Ster. Bisher liegen unsere Preise für Industrieholz bei 57,50 € je Festmeter und für Losholz bei 17,50 € je Ster. Seit drei Jahren haben wir jedoch Probleme, unser Brennholz zu verkaufen. Derzeit sind auch noch zwei Polter Industrieholz und mehrere Lose aus dem letzten Winter nicht verkauft.
Die Preise für Brennholz wurden wie folgt festgesetzt:
Industrieholz 50 € je Festmeter, Losholz 15 € je Ster


18. Informationen und Termine
- Für das Konzert der Sing- u. Musikschule werden lediglich die Grundkosten (Reinigung, Strom usw. berechnet.
- An der Auffahrt zum Steg soll die Absperrung so umgebaut werden, dass in Zukunft Räder mit Anhänger durchfahren können. Außerdem soll die Mulde an dieser Stelle aufgefüllt werden, um die Bildung der Wasserlache zu vermeiden.



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Niederschrift Bauausschuss 23.5.19

sitzungdesbauausschussesmargetshoechheim201905.pdf [191 KB]



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Bauausschusssitzung am 23.5.19

Tagesordnung:

Öffentliche Sitzung

1 Bauantrag für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses, Fl.Nr. 2112/3 Tfl. + 2112/5 Tfl., Thoma-Rieder-Straße 6 a
Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich gem. § 34 BauGB, da der Teilbereich des Bebauungsplanes „Grabenhügel II“ aufgehoben wurde. Es ist geplant, ein freistehendes, zweigeschossiges Wohnhaus mit Garage und Stellplatz zu errichten. Die Dachneigung beträgt 35 Grad. Die private Zufahrt erfolgt über das neu aufgeteilte Grundstück. Die jeweiligen Teilflächen des Baugrundstückes sind noch zu verschmelzen.
thomarieder6a.pdf [112 KB]
einstimmig befürwortet

2 Bauantrag für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses, Fl.Nr. 2112/3 Tfl. Thoma-Rieder-Str 6
Das geplante Bauvorhaben befindet sich seit der Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Grabenhügel II“ im Innenbereich gem. § 34 BauGB. Das Grundstück Fl.Nr. 2112/3 soll mit einem freistehenden, zweigeschossigen Wohnhaus mit Einzelgarage bebaut werden.
thomarieder6b.pdf [107 KB]
Einstimmige Zustimmung unter der Voraussetzung, dass der zweite Stellplatznachweis erfolgt.

3 Bauantrag für die Errichtung eines Büroanbaus an ein bestehendes Wohnhaus, Fl.Nr. 4039/2, Steinerner Weg 5
Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich, außerhalb des Geltungsbereiches der Gestaltungssatzung. Der geplante Büroanbau soll nach der vorliegenden Betriebsbeschreibung dem Verkauf, Lagerung bzw. Aufbewahrung von Kosmetikprodukten dienen, wobei sowohl Kundenverkehr als auch Betriebszeiten individuell nach Vereinbarung festgelegt werden. Für den Stellplatznachweis wird in der bestehenden Zufahrt ein zusätzlicher Stellplatz nachgewiesen. Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.
steinernerweg6lageplan.pdf [159 KB]
einstimmig gebilligt

4 Sanierung des Anwesens Dorfstraße 15, Festlegung des Umfanges der Abbruch- und Sicherungsmaßnahmen
Zur Vorbereitung der Sanierungsarbeiten und insbesondere der Ausschreibung der Rohbau- und Zimmererarbeiten hat der Bauherr die Bestandssicherung der erhaltenswerten und verbleibenden Fassadenwände (Westseite und Südseite) untersuchen lassen.

Wie bereits in Absprache mit der Gemeinde festgelegt, soll die Fachwerkwand an der Westseite (Hofseite) als Ganzes durch entsprechende Verklammerung mit Holzbalken als „Scheibe“ gesichert und mit Kran weggehoben sowie auf dem Grundstück zwischengelagert werden, bis nach Herstellung der Wand im Erdgeschoss dieses Wandelement wieder eingebaut werden kann. Die Gefache werden hierzu vorher entfernt und später wiederhergestellt.

Auf der Südseite (Straßenseite) würde dann der gesamte Giebel frei stehen und wäre statisch zu sichern. Um bei entsprechenden Windlasten geringeren Widerstand zu erzeugen, müssten auch hier die Gefache entnommen und später wieder eingebaut werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Giebelwand im gemauerten Bereich (Erdgeschoss) ausreichende Standfestigkeit besitzt bzw. hergestellt werden kann.

Für die Sicherung des Fachwerks im Obergeschoss und im Dachgeschoss wäre allerdings eine umfangreiche Sicherung mit mehreren Dreiecksrahmen, die bis ca. in die Mitte der Dorfstraße abstützen, erforderlich. Diese Rahmenkonstruktion müsste darüber hinaus durch entsprechende Fundamente, die in die Dorfstraße eingebracht werden, verstärkt werden, um die Drucklasten abtragen zu können. Die erforderlichen Abfangkonstruktionen und Hilfsfundamente werden durch den Statiker in einer Konstruktionszeichnung dargestellt. Dies würde nicht nur einen erheblichen Kostenaufwand sondern auch einen Eingriff in die Dorfstraße und ggf. eine mehrmonatige Sperrung erfordern.

Alternativ wird vom Statiker vorgeschlagen, die Fachwerkkonstruktion auf der Giebelseite - ähnlich wie auf der Westseite - stockwerksweise als „Scheibe“ gesichert abzutragen, zwischenzulagern und schrittweise wieder in das Bauwerk einzubauen.
Beschluss:
Das Bauvorhaben Dorfstraße 15 ist ortsbildprägend und somit in allen wesentlichen Bauteilen und Baudetails mit denkmalpflegerischer Bedeutung insbesondere den Außenwänden im Westen (OG) und im Südgiebel soweit wie möglich zu erhalten.
Wie bereits vereinbart, besteht Einverständnis, die Westwand im OG durch Zwischenlagerung zu sichern, um diese nach Wiederaufbau des EG in der ursprünglichen Lage durch Fachwerkskonstruktion einzubauen. Bedingung ist, dass die markanten, profilierten Fenster- und Türgewände auf der Hofseite restauriert und wieder verwendet werden.
Bezüglich der Südfassade wurde beschlossen, dass der Südgiebel durch entsprechende Stützbauteile mit Verankerung zu sichern ist., falls das Fachwerk in einer Voruntersuchung keine gravierenden Schäden aufweist. Ansonsten kann wie an der Westseite verfahren werden. Die Gefache sind auf der Westseite und beim Südgiebel mit Lehmsteinen auszumauern.
einstimmig gebilligt (4:0)

5 Planungen zur Herstellung der Wegeverbindung Dorfstraße 42 - Pointstraße (ehem. Obsthalle), Festlegung der Oberflächengestaltung
Der 2 m breite Gehweg wird mit Muschelkalkpflaster wie in der Mainstraße gepflastert. Der private Bereich wird wie in der Dorfstraße gepflastert. Dadurch sind Gehweg und Privatbereich optisch erkennbar getrennt.
einstimmig beschlossen


6 Vorberatung zur Einleitung eines Verfahrens zum Erlass einer Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB im südlichen Teil der Bachwiese im Anschluss an die bestehende Bebauung
In der Sitzung des Gemeinderates am 16.04.2019 wurde beschlossen, zum vorliegenden Antrag auf Erlass einer Satzung gem. § 34 BauGB für die Einbeziehung des Grundstückes Fl.Nr. 4679 eine vorherige Stellungnahme des Landratsamtes Würzburg einzuholen.

In einer Besprechung mit der Kreisbaumeisterin wurde hierbei festgestellt, dass seitens des Bauplanungsrechts keine grundsätzlichen Vorbehalte bestehen. Auch das Problem einer möglichen Bezugsfallwirkung wurde erörtert. Im vorliegenden Fall weisen die maßgeblichen Beurteilungskriterien (vorhandene Erschließung, gesicherte Wasser- und Abwasserversorgung; direkte Anknüpfung an den bebauten Bereich) jedoch einen deutlichen Unterschied zu anderen Außenbereichsgrundstücken auf. Aufgrund der Topographie und des angrenzenden Bachlaufs dürfte eine Einbeziehungssatzung ausschließlich für das Grundstück Fl.Nr. 4679 in Frage kommen.

Für den Erlass einer Einbeziehungssatzung ist ein vereinfachtes Verfahren mit der Einbeziehung von Trägern öffentlicher Belange sowie einer Bürgerbeteiligung erforderlich (verfahren nach § 13 Abs. 2 BauGB).
Dem Gemeinderat wurde empfohlen, für das Grundstück Fl.Nr. 4679 ein Verfahren zum Erlass einer Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB einzuleiten, sofern sich der Eigentümer bereit erklärt, die entstehenden Verfahrenskosten zu tragen. Vorab soll der Antragsteller wegen der Nähe zu dem bewaldeten Nachbargrundstück die Bebauung mit dem Nachbarn abklären und der Gemeinde die geplante Bebauung aufzeigen.
einstimmig beschlossen

7 Auftragsvergabe an die Mainfrankennetze - Beleuchtung Grillplatz BA III
Nach erfolgter Submission der Ausschreibung Grillplatz BA III kann bald mit den Arbeiten begonnen werden. Um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren sollte vorher über die Auftragsvergabe zur Beleuchtung am Grillplatz Beschluss gefasst werden. Grundlage hierfür bildet das Angebot der Mainfrankennetze vom 11.12.2018 zur Herstellung von 3 Beleuchtungspunkten am Grillplatz im Zuge der Baumaßnahme Grillplatz BA III. Das Angebot hierzu von Herrn Klopf von den Mainfrankennetzen beläuft sich auf 8.123,19 € brutto. Die Tiefbaukosten verlaufen im Zuge des LVs zur Neugestaltung des Grillplatzes.
einstimmig beschlossen

8 Auftragsvergabe Sanierungsleistungen an der Lüftungsanlage und den Absperrventilen-Heizung der Margarethenhalle
In der Vergangenheit gab es immer wieder Probleme mit der Lüftungsanlage der Margarethenhalle. Aus diesem Grund wurden im Haushaltsplan 2019 dementsprechende Mittel für die Planung (25.000,-) und Ausführung (100.000,-) eingestellt. Das Ingenieurbüro HGT hat sich die Situation zusammen mit den beiden Firmen, die für uns an der Margarethenhalle im Bereich Lüftung und Heizung tätig sind angeschaut und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass kein großer Umbau, wie zunächst vermutet, nötig sein wird. Ein Heizregister der Lüftung bzw. eine Mischergruppe funktioniert nicht richtig und gibt keine Wärme ab, daher geht die gesamte Lüftungsanlage immer wieder auf die Funktion „Vereisung“. Es wird empfohlen, diese Mischer-Baugruppe, die hauptsächlich für die Sanitärräume und Duschen im UG notwendig ist, auszutauschen. Von einer größeren oder umfassenden Sanierung rät Herr Basler, Ingenieurbüro HGT, ab, da die Lüftungsanlage in der jetzigen Situation Bestandsschutz besitzt und im Ganzen noch gut funktioniert. Sobald wir größere Änderungen vornehmen, geht der Bestandsschutz verloren und es müssen dann die neuen Richtlinien und DIN-Normen eingehalten werden. Dies würde zu einem erheblichen Aufwand in der kompletten Margarethenhalle führen.

Die Firma Kimmel wurde gebeten, ein Angebot für die notwendigen Leistungen an der Lüftungsanlage abzugeben. Das Angebot beläuft sich auf eine Summe von 3.968,41 € incl. MwSt.

Bei der Begehung der Anlage wurde festgestellt, dass der Schieber zur Kesselseite undicht und defekt ist. Leider führt das dazu, dass für die Ausführung der o.g. Leistungen für die Lüftung auch die Heizungsanlage komplett entleert und dann wieder aufwendig befüllt und gespült werden muss. Sowohl HGT Ingenieure als auch die Fa. Kimmel haben daher angeraten, in diesem Zuge alle Absperrventile der Anlage erneuern zu lassen, um die Funktionen der Absperrrungen auch in den nächsten Jahren zu gewährleisten und somit zukünftige Reparaturkosten zu minimieren. Falls die Absperrungen nicht getauscht werden, müsste bei späteren Reparaturen unter Umständen immer wieder das gesamte Heizsystem entleert werden. Dies hätte zusätzliche Kosten von ca. 1.000,- € bei jeder Reparatur zur Folge. Um den Synergieeffekt der jetzigen Entleerung zu nutzen, wurde angeraten, die 18 Absperrventile bei der jetzigen Systementleerung ebenfalls auszutauschen. Das Angebot der Firma Kimmel für den Tausch aller Absperrventile liegt bei 8.520,66 € incl. Mwst.
einstimmig beschlossen

9 Auftragsvergabe Instandsetzung Elektroanlage Feuerwehrhaus
Im Feuerwehrhaus soll die bestehende Unterverteilung erneuert und mit einem Überspannungsschutz ergänzt werden. Außerdem ist die Instandsetzung und Ergänzung der Elektroinstallation in der Fahrzeughalle und Werkstatt, sowie die Erstellung einer Dokumentation und Beschriftung der Stromkreise mit vorgesehen.

Die Firma Elektro Riedmann hat sich die Situation angeschaut und den Stunden und Materialaufwand mit einer Summe von 5.968,63 € netto / 7.102,67 € brutto abgeschätzt, jedoch auch darauf hingewiesen, dass während den Arbeiten noch unvorhergesehene Kosten entstehen können. Die Obermonteurstunden liegen hierbei bei einem Stundensatz von 44,- € netto und somit im angemessenen Bereich.
einstimmig beschlossen

10 Ausbesserungsarbeiten in der Zeller Straße
Nach gemeinsamer Ortseinsicht mit dem Bauhofmitarbeiter Herrn Kreiner im Zuge der halbjährigen Sichtprüfung wurde über den schlechten Zustand der Zeller Straße auf östlicher Seite gesprochen. Die Einsicht mit dem Techn. Bauamt ergab, dass in diesem Bereich die Fahrbahn bereits massive Schäden in der Deckschicht aufweist. Dies zeigt sich durch Netzrisse und starke Ausbrüche sowie Verdrückungen. Da davon ausgegangen werden muss, dass sich der Zustand aufgrund des anstehenden Wassers bei Regenereignissen sowie Frosteinwirkungen zunehmend verschlechtern wird besteht hier Handlungsbedarf. Zur Verschlechterung des Zustands trägt auch der starke Verkehr durch Öffentlichen Personennahverkehr bei. Vorgesehen ist die anliegende und vermeintlich bessere Deckschicht bis auf 30-50 cm einzuschneiden und den östlichen Asphaltstreifen bereichsweise an den schlechtesten Stellen samt Untergrund zu ertüchtigen. Danach soll wieder ein sauberer Anschluss an die bestehenden Flächen hergestellt werden. Nach einer ersten Kostenschätzung wird der finanzielle Aufwand auf rund 11.000,00 € brutto geschätzt.
Zusätzlich soll die Deckschicht im Mittelbereich erneuert werden.
einstimmig beschlossen

11 Pflasterzeilen Fugenverguss Heinrich-Böll-Straße und Schillerstraße
Das Techn. Bauamt beabsichtigt in den Straßen Heinrich-Böll sowie der Schillerstraße die wasserführenden Pflasterzeilen neu ausfugen zu lassen. Der Zustand der Straßen ist nicht zu bemängeln jedoch haben sich die Fugen der Rinnen bereits so zugesetzt und sind teilweise so stark ausgespült, sodass hier Unkraut aus den Fugen wächst. Eine Wasserführung ist somit nicht mehr gegeben. Die Arbeiten sehen das Ausblasen der Fugen sowie das Verfüllen der offenen Fugen mit Mörtel vor. Vergleichbare Arbeiten werden bereits seit ein paar Jahren in der Gemeinde Erlabrunn ausgeführt. Es wurden 3 Firmen gebeten ein entsprechend vergleichbares Angebot für die zu erbringende Leistung abzugeben. 3 Firmen gaben hierzu ein Angebot ab. Das wirtschaftlichste Angebot kommt von der Firma Ralph Scheb Tiefbau aus Himmelstadt zu einem Angebot von 26,60 € netto / lfm für 2-Zeiler Rinnen. Für den zu sanierenden Bereich schätzt das Techn. Bauamt einen Aufwand von rund 345 lfm. Das entspricht einem finanziellen Aufwand von 10.920,63 € brutto für 2019.
Der Antrag wurde vorerst zurückgestellt. Mit dem Bauhof soll abgeklärt werden, ob die Arbeiten durch ihn durchgeführt werden können.
einstimmig beschlossen

12 Feldwegsanierung Bachwiese-Kalkofen
Nach Ortseinsicht mit dem Bauhof in der Bachwiese wurde der Feldweg entlang des Kalkofens in Richtung Aussiedlerhof begutachtet. Aufgrund des starken Längsgefälles sind hier schon starke Ausschwemmungen zu verzeichnen. Teilweise haben sich bereits die Querrinnen so zugesetzt, dass hier kein Ableiten des Oberflächenwassers mehr möglich ist. Der Weg weist starke Spurrillen sowie Ausbrüche auf. Daraufhin wurde die Lage vor Ort mit der Jahres-LV Firma Ullrich Bau besprochen. Angedacht ist die Querrinnen zu säubern, den Weg zu begradigen und anschließend aufzuschottern. Ebenso sollen die Bankette abgezogen werden um das Wasser wieder seitlich ablaufen zu lassen. Da die beengten Platzverhältnisse es kaum hergeben hier mit einem Gräter zu arbeiten wird ein höherer Maschinen- sowie Personeneinsatz nötig. Das Techn. Bauamt geht für rund 130m Feldwegsanierung von einer Auftragssumme von 20.000,00 € brutto aus.
einstimmig beschlossen

13 Neubau Schutzzaun - Wasserschutzzone I
Aufgrund der anstehenden Sanierung der Hochbehälter wurde das Techn. Bauamt auf die Sicherheit des Trinkwassers und dessen Stellenwert aufmerksam. Da die Anlagen der Wasserversorgung und deren Einrichtungen stets geschützt werden sollten, nahm das Bauamt Ortseinsicht am Brunnen Sandflur. Hier fiel der allgemein schlechte und instabil wirkende Zustand der Zaunanlage aus Maschendrahtzaun mit einer Höhe von rund 1,30m auf. Hier wird Potential in der Ertüchtigung der Zaunanlage gesehen. Analog der Zaunanlagen am Hochbehälter soll auch hier der bestehende Maschendrahtzaun durch einen Doppelstabmattenzaun aus Stahl ersetzt werden. Dieser wirkt neben seiner Höhe von 1,80m auch durch seine Optik abschreckender als der bestehende Zaun. Herr Knorz von der Energie Lohr-Karlstadt und Herr Woith vom Gesundheitsamt begrüßten die Idee, den passiven Schutz der Versorgungseinrichtung zu ertüchtigen, sehr. Fünf Firmen wurden angefragt ein vergleichbares Angebot für die Demontage und Entsorgung der bestehenden Zaunanlage sowie die Errichtung des neuen Stabmattenzauns abzugeben. Hierzu kamen drei wertbare Angebote zurück. Das wirtschaftlichste Angebot kam von der Firma Zaun Sicherheit aus Marktheidenfeld zu einem Brutto Angebotspreis von 22.719,67 €.
einstimmig beschlossen

14 Informationen zum Kommunalen Förderprogramm
Förderantrag für die Anbringung von Fensterläden, Anwesen Dorfstr. 31, Fl.Nr. 70:
Für die Anbringung von Fensterläden wurden 3 Angebote für die Schreinerarbeiten eingereicht. Auf der Grundlage des Prüfvermerks zur Feststellung der Zuwendungsfähigkeit des Architekturbüro Schlicht Lamprecht vom 09.04.2019 wurde der Fördersumme mit Bescheid vom 10.04.2019 durch das Techn. Bauamt zugestimmt. Die bewilligte Fördersumme beläuft sich auf 1.927,80 €.


Förderantrag für die Sandsteinplatten zwischen Hauseingang und Außentreppe sowie Sandsteinsockel an der Außentreppe, Anwesen Untere Steigstr. 5, Fl.Nr. 1459:
Für o.g. Leistungen wurden 2 Angebote für die Steinmetzarbeiten eingereicht. Auf der Grundlage des Prüfvermerks zur Feststellung der Zuwendungsfähigkeit des Architekturbüro Schlicht Lamprecht vom 15.05.2019 wurde der Fördersumme mit Bescheid vom 17.05.2019 durch das Techn. Bauamt zugestimmt. Die bewilligte Fördersumme beläuft sich auf 476,79 €.


Zuschussgewährung für die Sanierung der Fassade, Anwesen Mainstraße 39, Fl.Nr. 201:
Für das Vorhaben wurden mit Bewilligungsbescheid vom 24.09.2018 Zuschüsse in Höhe von 3.790,46 € gewährt. Die Prüfung und Endabrechnung durch das Büro Schlicht Lamprecht am 10.04.2019 hat zuwendungsfähige Kosten von 8.136,61 € und somit eine mögliche Zuwendung in Höhe von 2.440,98 € ergeben. Das Techn. Bauamt genehmigte am 11.04.2019 die Auszahlung des im Rahmen der Endabrechnung ermittelten Zuschussbetrags in Höhe von 2.440,98 €.

15 Informationen und Termine
Umbau der Fernwirktechnik RÜB 1+2:
Am 16.04.19 fand in der Kläranlage Veitshöchheim hierzu ein vor Ort Gespräch statt. Es wurde die Anbindungstechnik der RÜB 1+2 besprochen. Aufgrund einer neueren und deutlich sicheren Verbindung wurde das im Bauausschuss vom 18.12.18 freigegebene Angebot hierzu überarbeitet. Es ergab sich eine Kostenmehrung von rund 3.514,97 € brutto, so dass der Gesamtbetrag bei 22.617 € liegt. Die Freigabe des Auftrags wurde an Herrn Siebert von der Kläranlage in Veitshöchheim nach Rücksprache mit Herrn Brohm erteilt.


Spielplatz in der Nordstraße:
Für das Räumen der bestehenden Spielplatzfläche wurden seitens des Techn. Bauamts Angebote eingeholt. Das wirtschaftlichste Angebot ging von der Firma Landschaftsservice Seibold ein. Es wird mit einem finanziellen Aufwand von 4.734,44 € brutto für Erdarbeiten sowie 687,23 € brutto für Sandlieferungen gerechnet. Der Auftrag wurde durch Herrn Brohm bereits erteilt um ein zügiges Herrichten der Fläche zu ermöglichen. Die Arbeiten werden durch den Bauhof und das Techn. Bauamt begleitet. Verrechnet wird nach tatsächlichem Aufwand.

Ausbesserung Fliesenbelag an der Margaretenhalle:
Für die Ausbesserung des Fliesenbelags an der Margaretenhalle wurden für den Bereich, der die Gemeinde betrifft, Angebote eingeholt. Dies betrifft den Bereich ab dem Rondell bis zum Innenhof. Das wirtschaftlichste Angebot hierzu kam seitens der Firma Fliesen Marek aus Estenfeld zu einem Bruttoangebotspreis von 2.543,63 €. Herrn Marek werden die Fliesen aus dem Bestand der Margaretenhalle zur Verfügung gestellt. Eine zeitnahe Beauftragung soll stattfinden. Verrechnet wird nach tatsächlichem Aufwand.

Stellungnahme des Sanierungsbeauftragten zu den Planungen BV Erlabrunner Straße 19

Sanierungsberatung Mainstraße 8, Dacheindeckung

Im Ausschuss wurde angeregt, Automaten mit Hundekotbeuteln aufzustellen.



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Niederschrift Bauausschuss am 28.3.19

sitzungdesbauausschussesmargetshoechheim201903.pdf [175 KB]



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Bauausschusssitzung am 28.3.19

Tagesordnung:

1 Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport, Fl.Nr. 3970/8, Birkäcker 10
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Birkäcker“. Das Baugrundstück befindet sich am Ende der Sackgasse und hat den höchsten Geländeverlauf. Aus diesem Grund wird bezüglich der festgesetzten Höheneinstellung (max. 6,50 m in Bezug auf das Niveau der Straße) Befreiung um ca. 39 cm beantragt. Hierzu wird im Befreiungsantrag nachgewiesen, dass auf diesem Baugrundstück die Höhenfestsetzung aufgrund der vorhandenen Topographie nicht eingehalten werden kann.
Weiterhin wird die Überschreitung der zulässigen Breite des Zwerchgiebels beantragt. Nach Bebauungsplan darf der Zwerchgiebel max. 1/3 der Gebäudewand betragen. Die Planung des um ca. 45 cm breiteren Zwerchgiebels erfolgt aus planungs- und schalltechnischen Gründen. Der Zwerchgiebel ist aufgrund der Lage nicht sichtbar.
bv7882019bvbirkaecker10lageplan.pdf [194 KB]
Dem beantragten Bauvorhaben wurde Zustimmung erteilt. Zu den Befreiungsanträgen wurde beschlossen:
1) Dem Antrag auf abweichende Höheneinstellung bis max. 39 cm wurde einstimmig zugestimmt.
2) Dem Antrag auf Überschreitung der zulässigen Breite des Zwerchgiebels um ca. 45 cm wurde einstimmig zugestimmt.

2 Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses, Fl.Nr. 2160/4, Friedenstraße 5
Der Bauantrag für dieses Bauvorhaben wurde in der letzten Bauausschusssitzung am 24.01.19 behandelt. Wegen des in zwei Richtungen fallenden Geländes waren Befreiungen zur Höheneinstellung, für Geländeauffüllungen und zur geänderten Dachneigung beantragt. Nach dem Beschluss des Bauausschusses sollte die Planung erneut überarbeitet werden, um die geplanten Geländeauffüllungen zu vermindern und die geringstmögliche Abweichung zur festgesetzten Höheneinstellung zu erreichen.

Die Planung wurde daher intensiv überarbeitet. Durch entsprechende Neugestaltung der Außenanlagen sind nun keine Befreiungen bzgl. der Geländeauffüllungen mehr erforderlich.
Ebenso wurde durch Umplanung der Raumhöhen in den beiden Geschossen sowie eine tiefere Einstellung des Gebäudes im vorhandenen Gelände die Überschreitung der festgesetzten Höheneinstellung auf ein Mindestmaß reduziert. Es werden nunmehr an der Nordseite lediglich 38 cm überschritten, an der Ostseite wird die Höheneinstellung eingehalten.
Im Bereich des abfallenden Geländes auf der Südseite werden Befreiungen von 1,93 m bzw. 1,52 m erforderlich, hier ist der Gebäudeabstand zum nächsten Wohnhaus sehr groß.
Weiterhin wird eine Befreiung von der Dachform (26 Grad statt 30 Grad) beantragt. Durch die geringere Dachneigung wird die Abweichung der Höheneinstellung teilweise kompensiert.
lageplanf04.pdf [484 KB]
Zur vorliegenden Anfrage auf Vorbescheid wird folgenden Befreiungen einstimmig zugestimmt:
1) Überschreitung der festgesetzten Höheneinstellung an der Nordfassade um 38 cm, an der Südfassade um 1,93 m bzw. 1,52 m.
2) Der beantragten Abweichung der Dachneigung von 30 Grad auf 26 Grad.


3 Auftragsvergabe für den Ingenieurvertrag barrierefreier Ausbau der Haltestelle "Bachwiese"
Im Nachgang der Gemeinderatssitzung vom 15.01.2019 wurde Herr Schneider, Fa. Arz Ingenieure, gebeten ein Honorarangebot für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle Bachwiese vorzulegen.
Das vorliegende Angebot entspricht der HOAI 2013. Im Angebot von Herrn Schneider entfällt die Leistungsphase 1 komplett auf 0% (statt 2%), da hier bereits Grundlagenermittlungen zum geplanten Bauvorhaben stattgefunden haben. Das tatsächliche Honorar richtet sich nach der Kostenberechnung, die erst nach Leistungsphase 4 vorliegen wird.
Das vorläufige Honorar beläuft sich insgesamt auf 19.782,92 € brutto. Die Baukosten werden ohne Wartehäuschen auf 70.000 € geschätzt.
Mit dem Ingenieurbüro Arz wurde einstimmig ein Honorarvertrag über die angebotenen Leistungen für die Planung „barrierefreier Ausbau der Haltestelle Bachwiese“ bis Lph 4 auf Grundlage des Honorarangebots einstimmig geschlossen.

4 Auftragsvergabe Baumkataster
Gemäß dem Beschluss des Gemeinderats vom 09.10.2018 hat das Techn. Bauamt Angebote für die Erstellung eines Baumkatasters eingeholt. Es wurden insgesamt 7 Bieter angefragt, ein Angebot abzugeben. Die Preise bewegten sich zwischen 6.200,00 € und 12.100,00 €. Das günstigste Angebot lag bei einem Bruttopreis von rund 6.211 €. Es wurde bei Erstellung des Preisspiegels jedoch darauf geachtet, die Maßnahme über einen längeren Zeitraum von 10 Jahren zu betrachten. Da das Baumkataster nicht nur die Ersterfassung, sondern auch die jährlichen Kontrollen nach sich zieht, sollten die Bieter auch diese bepreisen. Bezieht man diese Preise in die Rechnung über 10 Jahre mit ein, ergibt sich als günstigster Bieter Herr Gerhard Väth, Fachagrarwirt für Baumpflege, mit seinem Angebot über 8.062,25 €. Zwar ist er bei der Erstellung des Katasters zunächst teurer, er hat jedoch bei den jährlichen Kosten gegenüber dem anderen Angebot einen preislichen Vorteil von rund 300,00 €. Die Differenz von rund 1.800,00 € wäre nach den ersten 6 Jahren ausgeglichen. Die jährlichen Kosten bei Herrn Väth liegen bei 1.921,85 € für beide Gemeinden.

Um den Baumbestand erfassen zu können, muss eine Software als Aufsatz zum bestehenden Geoinformationssystem angeschafft werden. Der Preis hierfür beläuft sich zusätzlich auf 2877,42 € brutto. Die zusammengesetzten Kosten für die Gemeinde Margetshöchheim aus Ersterfassung des Baumbestands mit Verortung und Datenpflege sowie Anschaffung der Software belaufen sich auf 5.469,84 € bei einer hälftigen Teilung der Gesamtkosten nach aktuellem Stand. Danach sind für jährliche Kontrollen seitens der Gemeinde Margetshöchheim 960,96 € zu erbringen.
Der Gemeinderat Margetshöchheim beschloss einstimmig, Herrn Väth aufgrund der niedrigeren jährlichen Kosten zu einem Bruttopreis von 4.031,13 € zu beauftragen. Die Kosten werden mit Erlabrunn im Verhältnis der jeweiligen Bäume abgerechnet.
Der Gemeinderat beschloss ebenso einstimmig die Anschaffung der Software „Kominfo.Baum“ für das bestehende Geoinformationssystem zu einem Bruttopreis von 1438,71 €.


5 Nachgenehmigung der Kosten für die Neuverlegung der Stromleitungen für die Straßenbeleuchtung in der Mainstraße
Im Zuge der Arbeiten für die Sanierung der Mainstraße wurden die Stromleitungen für die Straßenbeleuchtung der Mainfrankennetze verlegt. Diese Arbeiten waren nicht im LV „Straßenbau“ enthalten, da diese Leistung als eigene, gesonderte Leistung nach Planung mit der MFN auszuführen war. Die entsprechenden Tiefbauarbeiten wurden von der Firma Konrad ausgeführt. Die Schlussrechnung der Firma Konrad Bau über die Grabarbeiten zur Straßenbeleuchtung beläuft sich insgesamt auf 17.416,58 €.
Der Bauausschuss beschloss einstimmig die Nachgenehmigung der Tiefbaukosten für die Verlegung der Stromleitung zur Straßenbeleuchtung in Höhe von 17.416,58 €.

6 Antrag auf Anordnung eines Parkverbotes in der Gartenstraße
Der Einsatzleiter „Team Orange“ hat darauf hingewiesen, dass die Zufahrt zur Sackgasse Gartenstraße häufig wegen parkender Fahrzeuge behindert werde. Sollte hier keine Lösung gefunden werden, kann die Befahrung der Sackgasse nicht mehr erfolgen, so dass die Anwohner ihre Tonnen bis zur Einfahrt bringen müssten.
Der Bauausschuss beschloss für den Fall, dass nicht mehr als 3 Parkplätze wegfallen, bei einer Gegenstimme, in der Gartenstraße gegenüber der Zufahrt zur Sackgasse von Montag bis Samstag ein eingeschränktes Haltverbot Z 286 anzuordnen.
7 Informationen und Termine
 Bauantrag des Schulverbandes Margetshöchheim für temporäre Brandschutzmaßnahmen und die Umnutzung des Musikraumes; das gemeindliche Einvernehmen wurde aufgrund der Dringlichkeit als Angelegenheit der Verwaltung erteilt.
zur Kenntnis genommen

 Auswertung der Verkehrsdaten in der Dorfstraße Januar 2019 (bergauf) und Februar 2019 (bergab) werden den Fraktionen digital übermittelt

 Stellungnahme des Sanierungsbeauftragten zur geplanten Aufstockung einer Garage für Wohnzwecke, Erlabrunner Straße 19, Fl.Nr. 1359,
zur Kenntnis genommen

 Stellungnahem des Sanierungsbeauftragten zur Erneuerung des Dachstuhls, der Fenster sowie zur Herstellung einer Haus- und Terrassenüberdachung, Würzburger Straße 21, Fl.Nr. 4090/4,
zur Kenntnis genommen

 Mitteilung des LRA Würzburg zu Geländeveränderungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 3917/8,
zur Kenntnis genommen

 Ausbesserungsarbeiten am Fliesenbelag der Margarethenhalle im Außenbereich
Da die betroffene Fliesenfläche am Durchgang unterhalb der ehemaligen Sudpfanne nicht im Eigentum der Gemeinde ist, sollen die Eigentümer aufgefordert werden, den maroden Fliesenbereich zu sanieren. Mit einem Hinweisschild sollen die Passanten auf die Gefahrensituation hingewiesen werden.

 Vorläufige Anordnung eines Haltverbots in der Straße Birkäcker aufgrund der zu erwartenden Bautätigkeit im Frühjahr 2019,
einstimmig gebilligt

 Beratung über die Entfernung von Misteln und Efeu an den Pappeln auf WSV-Grund
Es sollen weitere Angebote eingeholt und geprüft werden, ob wegen der fortgeschrittenen Jahreszeit die Mistelentfernung überhaupt möglich ist.

 Am nördlichen Eingang des Friedhofs wird häufig ein Wohnmobil abgestellt, so dass die Bestattungsfirma kaum an den Friedhof heranfahren und ihre Maschinen nicht abladen kann.

 Im Gemeindeblatt soll vierteljährlich auf die geltenden Bestimmungen im verkehrsberuhigten Bereich der Dorfstraße hingewiesen werden.



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Niederschrift Bauausschuss am 24.1.19

sitzungdesbauausschussesmargetshoechheim201901.pdf [125 KB]



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Bauausschusssitzung am 24.1.19

Tagesordnung:

1 Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 3970/4, Birkäcker 2
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Birkäcker„. Aufgrund der Gehbehinderung des Antragstellers soll ein eingeschossiges Wohnhaus auf Bodenplatte mit allen Wohnflächen im Erdgeschoss in Fertigbauweise errichtet werden.
Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden beantragt:
1. Dachneigung: Aufgrund der Typenbauweise des Fertighausherstellers kann lediglich eine Dachneigung von 22 Grad (statt mindestens 25 Grad) nachgewiesen werden.
2. Überschreitung der zulässigen Wandhöhe: Die zulässige Wandhöhe für eingeschossige Wohnhäuser ist auf max. 4 m begrenzt. Da das Grundstück deutlich weiter zurückgesetzt ist und das barrierefreie Wohnhaus eine größere Grundfläche als üblich besitzt, ist eine Überschreitung um 6 cm auf 4,06 m erforderlich.
3. Abgrabungen > 1,50 m: Durch die größere Grundfläche sind auch im nordöstlichen Teil zusätzliche Abgrabungen erforderlich. Die hier geplanten Abgrabungen betragen max. 1,78 m. Die Geländeveränderungen werden angeböscht.
4. Photovoltaikanlagen: Gemäß Bebauungsplan sind Photovoltaikanlagen nur dachparallel ohne Aufständerung zulässig. Der Bauherr beabsichtigt, auf dem Flachdach der Garage ebenfalls Photovoltaikanlagen zu installieren, da er sowohl sein Wohnhaus als auch ein Elektrofahrzeug autark betreiben will.
Den Abweichungen hinsichtlich der Dachneigung, der Wandhöhe und der Abgrabung stimmte der Bauausschuss einstimmig zu. Die Aufständerung der Photovoltaikanlage wurde mit 5:0 Stimmen abgelehnt.

2 Neubau eines EFH mit Doppelgarage Fl.Nr. 2160/4 Friedenstraße 5 - Anfrage zur Befreiung Höheneinstellung
Auf dem Grundstück Fl.Nr. 2160/4, Friedenstraße 5 wird zurzeit die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses geplant.
Nach Vermessung des Geländes wurde festgestellt, dass die bestehenden Vorgaben des Höheneinstellungsplanes mit max. 3,5 m Wandhöhe bergseitig und 5,5 m Wandhöhe talseitig bei Planung eines zweigeschossigen Wohnhauses nicht einzuhalten sind. Die Besonderheit liegt darin, dass das Gelände nicht wie auf den benachbarten Grundstücken gleichmäßig ansteigt, sondern gleichzeitig auch in Richtung Südwesten ein deutliches Gefälle aufweist.
Aufgrund der vorhandenen Geländesituation, die mit entsprechenden Schnitten dargestellt ist, wird eine Befreiung von der maximal zulässigen Wandhöhe mit einer Überschreitung von talseitig von 0,24 m bis 1,76 m und bergseitig von 0,82 bis 2,16 m beantragt.
Zugleich ist beabsichtigt, die Dachneigung asymmetrisch dem Geländeverlauf anzupassen, sodass die südliche Dachhälfte eine Dachneigung von 26 Grad (statt mind. 30 Grad) erhält. Auch wird gebeten eine Befreiung zu erteilen.
Letztlich ist aufgrund des in zwei Richtungen steigenden Geländes eine höhere Geländeauffüllung für Terrassen erforderlich, die an der Grundstücksgrenze wieder auf das natürliche Gelände zurückgeführt wird. Die höchste Geländeauffüllung beträgt 2,20 m hinter der geplanten Garage. Nach Bebauungsplan „Zeilweg„ sind max. 80 cm Geländeauffüllung zulässig. Eine entsprechende Befreiung wird hierzu ebenso beantragt.
Nach intensiver Diskussion empfahl der Ausschuss mit 4:0 Stimmen die Überarbeitung des Entwurfs nach den Vorschlägen des Ausschusses. Das betraf vor allem die Geländeauffüllung hinter der Garage.

3 Errichtung einer Fertiggarage, Untere Steigstraße 8, Anfrage zu Befreiungen zur Gestaltungssatzung
Die Antragstellerin beabsichtigt, eine Fertiggarage direkt an der Grundstücksgrenze „Untere Steigstraße 8„ zu errichten. Nach der vorliegenden Stellungnahme des Büros Schlicht, Lamprecht müsste die Garage entweder ein Satteldach mit 40 – 60 Grad Dachneigung aufweisen oder ein Pultdach mit mindestens 20 Grad Dachneigung erhalten.
Darüber hinaus müsste das Tor aus massivem Holz oder zumindest mit einer Holzbrettverschalung ausgeführt werden.
Die Antragstellerin hat bei verschiedenen Herstellern von Fertiggaragen angefragt und lediglich Angebote mit 15 Grad Dachneigung erhalten. Die Bedachung könne, wie in der Gestaltungssatzung vorgegeben, mit roten Ziegeln erfolgen.
Es wird ergänzend angefragt, ob auch statt der Holzverschalung ein Stahltor mit Holzmaserung zugelassen werden kann.
Die Befreiung lehnte der Ausschuss mit Hinweis auf die Gestaltungssatzung einstimmig ab.

4 Bauantrag für den Neubau eines EFH in der Frankenstraße 19
Nachdem im erneut vorgelegten Antrag die Grenzabstände eingehalten wurden, stimmte der Ausschuss mit 5:0 Stimmen zu.

5 Informationen und Termine

Behandlung von Bauanträgen im Genehmigungsfreistellungsverfahren:
 Neubau eines EFH mit Garage, Fl.Nr. 3970/7, Birkäcker 8
 Neubau eines EFH mit Doppelgarage, Fl.Nr. 3970/6, Birkäcker 6

Austausch der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Margetshöchheim:
Im Zuge eines personellen Wechsels bei der WVV wurde festgestellt, dass bei dem damaligen Planungskonzept von 2016 der Wechsel des Lampeneinsatzes für die Dorfstraße und ein paar weitere einzelne Lampen im Gemeindegebiet, vom damaligen Sachbearbeiter vergessen wurden.
Der Auftrag für den letzten Abschnitt für das Jahr 2019 wurde bereits im Dezember mit einer Gesamtsumme von 33.488,69 € an die WVV vergeben. Die Überprüfung des neuen Mitarbeiters hat nun ergeben, dass, bei Berücksichtigung der vergessenen Lampen und der gesamten Dorfstraße, eine Mehrung von ca. 6.461,70 € auf die Gemeinde zukommen wird. Dies müsste so im Haushaltsplan für 2019 ergänzt und genehmigt werden.
Nach Ende des Abschnittes 2019 wären dann bis auf die Planungsgebiete Mainstraße / Zur Mainfähre und den Bereich des bestehenden Mainstegs, alle Lampen mit LED-Technik ausgerüstet.
Der Kostenmehrung durch Umstellung der Dorfstraße auf LED stimmte der Ausschuss einstimmig zu.

Die Umnutzung des Anwesens Mainstraße 48 zu Schulzwecken wurde vom Landratsamt genehmigt. Allerdings müssen noch 2 Stellplätze geschaffen werden.



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Niederschrift Bauausschuss am 18.12.18

sitzungdesbauausschussesmargetshoechheim201812.pdf [136 KB]



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Bauausschusssitzung am 18.12.18

Tagesordnung:

1 Beleuchtung am Geh- und Radweg von Sportheim bis Mainfähre
Da bereits mehrfach mitgeteilt wurde, dass die Beleuchtung am Sportplatz nicht ausreichend sei, wurde dies vom Techn. Bauamt geprüft. Es stellte sich heraus, dass die Kreuzung des Radweges am Seglerverein sehr schlecht ausgeleuchtet ist. Es wurde ein Ortstermin mit Herrn Klopf von den Mainfrankennetzen vereinbart. Herr Klopf ließ uns dann ein Angebot sowohl für den Sportplatz als auch für die im gleichen Termin begutachtete Obere Steigstraße zukommen. Die Kosten für die beiden neu geplanten Maststandorte belaufen sich auf insgesamt 11.571,00 €. Die dort verbauten Lampen der Firma Trilux wurden auf Anregung des Gemeinderats auch noch einmal auf Insektenfreundlichkeit geprüft. Da die Lampen als neutralweiß der Leuchtfarbe angegeben sind, kann davon ausgegangen werden, dass keine Insekten hiervon angezogen werden. Die Kosten des Standorts Sportplatz können verringert werden, da im Angebot ein Doppelmast beauftragt ist, um den Basketballplatz mit auszuleuchten.
Im Zuge des gleichen Ortstermins wurde das Thema Beleuchtung entlang des Geh- und Radweges vom Sportheim bis zur Mainfähre aufgegriffen. Herr Klopf von den Mainfrankennetzen erklärte hierfür die Möglichkeiten der Ausleuchtung entlang des Geh- und Radweges. Er sieht vor, 4,10 m hohe Beleuchtungsmaste in regelmäßigen Abständen zu stellen. Hierfür wäre eine Demontage der bestehenden Lampenstandort zur Mainfähre / Steinerner Weg, Fahrweg am Seglerverein und auf halber Stecke des Geh- und Radweges nötig. Durch die Abstände von ca. 23-26 m von Mast zu Mast ergibt sich eine Anzahl entlang des Weges von 10 Stk. Es ist angedacht die 4,10 m hohen Masten im Zuge des Umbaus der Mainpromenade zurückzubauen und wieder zu verwenden. Das Angebot der Mainfrankennetze beläuft sich auf 47.170,52 € brutto inkl. der notwendigen Tiefbaukosten.
Aufgrund der erheblichen Investitionskosten wurden weitere Alternativen untersucht, die in der Sitzung vorgestellt werden.
Der Installation einer zusätzlichen Straßenlampe in der Oberen Steigstraße mit Kosten von 4.526 € stimmte der Bauausschuss einstimmig (4:0) zu, ebenso einer Straßenleuchte in der Nähe des Sportheims mit Kosten von 7.000 € (5:0 Stimmen). Allerdings soll dort geprüft werden, ob die Grabarbeiten über das Jahres-LV günstiger als von den MFN ausgeführt werden können.
Die 10 vorgesehenen Lampenstandorte zwischen dem Steinernen Weg und dem Sportplatz werden nun auf 4 zusätzliche Straßenlaternen reduziert, so dass nun "nur" mit Kosten von 18.000 € zu rechnen ist. Auch hier soll geprüft werden, ob die Erdarbeiten über das Jahres-LV billiger kommen.

2 Umbau der Fernwirktechnik für die Regenüberlaufbecken 1 + 2
Die Gemeinde ist gem. Vorgaben des Wasserwirtschaftsamtes dazu verpflichtet, ihre Regenüberlaufbecken fernüberwachen zu lassen. Dies geschieht für die Regenüberlaufbecken 1 (Am Grillplatz) und Regenüberlaufbecken 2 (Am Sportheim) aktuell über den bestehenden Mainsteg zum Klärwerk in Veitshöchheim. Da dieser jedoch nach dem Neubau des Stegs abgerissen werden soll, müssen diese Becken mittels GPRS überwacht werden. Seitens des Zweckverbandes wurden hierzu bereits Bieter angefragt ein Angebot abzugeben.
Da es jedoch ein sehr spezieller Auftrag ist, beschränkte sich der Bieterkreis. Angebote wurden von der Firma G+T Automation GmbH aus Schwarzenbruck zu einem Bruttopreis von 22.838,32 € und der Firma Elektro Hofmockel aus Rohr zu einem Bruttopreis von 19.102,24 € abgegeben. Der Zweckverband empfiehlt aufgrund guter Erfahrungen die Firma Hofmockel zu beauftragen.
Der Vergabe an die Fa. Hofmockel stimmte der Ausschuss einstimmig zu.

3 Neubau eines Reihenhauses und eines Reihenendhauses mit Garage (Tektur), Georg-Büchner-Straße 33 + 35, Fl.Nr. 2156/20 + 2156/19
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Zeilweg„. Der Bauantrag zur Errichtung von zwei Reihenhäusern wurde bereits in der Sitzung vom 14.06.2018 behandelt. Im Genehmigungsverfahren hat das Landratsamt Würzburg verschiedene Planänderungen verlangt und die Nachreichung von Befreiungsanträgen gefordert.
Mit vorliegendem Tekturantrag werden nun folgende Befreiungen beantragt:

- Zulässige Wandhöhe gem. Höheneinstellungsplan (Fl.Nr. 2156/19): Nach Profil 22 des Höheneinstellungsplanes ist die max. Wandhöhe bergseits mit 6,0 m und talseits mit max. 6.30 m festgelegt. Die geplante Wandhöhe wird bergseits weitgehend eingehalten, talseits jedoch mit geplanten 7,24 m überschritten. Der Antrag auf Befreiung wird damit begründet, dass der Gebäudezugang auf Straßenhöhe geplant sei und das Gebäude die städtebaulich vorhandene Situation der Reihenhäuser fortsetzt.

- Überbauung der Grünfläche mit Baugrenze (Fl.Nr. 2156/19): Die im Bebauungsplan festgesetzte Grünfläche soll mit der geplanten Garage überbaut werden. Die Grünfläche befindet sich im Eigentum des Bauherrn. Dies war bereits im Erstantrag in gleicher Weise geplant bzw. befreit worden.

- Dacheindeckung (Fl.Nr. 2156/19 und tw. bzgl. Gaube 2156/20): Der Gebäudevorsprung des Reihenendhauses an der nordöstlichen Gebäudekante soll insgesamt bis ins Dach verglast werden. Für diesen Teil wird daher die Befreiung von der festgesetzten Bedachung (naturrot bis rotbraun) beantragt. Dies wird mit der Verbesserung der Belichtung begründet. Darüber hinaus ist für die Gaube eine Blecheindeckung vorgesehen.

- Überschreitung der GFZ (Fl.Nr. 2156/19 + 2156/20) Die zulässige GFZ von 0,8 wird mit der geplanten GFZ von 1,14 bzw. 1,06 überschritten. Dies ergibt sich durch die im Dachgeschoss geplante Wohnnutzung. Mit der geplanten, teilweisen Verschmelzung der angrenzenden Grünfläche wird die Überschreitung der GFZ bei Fl.Nr. 2156/19 jedoch deutlich gemindert bzw. möglicherweise die GFZ von 0,8 eingehalten.

- Überschreitung der zulässigen Auffüllungen und Abgrabungen (Fl.Nr. 2156/19 + 2156/20) Die geplanten Überschreitungen (max. zulässig 0,8 m) sind im Detail dargestellt und mit entsprechenden Schnittplänen nachgewiesen. Die weitestgehende Auffüllung betrifft den Bereich zwischen Reiheneckhaus und Grünfläche, wo die Garage mit Terrasse geplant ist.
Dies wird damit begründet, dass die dargestellten Auffüllungen und Abgrabungen der bereits vorhandenen Bebauung entsprechen und die wesentliche Auffüllung auf dem eigenen Grundstück angrenzend an die Grünfläche erfolgt.

Im Tekturantrag wurde die vordere Gebäudefront bis zur Baugrenze zurückgenommen, die zum Erstantrag erteilte Befreiung daher nicht mehr erforderlich.
Den 5 Befreiungen stimmte der Ausschuss einstimmig zu, ebenso dem gesamten Bauantrag.

4 Verkehrsrechtliche Anordnungen, Ausweisung von zwei Kurzzeitparkplätzen in der Mainstraße
Im Rahmen der Ortsbegehung mit dem Verkehrsberater der PI Würzburg-Land sowie den Fraktionsvorsitzenden am 06.11.18 wurde vorgeschlagen, gegenüber dem Anwesen Mainstraße 13 zwei weitere Kurzzeitparkplätze einzurichten. Weiterhin wäre die vorhandene Beschilderung der beiden bestehenden Kurzzeitparkplätze mit Zeitangabe (8 – 18 Uhr) zu ergänzen. Der Gemeinderat wurde im Rahmen der Beratung über den Antrag der MM zur Ausweisung von sog. „Anliegerparkplätzen„ informiert, hat jedoch zur Anordnung der Kurzzeitparkplätze nicht entschieden.
einstimmig beschlossen

5 Informationen zum Kommunalen Förderprogramm

Überarbeitung des Layouts der Broschüre für die Gestaltungssatzung:

Das überarbeitete Layout, incl. der Änderungsbeschlüsse die 2016 und 2017 hinsichtlich der befestigten Flächen, Rolladenkästen, Förderung von Natursteinbelägen usw. betroffen wurden, ist fertig und wird an die Mitglieder des Bauausschusses verteilt.
Die Broschüre soll in Zukunft nicht mehr in größerer Auflage gedruckt werden. Es ist vielmehr angedacht, je nach Bedarf eine geringe Anzahl im Rathaus zu kopieren.

Allgemeine Information zum Kommunalen Förderprogramm und Sanierungsberatung:
Die bei der Regierung v. Ufr. eingereichten Anträge auf Fortführung des Kommunalen Förderprogramms und der Sanierungsberatung wurden für die nächsten 3 Jahre, bis Ende 2021, bewilligt. Die Zuwendungen kommen nun jedoch aus dem Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm II – Soziale Stadt.

Förderantrag für den Neuanstrich der Fassade, 1. Bauabschnitt, Anwesen Dorfstr. 42, Fl.Nr. 34
Für den Neuanstrich der Fassade wurden Angebote für die Malerarbeiten eingereicht. Auf der Grundlage des Prüfvermerks zur Feststellung der Zuwendungsfähigkeit des Architekturbüro Schlicht Lamprecht vom 29.10.2018 wurde der Fördersumme mit Bescheid vom 05.11.2018 durch das Techn. Bauamt zugestimmt.
Die bewilligte Fördersumme beläuft sich auf 2.243,98 €.
Änderung Förderantrag für den Neuanstrich der Fassade und Einbau eines Schaufensters, Anwesen Dorfstr. 42, Fl.Nr. 34
Für die Sanierungsleistungen wurden weitere Unterlagen für ein Holzfenster eingereicht. Auf der Grundlage des Prüfvermerks zur Feststellung der Zuwendungsfähigkeit des Architekturbüros Schlicht Lamprecht vom 19.11.2018 wurde der Erweiterung der Fördersumme (bisheriger Stand gemäß Bescheid vom 05.11.2018 – 2.243,98 €) durch das Techn. Bauamt zugestimmt.
Die aktuell bewilligte Fördersumme beläuft sich auf 2.528,79 €

Änderung Förderantrag für das ehem. Feuerwehrhaus – Sanierung der Fassade, der Dachfläche, Erneuerung der Fenster und Erneuerung des Eingangstores, Anwesen Untere Steigstraße 2, Fl.Nr. 106/1
Für die Sanierungsleistungen wurden weitere Unterlagen für ein Eingangstorelement aus Holz eingereicht. Auf der Grundlage des Prüfvermerks zur Feststellung der Zuwendungsfähigkeit des Architekturbüros Schlicht Lamprecht vom 29.11.2018 wurde der Erweiterung der Fördersumme (bisheriger Stand gemäß Bescheid vom 16.07.18 – 4.446,33 €) durch das Techn. Bauamt zugestimmt.
Die aktuell bewilligte Fördersumme beläuft sich auf 6.887,14 €

Zuschussgewährung für die Erneuerung der Holzfenster- und Türen im Rahmen des Umbaus eines Dreiseithofs, Anwesen Würzburger Str. 2, Fl.Nr. 1
Für das Vorhaben wurden mit Bewilligungsbescheid vom 27.03.2018 Zuschüsse in Höhe von 11.104,97 € gewährt.
Die Prüfung der Endabrechnung durch das Büro Schlicht Lamprecht am 29.10.2018 hat zuwendungsfähige Kosten von 31.776,17 € und somit eine mögliche Zuwendung in Höhe von 9.532,85 € ergeben.
Das Techn. Bauamt genehmigte am 06.11.2018 die Auszahlung des im Rahmen der Endabrechnung ermittelten Zuschussbetrags in Höhe von 9.532,85 €.

Zuschussgewährung für die Erneuerung des Garagentors, Anwesen Mainstraße 16 , Fl.Nr. 181
Für das Vorhaben wurden mit Bewilligungsbescheid vom 18.06.2018 Zuschüsse in Höhe von 1.945,65 € gewährt.
Die Prüfung der Endabrechnung durch das Büro Schlicht Lamprecht am 12.11.2018 hat zuwendungsfähige Kosten von 6.021,88 € und somit eine mögliche Zuwendung in Höhe von 1.806,56 € ergeben. Das Techn. Bauamt genehmigte am 16.11.2018 die Auszahlung des im Rahmen der Endabrechnung ermittelten Zuschussbetrags in Höhe von 1.806,56 €.

6 Informationen und Termine
- Bauantrag der Kath. Kirchenstiftung zur Errichtung einer Außentreppe im Rahmen des Brandschutzkonzeptes, Behandlung als Angelegenheit der laufenden Verwaltung,
- Behandlung von Wortmeldungen aus der Bürgerversammlung (Blumenkübel Dorfstraße, Spielplatz Zeilweg, Parkverhältnisse in der Rosenstraße)
Da seit einiger Zeit die Parkplätze in der Rosenstraße wieder verstärkt durch einen Pflegedienst genutzt werden, soll ermittelt werden, ob das Unternehmen genügend eigene Stellplätze nachweisen kann. Der Anregung, größere Ausweichflächen für den Begegnungsverkehr auszuweisen, wurde nicht gefolgt, da dann noch weniger Parkplätze zur Verfügung stünden.
Dem Vorschlag, den Verkehr in der Dorfstraße durch Blumenkübel zu verlangsamen, wurde nicht gefolgt. Dort soll vielmehr häufiger das Geschwindigkeitsmessgerät aufgestellt werden, um die dort gefahrenen Geschwindigkeiten zu messen.
Der Aufstellung eines Verkehrsspiegels an der Einmündung der Falkenstraße in die Erlabrunner Straße wurde nicht zugestimmt.


- Prüfung des Verwendungsnachweises und Auszahlung der Förderung für das „Barrierefreie Rathaus„:
Der Verwendungsnachweis wurde von der Regierung v. Ufr. geprüft, es wurden keine Mängel festgestellt und daher der Höchstbetrag von 508.500,-€ an die Gemeinde ausbezahlt.

- Mitteilung der Telefonica Germany zur Erweiterung der Mobilfunksendeanlage, Sonderprojekt „ICE-Tunnel-Versorgung„

- Stellungnahme zum Tekturantrag BV Mainstraße 20 / 20 a vom 26.11.18
Da der Tekturantrag noch nicht vollständig ist, hat sich der Bauausschuss nicht damit befasst.



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Niederschrift Bauausschuss 8.11.18

110818sitzungdesbauausschusses.pdf [125 KB]



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Bauausschusssitzung am 8.11.18

Tagesordnung:

1 Freizeitgelände am Main - Präsentation BA III - Beratung + Empfehlungsbeschluss
Die Bauabschnitte I und II sind baulich abgeschlossen. Das Ing.-Büro Stieber, Herr Stieber, stellt die weiteren Planungsschritte anhand eines Plans samt Kostenberechnung vor.
Eine Realisierung, wie ursprünglich angedacht, im Jahr 2018, ist aufgrund der Unwirtschaftlichkeit auf das Jahr 2019 zu planen.
kobevorabzug.pdf [45 KB] und vorabzugba3mitbestehenderbruecke.pdf [3.779 KB]
Im dritten Bauabschnitt waren neben einer Königinschaukel für 23.000 € die Herrichtung der Wege (Material Asphalt, alternativ Betonpflaster) sowie Parkplätze, Versorgungspoller für Wasser und Strom, 5 Mastleuchten, ein Platz für eine Grillschale und etliche Arbeiten an den Außenanlagen für insgesamt 155.000 € eingeplant. In einer abgespeckten Variante schlugen immer noch rund 120.000 € zu Buche. Der Bauausschuss empfahl schließlich weitere Einsparungen. So soll zumindest vorerst auf die Königinschaukel verzichtet werden. Statt der Versorgungspoller sollen nach dem Vorschlag von Gemeinderat Baumeister in den auf 3 Stück reduzierten Leuchten Steckdosen integriert werden. Für die Wasserversorgung wird die Leitung bis zum Brückchen über den Radweg verlängert. Gemeinderat Etthöfer wies darauf hin, dass die Wegführung zum vorhandenen Brückchen und dem anschließenden Privatweg von einem Anlieger als Provokation verstanden werden könne.
Die endgültige Entscheidung über den Bauabschnitt 3 fällt der Gemeinderat in einer seiner nächsten Sitzungen. Für die Bauabschnitte 1 und 2 wurden bislang 232.000 € fällig. Vermutlich sind darin noch nicht einmal die Grunderwerbskosten berücksichtigt.

2 Bauantrag für die Kellergeschoss-Erweiterung eines Wohnhauses, Fl.Nr. 3932/22, Nelkenweg 21
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Südlich der Birkachstraße„. Die Erweiterung des Kellergeschosses erfolgt unterhalb des vorhandenen Geländes.
Wegen der Überschreitung der Baugrenze wird Antrag auf Befreiung gestellt.

3 Beschaffung eines Anhängers für die FFW Margetshöchheim
Der Geschäftsleiter bot an, seinen privaten Anhänger kostenlos an die Feuerwehr abzugeben. Für den Fall, dass der Anhänger für die Zwecke der Feuerwehr nicht geeignet sein sollte, wird ein neuer Anhänger angeschafft.
einstimmig gebilligt

4 Informationen zum Kommunalen Förderprogramm
Förderantrag für die Sanierung der Fassade, Anwesen Mainstraße 39, Fl.Nr. 201
Für die Sanierung der Fassade wurden Angebote für die Gerüst und Malerarbeiten eingereicht. Auf der Grundlage des Prüfvermerks zur Feststellung der Zuwendungsfähigkeit des Architekturbüro Schlicht Lamprecht vom 20.09.2018 wurde der Fördersumme mit Bescheid vom 24.09.2018 durch das Techn. Bauamt zugestimmt.
Die bewilligte Fördersumme beläuft sich auf 3.790,46 €.

Förderantrag für die Erneuerung des Hoftores, Anwesen Erlabrunner Str. 2, Fl.Nr. 105
Für die Erneuerung des Hoftores wurde ein Angebot für die Spenglerarbeiten nachgereicht. Auf der Grundlage des Prüfvermerks zur Feststellung der Zuwendungsfähigkeit des Architekturbüro Schlicht Lamprecht vom 20.09.2018 wurde der Erweiterung der Fördersumme mit der 1. Änderung des Bescheids vom 24.09.2018 durch das Techn. Bauamt am 25.09.2018 zugestimmt.
Die aktuell bewilligte Fördersumme beläuft sich auf 716,57 €.

Förderantrag für die Sanierung Dach, Balkon und Außenfassade, Anwesen Schmiedsgasse 7, Fl.Nr. 97
Für die Sanierungsleistungen wurden weitere Angebote für das Haustür- und Eingangselement eingereicht, somit entfällt der Wettbewerbsabschlag in der Berechnung der Fördersumme. Auf der Grundlage des Prüfvermerks zur Feststellung der Zuwendungsfähigkeit des Architekturbüro Schlicht Lamprecht vom 20.09.2018 wurde der erneuten Erweiterung der Fördersumme mit der 2. Änderung des Bescheids vom 11.04.2018 durch das Techn. Bauamt am 25.09.2018 zugestimmt.
Die aktuell bewilligte Fördersumme beläuft sich auf 11.466,72 €.

Förderantrag für die Erneuerung der Fassade, Anwesen Dorfstr. 1, Fl.Nr. 103:
Für die Erneuerung der Fassade wurden Angebote für die Gerüst, Putz, Zimmerer- und Natursteinarbeiten eingereicht. Es handelt sich vorwiegend um Materialpreise, da der Bauherr die Arbeiten weitestgehend in Eigenleistung durchführen möchte. Auf der Grundlage des Prüfvermerks zur Feststellung der Zuwendungsfähigkeit des Architekturbüros Schlicht Lamprecht Schröder vom 16.08.2018 wurde der Förderung mit Bescheid vom 13.09.2018 durch das Techn. Bauamt zugestimmt.
Die bewilligte Fördersumme beläuft sich auf 2.791,95 €.
alles einstimmig zur Kenntnis genommen

5 Informationen und Termine
- Wartung und Pflege des Kanal- und Wasserleitungskatasters, Erhöhung der Zeithonorare TTB Köhl ab 01.10.2018,
Die aktualisierten Stundensätze nahm der Ausschuss zur Kenntnis.

- Stellungnahme Architekten Schlicht, Lamprecht zur Widerherstellung der Hofmauer, Würzburger Straße 2,
Der Torbogen wurde mit Zustimmung des Architekturbüros weiter südlich wieder aufgebaut.

- Werbeanlagen im Sanierungsgebiet; Regelungen zur Schaufensterwerbung,
Da nach der Gestaltungssatzung nur das vollflächige Bekleben der Fenster mit Werbung untersagt ist, kann die Werbung bei einem Gastronomiebetrieb in der Erlabrunner Straße nicht untersagt werden.

- Provisorische Wegbeleuchtung des Weges zum Sportplatz: Nach Eröffnung des Sportheimes wird der Weg zum Sportplatz verstärkt genutzt. Aufgrund mehrerer Anfragen werden Angebote für eine vorläufige Beleuchtung des Geh- und Radweges eingeholt.
In Kürze sollen einige Stellen im Ortsgebiet, die nur spärlich ausgeleuchtet sind, entschärft werden. So sollen an der Ecke Grabenhügel /Obere Steigstraße und am Sportheim zusätzliche Leuchten angebracht werden. In Absprache mit der MFN soll eine provisorische Lösung für den Weg vom Sportplatz zum Steinernen Weg gesucht werden.
Siehe auch Notbeleuchtung für den Weg zum Sportplatz?



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Niederschrift Bauausschuss am 13.9.18

sitzungdesbauausschussesmargetshoechheim201809.pdf [137 KB]



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Bauausschusssitzung am 13.9.18

Tagesordnung:

Freizeitgelände am Main - Präsentation BA III und IV (abgesetzt wegen unzureichender Unterlagen)

1 Beschlussfassung zur Zahlungsfreigabe - Sanierung Fahrbahn Wiesenweg
Der Wendehammer im Wiesenweg, der an das Götzgelände mit dem Ärztehaus grenzt, war bereits vor Beginn der Arbeiten auf dem Götzgelände zumindest teilweise marode. Da die auf dem Götzgelände tätige Fa. Bindrum auch mit einem Straßenbautrupp tätig war, wurde mit ihr vereinbart, den Wendehammer zum Angebotspreis von 7.000 € zu reparieren. Im Laufe der Arbeiten wurde jedoch festgestellt, dass die Straße wegen des nicht tragfähigen Untergrunds deutlich stärker sanierungsbedürftig ist. Von den von der Baufirma geforderten 22.900 € werden von der Verwaltung lediglich 13.200 € anerkannt. Dieser Preis ist wegen des erhöhten Sanierungsaufwands realistisch.
einstimmig gebilligt (4:0)

2 Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 3800/3, Nelkenweg 38
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Langellern. Wegen der Überschreitung der dort aus Immissionsschutzgründen festgelegten, maximalen Höhenkote bewohnbarer Räume wird ein Antrag auf Befreiung gestellt. Hierzu wurde ein entsprechendes Gutachten eingeholt, welches die Einhaltung immissionsschutzrechtlicher Anforderungen in Schlaf-und Ruheräumen bei Einhaltung entsprechender Empfehlungen nachweist. Darüber hinaus wird bezüglich der Anordnung eines Schlafraumes im KG (Kind / Gast) Befreiung zur vorgegebenen Fensteranordnung für Belüftungsfenster beantragt, da eine Fensterfalzbelüftung eingebaut werden soll.
Weiterhin wurde eine Zulassung nach § 23 Abs. 5 BauNVO für die Überschreitung von Baugrenzen bei geplanten Stützmauern beantragt. Die Stützmauern befinden sich im Bereich der Garagenzufahrt bzw. am nördlichen Ende des Wohnhauses.
bv7302018bvnelkenweg18lageplan.pdf [133 KB]
Dass wegen Stützmauern, die im hängigen Gelände erforderlich sind, Befreiungen nötig sind, ist neu. Vom Landratsamt wird dies jedoch neuerdings gefordert.
Dem vorliegenden Bauvorhaben wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Ebenso wurde einstimmig den beantragten Befreiungen zugestimmt, soweit die im Gutachten dargestellten Empfehlungen und Bewertungen im Bauvorhaben umgesetzt werden.

3 Anfrage zur Errichtung von Wohngebäuden Würzburger Str. Fl.Nr. 3959 sowie in der Thoma-Rieder-Straße, Fl.Nrn 2112/2 und 2112/3
Der Bauträger, die Fa. Immoplan GmbH, hat Grundrisspläne für eine mögliche Bebauung der Grundstücke Fl.Nr. 3959, Würzburger Straße und 2112/2 sowie 2112/3, Thoma-Rieder-Straße eingereicht.
In der Würzburger Straße sind zwei Wohnhäuser mit Grundrissen von 12,50 m x 7,23 m in Hinterliegerbebauung geplant. Die südlich angrenzenden Grundstücke sind bereits von Hinterliegerbebauung geprägt.
In der Thoma-Rieder-Straße ist auf den beiden Grundstücken geplant, zwei Wohnhäuser und ein Doppelhaus oder alternativ drei Wohnhäuser zu errichten. Neben einer neuen Grundstücksaufteilung wäre hierfür eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Grabenhügel II„ hinsichtlich der Baugrenzen erforderlich.
bv7332018planungthomariederstrasse.pdf [212 KB] und bv7332018planungwuerzburgerstrasse.pdf [88 KB]
Zu den vorliegenden Planskizzen zur Bebauung in der Würzburger Straße wurde einstimmig Zustimmung in Aussicht gestellt.
Zu den Planskizzen zur Bebauung in der Thoma-Rieder-Straße wurde einstimmig Befreiung zur Überschreitung der Baugrenzen in Aussicht gestellt.


4 Nachgenehmigung der Kosten für die Sozialstation St. Burkard e.V.
Die Sozialstation St. Burkhard hat über die Vinzenz-Werkstätten mehrere Handläufe für schonendes Arbeiten und Trainingsmöglichkeiten der Gäste im Therapiegang anbringen lassen. Die Kosten beliefen sich auf 1.694,31 € brutto.
Weiterhin mussten neue EDV-Leitungen verlegt werden. Der Auftrag wurde an die Firma Stark Kommunikationstechnik, Veitshöchheim vergeben. Die Kosten beliefen sich auf insgesamt 4.624,36 € brutto.
Die Sozialstation St. Burkard beantragt die Kostenübernahme.
Der beantragten Kostenübernahme für die Handläufe wurde einstimmig zugestimmt. Die beantragte Übernahme von Kosten für die Verlegung der EDV-Leitungen wurde einstimmig zurückgestellt, da dies möglicherweise nicht durch den Vertrag mit der Sozialstation abgedeckt ist und darüber im Gemeinderat kontrovers diskutiert wurde. Der Auschuss ist einstimmig der Auffassung, dass darüber der Gemeinderat entscheiden soll.

5 Informationen zum Kommunalen Förderprogramm
Förderantrag für die Sanierung von Dach, Balkon und Außenfassade, Anwesen Schmiedsgasse 7, Fl.Nr. 97:
Für die Sanierungsleistungen wurden weitere Unterlagen für ein Haustür- und ein Eingangselement eingereicht. Auf der Grundlage des Prüfvermerks zur Feststellung der Zuwendungsfähigkeit des Architekturbüro Schlicht Lamprecht Schröder vom 01.08.2018 wurde der Erweiterung der Fördersumme (bisheriger Stand gemäß Bescheid vom 11.04.2018 -- 9.101,60 €) durch das Techn. Bauamt zugestimmt.
Die aktuell bewilligte Fördersumme beläuft sich auf 11.111,95 €.
zur Kenntnis genommen

Förderantrag für den Anbau an ein bestehendes Wohnhaus, Einbau von zwei Dachgauben, Umbau Wohnhaus, Verschließung des bestehenden Hauseingangs und Ergänzung am Natursteinsockel, Anwesen Untere Steigstraße 5, Fl.Nr. 1459:
Für die Sanierungsleitungen wurden weitere Unterlagen für die Naturstein-Außentreppe und das Zahnfries aus Klinker eingereicht. Auf der Grundlage des Prüfvermerks zur Feststellung der Zuwendungsfähigkeit des Architekturbüro Schlicht Lamprecht Schröder vom 06.08.2018 wurde
der Erweiterung der Fördersumme (bisheriger Stand gemäß Bescheid vom 27.03.2018 – 13.702,16 € ) durch das Techn. Bauamt zugestimmt.
Die aktuell bewilligte Fördersumme beläuft sich auf 16.906,52 €
zur Kenntnis genommen

6 Informationen und Termine
- Behandlung von Bauanträgen im Genehmigungsfreistellungsverfahren:
- Erweiterung der vorhandenen Dachgauben, Am Grabenhügel 12, Fl.Nr. 1418
- Barrierefreier Umbau incl. Einbau eines Aufzugs und Anbau eines Wintergartens, Friedenstraße 56, Fl.Nr. 2100/17
- Bau einer Terrassenüberdachung, Thoma-Rieder-Str. 26, Fl.Nr. 2110/14
zur Kenntnis genommen

- Erwerb von gebrauchten Bürocontainern für die Obdachlosenunterbringung.
Die bestehenden Container an der Rosenstraße waren aufgrund Feuchtigkeit und Schädlingsbefall weitgehend unbrauchbar geworden; die Sanierungskosten hätten sich auf ca. 15.000.- € belaufen. Daher wurden aufgrund eines Angebots einer regionalen Firma zwei ca. 3 Jahre alte Container zum Preis von 2.800.- € /Container erworben. Die Gemeinde Erlabrunn ist ggf. bereit, den Erwerb mit 1/3 der Kosten mitzutragen, wenn der zweckentsprechenden Nutzung bei Bedarf zugestimmt wird.
Den Gesamtkosten von 7.000 € stimmte der Bauausschuss einstimmig zu.

- Trauerweide ggü. „Zur Mainfähre 10„ am Main ist morsch
Ende August ist ein relativ dickerer Ast abgebrochen. Die Fa. Tilia Baumpflege hat sich den Baum genauer angesehen und mittels einer Bohrprobe festgestellt dass der Stamm nicht mehr tragfähig ist. Sowohl der äußere als auch der Kernbereich des Stamms ist morsch.
Die Fällung ist für Oktober/November vorgesehen. Da einige Löcher/Höhlen am Baum zu erkennen sind, liegt die Vermutung nahe, dass es sich um einen sog. Habitatbaum handelt. Herr Sumereder, Fa. Tilia, wird mittels einer Kamera diese Einschlüsse befahren bevor die Fällung erfolgt. Die Kosten der Fällung betragen 831,22 €.
einstimmig gebilligt

- Neugestaltung Mainpromenade
Das Planungsbüro arc.grün hat 3 Geogutachter aufgefordert ein Angebote zur Baugrunduntersuchung abzugeben. 2 Angebote gingen ein. Das günstigste Angebot war das der Fa. PeTerra aus Kitzungen zu einem Angebotspreis von brutto 9.135,09 €. Die Ausführung erfolgt in Rücksprache mit dem Planer, Herr Wirth, arc.grün.
einstimmig gebilligt; die Arbeiten wurden am 13. und 14.9. durchgeführt.
- Fahrbahnsanierung Rosenstraße
Gemäß Beschluss des Bauausschusses am 04.05.2017 TOP 2 wurde ein weiteres Angebot zur Sanierung der Fahrbahndecke eingeholt. Die Jahres-LV-Baufirma August Ullrich GmbH aus Elfershausen bietet die Arbeiten zu einem Angebotspreis von 8.634,22 € brutto an. Die Beauftragung erfolgt in Kürze.
einstimmig gebilligt
- Genehmigung von kleineren Nachträgen für die Maßnahme „Ausbau der Mainstraße"
Aufgrund mehrerer, überwiegend von der Gemeinde beim Ablauf vor Ort angegebener Änderungen haben sich kleinere Nachträge ergeben.
- Wegen der Gefährdung historischer Bausubstanz durch Erschütterungen beim Aufbringen des Drainasphalts als Unterbau für das Natursteinpflaster wurde in Absprache mit dem Bodengutachter stattdessen eine 30 cm starke Einkornbetonlage eingebracht. Dadurch entstanden Mehrkosten in Höhe von 8.650 €.
einstimmig gebilligt
- Am südlichen Ende des Bauabschnitts wurde auf Höhe des Anwesens Mainstraße 13 ein Schieber eingebaut. Die Kosten in Höhe von rund 937 € wurden einstimmig nachgenehmigt.
- Für Leerrohre, die vorsorglich für die geplante Gaststätte und als Verbindung vom Rathaus zum Verteilerkasten verlegt wurden, fielen Kosten in Höhe von 3.317 € an, die einstimmig genehmigt wurden.
- Für die Kirche wurden 2, für das Rathaus 1 Hausanschlussschacht im Gehsteigbereich gesetzt. Hierfür entstanden Kosten in Höhe von knapp 1.412 €, die einstimmig gebilligt wurden.
- Mit Rücksicht auf gefährdete Bausubstanz wurde die Asphaltschicht zweilagig eingebaut, damit kleinere Wakzen eingesetzt werden konnten. Hierfür entstanden Mehrkosten in Höhe von 1.190 €, die vom Ausschuss nachgenehmigt wurden.


- Beratungen im Rahmen der Altortsanierung:
- Fassadenanstrich und Erneuerung des Tores, Untere Steigstraße 2
Am ehemaligen alten Feuerwehrhaus, das als Hausbrauerei genutzt werden soll, ist wegen der dort anfallenden Feuchtigkeit kein Holztor, wie es die Satzung vorsieht, sondern ein Kunststofftor vorgesehen, was nach der Gestaltungssatzung nicht zulässig ist. Das Büro Schlicht & Lamprecht hätte dem notfalls zugestimmt, aber empfohlen, lieber eine Metall-Glas-Konstruktion zu wählen. Der Ausschuss lehnte das Kunststofftor einstimmig ab und sprach sich für die Metalllösung aus, zumal bereits Metalltore in der Schmiedsgasse und einige Häuser weiter in der Unteren Steigstraße genehmigt wurden.

- Errichtung eines Stellplatzes und Zurückversetzen der Hofmauer, Zur Mainfähre 3
Der Ausschuss stimmte dem Vorhaben einstimmig zu und empfahl, die von der Straße her einsehbare Fläche mit dem selben Muschelkalkpflaster wie in der Mainstraße zu versehen.
- Neuanstrich, Schaufenstereinbau und Wegeverbindung Pointstraße - Dorfstr. 42
Der Ausschuss begrüßte einstimmig die Schaffung eines Durchgangs zur Pointstraße und empfahl, das Büro Schlicht & Lamprecht zeitnah damit zu beauftragen.



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Niederschrift 12.7.18

sitzungdesbauausschussesmargetshoechheim201807.pdf [156 KB]



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Bauausschussitzung am 12.7.18

Tagesordnung

1 Ortseinsichten

- Parkplätze am Sportheim
Damit die provisorisch hergerichteten Parkplätze auf Höhe des SG-Sportheims besser angefahren werden können, soll die Rinne vor den Parkplätzen aufgefüllt werden. Die Gemeinde weist auch darauf hin, dass dort parkende Fahrzeuge keinesfalls die für den asphaltierten Radweg ausgewiesene Feuerwehranfahrtszone beeinträchtigen dürfen. Ansonsten wird die Verkehrsüberwachung dort aktiv werden.

- Sanierung Mainstraße – Aufstellen von Pflanzentrögen/Blumenkübeln
Pflanztröge und Blumenkübel im öffentlichen Straßenraum müssten auffällig abgesichert werden, da ansonsten ein Haftungsproblem besteht. Dadurch würde allerdings der Charakter der neu gestalteten Straße verunstaltet. Falls die Gemeinde solche Kübel genehmigen würde, könnte sie bei evtl. Schäden regresspflichtig sein. Deshalb wird die Gemeinde solche Pflanzkübel nicht genehmigen. In Kürze werden die Anlieger des neu hergerichteten Teilstücks der Mainstraße darauf hingewiesen, dass sie im Fall von Schäden regresspflichtig sind. Die Gemeinde wird auf jeden Fall eingreifen, wenn solche Kübel das Straßenbild beeinträchtigen. Ebenerdige Pflanzöffnungen sind am Straßenrand dagegen zulässig.

2 Modernisierung eines Wohnhauses, Modernisierung und Nutzungsänderung einer Scheune zum Wohnhaus, Fl.Nr. 77, Dorfstraße 15
Das Bauvorhaben befindet sich im Sanierungsbereich. Die nun im Genehmigungsverfahren eingereichten Pläne entsprechen weitgehend dem Stand, der bereits am 19.12.2017 in der Bauausschusssitzung erörtert wurde und zu dem die gemeindliche Zustimmung erteilt wurde.
Inzwischen wurde auch Mitgliedern des Bauausschusses Gelegenheit gegeben, das Objekt in seinem derzeitigen, erheblichen sanierungsbedürftigen Zustand zu besichtigen.
Im Zuge der Sanierung wird geplant, das Wohnhaus Dorfstraße 15 zu entkernen und sowohl die Grenzmauern zum Anwesen Dorfstraße 19 als auch den von der Dorfstraße nicht einsehbaren Nordgiebel abzubrechen. Die wesentlichen, baugeschichtlich erhaltenswerten Wände und Ansichten, der Giebel zur Dorfstraße sowie die westliche Außenwand bleiben erhalten. Die Westwand soll dabei Im Bauablauf abgebrochen, gesichert und mit den Originalbestandteilen wiederaufgebaut werden. Auf die Sanierungsberatung vom 24.11.17, wird hierzu Bezug genommen. Ergänzend wurde eine Änderung der von der Dorfstraße nicht einsehbaren Nordansicht mit veränderter Fensterteilung angefragt. Die Stellungnahme hierzu steht noch aus.
Der ebenfalls geplante Umbau der Scheune ist im Wesentlichen unverändert gegenüber dem bisherigen Planungsstand.
bv7152018170921bvkuhnnordansichtalt.pdf [38 KB]
bv7152018180702bvkuhnnordansichtneu.pdf [33 KB]
Vom MM-Vertreter wurde bemängelt, dass der nachgereichte Entwurf für den Nordgiebel wegen der großen Fensterflächen nicht mit der Gestaltungssatzung vereinbar ist. Er bezweifelte zudem, dass die im Plan eingezeichneten Parkmöglichkeiten in der Scheune bei 4 Wohneinheiten realistisch sind. Bedenken äußerte er auch, ob der Giebel an der Straßenseite tatsächlich erhalten werden kann, da das Gebäude um etwa einen halben Meter erhöht werden soll. Somit sei zu befürchten, dass am Ende eher mit einem Neubau als mit einer Sanierung zu rechnen ist.
Der Bauausschuss stimmte dem Bauantrag bei einer Gegenstimme zu. Bei der Fenstergestaltung im Nordgiebel soll die Stellungnahme des Sanierungsbeauftragten entscheidend sein.
Auf die Problematik hatte die MM bereits am 12.7. hingewiesen:
wozu gibt es eine Gestaltungssatzung?

3 Bauantrag für die Sanierung, Um- und Anbau sowie Dachgeschossausbau einer Doppelhaushälfte
Das Bauvorhaben in der Brunostraße befindet sich im Innenbereich gem. § 34 BauGB. Zur Prüfung verschiedener baurechtlicher Fragen wurde ein Antrag auf Vorbescheid eingereicht, der inzwischen mit positivem Ergebnis erteilt wurde.
Im Rahmen des Vorbescheidsantrages wurde vom Bauausschuss bestimmt, dass der Nachweis vorzulegen ist, dass das geplante Dachgeschoss kein Vollgeschoss ist. Dieser Nachweis liegt dem Bauantrag nun bei.
einstimmig gebilligt

4 Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Fl.Nr. 1422, Am Grabenhügel 10
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Grabenhügel„. Für notwendige Befreiungen wurde ein Befreiungsantrag gestellt. Diese Befreiungen betreffen: - die geringfügige Überschreitung der Baugrenze in Richtung Süden,
- die Überschreitung der zulässigen Kniestockhöhe (grds. unzulässig),
- die Abweichung der Dachneigung ( 25 Grad statt 50 Grad). Die Befreiungen werden damit begründet, dass der geplante Neubau insgesamt nicht höher wird als der Gebäudebestand vor Abbruch.
Die Zustimmung zu den beantragten Befreiungen „Kniestock„ und „Dachneigung„ wurde bereits in der Sitzung am 19.12.0217 in Aussicht gestellt.
bv7132018bvgrabenhuegel10lageplan1.pdf [81 KB]
Den Befreiungen wurde einstimmig zugestimmt.

5 Nutzungsänderung eines Wohnhauses zu einem schülerselbstverwalteten Kulturzentrum, Fl.Nr. 321+323, Mainstraße 48
Das Wohnhaus, in dem die Nutzungsänderung bereits stattfindet, befindet sich im Innenbereich gem. § 34 BauGB. Die geplante Nutzungsänderung wird ausführlich beschrieben. Das Gebäude soll durch Jugendliche nicht durchgehend, sondern nur partiell und tagsüber genutzt werden. Die Beförderung erfolgt mit dem Rad über den nahegelegen Radweg von Zell, eine Anfahrt mit Privatfahrzeugen ist nicht vorgesehen. Daher soll auf den Nachweis weiterer Stellplätze verzichtet werden.
Für die geplante Nutzung ist im Rahmen des Brandschutzkonzeptes ein zusätzlicher Rettungsweg über eine Außentreppe erforderlich, welche über den Balkon auf der Südseite erreicht wird.
bv7142018bvmontessoribeschreibungnutzungsaende.pdf [74 KB]
bv7142018bvmontessorierlaeuterungerdkinderplan.pdf [82 KB]
Dem Antrag wurde einstimmig stattgegeben. Allerdings soll das Landratsamt prüfen, ob nicht zusätzliche Parkplätze für die Lehrkräfte ausgewiesen werden müssen.

6 Bauantrag zur Errichtung von Werbeanlagen, Fl.Nr. 4599, Zeller Straße 2
Es wird geplant, südlich der Einfahrt zu dem in Kürze fertig gestellten Ärztehaus einen beleuchteten Werbepylon aufzustellen sowie Schriftzüge mit Logos und entsprechender LED-Beleuchtung am Ärztehaus anzubringen. Der Werbepylon soll eine Höhe von 9,60 m erhalten, er wird damit insgesamt niedriger als das Ärztehaus.
Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich gem. § 34 BauGB.
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Der Antrag wurde unter der Bedingung, dass der Werbepylon nicht die Sicht an der Parkplatzausfaht behindert, angenommen.

7 Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses, Fl.Nr. 4447, Frankenstraße 19
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Unterer Scheckert„. Aufgrund der außergewöhnlich steilen Geländeverlaufs ist bei einer Hangbebauung mit talseits zwei Vollgeschossen und bergseits einem Vollgeschoss die zulässige Traufhöhe von 6 m kaum einzuhalten.
Der Bauherr beantragt daher eine Befreiung. Der Sockel des Gebäudes soll dabei um 2,50 m zurückversetzt werden, um die Ansicht talseits zu vermindern.
Darüber hinaus ist eine Geländeveränderung geplant. Zulässig wären nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes nur „sanfte, unauffällige Böschungen sowie Stützmauern bis max. 0,80 m Höhe„. Die geplante Geländeveränderung beträgt ca. 2 m. Auch hierzu wird Befreiung beantragt.
Weiterhin wird geplant, eine Grenzgarage mit 10 m Länge zu errichten und die erforderlichen Stellplätze hintereinander anzuordnen. Die Terrasse soll bis an den vorhandenen Fußweg angrenzen. Hierzu wird die Erteilung einer Abweichung von den Abstandsflächenvorschriften beim Landratsamt Würzburg beantragt.
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Dem Vorbescheid mit den entsprechenden Ausnahmen wurde einstimmig zugestimmt, nachdem zur Klärung des Sachverhalts am Ende der Tagesordnung noch ein Ortstermin angehängt worden war. Der Bauausschuss musste feststellen, dass angesichts des äußerst abschüssigen Geländes kaum eine andere Lösung gefunden werden kann.

8 Antrag auf Befreiung für die Errichtung eines Geräteschuppens, Fl.Nr. 1211/1, Lerchenweg 23
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bodenäcker – Am Friedhof„. Nach den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes sind Nebengebäude, Holzlegen etc. grundsätzlich unzulässig. Der Eigentümer beantragt die Erteilung einer Befreiung zur Errichtung eines Gartengerätehauses.
Angesichts der im Umfeld bereits vorhandenen Schuppen wurde der Antrag einstimmig gebilligt.

9 Kommunales Förderprogramm - Zuschussgewährung für die Sanierungsmaßnahmen am Anwesen Würzburger Str. 27, Fl.Nr. 4090/2
In der Bauausschusssitzung vom 28.06.2016 wurde für die Fassadensanierung Wohngebäude, Abbruch und Neubau eines Nebengebäudes sowie Instandsetzung des Hofes am Anwesen Würzburger Str. 27, Fl.Nr. 4090/2, Zuschüsse in Höhe von 15.721,43 € gewährt.
Zusätzlich wurde in der Bauausschusssitzung vom 18.10.2016, für die Erneuerung des Hoftores, einem weiteren Zuschuss in Höhe von 1.101,35 € zugestimmt.
Es wurden folgende Leistungen durchgeführt:
Abbruch Nebengebäude und Aufbau Garage mit Satteldach, Fassadenanstrich von Wohnhaus und Nebengebäude, Wiederherstellung der Natursteingewände und Lisenenkapitelle, neues Garagen-Sektionaltor in Massivholz, Hofsanierung, neues Hoftor in Holz.
Alle Maßnahmen wurden gestaltungssatzungskonform ausgeführt.
Die Maßnahmen am Bestandsgebäude werden mit 30% der förderfähigen Kosten bezuschusst. Der gestalterische Mehraufwand am Neubau der Garage mit 10% der förderfähigen Kosten.
Es handelt sich hierbei jedoch um einen Sonderfall in Bezug auf die zuwendungsfähigen Kosten des Pflasterbelags.
Zum Zeitraum der Bewilligung im BA am 28.06.2016 mit Bescheid vom 05.07.16 stand noch in den Richtlinien zum Kommunalen Förderprogramm, dass auch oberflächenvergütetes Betonsteinpflaster, das ein der Natursteinpflasterung ähnliches, lebendiges Erscheinungsbild der Oberflächen und Fugenbilder aufweist, zuwendungsfähig ist.
Mit Beschluss vom 16.09.2016, also erst nach der Zuschussbewilligung, wurde dann entschieden, dass bei künftigen Bewilligungsanträgen nur noch Natursteinpflaster gefördert wird. Oberflächenvergütetes Pflaster aber weiterhin in einsehbaren Bereichen zulässig ist.
Somit ist hier das eingebaute Betonsteinpflaster in den förderfähigen Kosten berücksichtigt worden.
Die Prüfung der Endabrechnung durch das Büro Schlicht Lamprecht Schröder hat zuwendungsfähige Kosten von 49.914,19 € und somit eine mögliche Zuwendung in Höhe von 12.988,15 € ergeben.
einstimmig gebilligt
Zusätzlich wurde beschlossen, dass bei der Abrechnung bereits genehmigter Sanierungsmaßnahmen die Auszahlung auf der Basis des kommunalen Förderprogramms in Zukunft nicht mehr vom Bauausschuss beschlossen werden muss, sondern von der Verwaltung angeordnet werden kann.

10 Kommunales Förderprogramm - Förderantrag für Sanierungs- und Umbaumaßnahmen am Alten Feuerwehrhaus, Untere Steigstraße 2, Fl.Nr. 106/1
Für die Putz- und Malerarbeiten, Gerüstbauarbeiten sowie Dachsanierung am Anwesen Untere Steigstraße 2, Fl.Nr. 106/1 wurde ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms an die Gemeinde gestellt.
Die Maßnahme ist nach dem Kommunalen Förderprogramm zuwendungsfähig.
Im Zuge der Maßnahme sollen außerdem die Fenster ausgetauscht werden. Aufgrund der beständigen Feuchtigkeit, die in einer Brauerei anfällt, soll die Ausführung der Fenster in Kunststoff erfolgen, was nach der Gestaltungssatzung möglich, aber nicht förderfähig ist, daher hat der Antragsteller hierfür auch keine Angebote vorgelegt, er wurde jedoch darauf hingewiesen, dass die Farbgebung der Fenster dennoch gemäß der Gestaltungssatzung in einem hellen Farbton zu erfolgen hat.
einstimmig gebilligt

11 Nachgenehmigung des 1. Nachtragsangebots - Entsorgung Erdreich - Freizeitgelände
In der BA-Sitzung am 24.10.2017 wurde die Problematik der Entsorgung des anfallenden Erdreichs bei Tiefbaumaßnahmen angesprochen.
Bei der Baumaßnahme „Freizeitgelände„ war bei rund 720 t der Aushub belastet. Der Boden wurde nach LAGA als Z1.2 eingestuft.
Die Fa. Straub hat in ihrem Nachtragsangebot 01 die Entsorgung des Bodens inkl. Abfuhr für 15.705,14 € (brutto) angeboten.
Eine anderweitige Ver- und Entsorgungsart ist unzulässig.
einstimmig gebilligt

12 Beschlussfassung zur Freigabe des Nachtragsangebots 06 - Sanierung Mainstraße
Die Baufirma Konrad Bau GmbH & Co. KG hat im Zuge der Baumaßnahme „Sanierung Mainstraße„ ein Nachtragsangebot vorgelegt.
Das NA wurde durch das Ing.-Büro Arz rechnerisch, technisch und wirtschaftlich geprüft.
Die in der Ausführungsplanung und Ausschreibung vorgesehene Randeinfassung aus Betonformsteinen und Granit-Kleinpflaster wurde gemäß dem Beschluss des Bauausschusses am 26.04.2018 aus Muschelkalkpflaster hergestellt, wie es in der Planung des Sanierungsbeauftragten vorgesehen war.
Das NA 06 beinhaltet die Leistung zum Liefern und Verlegen der Randeinfassung und Kleinflächen mit Natursteinpflaster.
Aufgrund der geänderten Ausführung der Randeinfassungen und Kleinflächen entfallen die entsprechenden Positionen im Leistungsverzeichnis mit einer Summe in Höhe von 50.221,87 € (brutto).
Die Mehrkosten durch den Nachtrag ergeben sich somit zu 49.754,63 € (brutto)
Aufgrund des Baufortschrittes wurde die Leistung bereits ausgeführt und muss demzufolge nachgenehmigt werden.
einstimmig gebilligt

13 Informationen und Termine
- Beratung zum Vorhaben Erlabrunner Straße 29
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Bei der Diskussion zeichnete sich ab, dass dem Abriss des in den Vorbereitenden Untersuchungen als ortsbildprägendes Gebäude am Eingang zum Altort eingestuften Gebäudes nicht zugestimmt werden kann. In den Untersuchungen wurde der Bauzustand als "mittel "eingestuft, auch wenn im Inneren sicher Sanierungsbedarf besteht.

- Vereinbarung zur Trägerschaft und Unterhaltung des Spielplatzes am „Sportzentrum Brücke„
einstimmig gebilligt



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